Fahrerlaubnisbehörde

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

In den rechts stehenden Dienstleistungen geben wir Ihnen Informationen zur Fahrerlaubniserteilung, zu Führerscheinen sowie zu Führerscheinklassen.

Ihre Ansprechpartner

Bereich Name Durchwahl E-Mail
Allgemein Fax 03641 / 49 - 3739 feb@jena.de
Rüdiger Tarrach 03641 / 49 - 3730
Marianne König 03641 / 49 - 3732
Katja Hirsche 03641 / 49 - 3733
Marie-Luise Hesse 03641 / 49 - 3734
Anett Bornkessel 03641 / 49 - 3735
Annekathrin Ulrich 03641 / 49 - 3736

Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde

Mo09:00 bis 13:00 Uhr
Di09:00 bis 19:00 Uhr
Minach Vereinbarung
Do09:00 bis 19:00 Uhr
Fr09:00 bis 13:00 Uhr

Terminvereinbarung an allen Sprechtagen

Die Fahrerlaubnisbehörde befindet sich in der ersten Etage unseres Hauptgebäudes Löbdergraben 12.

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Dienstleistungen
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
Namensänderung im Führerschein
Umtausch in den Kartenführerschein
Verlängerung
Fahrgastbeförderung
Internationaler Führerschein
Karteikartenabschrift
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Stichwörter - Hinweise - Erklärungen zum Fahrerlaubnisrecht
Weitere Informationen
ONLINE-Antragstellung
Hinweise für Berufskraftfahrer
Links zum Thema
Fahrerlaubnis-Verordnung(FeV)
Straßenverkehrsgesetz(StVG)