Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 8. Jahrgang
17/97 |
| Preis 1,00 DM | 2. Mai 1997 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 122 |
| Berichtigung | 129 |
| Bekanntmachung der Stadt Jena | 129 |
| Öffentliche Bekanntmachung - Ausschußsitzung Kulturausschuß | 129 |
| Öffentliche Bekanntmachung - Ausschußsitzung Stadtentwicklungsausschuß | 130 |
| Öffentliche Zustellung gem. § 15 ThürVwZVG | 130 |
| Kraftloserklärung der Sparkasse Jena | 130 |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOL/A | 130 |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | 130 |
| Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Jena nach VOB/A | 131 |
| Wohngebiet Himmelreich/Stützwand Straße 1 | |
| Gehölzpflanzung mit Fertigstellungspflege | |
| Grünanlagenpflege | |
| Impressum |
- beschlossen 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1342
1. Der Umbau und die Erweiterung des Ernst-Abbe-Sportfeldes erfolgt zunächst in 2 Bauabschnitten:
1. BA Neubau Westtribüne
2. BA Laufbahnerweiterung Süd- und Nordkurve
Die Bauzeit erstreckt sich über die Jahre 1997
und 1998. Ein 3. Bauabschnitt (Erweiterung Osttraversen) erfolgt
zu einem späteren Zeitpunkt (Anlage 1).
2. Der Gesamtbaubedarf des Vorhabens wird mit 12.435.118,00
DM beziffert.
3. Der Eigenmittelanteil der Stadt beträgt ohne
Mehrwertsteuer und ohne Zinsbelastung 6.484.030,00 DM. Die Reduzierung
des Eigenanteils ist durch Erschließung weiterer Fördermöglichkeiten
anzustreben.
4. Die notwendigen finanziellen Mittel sind bei einer
Bank über Bauzeitenzwischenfinanzierung vertraglich zu den
für das Vorhaben günstigsten Konditionen zu vereinbaren
5. Nach Fertigstellung der Investitionen, spätestens
im Jahr 1999, ist die Zwischenfinanzierung durch ein Kommunaldarlehen
oder eine Sonderfinanzierung abzulösen.
6. Die Ausschreibung des Vorhabens erfolgt erst,
wenn die Finanzierung nachgewiesen und rechtsaufsichtlich genehmigt
ist.
Begründung:
Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 17.06.1996,
Nr. 96/06/26/987, wurden von der Stadtverwaltung alle notwendigen
Schritte unternommen, das Ernst-Abbe-Sportfeld, beginnend ab 1997,
umzubauen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist
die Einwerbung von Fördermitteln von Bund/Land. Die hierfür
notwendigen Abstimmungen sind nicht endgültig abgeschlossen.
Die Zusage zur Ausreichung der Fördermittel hinsichtlich
Termin und Höhe steht von beiden Seiten noch aus.
Hierzu ist u. a. die Übersendung des vorgenannten Beschlusses an das MdB, Herrn Richwien, zur Einbringung in den Sportausschuß des Deutschen Bundestages und zur Weiterleitung an das Bundesministerium des Inneren notwendig.
Bei der am 21.02.1997 stattgefundenen Beratung mit
den Vertretern des Freistaates Thüringen wurde über
die Notwendigkeit der Fördermittelzusage des Bundes als Grundlage
für die des Landes informiert. Das Bundesministerium des
Innern hat mit Schreiben vom 18.03.1997 grundsätzliche Förderbereitschaft
erklärt.
Anlage 1
Um- und Ausbau Ernst-Abbe-Sportfeld (EAS)
Geplante Bauabschnitte
Geplant ist, den Umbau und die Erweiterung des Ernst-Abbe-Sportfeldes zunächst in 2 Bauabschnitten von 1997 bis 1998 bei Aufrechterhaltung der vollen Funktionsfähigkeit zu realisieren. Ein 3. Bauabschnitt (Erweiterung Osttraversen) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zu diesem Planungsvorhaben und den Finanzierungsmöglichkeiten
hat es gemeinsame Vorgespräche mit dem Bundesministerium
des Innern und dem Thüringer Sozialministerium gegeben. Dabei
haben sich beide Fördermittelgeber für eine mögliche
Förderung in den Jahren 1998 und 1999 ausgesprochen.
Finanzierungsbedarf 1997 - 1998 (netto)
| (DM) | Gesamt | Bund | Land | Stadt |
| 1. BA | 11.745.118 | 1.399.088 | 4.000.000 | 6.346.030 |
| 2. BA | 690.000 | 345.000 | 207.000 | 138.000 |
| Gesamt- | ||||
| baubedarf | ||||
| (netto) | 12.435.118 | 1.744.088 | 4.207.000 | 6.484.030 |
======================================
Umsatzsteuerliche Aspekte sind nicht berücksichtigt:
Zeitrahmen bis Baubeginn
| 16.04.1997 | Stadtratsbeschluß |
| 30.04.1997 | Erwartung der schriftlichen Fördermittelzuweisung und Bestätigung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn |
| 02.05.1997 | Absendung der Veröffentlichung nach Luxemburg |
| 23.06.1997 | Angebotseröffnungen |
| bis 06.07.1997 | Zuschlagserteilung |
| 14.07.1997 | Baubeginn |
| ab 01.10.1997 | Nutzung Westtribüne durch Zuschauer |
| ab 01.07.1998 | Nutzung aller Funktionsbereiche incl. VIP/Gaststätte |
Ausgehend von vorgenanntem Zeitrahmen ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen:
Ausgabebedarf (Bau in Netto)
| Ausgabetermin | Leistungen | Ausgabesumme |
| 5/97 | Planungskosten Gesamtmaßnahme Phasen 1 und 2 sowie Phasen 3 - 6 für I. Bauabschnitt | 811.695,00 DM |
| 8/97 | Abbruch Westtribüne | 425.000,00 DM |
| 9/97 | Bauwerksgründung: - Baugrubenaushub/Abtransport | 1.535.150,00 DM |
| - Bohrpfahlgründung | ||
| - Baugrundverbesserung | ||
| - Flachgründung | ||
| 9/97 | Bauwerksabdichtung/Drainagen | 60.180,00 DM |
| 10/97 | Traversen | 2.133.000,00 DM |
| 10/97 | Montage Sitze (3950 Stück) | 395.000,00 DM |
| 11/97 | Dachkonstruktion | 425.000,00 DM |
| 12/97 | Ausbau, Erschließung, Baunebenkosten | 2.000.000,00 DM |
| Gesamtausgabebedarf 1997 | 7.785.025,00 DM | |
| 3/98 | Ausbau, Außenanlagen, Baunebenkosten | 3.960.093,00 DM |
| 3/98 | Planungskosten Phasen 3 - 8 für II. Bauabschnitt | 90.000,00 DM |
| 5/98 | Laufbahnerweiterung Südkurve | 350.000,00DM |
| 6/98 | Laufbahnerweiterung Nordkurve | 250.000,00 DM |
| Gesamtausgabebedarf 1998 | 4.650.093,00 DM | |
| Gesamtausgabebedarf 1.und 2. Bauabschnitt | 12.435.18,00 DM |
Einnahmeprognose
| Einnahmetermin | Fördermittelgeber/Vertragspartner | Einnahmesumme |
| 4/98 | Anteilige Förderung Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit | 2.000.000,00 DM |
| 4/98 | Anteilige Förderung Bundesministerium des Inneren | 1.399.088,00DM |
| ab 7/98 | Mieteinnahmen
FC-Funktionsbereich u.Verwaltung 548,01 m²x15,00 DM/m² = 8.220,15 DM/Monat | 49.320,90 DM |
| bis 12/98 | FC-Gaststätte 297,97 m²x25,00 DM/m² = 7.449,25 DM/Monat | 44.695,50 DM |
| FC-VIP-Bereich 51,52 m²x35,00 DM/m² = 1.803,20 DM/Monat | 10.819,20 DM | |
| Gesamteinnahmen 1998 | 3.503.923,60 DM | |
| 4/99 | Anteilige Förderung Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit | 2.207.000,00 DM |
| 4/99 | Anteilige Förderung Bundesministerium des Inneren | 345.000,00 DM |
| 1/99 - 12/99 | Mieteinnahmen FC-Funktionsbereich und Verwaltung | 98.641,80 DM |
| FC-Gaststätte | 89.391,00 DM | |
| FC-VIP-Bereich | 21.638,40 DM | |
| Gesamteinnahmen 1999 | 2.761.671,20 DM | |
| ab 2000
(jährlich) | Gesamtmieteinnahmen FC | 209.671,20 DM |
Die Mieteinnahmen sind zur Finanzierung des Schuldendienstes einzusetzen.Erläuterungen
zu den geplanten Erweiterungsmaßnahmen im Ernst-Abbe-Stadion
I. Vorbemerkung:
1. Allgemeine Angaben:
Die Stadt Jena hat infolge eines Schenkungsvertrages das Ernst-Abbe-Sportfeld von der Carl-Zeiss-Stiftung im September 1991 erhalten. Damit wurde sie Eigentümer und Verwaltungsträger eines Grundstückes und mehrerer Immobilien, die eine sehr hohe
Altbausubstanz darstellen (Entstehungsjahr 1922).
Zum Zeitpunkt der Übernahme waren der FC Carl Zeiss Jena
e. V. und der TuS Jena die Hauptnutzer der Anlagen.
Der katastrophale bauliche Zustand der Osttraversen
verpflichtete den neuen Eigentümer (Stadt Jena) sofortige
Maßnahmen zu ergreifen, um einer sicherheits-technischen
Sperrung durch den DFB (Nichterteilung der nötigen Lizenz)
für die Zweitbundesliga-Saison entgegenzutreten.
Mit einem Aufwand von ca. 1,3 Mio DM wurden die Osttraversen
1991 neu aufgebaut, der Neuaufbau (Sitzplätze) hatte aber
eine Zuschauerreduzierung zur Folge, so daß die vom DFB
vorgegebene Mindestkapazität nicht erfüllt werden kann.
Die Folgejahre waren ständig gekennzeichnet
von einer mittelfristigen Empfehlung einer umfassenden Rekonstruktion
bzw. Neubau des Stadions, da es in seinen wesentlichen Funktionen
nicht den Anforderungen moderner Wettkampfstätten entspricht
und kurzfristige Auflagen bzw. Bedingungen saisonal abzuarbeiten
waren. Bei all diesen Bedingungen und Auflagen war man seitens
des DFB stets davon ausgegangen, daß eine "großzügige
Beurteilung der Tauglichkeit des EAS" nur der besonderen
Situation nach der Wende geschuldet sei.
Die Aufwendungen zum Erhalt der jeweiligen saisonalen
Lizenz betrugen im Gesamtbereich des EAS (1991 - 1994) 3.902.700,00
DM
| 1991/92 | 2.172.700,00 DM |
| 1993 | 391.000,00 DM |
| 1994 | 1.339.000,00 DM |
ohne generelle Funktionsverbesserungen erreichen zu können.
Hauptansatzpunkte für die Unzulänglichkeit des Gesamtstadions
stellen nachfolgende Aspekte dar (ohne Rangordnung):
. Holztribüne mit erheblichen sicherheitstechnischen Bedenken erfordert ständige Präsenz der Feuerwehr
. zu geringes Fassungsvermögen (9980) entspricht nicht der DFB-Richtlinie für Stadion mit Lizenzspielbetrieb
. sicherheitstechnishe Trennungen sind bei diesem Baukörper des Stadions nicht absolut realisierbar
. Unzulänglichkeit der Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte (Ordner, Polizei, private Sicherheitsfirmen)
. fehlende Kapazität im Betrieb Sanitär-WC für die Besucher bzw. total verschlissene Anlagen für Mannschaft und Gäste
. Schaffung separater Fan-Bereiche, die einen ungestörten Zu- und Abgang ermöglichen
. Ausbau der Kurvenbereiche inclusive Fertigstellung der Bahnen
7 und 8 (für nationale und internationale Wettkämpfe
in der Leichtathletik) nötig
2. Gegenwärtiger und perspektivischer Nutzungsumfang
Städtische Stadien oder Hauptsportanlagen sind im Regelfall
Kommunikationszentren spezieller aber breiter Bevölkerungsschichten.
In ihnen vollzieht sich eine weitgefächerte Palette sportlichen
bzw. freizeitorientierten Ausgleichs. Das Ernst-Abbe-Stadion stellt
ein solches Zentrum in der Stadt Jena dar.
Die gegenwärtige Nutzung ist durch folgende Vereine, Institutionen
und Sportarten gekennzeichnet:
- FC Carl Zeiss Jena mit 14 Mannschaften aller Altersbereiche
- Fan-Clubbereich des FC mit 82 Fanclubs (ca. 2000 Mitglieder)
- TuS Jena (Abt. LA) mit ca. 440 Mitgliedern
- Athleten des OSP bzw. BLZ
- SV Carl Zeiss (Hockey, Faustball, Volleyball, Bogenschießen) 13 Mannschaften
- verschiedene Freizeitsportvereine/-gruppen (12 Mannschaften)
- Schulsport des Sportgymnasiums Jena
- Schulsportfeste weiterer 6 - 8 Schulen der Stadt Jena
Perspektivische Nutzungserweiterung steht durch
- den Hochschulsport (incl. Meisterschaften) und
- kulturelle Aktivitäten an
Das Ernst-Abbe-Sportfeld weist so große bauliche und funktionelle
Mängel auf, so daß von einer Sanierung im Osten und
Westen abgeraten werden muß. Es ist vorgesehen, den 1991
begonnenen Neubau der Osttraversen auf 3970 Sitzplätze zu
erweitern sowie funktionelle Unterlagen zu schaffen.
Die Westtribüne (Baujahr 1922) ist abzubrechen und neu aufzubauen
(ca. 3720 Sitzplätze).
Die Tribünenanlagen der Kurven werden aus Kostengründen
zunächst nicht ersetzt, sondern bleiben als Stehplatzbereiche
bestehen (Südtraverse 3430 Stehplätze/Nordtraverse 1820
Stehplätze). Hier besteht die Möglichkeit, nach Abschluß
der Umbaumaßnahme noch einmal ca. 3000 Zuschauerplätze
zu schaffen.
- beschl. 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1343
1. Auf der ausgewiesenen Fläche (ca. 300 m²)
auf dem Eichplatz wird eine Skateboardbahn errichtet.
2. Die Bauplanung erfolgt durch das Garten- und Friedhofsamt
der Stadt Jena. Bauherr ist die Stadt Jena.
3. Die Bauausführung beginnt, wenn der durch
die Stadt Jena zur Verfügung gestellte Sockelbetrag in Höhe
von 8.000 DM durch Sponsoren soweit aufgefüllt ist, daß
die Gesamtkosten für die Flächenbefestigung in Höhe
von 41.500 DM gedeckt sind.
4. Nach erfolgter Bauausführung wird mit dem
Skateboardverein Jena/Hermsdorf e. V. ein Betreibungs- und Pflegevertrag
abgeschlossen. Die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen
erfolgt durch das Jugendamt.
5. Die Fläche wird in den Netzplan Spielplätze
in der Kategorie I aufgenommen, die Verkehrssicherungspflicht
obliegt dem Garten- und Friedhofsamt.
6. Die Nutzung der Fläche "Eichplatz"
erfolgt bis zur Bebauung des Platzes (Investor Universitätshochhaus).
Begründung:
Seit Endes des Jahres 1995 arbeitet das Jugendamt Jena mit einer Gruppe von Jugendlichen Skateboardfahrern zusammen. Derzeit nutzt diese Gruppe Flächen in der Innenstadt. Diese Nutzung führt immer wieder zu Problemen mit Fußgängern und Anwohnern. Nach Auffassung des Jugendamtes sollte dieser Gruppe eine Fläche zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Skateboard e. V. steht ein Verein zur Verfügung,
der notwendige Pflege- und Instandhaltungsarbeiten und auch Instandhaltungskosten
übernehmen würde. Da es sich dabei um eine öffentliche
Spielfläche handelt, muß die Verkehrssicherungspflicht
bei der Stadt Jena bleiben.
In den vergangenen Monaten sind zahlreiche Plätze
auf ihre Eignung für eine Skateboardbahn hin überprüft
worden. Zuletzt konzentrierten sich die Überlegungen auf
drei Standorte:
1. Rasenmühleninsel
2. Theatervorplatz
3. Eichplatz
Das Jugendamt favorisiert einen Standort für
eine Skateboardanlage in der Innenstadtlage, wenn diese mindestens
5 Jahre bestehen bleiben kann.
Zur Variante Rasenmühleninsel
Die Bereitstellung einer Fläche auf der Rasenmühleninsel wäre sicher die für die "Erwachsenen" verträglichste Lösung, allerdings mit 2 Nachteilen:
- die Skateboardfahrer fühlen sich aus der Innenstadt vertrieben
- ihr Wunsch, gesehen zu werden, wird nicht berücksichtigt
- Sponsoren machen die Höhe ihrer Zuwendung
von einer Innenstadtlage abhängig.
Eine Fläche in der Innenstadt hat demgegenüber
den Vorteil, daß an der Akzeptanz durch die Skateboardfahrer
nicht gezweifelt werden kann. Außerdem würde in der
Innenstadt eine Fläche für Jugendliche bereitstehen,
die auch von anderen Gruppen genutzt werden könnte (z. B.
von Gruppen in der Goethegalerie).
Zur Variante Engelplatz
Dieser Standort schien zunächst trotz der vorgesehenen
Bebauung, trotz der zu erwartenden Lärmprobleme und trotz
der Standortkollisionen mit der Kulturarena der günstigste.
Allerdings ist seine Herrichtung um 30.000 DM teurer als die beiden
anderen Varianten. aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
erwartenden Beeinträchtigungen von Aufführungen im Theaterhaus
mußte von dieser Variante jedoch Abstand genommen werden.
Zur Variante Eichplatz
Diese Variante stellt als befristete Lösung
den vernünftigsten Kompromiß zwischen den Interessen
der Jugendlichen, den potentiellen Sponsoren sowie den zu erwartenden
Problemen mit Lärmemissionen dar.
- beschl. 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1351
1. Bei Planungen werden Kinderinteressen bereits
in der Phase ihrer Erarbeitung angemessen berücksichtigt.
2. Die dazu nötigen Prüfungen erfolgen
nach den in der Anlage ersichtlichen Verfahrensschritten, an denen
die entsprechenden Ämter zu beteiligen sind.
3. Die Dienstanweisung Nr. 01/1997 ist entsprechend
zu präzisieren.
Begründung:
Der am 13.08.1996 gefaßte Stadtratsbeschluß
zur Einführung eines Prüfverfahrens - Kinderfreundlichkeit
- für kommunale Entscheidungen, fordert ämterübergreifende
Dialoge, um Kinderinteressen bei kommunalen Verwaltungsentscheidungen
besser einfließen zu lassen. In den vergangenen Jahren haben
die Politiker der Stadt und auch die Mitarbeiter der Verwaltung
bewiesen, daß ihnen Kinderinteressen nicht gleichgültig
sind.
Mit diesem Beschluß erklären Politik und Verwaltung ihren Willen, sich gezielter und verbindlich für die Interessen von Kindern einzusetzen, in dem Bewußtsein, daß Kinderpolitik als partei-, ressort- und ämterübergreifende Aufgabenstellung zu sehen ist.
Mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
1990 wurde in der Stadt Jena das Jugendamt geschaffen, das nach
dem KJHG den Auftrag hat:
- zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien beizutragen
- eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen bzw. zu erhalten
- Familien in ihren unterschiedlichen Lebensformen
bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu unterstützen.
Es ist eine Überschätzung, wenn man meint, daß das Jugendamt somit alle Kinderinteressen vertritt. Auch in den anderen Ämtern wurden die Belange, die Kinder und Jugendliche betreffen, ernst genommen und das Bemühen, positive Rahmenbedingungen für eine kinderfreundliche Stadt zu schaffen, war immer vorhanden.
Es ist jedoch zugleich unumstritten, daß es hinsichtlich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen noch Defizite gibt.
Da gerade in den Kommunen die Lebenswelt von Kindern
und Jugendlichen sehr stark durch Planung und Gestaltung beeinflußt
wird, ist hier eine Orientierung zugunsten von Kinderinteressen
besonders wichtig. Dazu ist es notwendig, die Beachtung von Kinderinteressen
als geregelte Normalität zu stärken und die bisherige
Zusammenarbeit zwischen den Ämtern als einen kontinuierlichen
Prozeß zu gestalten. Hinderliche Vorschriften, Interessenkonflikte,
aber auch verengtes Zuständigkeitsdenken, Bequemlichkeit
können und müssen in diesem Prozeß klar bezeichnet
und soweit wie möglich als Arbeitshindernis beseitigt werden.
Die in den vergangenen Jahren entstandenen positiven
Ansätze sind zu vertiefen, zu konkretisieren und weiterzuentwickeln.
Grundlage der Kinderfreundlichkeit in der Stadt Jena
sollen die folgenden Leitfragen bilden. Sie sind an sämtliche
Vorhaben zu stellen, an denen die Kommune gestaltungs- oder gar
entscheidungsbefugt mitwirkt.
1. Sind die gesetzlich fixierten Kinderrechte und die Kinderinteressen berücksichtigt worden?
2. Werden Gesundheit und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen gefördert?
Auf allen Verantwortungsebenen - in Planung und Ausführung - gilt es abzuschätzen, welche Folgen für Gesundheit und Sicherheit von Kindern entstehen könnten. Kinder müssen befähigt werden, Gefahren und Gefahrensituationen zu erkennen und sich situationsgerecht zu verhalten.
3. Ist Gebrauchsfähigkeit auch für Kinder und Jugendliche gewährleistet?
4. ist bei Planung von Räumen für Kinder und Jugendliche darauf geachtet worden, daß diese veränderten Interessen und Bedürfnissen angepaßt werden können?
5. Sind die Möglichkeiten ausgeschöpft worden, um differenzierte Erfahrungsfelder für Kinder und Jugendliche anzubieten?
6. Sind sinnvolle Möglichkeiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei der Planung bzw. bei der Entscheidungsfindung geprüft oder umgesetzt worden?
7. Werden hinderliche Vorschriften, aber auch verengtes
Zuständigkeitsdenken, Bequemlichkeit oder Interessenkonflikte
in diesem Prozeß klar bezeichnet und durch ämterübergreifende
Zusammenarbeit soweit wie möglich als Arbeitshindernis beseitigt?
Verfahrensablauf - Kinderfreundlichkeitsprüfung
1. Um die Abläufe bei den Planungen zu vereinfachen,
werden die vorliegenden Kriterien zur Prüfung der Kinderfreundlichkeit
nicht nur von den für die Planung verantwortlichen Ämtern,
sondern auch von den beauftragten Planungsbüros beachtet.
Das in diesem Zusammenhang nach der DIN 18024-2 und der DIN 18025
erarbeitete Merkblatt ist den Bauträgern bei der Bauvoranfrage
auszuhändigen und auf seine Beachtung hinzuweisen.
2. Das für die Planungen verantwortliche Amt
beteiligt bereits in der Anlaufphase von relevanten Planungen
das Dezernat Soziales und Kultur. Dieses prüft das jeweilige
Vorhaben und bringt gezielt auf den Standort bezogen die Belange
ein. In den weiteren Planungsverlauf wird das Dezernat Soziales
und Kultur kontinuierlich eingebunden und unternimmt Schritte
zur Sicherung und Durchsetzung seiner Belange.
3. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, werden
die Unterlagen dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt.
- beschl. 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1350
Die vorliegende Entgeltregelung der Jenaer Philharmonie
wird bestätigt und mit Beginn der Spielzeit 1997/98 wirksam.
Entgeltregelung der Jenaer Philharmonie
1. Tageskassenpreise
1.1. Einzelkarten
| Platz- | Konzert- | A Kammer- | Collegien- | Familien- |
| gruppe | reihen C | konzerte d. | konzerte | konzerte1) |
| Jenaer Phil. | ||||
| 1 | 27,00 DM | 15,00 DM | 17,00 DM | 10,00 DM |
| 2. | 22,00 DM | |||
| 3 | 17,00 DM |
1.2. Ermäßigte Einzelkarten
siehe Punkt 4.1.
| Platz- | Konzert- | A Kammer- | Collegien- | Familien- |
| gruppe | reihen C | konzerte d. | konzerte | konzerte1) |
| Jenaer Phil. | ||||
| 1 | 18,00 DM | 10,00 DM | 11,00 DM | 5,00 DM |
| 2 | 15,00 DM | |||
| 3 | 11,00 DM |
1) Konditionen für die Familienkarte siehe Punkt
5
2. Vorverkaufspreise
2.1. Einzelkarten
In den Anrechtsreihen A - C wird bei Nutzung der Möglichkeit
des Kartenvorverkaufs in der Jena-Information ein Preisnachlaß
von jeweils 2 DM gewährt.
| Platz- | Konzert- | A Kammer- | Collegien- | Familien- |
| gruppe | reihen C | konzerte d. | konzerte | konzerte1) |
| Jenaer Phil. | ||||
| 1 | 25,00 DM | 15,00 DM | 15,00 DM | 10,00 DM |
| 2 | 20,00 DM | |||
| 3 | 15,00 DM |
2.2. Ermäßigte Einzelkarten
siehe Punkt 4.1.
| Platz- | Konzert- | A Kammer- | Collegien- | Familien- |
| gruppe | reihen C | konzerte d. | konzerte | konzerte1) |
| Jenaer Phil. | ||||
| 1 | 17,00 DM | 10,00 DM | 10,00 DM | 5,00 DM |
| 2 | 13,00 DM |
3 10,00 DM
1) Konditionen für die Familienkarte siehe Punkt
5
3. Abopreise
3.1. Fest-Abo
Bei Erwerb eines Anrechts in den Konzertreihen A - C wird gegenüber
dem Tageskassenpreis ein Preisnachlaß von 20 % gewährt.
| Platz- | Konzert- | Konzert- | Konzert- |
| gruppe | reihe A | reihe B | reihe C |
| 10 Konzerte | 8 Konzerte | 6 Konzerte | |
| 1 | 216,00 DM | 173,00 DM | 130,00 DM |
| 2 | 176,00 DM | 141,00 DM | 106,00 DM |
| 3 | 136,00 DM | 109,00 DM | 82,00 DM |
3.2. Fest-Abo für Ermäßigungsberechtigte
siehe Punkt 4.1.
| Platz- | Konzert- | Konzert- | Konzert- |
| gruppe | reihe A | reihe B | reihe C |
| 10 Konzerte | 8 Konzerte | 6 Konzerte | |
| 1 | 144,00 DM | 115,00 DM | 87,00 DM |
| 2 | 117,00 DM | 94,00 DM | 71,00 DM |
| 3 | 91,00 DM | 73,00 DM | 55,00 DM |
3.3. Wahl-Abo
Aus den 3 Anrechtsreihen können innerhalb einer Spielzeit
6 bzw.10 Konzerte ausgewählt werden. Der Preisnachlaß
beträgt analog dem Fest-Abo ebenfalls 20 %, es besteht
allerdings kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
| Platzgruppe | Wahl-Abo 1 | Wahl-Abo 2 | |
| 10 Konzerte | 6 Konzerte | ||
| 1 | 216,00 DM | 130,00 DM | |
| 2 | 176,00 DM | 106,00 DM | |
| 3 | 136,00 DM | 82,00 DM |
3.4. Wahl-Abo für Ermäßigungsberechtigte
siehe Punkt 4.1
| Platzgruppe | Wahl-Abo 1 | Wahl-Abo 2 |
| 10 Konzerte | 6 Konzerte | |
| 1 | 144,00 DM | 87,00 DM |
| 2 | 177,00 DM | 71,00 DM |
| 3 | 91,00 DM | 55,00 DM |
4. Ermäßigungen
4.1. Einzelermäßigungen
Ermäßigungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Altersrentner, Schwerbehinderte, Erwerbslose und Sozialpaßinhaber.
Die Ermäßigung beträgt grundsätzlich 1/3
des Tageskassen- bzw. Vorverkaufspreises der jeweiligen Platzgruppe.
Bei Familienkonzerten wird eine 50-prozentige Ermäßigung
gewährt. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr zahlen
keinen Eintritt, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen.
Schüler sind generell ermäßigungsberechtigt
4.2. Sonstige Ermäßigungen
Die Intendantin kann im Interesse einzelner Besuchergruppen (z.
B. Schulklassen) sowie der Erhöhung der Besucherzahl für
einzelne Veranstaltungen über weitere Ermäßigungen
entscheiden. Diese Entscheidungen sind schriftlich festzuhalten
und zu begründen.
5. Familienkarte
Für Familienkonzerte wird eine Familienkarte zu folgenden
Preisen angeboten:
| 2 Erwachsene/2 Kinder | 25,00 DM |
| je weiteres Kind | 5,00 DM |
6. Freikarten
Über die Vergabe von Freikarten entscheidet die Intendantin.
7. Sonderkonzerte
Für Sonderkonzerte und -veranstaltungen werden von der Intendantin
gesonderte Preise festgesetzt.
- beschl. 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1344
1. Der Stadtrat befürwortet die zügige
Weiterführung aller notwendigen Verhandlungen zur Realisierung
des Freizeitbades Jena unter Federführung der Technischen
Werke Jena GmbH.
2. Der Oberbürgermeister und der Dezernent für
Finanzen werden beauftragt, umgehend mit dem Landesverwaltungsamt
dahingehend Verhandlungen aufzunehmen, daß die für
die Finanzierung des Vorhabens notwendigen kommunalen Sicherheiten
durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.
3. Der Weiterbetrieb beider bestehender Hallenbäder
ist bei eventuell veränderten Nutzungskonzeptionen zu sichern.
Begründung:
Anläßlich der gemeinsamen Ausschußsitzung
von Stadtentwicklungsausschuß und Sozialausschuß am
26. Februar 1997 wurde im Zusammenhang mit der Investorenauswahl
bereits ein ähnlicher Beschluß mit breiter Mehrheit
der anwesenden Stadtratsmitglieder gefaßt. Im Zuge der bisherigen
Verhandlungen sind verschiedentlich auch grundsätzliche Bedenken
an diesem Projekt geäußert worden. Um nun aber die
Verhandlungen zügig und erfolgreich abschließen zu
können, sollten die städtischen Verhandlungsführer
nicht verunsichert werden. Ein klares Votum des Stadtrates für
das Freizeitbad ist dabei die beste Möglichkeit, Grenzen
des Handlungsermessens festzulegen.
Wesentliche Gründe, die für den Bau dieses
Freizeitbades sprechen, sind:
1. Für die Attraktivität Jenas als Oberzentrum
ist dieser Freizeitkomplex von wesentlicher Bedeutung, d. h. daß
das Freizeitbad wichtiger Standortfaktor ist.
2. Der Standort in unmittelbarer Umgebung des HKW
Winzerla ist auch aus ökologischen Gründen nicht besser
nutzbar als durch ein Freizeitbad. Zum einen handelt es sich um
das Recycling einer Industriebrache, d. h. betreffs minimaler
Flächenneuversiegelung ist dies der günstigste Standort.
Andererseits wirkt der über das Jahr gerechnete relativ gleichmäßige
sowie mengenmäßig bedeutende Fernwärmebezug stabilisierend
auf den Fernwärmemarkt.
3. Durch die Lage und die ausgezeichnete vekehrliche
Anbindung des Standortes insbesondere in bezug auf die beiden
großen Neubaugebiete Lobeda und Winzerla leistet das Freizeitbad
einen nicht zu unterschätzenden direkten Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung
dieser Wohngebiete.
4. Durch eine vielseitige Orientierung der Sport-
und Freizeitangebote stellt das Freizeitbad einen Ort der Begegnung
und Kommunikation zwischen den Generationen sowie unterschiedlichen
sozialen Gruppierungen dar, d. h. daß das Freizeitbad sozial
integrativ wirkt.
5. Das favorisierte Konsortialmodell hat einen effektiven
Betrieb des Freizeitbades zum Ziel. Die Effizienz wird dabei durch
die angestrebte Beteiligung des privaten Partners sowohl bei der
Investition als auch beim Betrieb abgesichert. In diesem Zusammenhang
soll auch der Betrieb aller städtischen Bäder den Technischen
Werken unter Beteiligung Privater unterstellt werden. Die so erhoffte
Erschließung von Rationalisierungs- und Effektivierungspotentialen
ist in der Tendenz auf eine Verringerung des städtischen
Zuschusses für Bäder gerichtet.
6. Sollte das Bad nicht geplant werden, müßte
auch der jetzt geplante gleichzeitige Neubau des Betriebsgebäudes
der Stadtwerke Jena GmbH überdacht werden, da bedeutende
Kostenersparnisse durch die Gleichzeitigkeit beider Vorhaben dann
verloren gingen.
Gegen die Errichtung eines Freizeitbades sprechen
vor allem zwei Gründe:
1. Verträge sind ihrem Charakter nach stets
kompromißorientierte Vereinbarungen der vertragschließenden
Parteien. ob der erzielte Kompromiß das Restrisiko für
die Stadt in erträglicher Größenordnung hält,
ist bei der Vielschichtigkeit der zu behandelnden Problemkreise
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mit letzter Sicherheit
bestimmbar.
2. Die jährliche finanzielle Belastung der Stadt
ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur mit großer Unschärfe
zu bestimmen. Modellrechnungen ergeben einen Zuschußbedarf,
der zwischen 800.000 DM und 1.900.000 DM jährlich liegt
In der Gesamtabwägung sollten die Argumente
für das Freizeitbad den ablehnenden überlegen sein,
zumald die bevorzugten Investoren sich sowohl bei der Investition
als auch beim Betrieb beteiligen wollen und damit das Risiko des
Unternehmens für beherrschbar halten.
In der Veröffentlichung der Neuregelung der Beförderungsentgelte und Nutzungsbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft mbH ab 01.07.1997 (veröffentlicht im Amtsblatt 16/97 vom 24.04.1997, S. 114) ist uns ein bedauerlicher Fehler unterlaufen.
In der Anlage 1 des Beschlusses Pkt. 1 "Sortiment" ist der Unterpunkt 1.16 "Studententicket" ersatzlos zu streichen.
Nachfolgend das Sortiment in der beschlossenen
Fassung:
| 1. | Sortiment | DM |
| 1.1 | Einzelfahrschein Erwachsene | 2,20 |
| 1.2 | Einzelfahrschein ermäßigt | 1,30 |
| 1.3 | 5-Fahrten-Karte Erwachsene | 8,30 |
| 1.4 | 5-Fahrten-Karte ermäßigt | 4,80 |
| 1.5 | Tagesnetzkarte Erwachsene - übertragbar | 6,50 |
| 1.6 | Tagesnetzkarte ermäßigt - übertragbar | 4,50 |
| 1.7 | Monatsnetzkarte Erwachsene übertragbar | 57,00 |
| 1.8 | Monatsnetzkarte ermäßigt | 43,00 |
| 1.9 | 9.00-Uhr-Monatsnetzkarte - übertragbar | 40,00 |
| 1.10 | 9.00-Uhr-Monatsnetzkarte - personengeb. | 33,00 |
| 1.11 | Jahresnetzkarte (Abo) | 545,00 |
| 1.12 | Jahresnetzkarte (Barzahler) | 530,00 |
| 1.13 | Jahresnetzkarte ermäßigt (Abo) | 410,00 |
| 1.14 | Jahresnetzkarte ermäßigt (Barzahler) | 395,00 |
| 1.15 | Firmenticket | 530,00 |
| 1.16 | Semesternetzkarte | 205,00 |
Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 16.04.1997 beschlossen, für das Gebiet "Am Volksbad" einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfaßt folgende Grundstücke: Gemarkung Jena, Flur 5, Flurstücks-Nr. 54, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 und 77.
Das Plangebiet wird begrenzt durch die Neugasse im Westen, die Grietgasse im Norden, die Straße Am Volksbad im Osten sowie die Flurstücke 55 und 56 im Süden.
Für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden folgende Planungsziele angestrebt:
Dieser Beschluß wird hiermit bekanntgemacht.
Jena, 23.04.1997
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dr. habil. P. Röhlinger (Siegel)
Oberbürgermeister
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Am 06.05.1997, 19.00 Uhr, findet im Kulturamt, Zwätzengasse, die nächste Sitzung des Kulturausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Denkmkal Ilmnitz - Theaterhaus gGmbH (Perspektive Gebäude, Dienstleistungsentgelt 1998) - Straßennamen
- 1. Fortschreibung Schulnetzentwicklungsplan 1996 - 2000 Der Ausschußvorsitzende | |
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Am 07.05.1997, 17.00 Uhr, findet im Besprechungsraum Tatzendpromenade 2a, die vereinbarte außerplanmäßige Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung (öffentlich): - Protokollkontrolle - Straßenbahnneubau, Genehmigungsabschnitt 2, Stadteinführung/Überlassungsvertrag städtebaulicher Mehraufwand - Ordnungsmaßnahme ehemaliges Heizkraftwerk Löbstedter Straße - Abbruch Schornstein und Koksseperation - Beschlußvorlage Freibewirtschaftung durch die Gaststätte "Marco Polo" auf dem Markt - Beschlußfassung Rahmenplan Winzerla
- Sonstiges/Bericht zum Stand der Bebauung Holzmarkt 33-35 Der Ausschußvorsitzende | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name: Burkhard Stein letzte bekannte Anschrift: Riemannstr. 1, 07745 Jena
Aktenzeichen: 97/975/1 Stadt Jena | |
Das Sparkassenbuch 2000422945 wurde am 14.04.1997 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOL/A |
Die Stadtverwaltung Jena schreibt die Lieferung von Druckern aus. Die Ausschreibungsunterlagen sind am Mittwoch, dem 07.05.1997, in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Jena, Haupt- und Personalamt, Bereich Datenverarbeitung, Am Anger 15 , Zimmer 48/49 abzuholen. Abgabe der Angebote: 15. 05. 1997 bis 16.00 Uhr
Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 16. 05. 1997 unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Stadt Jena | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Umbau ehem. Kindereinrichtung in ein Mulit-
funktionales Zentrum, W.-Seelenbinder-Str. 28 a, Jena Das Vorhaben wird mit Fördermitteln finanziert. Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Gebühr | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 16.05.1997 | |
6.3 | Fassadenverglasung
Saal und Haupteingänge - ca. 60 m² Alu-Glas- Schrägverglasung mit 2 Türanlagen - ca. 52 m² Alu-Glas- elemente mit 3 Auto- matiktüranlagen | 68,00 DM | Juli bis August 1997 | 10.00 Uhr | |
9.5 | Ausbau Estricharbeiten
- ca. 2160 m² schwimmender Zementestrich | 51,00 DM | Juni bis Sept.
1997 (mit Unter- brechung) | 10.30 Uhr | |
Für die Ausschreibungsunterlagen wird die o.g. Gebühr erhoben, die nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00019.8 mit dem Vermerk "Multi, Los ...." einzuzahlen ist. Bei der Bewerbung um mehrere Lose ist für jedes Los gesondert einzuzahlen. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungs-quittung/en im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 29.04.1997 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung der Unkosten erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 20.06.1997. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH, Löbdergraben 19, in 07743 Jena, schreibt gemäß VOB/A folgende Leistungen öffentliche aus: Bauvorhaben: Neugestaltung und Sanierung der Außenanlagen in der Tieckstraße 1,3,5, 07747 Jena Ausführungszeitraum: 27. bis 32. Kalenderwoche 1997 Leistungsart und -umfang: - 7 Stück Spielgeräte abbrechen - 640 m² befestigte Fläche aufnehmen - 850 m² wassergebundene Decke - 100 m² Betonpflaster - 120 m² Rasengittersteine - 2000 m² Rasenansaat - 40 Stück Bäume 18 - 20 STU - 2 Stück Mülleinhausung Holz - 13 Stück Bänke - 6 Stück Mast-Leuchten incl. Kabelverlegung und Anschluß - 10 lfm. Metall-Handlauf in 2 Teilstücken Leistungsverzeichnisse: Ausgabe am Donnerstag, 15.05.1997, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr in der Städtischen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH, Erlanger Allee 106, in 07747 Jena, Technikteam, gegen eine Gebühr von 40,00 DM. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, welche bis Donnerstag, 8. Mai 1997, ihr Interesse schriftlich an folgende Adresse bekundet haben: Erlanger Allee 106, 07747 Jena, z. H. Herrn Stock, Tel. 03641/884363/Fax. 884369. Die Unterlagen werden nicht verschickt. Angebotsabgabe: Dienstag, 10. Juni 1997, bis 9.00 Uhr in der Städtischen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH, Erlanger Allee 106, z. H. Herrn Stock Submission: Dienstag, 10. Juni 1997, 9.10 Uhr, Beratungsraum, Erlanger Allee 106
Zuschlagserteilung: Montag, 23. Juni 1997 Für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme, für die Gewährleistung in Höhe von 3 % der Auftragssumme durch Bürgschaft eines in den europäischen Gemeinschaften zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zu leisten.
Wird der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern überzuführen. Dem Angebot sind Nachweise über die Leistungsfähigkeit und bereits aufgeführte, vergleichbare Baumaßnahmen (Referenzliste) sowie eine verbindliche Liste von Nachunternehmern beizufügen. Nachweise gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) a-f sind mit dem Angebot abzugeben. Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH - Wohnungswirtschaft - | |
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Die Stadtverwaltung Jena beabsichtigt die Maßnahme
auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung an eine leistungsfähige und qualifizierte Baufirma zu vergeben. Die Leistungen umfassen im wesentlichen: - Oberbodenabtrag ca. 930 m3 - Bodenabtrag ca. 10.400 m3 - Bohrpfähle 75 cm, Stahlbeton B 25 ca. 760 lfdm - Kappe Stahlbeton B 25 LP ca. 35 m3 - Spitzbetonwand Stahlbeton B 25 ca. 35 m3 - Füllbeton B 25 ca. 110 m3 - Sichtflächengestaltung (Putz- bzw. Verblend-Mauerwerk) ca. 440 m2
- Maschendrahtzaun ca. 130 m Ausführungszeitraum: 23.06.1997 bis 30.11.1997 Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem 07.05.1997 beim Ing.-büro Sehlhoff GmbH, Heinrich-Heine-Str. 1, Tel. 03641 / 5 80 00 abgeholt werden. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt nur gegen Vorlage einer Einzahlung von 70,00 DM bei Direktabholung bzw. von 78,00 DM bei Postversand (keine Rückerstattung). Für die Abgabe einer Diskette nach GAEB DA 83 wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 DM erhoben. Um Anmeldung einen Tag vor Abholung wird gebeten. Die Einzahlung ist an die Sparkasse Jena, Konto-Nr. 140937, BLZ 830 530 30, Empfänger Ing.-Büro Sehlhoff mit dem Vermerk codierter Zahlungsgrund 50186/07 zu leisten. Eröffnungstermin: 27.05.1997, 13.00 Uhr, Tiefbauamt Jena, Tatzenpromenade 2, Zi. 409 Bei Eröffnung sind nur Bieter zur Teilnahme zugelassen. Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten. Abschlagszahlungen nach VOB/B. Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter auf Verlangen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt GZR 4) vorzulegen. Zuschlags- und Bindefrist endet am 27.06.1997
Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste Angebot erscheint. Die Vergabeprüfstelle gem. § 31 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar. Stadt Jena | |
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Vorhaben: Gehölzpflanzung mit Fertigstellungspflege Die Stadt Jena schreibt folgende Leistung aus:
GAU 2/97 Los Leistung Gebühren/Unterlagen 1 Gehölzpflanzung/
Fertigstellungspflege 10,00 DM
Ausführungszeitraum: 22. - 44. Kalenderwoche 97 Für die Ausschreibungsunterlagen wird die o.g. Gebühr erhoben Dieser Unkostenbeitrag, welcher nicht zurückerstattet wird, ist vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022, BLZ 86020880, Cod.ierter Zahlungsgrund 70.50001.4 mit dem Vermerk "Gehölzpflanzung Fertigtstellungspflege GAU" einzuzahlen. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Vorlage der Einzahlungsquittung im Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7, ab 02.05.97 täglich von 7.00-12.00 Uhr abholbereit. Die Verdingungsun-terlagen sind 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen, Tel.Nr. 03641/61190. Die Angebote sind bis Dienstag, den 20.05.97, 11.30 Uhr beim Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7 in Jena einzureichen. Den Angeboten sind folgende Unterlagen nach VOB/A § 8 beizufügen: - Auflistung von ausgeführten Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und deren Qualifikation (Berufsgruppe) - die dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - die Eintragung des Bieters in das Berufsregister seines Sitzes o. Wohnortes
- Liquititätsnachweis Der Submissionstermin finden im Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7, statt: Los 1 20.05.97 11.30 Uhr
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 23.05.97. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
| Vorhaben: Grünanlagenpflege
Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus:
GAU 1/97 Los Leistung Gebühren/Unterlagen 1 Grünanlagenpflege Nordgebiet 20,00 DM 2 Grünanlagenpflege Winzerla I 10,00 DM 3 Grünanlagenpflege Winzerla II 25,00 DM
4 Grünanlagenpflege Neulobeda-Ost 15,00 DM Ausführungszeitraum: 22. - 44. Kalenderwoche 97 Für die Ausschreibungsunterlagen wird die o.g. Gebühr erhoben. Dieser Unkostenbeitrag, welcher nicht zurückerstattet wird, ist vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022, BLZ 86020880, Codierter Zahlungsgrund 70.50000.6 mit dem Vermerk "Grünanlagenpflege GAU" einzuzahlen. Bei der Bewerbung um mehrere Lose zahlen Sie bitte jedes Los gesondert ein. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Vorlage der Einzahlungsquittung/en im Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7, ab 02.05.97 täglich von 7.00-12.00 Uhr abholbereit. Die Verdingungsunterlagen sind 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen, Tel.Nr. 03641/61190. Die Angebote sind bis Dienstag, den 20.05.97, 11.00 Uhr beim Garten-und Friedhofsamt , Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7 in Jena einzureichen. Den Angeboten sind folgende Unterlagen nach VOB/A § 8 beizufügen: - Auflistung von ausgeführten Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und deren Qualifikation (Berufsgruppe) - die dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - die Eintragung des Bieters in das Berufsregister seines Sitzes oder Wohnortes
- Liquititätsnachweis Der Submissionstermin finden am 20.05.1997 im Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7, statt: Los 1 11.00 Uhr Los 2 11.05 Uhr Los 3 11.10 Uhr Los 4 11.15 Uhr
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 23.05.97. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Schützenhofstr. 83, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 25. April 1997 (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 30. April 1997) |