Amtsblatt

der Stadt Jena

8. Jahrgang

17/97

Preis 1,00 DM2. Mai 1997

Inhaltsverzeichnis Seite
Beschlüsse des Stadtrates 122
  • Umbau und Erweiterung Ernst-Abbe-Sportfeld (EAS)
  • Entscheidung zum Standort Skateboard
  • Einführung von Verfahrensschritten eines Prüfverfahrens- Kinderfreundlichkeit - für kommunale Entscheidungen
  • Entgeltregelung der Jenaer Philharmonie ab der Spielzeit 1997/98
  • Bau eines Freizeitbades in Jena
  • Berichtigung129
    Bekanntmachung der Stadt Jena 129
  • Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Am Volksbad"
  • Öffentliche Bekanntmachung - Ausschußsitzung Kulturausschuß 129
    Öffentliche Bekanntmachung - Ausschußsitzung Stadtentwicklungsausschuß 130
    Öffentliche Zustellung gem. § 15 ThürVwZVG 130
    Kraftloserklärung der Sparkasse Jena 130
    Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOL/A 130
  • Lieferung von Druckern
  • Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A 130
  • Umbau ehem. Kindereinrichtung in ein Multifunktionales Zentrum, W.-Seelenbinder-Str. 28a
  • Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Jena nach VOB/A 131
  • Neugestaltung und Sanierung Außenanlagen in der Tieckstraße 1, 3, 5 in 07747 Jena
  • Wohngebiet Himmelreich/Stützwand Straße 1
    Gehölzpflanzung mit Fertigstellungspflege
    Grünanlagenpflege
    Impressum

    Beschlüsse des Stadtrates

    Umbau und Erweiterung Ernst-Abbe-Sportfeld (EAS)

    - beschlossen 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1342

    1. Der Umbau und die Erweiterung des Ernst-Abbe-Sportfeldes erfolgt zunächst in 2 Bauabschnitten:

    1. BA Neubau Westtribüne

    2. BA Laufbahnerweiterung Süd- und Nordkurve

    Die Bauzeit erstreckt sich über die Jahre 1997 und 1998. Ein 3. Bauabschnitt (Erweiterung Osttraversen) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (Anlage 1).

    2. Der Gesamtbaubedarf des Vorhabens wird mit 12.435.118,00 DM beziffert.

    3. Der Eigenmittelanteil der Stadt beträgt ohne Mehrwertsteuer und ohne Zinsbelastung 6.484.030,00 DM. Die Reduzierung des Eigenanteils ist durch Erschließung weiterer Fördermöglichkeiten anzustreben.

    4. Die notwendigen finanziellen Mittel sind bei einer Bank über Bauzeitenzwischenfinanzierung vertraglich zu den für das Vorhaben günstigsten Konditionen zu vereinbaren

    5. Nach Fertigstellung der Investitionen, spätestens im Jahr 1999, ist die Zwischenfinanzierung durch ein Kommunaldarlehen oder eine Sonderfinanzierung abzulösen.

    6. Die Ausschreibung des Vorhabens erfolgt erst, wenn die Finanzierung nachgewiesen und rechtsaufsichtlich genehmigt ist.

    Begründung:

    Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 17.06.1996, Nr. 96/06/26/987, wurden von der Stadtverwaltung alle notwendigen Schritte unternommen, das Ernst-Abbe-Sportfeld, beginnend ab 1997, umzubauen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist die Einwerbung von Fördermitteln von Bund/Land. Die hierfür notwendigen Abstimmungen sind nicht endgültig abgeschlossen. Die Zusage zur Ausreichung der Fördermittel hinsichtlich Termin und Höhe steht von beiden Seiten noch aus.

    Hierzu ist u. a. die Übersendung des vorgenannten Beschlusses an das MdB, Herrn Richwien, zur Einbringung in den Sportausschuß des Deutschen Bundestages und zur Weiterleitung an das Bundesministerium des Inneren notwendig.

    Bei der am 21.02.1997 stattgefundenen Beratung mit den Vertretern des Freistaates Thüringen wurde über die Notwendigkeit der Fördermittelzusage des Bundes als Grundlage für die des Landes informiert. Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 18.03.1997 grundsätzliche Förderbereitschaft erklärt.

    Anlage 1

    Um- und Ausbau Ernst-Abbe-Sportfeld (EAS)

    Geplante Bauabschnitte

    Geplant ist, den Umbau und die Erweiterung des Ernst-Abbe-Sportfeldes zunächst in 2 Bauabschnitten von 1997 bis 1998 bei Aufrechterhaltung der vollen Funktionsfähigkeit zu realisieren. Ein 3. Bauabschnitt (Erweiterung Osttraversen) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

    Zu diesem Planungsvorhaben und den Finanzierungsmöglichkeiten hat es gemeinsame Vorgespräche mit dem Bundesministerium des Innern und dem Thüringer Sozialministerium gegeben. Dabei haben sich beide Fördermittelgeber für eine mögliche Förderung in den Jahren 1998 und 1999 ausgesprochen.

    Finanzierungsbedarf 1997 - 1998 (netto)
    (DM)Gesamt BundLand Stadt
    1. BA11.745.1181.399.088 4.000.0006.346.030
    2. BA690.000 345.000207.000 138.000
    Gesamt-
    baubedarf
    (netto)12.435.1181.744.088 4.207.0006.484.030

    ======================================

    Umsatzsteuerliche Aspekte sind nicht berücksichtigt:

    Zeitrahmen bis Baubeginn
    16.04.1997Stadtratsbeschluß
    30.04.1997Erwartung der schriftlichen Fördermittelzuweisung und Bestätigung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn
    02.05.1997Absendung der Veröffentlichung nach Luxemburg
    23.06.1997Angebotseröffnungen
    bis 06.07.1997Zuschlagserteilung
    14.07.1997Baubeginn
    ab 01.10.1997Nutzung Westtribüne durch Zuschauer
    ab 01.07.1998Nutzung aller Funktionsbereiche incl. VIP/Gaststätte

    Ausgehend von vorgenanntem Zeitrahmen ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen:

    Ausgabebedarf (Bau in Netto)
    AusgabeterminLeistungen Ausgabesumme
    5/97Planungskosten Gesamtmaßnahme Phasen 1 und 2 sowie Phasen 3 - 6 für I. Bauabschnitt 811.695,00 DM
    8/97Abbruch Westtribüne 425.000,00 DM
    9/97Bauwerksgründung: - Baugrubenaushub/Abtransport 1.535.150,00 DM
    - Bohrpfahlgründung
    - Baugrundverbesserung
    - Flachgründung
    9/97Bauwerksabdichtung/Drainagen 60.180,00 DM
    10/97Traversen2.133.000,00 DM
    10/97Montage Sitze (3950 Stück) 395.000,00 DM
    11/97Dachkonstruktion 425.000,00 DM
    12/97Ausbau, Erschließung, Baunebenkosten 2.000.000,00 DM
    Gesamtausgabebedarf 1997 7.785.025,00 DM
    3/98Ausbau, Außenanlagen, Baunebenkosten 3.960.093,00 DM
    3/98Planungskosten Phasen 3 - 8 für II. Bauabschnitt 90.000,00 DM
    5/98Laufbahnerweiterung Südkurve 350.000,00DM
    6/98Laufbahnerweiterung Nordkurve 250.000,00 DM
    Gesamtausgabebedarf 1998 4.650.093,00 DM
    Gesamtausgabebedarf 1.und 2. Bauabschnitt 12.435.18,00 DM

    Einnahmeprognose
    EinnahmeterminFördermittelgeber/Vertragspartner Einnahmesumme
    4/98Anteilige Förderung Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit 2.000.000,00 DM
    4/98Anteilige Förderung Bundesministerium des Inneren 1.399.088,00DM
    ab 7/98Mieteinnahmen

    FC-Funktionsbereich

    u.Verwaltung 548,01 m²x15,00 DM/m² = 8.220,15 DM/Monat



    49.320,90 DM
    bis 12/98FC-Gaststätte 297,97 m²x25,00 DM/m² = 7.449,25 DM/Monat 44.695,50 DM
    FC-VIP-Bereich 51,52 m²x35,00 DM/m² = 1.803,20 DM/Monat 10.819,20 DM
    Gesamteinnahmen 1998 3.503.923,60 DM
    4/99Anteilige Förderung Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit 2.207.000,00 DM
    4/99Anteilige Förderung Bundesministerium des Inneren 345.000,00 DM
    1/99 - 12/99Mieteinnahmen FC-Funktionsbereich und Verwaltung 98.641,80 DM
    FC-Gaststätte 89.391,00 DM
    FC-VIP-Bereich21.638,40 DM
    Gesamteinnahmen 1999 2.761.671,20 DM
    ab 2000

    (jährlich)

    Gesamtmieteinnahmen FC 209.671,20 DM

    Die Mieteinnahmen sind zur Finanzierung des Schuldendienstes einzusetzen.Erläuterungen zu den geplanten Erweiterungsmaßnahmen im Ernst-Abbe-Stadion

    I. Vorbemerkung:

    1. Allgemeine Angaben:

    Die Stadt Jena hat infolge eines Schenkungsvertrages das Ernst-Abbe-Sportfeld von der Carl-Zeiss-Stiftung im September 1991 erhalten. Damit wurde sie Eigentümer und Verwaltungsträger eines Grundstückes und mehrerer Immobilien, die eine sehr hohe

    Altbausubstanz darstellen (Entstehungsjahr 1922). Zum Zeitpunkt der Übernahme waren der FC Carl Zeiss Jena e. V. und der TuS Jena die Hauptnutzer der Anlagen.

    Der katastrophale bauliche Zustand der Osttraversen verpflichtete den neuen Eigentümer (Stadt Jena) sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um einer sicherheits-technischen Sperrung durch den DFB (Nichterteilung der nötigen Lizenz) für die Zweitbundesliga-Saison entgegenzutreten.

    Mit einem Aufwand von ca. 1,3 Mio DM wurden die Osttraversen 1991 neu aufgebaut, der Neuaufbau (Sitzplätze) hatte aber eine Zuschauerreduzierung zur Folge, so daß die vom DFB vorgegebene Mindestkapazität nicht erfüllt werden kann.

    Die Folgejahre waren ständig gekennzeichnet von einer mittelfristigen Empfehlung einer umfassenden Rekonstruktion bzw. Neubau des Stadions, da es in seinen wesentlichen Funktionen nicht den Anforderungen moderner Wettkampfstätten entspricht und kurzfristige Auflagen bzw. Bedingungen saisonal abzuarbeiten waren. Bei all diesen Bedingungen und Auflagen war man seitens des DFB stets davon ausgegangen, daß eine "großzügige Beurteilung der Tauglichkeit des EAS" nur der besonderen Situation nach der Wende geschuldet sei.

    Die Aufwendungen zum Erhalt der jeweiligen saisonalen Lizenz betrugen im Gesamtbereich des EAS (1991 - 1994) 3.902.700,00 DM
    1991/922.172.700,00 DM
    1993391.000,00 DM
    19941.339.000,00 DM

    ohne generelle Funktionsverbesserungen erreichen zu können.

    Hauptansatzpunkte für die Unzulänglichkeit des Gesamtstadions stellen nachfolgende Aspekte dar (ohne Rangordnung):

    . Holztribüne mit erheblichen sicherheitstechnischen Bedenken erfordert ständige Präsenz der Feuerwehr

    . zu geringes Fassungsvermögen (9980) entspricht nicht der DFB-Richtlinie für Stadion mit Lizenzspielbetrieb

    . sicherheitstechnishe Trennungen sind bei diesem Baukörper des Stadions nicht absolut realisierbar

    . Unzulänglichkeit der Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte (Ordner, Polizei, private Sicherheitsfirmen)

    . fehlende Kapazität im Betrieb Sanitär-WC für die Besucher bzw. total verschlissene Anlagen für Mannschaft und Gäste

    . Schaffung separater Fan-Bereiche, die einen ungestörten Zu- und Abgang ermöglichen

    . Ausbau der Kurvenbereiche inclusive Fertigstellung der Bahnen 7 und 8 (für nationale und internationale Wettkämpfe in der Leichtathletik) nötig

    2. Gegenwärtiger und perspektivischer Nutzungsumfang

    Städtische Stadien oder Hauptsportanlagen sind im Regelfall Kommunikationszentren spezieller aber breiter Bevölkerungsschichten. In ihnen vollzieht sich eine weitgefächerte Palette sportlichen bzw. freizeitorientierten Ausgleichs. Das Ernst-Abbe-Stadion stellt ein solches Zentrum in der Stadt Jena dar.

    Die gegenwärtige Nutzung ist durch folgende Vereine, Institutionen und Sportarten gekennzeichnet:

    - FC Carl Zeiss Jena mit 14 Mannschaften aller Altersbereiche

    - Fan-Clubbereich des FC mit 82 Fanclubs (ca. 2000 Mitglieder)

    - TuS Jena (Abt. LA) mit ca. 440 Mitgliedern

    - Athleten des OSP bzw. BLZ

    - SV Carl Zeiss (Hockey, Faustball, Volleyball, Bogenschießen) 13 Mannschaften

    - verschiedene Freizeitsportvereine/-gruppen (12 Mannschaften)

    - Schulsport des Sportgymnasiums Jena

    - Schulsportfeste weiterer 6 - 8 Schulen der Stadt Jena

    Perspektivische Nutzungserweiterung steht durch

    - den Hochschulsport (incl. Meisterschaften) und

    - kulturelle Aktivitäten an

    Das Ernst-Abbe-Sportfeld weist so große bauliche und funktionelle Mängel auf, so daß von einer Sanierung im Osten und Westen abgeraten werden muß. Es ist vorgesehen, den 1991 begonnenen Neubau der Osttraversen auf 3970 Sitzplätze zu erweitern sowie funktionelle Unterlagen zu schaffen.

    Die Westtribüne (Baujahr 1922) ist abzubrechen und neu aufzubauen (ca. 3720 Sitzplätze).

    Die Tribünenanlagen der Kurven werden aus Kostengründen zunächst nicht ersetzt, sondern bleiben als Stehplatzbereiche bestehen (Südtraverse 3430 Stehplätze/Nordtraverse 1820 Stehplätze). Hier besteht die Möglichkeit, nach Abschluß der Umbaumaßnahme noch einmal ca. 3000 Zuschauerplätze zu schaffen.


    Entscheidung zum Standort Skateboard

    - beschl. 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1343

    1. Auf der ausgewiesenen Fläche (ca. 300 m²) auf dem Eichplatz wird eine Skateboardbahn errichtet.

    2. Die Bauplanung erfolgt durch das Garten- und Friedhofsamt der Stadt Jena. Bauherr ist die Stadt Jena.

    3. Die Bauausführung beginnt, wenn der durch die Stadt Jena zur Verfügung gestellte Sockelbetrag in Höhe von 8.000 DM durch Sponsoren soweit aufgefüllt ist, daß die Gesamtkosten für die Flächenbefestigung in Höhe von 41.500 DM gedeckt sind.

    4. Nach erfolgter Bauausführung wird mit dem Skateboardverein Jena/Hermsdorf e. V. ein Betreibungs- und Pflegevertrag abgeschlossen. Die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen erfolgt durch das Jugendamt.

    5. Die Fläche wird in den Netzplan Spielplätze in der Kategorie I aufgenommen, die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Garten- und Friedhofsamt.

    6. Die Nutzung der Fläche "Eichplatz" erfolgt bis zur Bebauung des Platzes (Investor Universitätshochhaus).

    Begründung:

    Seit Endes des Jahres 1995 arbeitet das Jugendamt Jena mit einer Gruppe von Jugendlichen Skateboardfahrern zusammen. Derzeit nutzt diese Gruppe Flächen in der Innenstadt. Diese Nutzung führt immer wieder zu Problemen mit Fußgängern und Anwohnern. Nach Auffassung des Jugendamtes sollte dieser Gruppe eine Fläche zur Verfügung gestellt werden.

    Mit dem Skateboard e. V. steht ein Verein zur Verfügung, der notwendige Pflege- und Instandhaltungsarbeiten und auch Instandhaltungskosten übernehmen würde. Da es sich dabei um eine öffentliche Spielfläche handelt, muß die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Jena bleiben.

    In den vergangenen Monaten sind zahlreiche Plätze auf ihre Eignung für eine Skateboardbahn hin überprüft worden. Zuletzt konzentrierten sich die Überlegungen auf drei Standorte:

    1. Rasenmühleninsel

    2. Theatervorplatz

    3. Eichplatz

    Das Jugendamt favorisiert einen Standort für eine Skateboardanlage in der Innenstadtlage, wenn diese mindestens 5 Jahre bestehen bleiben kann.

    Zur Variante Rasenmühleninsel

    Die Bereitstellung einer Fläche auf der Rasenmühleninsel wäre sicher die für die "Erwachsenen" verträglichste Lösung, allerdings mit 2 Nachteilen:

    - die Skateboardfahrer fühlen sich aus der Innenstadt vertrieben

    - ihr Wunsch, gesehen zu werden, wird nicht berücksichtigt

    - Sponsoren machen die Höhe ihrer Zuwendung von einer Innenstadtlage abhängig.

    Eine Fläche in der Innenstadt hat demgegenüber den Vorteil, daß an der Akzeptanz durch die Skateboardfahrer nicht gezweifelt werden kann. Außerdem würde in der Innenstadt eine Fläche für Jugendliche bereitstehen, die auch von anderen Gruppen genutzt werden könnte (z. B. von Gruppen in der Goethegalerie).

    Zur Variante Engelplatz

    Dieser Standort schien zunächst trotz der vorgesehenen Bebauung, trotz der zu erwartenden Lärmprobleme und trotz der Standortkollisionen mit der Kulturarena der günstigste. Allerdings ist seine Herrichtung um 30.000 DM teurer als die beiden anderen Varianten. aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Beeinträchtigungen von Aufführungen im Theaterhaus mußte von dieser Variante jedoch Abstand genommen werden.

    Zur Variante Eichplatz

    Diese Variante stellt als befristete Lösung den vernünftigsten Kompromiß zwischen den Interessen der Jugendlichen, den potentiellen Sponsoren sowie den zu erwartenden Problemen mit Lärmemissionen dar.


    Einführung von Verfahrensschritten eines Prüfverfahrens- Kinderfreundlichkeit - für kommunale Entscheidungen

    - beschl. 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1351

    1. Bei Planungen werden Kinderinteressen bereits in der Phase ihrer Erarbeitung angemessen berücksichtigt.

    2. Die dazu nötigen Prüfungen erfolgen nach den in der Anlage ersichtlichen Verfahrensschritten, an denen die entsprechenden Ämter zu beteiligen sind.

    3. Die Dienstanweisung Nr. 01/1997 ist entsprechend zu präzisieren.

    Begründung:

    Der am 13.08.1996 gefaßte Stadtratsbeschluß zur Einführung eines Prüfverfahrens - Kinderfreundlichkeit - für kommunale Entscheidungen, fordert ämterübergreifende Dialoge, um Kinderinteressen bei kommunalen Verwaltungsentscheidungen besser einfließen zu lassen. In den vergangenen Jahren haben die Politiker der Stadt und auch die Mitarbeiter der Verwaltung bewiesen, daß ihnen Kinderinteressen nicht gleichgültig sind.

    Mit diesem Beschluß erklären Politik und Verwaltung ihren Willen, sich gezielter und verbindlich für die Interessen von Kindern einzusetzen, in dem Bewußtsein, daß Kinderpolitik als partei-, ressort- und ämterübergreifende Aufgabenstellung zu sehen ist.

    Mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1990 wurde in der Stadt Jena das Jugendamt geschaffen, das nach dem KJHG den Auftrag hat:

    - zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien beizutragen

    - eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen bzw. zu erhalten

    - Familien in ihren unterschiedlichen Lebensformen bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu unterstützen.

    Es ist eine Überschätzung, wenn man meint, daß das Jugendamt somit alle Kinderinteressen vertritt. Auch in den anderen Ämtern wurden die Belange, die Kinder und Jugendliche betreffen, ernst genommen und das Bemühen, positive Rahmenbedingungen für eine kinderfreundliche Stadt zu schaffen, war immer vorhanden.

    Es ist jedoch zugleich unumstritten, daß es hinsichtlich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen noch Defizite gibt.

    Da gerade in den Kommunen die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sehr stark durch Planung und Gestaltung beeinflußt wird, ist hier eine Orientierung zugunsten von Kinderinteressen besonders wichtig. Dazu ist es notwendig, die Beachtung von Kinderinteressen als geregelte Normalität zu stärken und die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Ämtern als einen kontinuierlichen Prozeß zu gestalten. Hinderliche Vorschriften, Interessenkonflikte, aber auch verengtes Zuständigkeitsdenken, Bequemlichkeit können und müssen in diesem Prozeß klar bezeichnet und soweit wie möglich als Arbeitshindernis beseitigt werden.

    Die in den vergangenen Jahren entstandenen positiven Ansätze sind zu vertiefen, zu konkretisieren und weiterzuentwickeln.

    Grundlage der Kinderfreundlichkeit in der Stadt Jena sollen die folgenden Leitfragen bilden. Sie sind an sämtliche Vorhaben zu stellen, an denen die Kommune gestaltungs- oder gar entscheidungsbefugt mitwirkt.

    1. Sind die gesetzlich fixierten Kinderrechte und die Kinderinteressen berücksichtigt worden?

    2. Werden Gesundheit und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen gefördert?

    Auf allen Verantwortungsebenen - in Planung und Ausführung - gilt es abzuschätzen, welche Folgen für Gesundheit und Sicherheit von Kindern entstehen könnten. Kinder müssen befähigt werden, Gefahren und Gefahrensituationen zu erkennen und sich situationsgerecht zu verhalten.

    3. Ist Gebrauchsfähigkeit auch für Kinder und Jugendliche gewährleistet?

    4. ist bei Planung von Räumen für Kinder und Jugendliche darauf geachtet worden, daß diese veränderten Interessen und Bedürfnissen angepaßt werden können?

    5. Sind die Möglichkeiten ausgeschöpft worden, um differenzierte Erfahrungsfelder für Kinder und Jugendliche anzubieten?

    6. Sind sinnvolle Möglichkeiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei der Planung bzw. bei der Entscheidungsfindung geprüft oder umgesetzt worden?

    7. Werden hinderliche Vorschriften, aber auch verengtes Zuständigkeitsdenken, Bequemlichkeit oder Interessenkonflikte in diesem Prozeß klar bezeichnet und durch ämterübergreifende Zusammenarbeit soweit wie möglich als Arbeitshindernis beseitigt?

    Verfahrensablauf - Kinderfreundlichkeitsprüfung

    1. Um die Abläufe bei den Planungen zu vereinfachen, werden die vorliegenden Kriterien zur Prüfung der Kinderfreundlichkeit nicht nur von den für die Planung verantwortlichen Ämtern, sondern auch von den beauftragten Planungsbüros beachtet. Das in diesem Zusammenhang nach der DIN 18024-2 und der DIN 18025 erarbeitete Merkblatt ist den Bauträgern bei der Bauvoranfrage auszuhändigen und auf seine Beachtung hinzuweisen.

    2. Das für die Planungen verantwortliche Amt beteiligt bereits in der Anlaufphase von relevanten Planungen das Dezernat Soziales und Kultur. Dieses prüft das jeweilige Vorhaben und bringt gezielt auf den Standort bezogen die Belange ein. In den weiteren Planungsverlauf wird das Dezernat Soziales und Kultur kontinuierlich eingebunden und unternimmt Schritte zur Sicherung und Durchsetzung seiner Belange.

    3. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, werden die Unterlagen dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt.

    Entgeltregelung der Jenaer Philharmonie ab der Spielzeit 1997/98

    - beschl. 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1350

    Die vorliegende Entgeltregelung der Jenaer Philharmonie wird bestätigt und mit Beginn der Spielzeit 1997/98 wirksam.

    Entgeltregelung der Jenaer Philharmonie

    1. Tageskassenpreise

    1.1. Einzelkarten
    Platz-Konzert- A Kammer-Collegien-Familien-
    gruppereihen Ckonzerte d. konzertekonzerte1)
    Jenaer Phil.
    127,00 DM15,00 DM 17,00 DM10,00 DM
    2.22,00 DM
    317,00 DM

    1.2. Ermäßigte Einzelkarten

    siehe Punkt 4.1.
    Platz-Konzert-A Kammer- Collegien-Familien-
    gruppereihen Ckonzerte d. konzertekonzerte1)
    Jenaer Phil.
    118,00 DM10,00 DM 11,00 DM5,00 DM
    215,00 DM
    311,00 DM

    1) Konditionen für die Familienkarte siehe Punkt 5

    2. Vorverkaufspreise

    2.1. Einzelkarten

    In den Anrechtsreihen A - C wird bei Nutzung der Möglichkeit des Kartenvorverkaufs in der Jena-Information ein Preisnachlaß von jeweils 2 DM gewährt.
    Platz-Konzert-A Kammer- Collegien-Familien-
    gruppereihen Ckonzerte d. konzertekonzerte1)
    Jenaer Phil.
    125,00 DM15,00 DM 15,00 DM10,00 DM
    220,00 DM
    315,00 DM

    2.2. Ermäßigte Einzelkarten

    siehe Punkt 4.1.
    Platz-Konzert-A Kammer- Collegien-Familien-
    gruppereihen Ckonzerte d. konzertekonzerte1)
    Jenaer Phil.
    117,00 DM10,00 DM 10,00 DM5,00 DM
    213,00 DM

    3 10,00 DM

    1) Konditionen für die Familienkarte siehe Punkt 5

    3. Abopreise

    3.1. Fest-Abo

    Bei Erwerb eines Anrechts in den Konzertreihen A - C wird gegenüber dem Tageskassenpreis ein Preisnachlaß von 20 % gewährt.
    Platz-Konzert-Konzert- Konzert-
    gruppereihe Areihe B reihe C
    10 Konzerte8 Konzerte 6 Konzerte
    1216,00 DM173,00 DM 130,00 DM
    2176,00 DM141,00 DM 106,00 DM
    3136,00 DM109,00 DM 82,00 DM

    3.2. Fest-Abo für Ermäßigungsberechtigte

    siehe Punkt 4.1.
    Platz-Konzert-Konzert- Konzert-
    gruppereihe Areihe B reihe C
    10 Konzerte8 Konzerte 6 Konzerte
    1144,00 DM115,00 DM 87,00 DM
    2117,00 DM94,00 DM 71,00 DM
    391,00 DM73,00 DM 55,00 DM

    3.3. Wahl-Abo

    Aus den 3 Anrechtsreihen können innerhalb einer Spielzeit 6 bzw.10 Konzerte ausgewählt werden. Der Preisnachlaß beträgt analog dem Fest-Abo ebenfalls 20 %, es besteht allerdings kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
    PlatzgruppeWahl-Abo 1 Wahl-Abo 2
    10 Konzerte6 Konzerte
    1216,00 DM130,00 DM
    2176,00 DM106,00 DM
    3136,00 DM82,00 DM

    3.4. Wahl-Abo für Ermäßigungsberechtigte

    siehe Punkt 4.1
    PlatzgruppeWahl-Abo 1 Wahl-Abo 2
    10 Konzerte6 Konzerte
    1144,00 DM87,00 DM
    2177,00 DM71,00 DM
    391,00 DM55,00 DM

    4. Ermäßigungen

    4.1. Einzelermäßigungen

    Ermäßigungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Altersrentner, Schwerbehinderte, Erwerbslose und Sozialpaßinhaber.

    Die Ermäßigung beträgt grundsätzlich 1/3 des Tageskassen- bzw. Vorverkaufspreises der jeweiligen Platzgruppe. Bei Familienkonzerten wird eine 50-prozentige Ermäßigung gewährt. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr zahlen keinen Eintritt, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen. Schüler sind generell ermäßigungsberechtigt

    4.2. Sonstige Ermäßigungen

    Die Intendantin kann im Interesse einzelner Besuchergruppen (z. B. Schulklassen) sowie der Erhöhung der Besucherzahl für einzelne Veranstaltungen über weitere Ermäßigungen entscheiden. Diese Entscheidungen sind schriftlich festzuhalten und zu begründen.

    5. Familienkarte

    Für Familienkonzerte wird eine Familienkarte zu folgenden Preisen angeboten:
    2 Erwachsene/2 Kinder25,00 DM
    je weiteres Kind5,00 DM

    6. Freikarten

    Über die Vergabe von Freikarten entscheidet die Intendantin.

    7. Sonderkonzerte

    Für Sonderkonzerte und -veranstaltungen werden von der Intendantin gesonderte Preise festgesetzt.

    Bau eines Freizeitbades in Jena

    - beschl. 16.04.1997 - Beschl.-Nr. 97/04/35/1344

    1. Der Stadtrat befürwortet die zügige Weiterführung aller notwendigen Verhandlungen zur Realisierung des Freizeitbades Jena unter Federführung der Technischen Werke Jena GmbH.

    2. Der Oberbürgermeister und der Dezernent für Finanzen werden beauftragt, umgehend mit dem Landesverwaltungsamt dahingehend Verhandlungen aufzunehmen, daß die für die Finanzierung des Vorhabens notwendigen kommunalen Sicherheiten durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

    3. Der Weiterbetrieb beider bestehender Hallenbäder ist bei eventuell veränderten Nutzungskonzeptionen zu sichern.

    Begründung:

    Anläßlich der gemeinsamen Ausschußsitzung von Stadtentwicklungsausschuß und Sozialausschuß am 26. Februar 1997 wurde im Zusammenhang mit der Investorenauswahl bereits ein ähnlicher Beschluß mit breiter Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder gefaßt. Im Zuge der bisherigen Verhandlungen sind verschiedentlich auch grundsätzliche Bedenken an diesem Projekt geäußert worden. Um nun aber die Verhandlungen zügig und erfolgreich abschließen zu können, sollten die städtischen Verhandlungsführer nicht verunsichert werden. Ein klares Votum des Stadtrates für das Freizeitbad ist dabei die beste Möglichkeit, Grenzen des Handlungsermessens festzulegen.

    Wesentliche Gründe, die für den Bau dieses Freizeitbades sprechen, sind:

    1. Für die Attraktivität Jenas als Oberzentrum ist dieser Freizeitkomplex von wesentlicher Bedeutung, d. h. daß das Freizeitbad wichtiger Standortfaktor ist.

    2. Der Standort in unmittelbarer Umgebung des HKW Winzerla ist auch aus ökologischen Gründen nicht besser nutzbar als durch ein Freizeitbad. Zum einen handelt es sich um das Recycling einer Industriebrache, d. h. betreffs minimaler Flächenneuversiegelung ist dies der günstigste Standort. Andererseits wirkt der über das Jahr gerechnete relativ gleichmäßige sowie mengenmäßig bedeutende Fernwärmebezug stabilisierend auf den Fernwärmemarkt.

    3. Durch die Lage und die ausgezeichnete vekehrliche Anbindung des Standortes insbesondere in bezug auf die beiden großen Neubaugebiete Lobeda und Winzerla leistet das Freizeitbad einen nicht zu unterschätzenden direkten Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung dieser Wohngebiete.

    4. Durch eine vielseitige Orientierung der Sport- und Freizeitangebote stellt das Freizeitbad einen Ort der Begegnung und Kommunikation zwischen den Generationen sowie unterschiedlichen sozialen Gruppierungen dar, d. h. daß das Freizeitbad sozial integrativ wirkt.

    5. Das favorisierte Konsortialmodell hat einen effektiven Betrieb des Freizeitbades zum Ziel. Die Effizienz wird dabei durch die angestrebte Beteiligung des privaten Partners sowohl bei der Investition als auch beim Betrieb abgesichert. In diesem Zusammenhang soll auch der Betrieb aller städtischen Bäder den Technischen Werken unter Beteiligung Privater unterstellt werden. Die so erhoffte Erschließung von Rationalisierungs- und Effektivierungspotentialen ist in der Tendenz auf eine Verringerung des städtischen Zuschusses für Bäder gerichtet.

    6. Sollte das Bad nicht geplant werden, müßte auch der jetzt geplante gleichzeitige Neubau des Betriebsgebäudes der Stadtwerke Jena GmbH überdacht werden, da bedeutende Kostenersparnisse durch die Gleichzeitigkeit beider Vorhaben dann verloren gingen.

    Gegen die Errichtung eines Freizeitbades sprechen vor allem zwei Gründe:

    1. Verträge sind ihrem Charakter nach stets kompromißorientierte Vereinbarungen der vertragschließenden Parteien. ob der erzielte Kompromiß das Restrisiko für die Stadt in erträglicher Größenordnung hält, ist bei der Vielschichtigkeit der zu behandelnden Problemkreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mit letzter Sicherheit bestimmbar.

    2. Die jährliche finanzielle Belastung der Stadt ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur mit großer Unschärfe zu bestimmen. Modellrechnungen ergeben einen Zuschußbedarf, der zwischen 800.000 DM und 1.900.000 DM jährlich liegt

    In der Gesamtabwägung sollten die Argumente für das Freizeitbad den ablehnenden überlegen sein, zumald die bevorzugten Investoren sich sowohl bei der Investition als auch beim Betrieb beteiligen wollen und damit das Risiko des Unternehmens für beherrschbar halten.

    Berichtigung

    In der Veröffentlichung der Neuregelung der Beförderungsentgelte und Nutzungsbedingungen im öffentlichen Personennahverkehr der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft mbH ab 01.07.1997 (veröffentlicht im Amtsblatt 16/97 vom 24.04.1997, S. 114) ist uns ein bedauerlicher Fehler unterlaufen.

    In der Anlage 1 des Beschlusses Pkt. 1 "Sortiment" ist der Unterpunkt 1.16 "Studententicket" ersatzlos zu streichen.

    Nachfolgend das Sortiment in der beschlossenen Fassung:
    1. Sortiment DM
    1.1Einzelfahrschein Erwachsene 2,20
    1.2Einzelfahrschein ermäßigt 1,30
    1.35-Fahrten-Karte Erwachsene 8,30
    1.45-Fahrten-Karte ermäßigt 4,80
    1.5Tagesnetzkarte Erwachsene - übertragbar 6,50
    1.6Tagesnetzkarte ermäßigt - übertragbar 4,50
    1.7Monatsnetzkarte Erwachsene übertragbar 57,00
    1.8Monatsnetzkarte ermäßigt 43,00
    1.99.00-Uhr-Monatsnetzkarte - übertragbar 40,00
    1.109.00-Uhr-Monatsnetzkarte - personengeb. 33,00
    1.11Jahresnetzkarte (Abo) 545,00
    1.12Jahresnetzkarte (Barzahler) 530,00
    1.13Jahresnetzkarte ermäßigt (Abo) 410,00
    1.14Jahresnetzkarte ermäßigt (Barzahler) 395,00
    1.15Firmenticket530,00
    1.16Semesternetzkarte 205,00

    Bekanntmachung der Stadt Jena

    Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Am Volksbad"

    Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 16.04.1997 beschlossen, für das Gebiet "Am Volksbad" einen Bebauungsplan aufzustellen.

    Der Geltungsbereich umfaßt folgende Grundstücke: Gemarkung Jena, Flur 5, Flurstücks-Nr. 54, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 und 77.

    Das Plangebiet wird begrenzt durch die Neugasse im Westen, die Grietgasse im Norden, die Straße Am Volksbad im Osten sowie die Flurstücke 55 und 56 im Süden.

    Für die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden folgende Planungsziele angestrebt:

    Dieser Beschluß wird hiermit bekanntgemacht.

    Jena, 23.04.1997

    Stadt Jena

    DER OBERBÜRGERMEISTER

    Dr. habil. P. Röhlinger (Siegel)

    Oberbürgermeister




    Öffentliche Bekanntmachung

    - Ausschußsitzung -

    Am 06.05.1997, 19.00 Uhr, findet im Kulturamt, Zwätzengasse, die nächste Sitzung des Kulturausschusses statt.

    Tagesordnung:

    - Protokollkontrolle

    - Denkmkal Ilmnitz

    - Theaterhaus gGmbH (Perspektive Gebäude, Dienstleistungsentgelt 1998)

    - Straßennamen

    - 1. Fortschreibung Schulnetzentwicklungsplan 1996 - 2000

    Der Ausschußvorsitzende


    Öffentliche Bekanntmachung

    - Ausschußsitzung -

    Am 07.05.1997, 17.00 Uhr, findet im Besprechungsraum Tatzendpromenade 2a, die vereinbarte außerplanmäßige Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses statt.

    Tagesordnung (öffentlich):

    - Protokollkontrolle

    - Straßenbahnneubau, Genehmigungsabschnitt 2, Stadteinführung/Überlassungsvertrag städtebaulicher Mehraufwand

    - Ordnungsmaßnahme ehemaliges Heizkraftwerk Löbstedter Straße - Abbruch Schornstein und Koksseperation

    - Beschlußvorlage Freibewirtschaftung durch die Gaststätte "Marco Polo" auf dem Markt

    - Beschlußfassung Rahmenplan Winzerla

    - Sonstiges/Bericht zum Stand der Bebauung Holzmarkt 33-35

    Der Ausschußvorsitzende


    Öffentliche Bekanntmachung

    Öffentliche Zustellung gem. § 15 ThürVwZVG

    Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt:

    Name: Burkhard Stein

    letzte bekannte Anschrift: Riemannstr. 1, 07745 Jena

    Aktenzeichen: 97/975/1

    Stadt Jena


    Kraftloserklärung

    Das Sparkassenbuch 2000422945 wurde am 14.04.1997 für kraftlos erklärt.

    Sparkasse Jena


    Öffentliche Ausschreibung der

    Stadt Jena nach VOL/A


    Die Stadtverwaltung Jena schreibt die Lieferung von Druckern aus.

    Die Ausschreibungsunterlagen sind am Mittwoch, dem 07.05.1997, in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Jena, Haupt- und Personalamt, Bereich Datenverarbeitung, Am Anger 15 , Zimmer 48/49 abzuholen.

    Abgabe der Angebote: 15. 05. 1997 bis 16.00 Uhr

    Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 16. 05. 1997 unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

    Stadt Jena


    Öffentliche Ausschreibung der

    Stadt Jena nach VOB/A

    Vorhaben: Umbau ehem. Kindereinrichtung in ein Mulit-

    funktionales Zentrum, W.-Seelenbinder-Str. 28 a,

    Jena

    Das Vorhaben wird mit Fördermitteln finanziert.

    Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus:

    LosLeistung Gebühr Voraussichtl. Ausführungs-

    zeitraum

    Eröffnungs-

    termin

    16.05.1997


    6.3
    Fassadenverglasung

    Saal und Haupteingänge

    - ca. 60 m² Alu-Glas-

    Schrägverglasung mit

    2 Türanlagen

    - ca. 52 m² Alu-Glas-

    elemente mit 3 Auto-

    matiktüranlagen


    68,00 DM

    Juli bis August

    1997


    10.00 Uhr

    9.5
    Ausbau Estricharbeiten

    - ca. 2160 m²

    schwimmender

    Zementestrich


    51,00 DM
    Juni bis Sept.

    1997

    (mit Unter-

    brechung)


    10.30 Uhr

    Für die Ausschreibungsunterlagen wird die o.g. Gebühr erhoben, die nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00019.8 mit dem Vermerk "Multi, Los ...." einzuzahlen ist. Bei der Bewerbung um mehrere Lose ist für jedes Los gesondert einzuzahlen.

    Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungs-quittung/en im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 29.04.1997 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321).

    Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung der Unkosten erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen.

    Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt.

    Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 20.06.1997.

    Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt,

    Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar

    Stadt Jena




    Öffentliche Ausschreibung der

    Stadt Jena nach VOB/A


    Die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH, Löbdergraben 19, in 07743 Jena, schreibt gemäß VOB/A folgende Leistungen öffentliche aus:

    Bauvorhaben:

    Neugestaltung und Sanierung der Außenanlagen in der Tieckstraße 1,3,5, 07747 Jena

    Ausführungszeitraum: 27. bis 32. Kalenderwoche 1997

    Leistungsart und -umfang:

    - 7 Stück Spielgeräte abbrechen

    - 640 m² befestigte Fläche aufnehmen

    - 850 m² wassergebundene Decke

    - 100 m² Betonpflaster

    - 120 m² Rasengittersteine

    - 2000 m² Rasenansaat

    - 40 Stück Bäume 18 - 20 STU

    - 2 Stück Mülleinhausung Holz

    - 13 Stück Bänke

    - 6 Stück Mast-Leuchten incl. Kabelverlegung und Anschluß

    - 10 lfm. Metall-Handlauf in 2 Teilstücken

    Leistungsverzeichnisse: Ausgabe am Donnerstag, 15.05.1997, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr in der Städtischen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH, Erlanger Allee 106, in 07747 Jena, Technikteam, gegen eine Gebühr von 40,00 DM. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Es können nur Bewerber berücksichtigt werden, welche bis Donnerstag, 8. Mai 1997, ihr Interesse schriftlich an folgende Adresse bekundet haben: Erlanger Allee 106, 07747 Jena, z. H. Herrn Stock, Tel. 03641/884363/Fax. 884369. Die Unterlagen werden nicht verschickt.

    Angebotsabgabe: Dienstag, 10. Juni 1997, bis 9.00 Uhr in der Städtischen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH, Erlanger Allee 106, z. H. Herrn Stock

    Submission: Dienstag, 10. Juni 1997, 9.10 Uhr, Beratungsraum, Erlanger Allee 106

    Zuschlagserteilung: Montag, 23. Juni 1997

    Für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme, für die Gewährleistung in Höhe von 3 % der Auftragssumme durch Bürgschaft eines in den europäischen Gemeinschaften zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zu leisten.

    Wird der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern überzuführen. Dem Angebot sind Nachweise über die Leistungsfähigkeit und bereits aufgeführte, vergleichbare Baumaßnahmen (Referenzliste) sowie eine verbindliche Liste von Nachunternehmern beizufügen. Nachweise gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) a-f sind mit dem Angebot abzugeben. Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint.

    Städtische Wohnungsbau- und

    Verwaltungsgesellschaft Jena mbH

    - Wohnungswirtschaft -




    Öffentliche Ausschreibung der

    Stadt Jena nach VOB/A


    Die Stadtverwaltung Jena beabsichtigt die Maßnahme

    Wohngebiet Himmelreich, Stützwand Straße 1

    auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung an eine leistungsfähige und qualifizierte Baufirma zu vergeben. Die Leistungen umfassen im wesentlichen:

    - Oberbodenabtrag ca. 930 m3

    - Bodenabtrag ca. 10.400 m3

    - Bohrpfähle 75 cm, Stahlbeton B 25 ca. 760 lfdm

    - Kappe Stahlbeton B 25 LP ca. 35 m3

    - Spitzbetonwand Stahlbeton B 25 ca. 35 m3

    - Füllbeton B 25 ca. 110 m3

    - Sichtflächengestaltung (Putz- bzw.

    Verblend-Mauerwerk) ca. 440 m2

    - Maschendrahtzaun ca. 130 m

    Ausführungszeitraum: 23.06.1997 bis 30.11.1997

    Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem 07.05.1997 beim Ing.-büro Sehlhoff GmbH, Heinrich-Heine-Str. 1, Tel. 03641 / 5 80 00 abgeholt werden. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt nur gegen Vorlage einer Einzahlung von 70,00 DM bei Direktabholung bzw. von 78,00 DM bei Postversand (keine Rückerstattung). Für die Abgabe einer Diskette nach GAEB DA 83 wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 DM erhoben. Um Anmeldung einen Tag vor Abholung wird gebeten.

    Die Einzahlung ist an die Sparkasse Jena, Konto-Nr. 140937, BLZ 830 530 30, Empfänger Ing.-Büro Sehlhoff mit dem Vermerk codierter Zahlungsgrund 50186/07 zu leisten.

    Eröffnungstermin: 27.05.1997, 13.00 Uhr, Tiefbauamt Jena, Tatzenpromenade 2, Zi. 409

    Bei Eröffnung sind nur Bieter zur Teilnahme zugelassen. Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten. Abschlagszahlungen nach VOB/B.

    Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter auf Verlangen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt GZR 4) vorzulegen.

    Zuschlags- und Bindefrist endet am 27.06.1997

    Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste Angebot erscheint. Die Vergabeprüfstelle gem. § 31 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar.

    Stadt Jena




    Öffentliche Ausschreibung der

    Stadt Jena nach VOB/A


    Vorhaben: Gehölzpflanzung mit Fertigstellungspflege

    Die Stadt Jena schreibt folgende Leistung aus:

    GAU 2/97

    Los Leistung Gebühren/Unterlagen

    1 Gehölzpflanzung/

    Fertigstellungspflege 10,00 DM

    Ausführungszeitraum: 22. - 44. Kalenderwoche 97

    Für die Ausschreibungsunterlagen wird die o.g. Gebühr erhoben Dieser Unkostenbeitrag, welcher nicht zurückerstattet wird, ist vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022, BLZ 86020880, Cod.ierter Zahlungsgrund 70.50001.4 mit dem Vermerk "Gehölzpflanzung Fertigtstellungspflege GAU" einzuzahlen.

    Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Vorlage der Einzahlungsquittung im Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7, ab 02.05.97 täglich von 7.00-12.00 Uhr abholbereit. Die Verdingungsun-terlagen sind 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen, Tel.Nr. 03641/61190.

    Die Angebote sind bis Dienstag, den 20.05.97, 11.30 Uhr beim Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7 in Jena einzureichen. Den Angeboten sind folgende Unterlagen nach VOB/A § 8 beizufügen:

    - Auflistung von ausgeführten Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

    - die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und deren Qualifikation (Berufsgruppe)

    - die dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung

    - die Eintragung des Bieters in das Berufsregister seines Sitzes o. Wohnortes

    - Liquititätsnachweis

    Der Submissionstermin finden im Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7, statt:

    Los 1 20.05.97 11.30 Uhr

    Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 23.05.97.

    Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt

    Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar

    Stadt Jena







    Öffentliche Ausschreibung der

    Stadt Jena nach VOB/A

    Vorhaben: Grünanlagenpflege

    Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus:

    GAU 1/97

    Los Leistung Gebühren/Unterlagen

    1 Grünanlagenpflege Nordgebiet 20,00 DM

    2 Grünanlagenpflege Winzerla I 10,00 DM

    3 Grünanlagenpflege Winzerla II 25,00 DM

    4 Grünanlagenpflege Neulobeda-Ost 15,00 DM

    Ausführungszeitraum: 22. - 44. Kalenderwoche 97

    Für die Ausschreibungsunterlagen wird die o.g. Gebühr erhoben. Dieser Unkostenbeitrag, welcher nicht zurückerstattet wird, ist vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022, BLZ 86020880, Codierter Zahlungsgrund 70.50000.6 mit dem Vermerk "Grünanlagenpflege GAU" einzuzahlen. Bei der Bewerbung um mehrere Lose zahlen Sie bitte jedes Los gesondert ein.

    Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Vorlage der Einzahlungsquittung/en im Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7, ab 02.05.97 täglich von 7.00-12.00 Uhr abholbereit. Die Verdingungsunterlagen sind 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen, Tel.Nr. 03641/61190.

    Die Angebote sind bis Dienstag, den 20.05.97, 11.00 Uhr beim Garten-und Friedhofsamt , Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7 in Jena einzureichen. Den Angeboten sind folgende Unterlagen nach VOB/A § 8 beizufügen:

    - Auflistung von ausgeführten Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

    - die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und deren Qualifikation (Berufsgruppe)

    - die dem Bieter für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung

    - die Eintragung des Bieters in das Berufsregister seines Sitzes oder Wohnortes

    - Liquititätsnachweis

    Der Submissionstermin finden am 20.05.1997 im Garten- und Friedhofsamt, Grünanlagenunterhaltung, Vor dem Neutor 7, statt:

    Los 1 11.00 Uhr

    Los 2 11.05 Uhr

    Los 3 11.10 Uhr

    Los 4 11.15 Uhr

    Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 23.05.97.

    Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt

    Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar

    Stadt Jena



    Impressum

    Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert

    Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena,

    Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr.

    Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Schützenhofstr. 83, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 25. April 1997

    (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 30. April 1997)