Der Stadtrat ist das gewählte Gremium der Stadt Jena.
Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit diese nicht auf die beschließenden Ausschüsse übertragen werden, der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Die Aufgaben, Zusammensetzung und Rechte des Stadtrates ergeben sich aus den Bestimmungen des § 22 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO -> siehe Links).