Der Hundehalter hat jeden über 3 Monate alten Hund innerhalb von 2 Wochen nach Erreichen dieser Altersgrenze, Aufnahme in den Haushalt oder Zuzug ins Stadtgebiet Jena im Fachbereich Finanzen/Team Gemeindesteuern persönlich oder schriftlich anzumelden.
Mit der Anmeldung wird eine Hundemarke ausgegeben, die sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Stadt Jena vorzuweisen ist.
Bei Verlust der Marke erhalten Sie gegen eine Gebühr von 1,00 € eine Ersatzmarke.
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| Elke Fleischhauer | Sachbearbeiterin Grundsteuer, Hundesteuer |
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| Montag: | 08:00 - 11:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 11:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 11:30 Uhr |
Änderungen des Namens oder der Anschrift bitten wir unverzüglich persönlich, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.
| für den 1. Hund | pro Jahr 84 € |
| für den 2. Hund | pro Jahr 96 € |
| für jeden weiteren Hund | pro Jahr 120 € |
| für jeden gefährlichen Hund | pro Jahr 600 € |