Die KITA-CARD ist bei der erstmaligen Anmeldung des Kindes in einem Kindergarten dem Träger der Einrichung vorzulegen.
Durch dieses Vorgehen sollen Mehrfachanmeldungen vermieden und so allen Beteiligten eine Planungssicherheit ermöglicht werden.
Die Karte verbleibt beim Träger (Kindereinrichtung). Die KITA-CARD wird nur einmal ausgestellt!
| Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
|---|---|---|
| N. N. | Nachname des Kindes beginnt mit: A, Ba-Bn |
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| Ronny Schmidt | Nachname des Kindes beginnt mit: Bo-Bz, C, D, Ea-Eh |
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| Caroline Grunitz | Nachname des Kindes beginnt mit: Ei-Ez, F, Ga-Gn |
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| Michael Winkler | Nachname des Kindes beginnt mit: Go-Hen |
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| Christine Stotz | Nachname des Kindes beginnt mit: Heo-Kar |
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| Juliane Knechtel | Nachname des Kindes beginnt mit: Kas-Kz |
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| Birgitt Appelt | Nachname des Kindes beginnt mit: L, Ma-Md |
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| Marion Horn | Nachname des Kindes beginnt mit: Me-Mz, N, O |
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| Angela Dumont | Nachname des Kindes beginnt mit: P, Q, Ra-Rn |
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| Doreen Mletzko | Nachname des Kindes beginnt mit: Ro-Rz, S-Sta |
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| Mario Haase | Nachname des Kindes beginnt mit: Sch |
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| Nils Friedrich | Nachname des Kindes beginnt mit: Ste-Sz, T, U, V, Wa-Wag |
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| Silvia Haspel | Nachname des Kindes beginnt mit: Wah-Wz, X, Y, Z |
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| Montag: | 09:00 - 19:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 19:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 15:00 Uhr |
Auf Grund der Bestimmungen des Thüringer Meldegesetzes muss das Kind bei seinen sorgeberechtigten Eltern bzw. dem Elternteil oder amtlich bestellten Vormund mit Hauptwohnsitz in Jena gemeldet sein! Eine Hauptwohnsitzanmeldung des Kindes auf eine dritte Person ist nicht zulässig.
Die Aufnahme von auswärtigen Kindern in Kindereinrichtungen der Stadt Jena ist immer eine Einzelfallregelung, die erst nach Sicherstellung des Beteuungsbedarfs für die Kinder aus dem Stadtgebiet und unter finanzieller Hinzuziehung der Heimatgemeinde getroffen werden kann.
Die Ausstellung einer KITA-CARD kann daher erst nach Rücksprache mit den Sachbearbeitern des Familienservice mit den entsprechenden Entscheidungsträgern erfolgen.
Bei verheirateten Partnern sind folgende Nachweise vorzulegen, wenn nur ein Partner zur Ausstellung kommt:
Bei nicht verheirateten, aber zusammen lebenden Partnern, sind folgende Nachweise vorzulegen, sind folgende Nachweise vorzulegenwenn nur ein Partner zur Ausstellung kommt:
Die Sorgerechtsverhältnisse werden anhand von Sorgeerklärungen, Negativbescheinigungen, Urteilen usw. festgestellt. Die entsprechenden schriftlichen Nachweise sind vorzulegen.
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen beide Personen der Antragstellung zustimmen.
Die Aufnahmemöglichkeit richtet sich nach dem mit dem Träger vereinbartem Datum. Ist dies nicht der Fall wird das beabsichtigte voraussichtliche Aufnahmedatum unverbindlich eingetragen.
Die KITA-CARD kann mehrere Monate im Voraus ausgestellt werden.
Die Ausstellung der KITA-CARD ist kostenfrei.