Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
4/98 |
| Preis 1,00 DM | 29. Januar 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 26 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 31 |
| Öffentliche Ausschreibungen | 34 |
| Verschiedenes | 35 |
| Impressum |
- beschl. am 10.12.1997 - Beschl.-Nr. 97/12/42/1668
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
nächsten Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsbau-
und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH folgenden Beschluß
zu fassen:
Der vorliegende Wirtschaftsplan 1998, bestehend aus
Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan, Privatisierungsplan
und Finanzplan wird bestätigt.
Begründung:
Entsprechend § 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung sind die Wirtschaftspläne für Unternehmen mit einer über 50 v. H. liegenden Beteiligung dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen. Für das Jahr 1998 ist ein Jahresüberschuß in Höhe von 370 TDM zu erwarten. Für das Geschäftsjahr 1998 sind Investitionen in Höhe von 41.602 TDM vorgesehen. Gegenüber der im Stadtrat vom 15.10.1997 behandelten 1. Lesung wurden Änderungen im Vermögensplan vorgenommen:
Die Investitionen wurden von 52.072 TDM auf 41.602
TDM reduziert. Neu aufgenommen wurden Zuschüsse im Rahmen
der Wohnumfeldverbesserung in Höhe von 3.075 TDM. Die Kreditaufnahme
wurde um 1.675 TDM reduziert. Durch vorgenannte Änderungen
konnte die Liquiditätsreserve von 3.436 TDM auf 15.306 TDM
erhöht werden.
- beschl. am 10.12.1997 - Beschl.- Nr. 97/12/42/1662
1. Die Erschließung der Tankstelle und des
Parkhauses in Jena-Lobeda/West in der Emil-Wölk-Straße
wird per Erschließungsvertrag der ESSO AG übertragen.
2. Der Stadtrat stimmt dem Erschließungsvertrag
zu und beauftragt den Oberbürgermeister, diesen zu unterschreiben.
Begründung:
Der Erschließungsvertrag ist eine notwendige Voraussetzung zur Erteilung der Baugenehmigung nach § 34 BauGB für die Tankstelle und das Parkhaus, da die vorhandene Emil-Wölk-Straße und die Zufahrt von der Stadtrodaer Straße auf die Emil-Wölk-Straße dann dem zu erwartenden Verkehr nicht mehr entspricht. Zusätzlich sind Zufahrten für Tankstelle und Parkhaus herzustellen.
Der Erschließungsträger hat der Stadt Jena vorgeschlagen, die Herstellung der Erschließungsanlagen in Abstimmung mit der Stadt Jena auf seine Kosten zu veranlassen. Zur Sicherung der Herstellung der Erschließungsanlagen hinterlegt der Erschließungsträger vor Baubeginn einen Geldbetrag in Höhe der zu erwartenden Bausumme.
Die Stadt Jena hat dem Erschließungsträger
den Bau einer Tankstelle am Standort in Aussicht gestellt unter
der Bedingung, daß gleichzeitig ein Parkhaus entsteht.
- beschl. am 10.12.1997 - Beschl.-Nr. 97/12/42/1663
Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über
die Altenlastensanierung zwischen der Stadt Jena und dem Staatlichen
Umweltamt Gera wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen
der Stadt Jena und dem Staatlichen Umweltamt zu unterzeichnen.
Begründung:
Das Grundstück des ehemaligen Gaswerkes ist
in erheblichem Umfang mit umweltschädlichen Altlasten kontaminiert.
Zum Erreichen der Sanierungsziele ist die Entsorgung der Altlasten,
die Neuordnung des Grundstückes, die Herstellung einer funktionstüchtigen
Erschließung, die Sanierung der zu erhaltenden Gebäude
sowie die Bebauung der neuen Teilgrundstücke erforderlich.
In der Stadtratsitzung vom 15.10.97 wurde der Kaufvertrag
zwischen der Stadt Jena und Fa. EGUSA GmbH zur Beschlußfassung
vorgelegt. Die Fa. EGUSA verpflichtet sich, mit dem Erwerb des
Grundstückes die vorstehend genannten Sanierungsziele zu
erfüllen. Der Stadtrat hat dem Verkauf zugestimmt unter der
Bedingung, daß vor Unterzeichnung des Kaufvertrages der
Freistellungsbescheid vorliegt.
Der Freistellungsbescheid wird gegenwärtig im
Staatlichen Umweltamt Gera (SUAG) bearbeitet. Die Abstimmungen
mit SUAG haben ergeben, daß an eine Freistellung, die hier
nur als Härtefallentscheidung möglich wäre, besondere
Voraussetzungen geknüpft sind, wie u. a. die Unzumutbarkeit
einer Übernahme der Kosten für Verkäufer und Käufer.
Die Stadt hat im Kaufvertrag mit der OTEV zusätzliche
Grundstücke erhalten, deren Verwertungserlös zur Deckung
der Sanierungsaufwendungen einzusetzen ist. Eine konkrete Ermittlung
der Erlöse läßt sich aufgrund noch nicht geklärter
Bedingungen für die Verwertung z. Z. noch nicht durchführen.
Mit Schreiben vom 13.11.97 fordert das SUAG für die Freistellung
den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
zur Abführung von Mehrerlösen an das Land Thüringen.
Im Kaufvertrag der OTEV-Stadt vom 31.03.94 sind folgende
Grundstücke enthalten:
1. Gem. Jena, Flur 12, Fl.-Nr. 135/2 - Größe 3.311 m²
Gebäude des ehem. Netzbetriebes mit Verwaltung, Maschinenhaus, Trafo, Garagen, Werkstatt, Luftschutzbunker
Sanierungszielstellung vom 26.05.92 beinhaltet die Neuordnung des Grundstückes, Abbruch von Gebäuden, Einordnung eines Parkhauses für Anwohnerparken.
Verkehrsentwicklungsplanung vom 07.06.96 weist diesen Standort als Vorbehaltsfläche für die Trassenführung der Nord-West-Umgehung aus.
Sanierungsmaßnahme: Abbruch Bunker und Garagen
2. Gem. Jena, Flur 12, Fl.-Nr. 137 - Größe 2.161 m²
Wohngebäude Dornburger Straße 19 (Linzhof), div. Nebengebäude im Hofbereich
Mit Schreiben des Thüringer Landesamtes zur
Regelung offener Vermögensfragen vom 06.12.96 wurde die Stadt
informiert, daß ein Rückführungsanspruch vorliegt.
Sanierungsmaßnahmen sind noch nicht durchgeführt, eine
Ermittlung über mögliche Einträge ist noch nicht
erfolgt.
3. Gem. Jena, Flur 36, Fl.-Nr. 66/4, 66/6 - Größe 7.308 m²
Gewerbebrache, ehem. Heizwerkprovisorium
Gebäude Heizhaus, Verwaltungsbaracke, Nebengebäude, Halde mit Braunkohlenrückständen. Sanierungszielstellung war der Abbruch der Gebäude, Entsorgung der Braunkohlenhalde und Neuordnung der Fläche für Gewerbeansiedlung.
Sanierungsmaßnahmen bereits erfolgt. Der Verkauf
des Grundstückes an Investoren wird z. Z. vorbereitet.
4. Gem. Jena, Flur 36, Fl.-Nr. 63/1, 63/2 - Größe 27.139 m²
Grundstück des ehem. Gas-/Heizkraftwerkes
Sanierungszielstellung entsprechend o. g. Begründung
Sanierungsmaßnahmen bisher realisiert (Rückbau der technischen Anlagen Heizkraftwerk, Abbrüche von Bauwerken, Gefährdungsabschätzung Altlasten, Vorplanung innere Erschließung u. a.)
Geplante Maßnahmen sind weitere Gebäudeabbrüche, Sanierung zu erhaltender Gebäude, Erschließungsstraße zum Grundstück, Planungshilfen u. a.)
Einnahmen durch Grundstücksverkäufe werden
zur Entwicklung des Gaswerkstandortes eingesetzt (Eigenanteil
Altlastensanierung, innere Erschließung, Sonstiges).
Allgemeine Bedingungen:
Die Grundstücke liegen bis auf das Grundstück Dornburger Straße 19 in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. In diesen Gebieten ist das Besondere Städtebaurecht des BauGB anzuwenden. Es gelten die Genehmigungsvorbehalte hinsichtlich der Bebauung und Nutzung sowie die Kaufpreisprüfung und die Erhebung von Ausgleichsbeträgen.
Die an die Stadt übertragenen Grundstücke
werden in der Regel nicht durch die Stadt benötigt und genutzt.
Es besteht die Zielstellung, die Grundstücke für eine
Nutzung im Sinne der Sanierungsziele zu entwickeln und an Investoren
zu veräußern. Die zu erzielenden Erlöse stehen
nicht allein für die Deckung der Sanierungskosten der Altlasten
des Gas-/Heizkraftwerkes zur Verfügung, sondern sind durch
die Stadt auch für die Sanierung der Grundstücke und
Gebäude wie z. B. Demontage des Heizwerkes, Abbruch von Gebäuden
und Anlagen, Grundstücksneuordnung, Erschließung und
auch Nebenkosten einzusetzen.
Die Darlegungen zeigen, daß aufgrund der vielfältigen
Bedingungen die Stadt durch die Übertragung zusätzlicher
Grundstücke z. Z. den Mehrerlös größenmäßig
nicht ermitteln und benennen kann, der für die Altlastensanierung
des Gaswerkes einzusetzen wäre. Im ungünstigsten Fall
können die Aufwendungen für die Sanierung der Liegenschaften
die Erlöse übersteigen. Der öffentlich-rechtliche
Vertrag regelt die Verfahrensweise zur Ermittlung und Abführung
von Mehrerlösen.
- beschl. am 10.12.1997 - Beschl.-Nr. 97/12/42/1664
1. Der Fördermitteleinsatz in Höhe von 638,00 TDM für das Objekt "Schillerhof" wird bestätigt.
2. Der städtische Anteil beträgt 16.000,00
DM.
Begründung:
Einsatz von Städtebaufördermitteln für
die Modernisierung und Instandsetzung des Objektes "Schillerhof"
als soziokulturelles Zentrum
Allgemeine Angaben
Sanierungsgebiet - Karl-Liebknecht-Straße
Satzung - 10.07.1991
Veröffentlichung - 14.10.1991, Amtsblatt 18/91
Grundstücksbezeichn. - Helmboldstr. 1 / Schenkstr.
26 /28 (genannt "Schillerhof")
Gemarkung - Wenigenjena
Eigentümer - Flurstück 246 - Stadt Jena
- Flurstück 245 - SWVG mbH
(Grundstück wird von der SWVG mbH an die Stadt Jena übertragen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.)
Bezug - Modernisierung und Instandsetzung "Schillerhof"
unter Einsatz von Städtebaufördermitteln
Information zum Vorhaben
1. Ausgangssituation
Der "Schillerhof" ist ein Gebäudekomplex,
der nach im Bauarchiv vorliegenden Plänen ab 1892 bis ca.
1900 erbaut worden ist. Er befindet sich in Wenigenjena, einem
ehemaligen Dorf vor den Toren Jenas, das zum Stadtteil Jena-Ost
gehört. Der "Schillerhof" befindet sich im Sanierungsgebiet
"Karl-Liebknecht-Straße".
Der Komplex "Schillerhof" besteht aus drei
giebelseitig aneinandergebauten zweistöckigen Gebäuden
mit ausgebauten Dachgeschoß. Er bildet trotz erfolgter Ab-
und Umbauten seit seiner Errichtung einen Komplex, der nicht voneinander
zu trennen ist. Er beinhaltet im wesentlichen Gaststätte
mit Saal, Vereinszimmer und Wohnungen sowie eine Kegelbahn. Das
Gebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen
Zustand.
Im Rahmenplanentwurf von 1991 stand der "Schillerhof"
aufgrund der Verkehrserschließung und der daraus resultierenden
Straßenerweiterung Schenkstraße auf Abbruch. Nach
dem am 17.04.1996 bestätigten Rahmenplan und dem jetzigen
Standort der Wiesenbrücke ist diese Erweiterung der Schenkstraße
nicht mehr erforderlich. Ein Abbruch des Schillerhofes auf Grund
der Verkehrsführung ist damit nicht mehr gegeben.
2. Zielstellung
Die Zielstellung des Vereins "JenSeits"
e. V. als Träger der Maßnahme besteht darin, ein soziokulturelles
Zentrum mit einem nicht kommerziell genutzten Kino, einer Begegnungsstätte,
einem Medienzentrum sowie einem öffentlichen Bürgerfernsehen
und Bürgerradio zu schaffen. Das Nutzungskonzept wurde in
der Dienstberatung OB am 20.06.1995 als Berichtsvorlage vorgestellt
und bestätigt.
In dem soziokulturellen Zentrum wirken folgende Vereine mit:
- "FILM" e. V. Jena - kommunales Kino
- "JenSeits" e. V. - Begegnungsstätte - Cafe "Ostwirtschaft"
- "KUKUK" e. V. - Medienzentrum mit Ton und Videostudio
- "Offener Kanal Jena"
e.V.i.G - öffentliches Bürgerfern- sehen
und Bürgerradio
Voraussetzung für die Realisierung der Zielstellung
ist eine umfassende Modernisierung und Instandsetzung des "Schillerhofes".
Durchführung der Modernisierung und Instandsetzung ist durch
den Verein "JenSeits" e. V. mit Unterstützung
der Stadt Jena, der Städtebauförderung sowie dem Ministerium
für Wissenschaft und Kultur geplant.
3. Nutzungskonzept "Schillerhof" durch den "JenSeits" e. V.
Kurzübersicht
Das soziokulturelle Zentrum "Schillerhof" vereint unter seinem Dach eine Vielzahl von Aktivitäten freier Träger und Vereine, die sich in ihren kulturellen und sozialen Aktivitäten ergänzen und unterstützen. Die Standortwahl gewährleistet nicht nur eine bessere Versorgung dieses Stadtteils, sondern soll auf das ganze Stadtgebiet Jenas abstrahlen.
Kommunales Kino Jena (Träger: Film e. V. Jena)
Im einzelnen wird das kommunale Kino für die Kommune leisten:
. Belebung der Kulturlandschaft Jena
. Pflege des Kulturgutes Film durch reiche Auswahl von Filmklassikern und stilbildenden Filmen
. Pflege des hohen Standards kinematographischer Bildung, besonders auch in bezug auf Dokumentarfilm und osteuropäischen Film
. themenkonzentrierte Filmauswahl in Zusammenarbeit mit Kinder, Jugendlichen, gesellschaftlichen Interessengruppen, Senioren und anderen
. zudem biete eine kleine Bühne und eine exzellente
Tonanlage die Möglichkeit, Kleinkunstveranstaltungen und
Musikveranstaltungen durchzuführen.
Begegnungsstätte Café "Ostwirtschaft" mit einem Vereinsraum (auch für Seminare und Tagungen) (Träger und Konzeption: "JenSeits" e. V., Pächter und Bewirtschaftung)
In Jena-Ost gibt es wohl eine Reihe von Speisegaststätten,
aber kein Café, kein Ort, an dem sich Menschen treffen
und zwanglos miteinander kommunizieren können. Es versteht
sich, daß das Kino und das Café sich gegenseitig
fördern und unterstützen werden. So bietet sich die
Möglichkeit für soziale Gruppen, etwa nach ihrer jeweiligen
Filmveranstaltung/Filmdiskussion Stammtische durchzuführen.
Die Räume im 2. Stock dienen als Ergänzung des Cafés.
Sie sollen in Jena-Ost ansässigen und anderen Vereinen zur
Verfügung gestellt und für Tagungen und Seminare genutzt
werden können.
Das Medienzentrum Jena mit Ton- und Video-Studio (Träger "KUKUK" e. V.)
Mit dem Projekt "Archiv erzählter Geschichte"
der AGATA (Arbeitsgemeinschaft aktive Tonarbeit) hat sich der
"KUKUK" e. V. das ehrgeizige Ziel gesetzt, zum einen
wichtige Zeitzeugenaussagen zu archivieren, andererseits Jugendlichen
und Erwachsenen die Möglichkeit zu bieten, sich in die Tontechnik
einzuarbeiten. Der "FILM" e. V. Jena betreibt medienpädagogische
Jugendarbeit auf dem Gebiet der Videotechnik. Die Zusammenfassung
dieser Aktivitäten im Schillerhof ermöglicht besonders
Jugendlichen und Schulen, aber auch anderen Interessentengruppen,
Angebote der Medienproduktion zu machen. So können unter
Nutzung des kommunalen Kinos, der Tagungsräume und des Videostudios
medienpädagogische Projektwochen für Schulen durchgeführt
werden.
Offener Kanal Jena (OKJ) (Träger "Offener Kanal Jena" e. V. i. G.
Der Offene Kanal Jena ist ein öffentliches Bürgerfernsehen und Bürgerradio. Er ist ein für alle Bürger frei zugängliches Medium, in dem sich Einzelpersonen, Vereine, Gruppen und Verbände selbst darstellen können, indem sie selbst produzierte Beiträge über den Sender laufen lassen. Werbung und Sponsoring sind nicht erlaubt. Die Finanzierung des offenen Kanals muß über die TIM (Thüringer Landesanstalt für Medien) gesichert werden. Wird die Finanzierung des offenen Kanals nicht gesichert und kommt dadurch die Nutzung nicht zustande, ist in diesem Bereich Wohnnutzung geplant.
4. Eigentumsverhältnisse
Das Grundstück Flur 9, Flurstück 246, befindet sich im Eigentum der Stadt Jena. Das angrenzende Flurstück 245 wird entsprechend der OB-Beschlußvorlage vom 01.11.1995 von der SWVG mbH an die Stadt Jena übertragen. Das Übertragungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, diese Grundstücke mit insgesamt 1106 m² und den darauf befindlichen 3 Gebäuden gemäß o. g. OB-Beschlußvorlage über einen langfristigen Vertrag an den "JenSeits" e. V. zu verpachten.
Die Aufnahme eines Kredites durch den Verein "JenSeits"
e. V. wird über eine Belastungsvollmacht von der Stadt Jena
zur Eintragung einer Grundschuld in Höhe von 840.000,00 DM
in das Grundbuch der o. g. Grundstücke ermöglicht.
5. Sanierung und Umbau des "Schillerhofes"
Für eine erfolgreiche Umsetzung einer Modernisierung
und Instandsetzung wurden bisher die Sicherung und die Planungshilfe
veranlaßt.
Sicherung
Der Gebäudekomplex "Schillerhof" wurde im Rahmen des Programms zur Thüringer Initiative zur Gebäudesicherung vor dem weiteren Verfall der Gebäude bis zur komplexen Modernisierung und Instandsetzung in Höhe von 95.250,00 DM gesichert. Die Sicherung wurde 1996 realisiert und über die Städtebauförderung zu 97,5 % durch Bund/Land und zu 2,5 % durch die Stadt finanziert. Folgende Sicherungsmaßnahmen wurden 1996 durchgeführt.
- Absteifung der geschädigten Fachwerkkonstruktion im Haus Schenkstraße 28
- Abbruch der vorhandenen Dachdeckung
- Neudeckung als Bieberschwanzdoppeldeckung des Daches Helmboldstraße 1
- Neudeckung mit Wellbitumenplatten - rot - der Dächer Schenkstraße 26 und 28
- Erneuerung der gesamten Dachentwässerung
Vorbereitung der Modernisierung/Instandsetzung
Im Auftrag des Vereins wurde ein Modernisierungsgutachten
erarbeitet. Dieses Gutachten beinhaltet die Bauplanung der Leistungsphasen
1 - 3 nach § 15 HOAI. Auf der Grundlage dieser Planung wurde
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt und ein Finanzierungskonzept
erarbeitet. Die Unterlagen bilden die Grundlage für die Bewilligung
der Städtebaufördermittel.
Durch den Verein "JenSeits" e. V. wurden die weiteren Planungsleistungen - Leistungsphase 4 - 6 nach § 15 HOAI in Auftrag gegeben. Auf dieser Grundlage folgt die Baudurchführung.
Die Baudurchführung realisiert der Verein "JenSeits"
e. V. Es ist ein Realisierungszeitraum von 12/1997 bis 6/1999
geplant. Die Maßnahme wurde mit Bescheid vom 15.04.1997
sanierungsrechtlich und mit Bescheid vom 26.06.1997 bauordnungsrechtlich
genehmigt.
Die Modernisierung und Instandsetzung beinhaltet:
- Abbruch vorh. Anbau (Toilettenanlage) und Kegelbahn
- Sanierung und Reinigung der Klinkerfassade
- Sanierung Fachwerk
- Erneuerung der Fenster, Türen und Treppenanlage
- Erneuerung Innenputz, malermäßige Instandsetzung
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von Sanitäranlagen
- Erneuerung der gesamten Elt-Anlagen
6. Finanzierungskonzept
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt
durch Eigenmittel des Vereins, Kreditaufnahme durch den Verein
"JenSeits" e. V. sowie durch Bereitstellung von Städtebaufördermitteln
und Fördermitteln des Ministeriums für Wissenschaft
und Kultur sowie Mittel der Stadt Jena, Kulturamt.
Die Gesamtkosten der Modernisierung/Instandsetzung
"Schillerhof" gliedern sich wie folgt auf:
Gesamtkosten 2.178.000,00 DM
davon Förderung vom Ministerium
für Wissenschaft und Kultur 225.000,00 DM
Abzug Vorsteuer 174.000,00 DM
1.779.000,00 DM
Eigenleistung
Sach- und Arbeitsleistung 101.000,00 DM
Stadt Jena, Kulturamt 200.000,00 DM
Kredit 840.000,00 DM
Städtebauförderung 638.000,00 DM
Die Städtbauförderung umfaßt die Förderung
- im Bund-Land-Grundprogramm
mit 75 % in Höhe von 478.000,00 DM
- im Landesprogramm für struktur-
wirksame Leistungen
mit 22,5 % in Höhe von 144.000,00 DM
- und den Eigenanteil der Stadt Jena
mit 2,5 % in Höhe von 16.000,00 DM
Die Bewilligung der Maßnahme erfolgte im Rahmen des Programmjahres 1994. Der Bewilligungsbescheid Nr. 6161 0989/94 vom 07.10.1997 liegt dem Denkmal- und Sanierungsamt vor.
Der Einsatz der Fördermittel ist in folgenden
Zeiträumen vorgesehen:
1997 1998 1999
240,00 TDM 274,00 TDM 124,00 TDM
- beschl. am 10.12.1997 - Beschl.-Nr. 97/12/42/1665
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
nächsten Gesellschafterversammlung der Technischen Werke
Jena GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Geschäftsführung der Technischen Werke Jena GmbH wird ermächtigt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Jena GmbH zu beschließen, daß sich die Stadtwerke Jena GmbH an den folgenden zwei Gesellschaften nach Maßgabe der beiliegenden Gesellschaftsverträge mit den dort genannten Beteiligungsverhältnissen beteiligen:
1. JelloCom-Management GmbH
2. JelloCom GmbH & Co. KG
2. Änderungen der Gesellschaftsverträge
sind zulässig, sofern dies aus rechtlichen oder wirtschaftlichen
Gründen erforderlich ist.
3. Die Geschäftsführung der Technischen Werke Jena GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Jena GmbH zu beschließen, daß die Stadtwerke Jena GmbH jeweils 33,6 % der Gesellschaftsanteile an den folgenden zwei Gesellschaften an Dritte veräußern dürfen:
1. JelloCom-Management GmbH
2. JelloCom GmbH & Co. KG
Begründung:
Rechtliche Erläuterungen: Die
Stadt Jena ist alleinige Gesellschafterin der Technischen Werke
Jena GmbH, welche zu 70 % an der Stadtwerke Jena GmbH (Stadtwerke)
beteiligt ist. Die Stadtwerke beteiligen sich zu 35 % an der JelloCom-Management
GmbH und in gleicher Höhe an der JelloCom GmbH & Co.
KG. Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland beteiligt sich zu jeweils
16 % an beiden Gesellschaften. Ziel dabei ist, daß die kommunal
bestimmten Unternehmen mindestens 51 % der Anteile an den Gesellschaften
halten. Da die Verhandlungen mit den anderen (künftigen)
Gesellschaftern noch nicht abgeschlossen sind, werden die Sparkasse
und die Stadtwerke vorerst bis zur Aufnahme weiterer Gesellschafter
auch die restlichen Gesellschaftsanteile von 49 % halten. Auf
die Stadtwerke entfallen hierbei 33,6 % der Gesellschaftsanteile.
Diese sind in den Verträgen bereits für Dritte reserviert.
Deshalb beträgt die Beteiligungshöhe der Stadtwerke
an den beiden zu gründenden Gesellschaften zunächst
68,6 %.
Als Rechtsform für die Telekommunikationsgesellschaft
bietet sich eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung
an. Der Vorteil einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) ist
die sofortige steuerliche Verrechnungsmöglichkeit von Gewinnen
und Verlusten bei den Anteilseignern. Dies wäre im Fall einer
Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) als Betreiber nicht möglich.
Um eine Begrenzung der Haftung zu erreichen, muß eine GmbH
als persönlich haftender Komplementär zwischengeschaltet
werden.
Gegenstand der beiden Gesellschaften: Gegenstand
der JelloCom GmbH & Co. KG ist die Vermarktung von Telekommunikationsdienstleistungen
aller Art, die Planung, Projektierung, Errichtung und der Betrieb
von Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationsanlagen, der
Erwerb, die Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Telekommunikationsnetzen
sowie das Anmieten von Telekommunikationsnetzen. Sie kann andere
Unternehmen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen,
pachten oder solche Firmen gründen sowie Zweigniederlassungen
im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann sämtliche
einschlägige Geschäfte betreiben, die geeignet sind,
dem Geschäftszweck zu dienen. Gegenstand der JelloCom-Management
GmbH ist die Übernahme der persönlichen Haftung, der
Vertretung und der Geschäftsführung der JelloCom GmbH
& Co. KG.
Strategische Positionierung: Die
JelloCom GmbH & Co. KG wird mit dem Markteintritt auf der
Basis der angemieteten - bereits bestehenden - Netze (Stadtwerke,
Nahverkehr, Stadt usw.) und später auch ihrer selbst errichteten
Netze eine netzseitige Verbindung von Diensteanbietern (z. B.
Arcor, Viag Interkom, Rechenzentrumsbetreiber usw.) zu Kunden
bereitstellen und das eigene Diensteportfolio (z. B. gemanagte
Bandbreite, Festverbindungen, Fernüberwachung Gebäudeleittechnik,
Corporate Network, Kabelfernsehen) durch Dienste der Diensteanbieter
(z. B. Telefon, Internetzugang, e-mail, Call-Center usw.) erweitern
und auf eigene Rechnung vertreiben (analog den Verhältnissen
Stadtwerke zu Vorlieferanten für Strom, Gas, Fernwärme
und Stadtwerke zu Endkunden).
Vorteil mehrerer Gesellschafter: Die Gesellschafter bringen ein hohes eigenes Potential für das Telekommunikationsgeschäft in die Gesellschaft ein. Für die einzelnen Gesellschafter der Gründungsphase sind es folgende Punkte:
Stadtwerke (Netzinfrastruktur, know-how, eigener Kunde usw.)
Sparkasse (hohes Verbindungspotential, da stark filialisiert,
großer Kunde, gute Kontakte zu mittelständischen Unternehmen)
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: In
der Gründungsphase wird die JelloCom GmbH & Co. KG wenige
Mitarbeiter beschäftigen. Diese Mitarbeiter kommen teilweise
von den Gesellschaftern. Sollte sich ein Marktanteil in Jena von
mittelfristig 15 - 20 % einstellen, dann würden dementsprechend
etwa 20 Mitarbeiter benötigt.
Erfordernis einer eigenen Gesellschaft: Das Telekommunikationsgesetz fordert in § 14 die strukturelle Separierung und getrennte Rechnungsführung des Telekommunikationsgeschäftes von Unternehmen, die auf anderen Märkten eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Ein rechtlich selbständiges Unternehmen ist somit zwingend erforderlich.
Die Stadtwerke verfügen über die beste
Infrastruktur nach der Deutschen Telekom AG im Stadtgebiet. Durch
kostengünstige Mitverlegung von Leerrohren für eigene
Zwecke der Stadtwerke bei anderen Baumaßnahmen in der Vergangenheit
läßt sich auch im Vergleich zur Deutschen Telekom AG
kostengünstig eine hochmoderne Telekommunikationsinfrastruktur
aufbauen. Die Bündelung wesentlicher alternativer Netzbetreiber
in Jena in einer Gesellschaft führt zu positiven Synergieeffekten.
Interesse der Stadt Jena an einer Beteiligung
der Stadtwerke an einer Telekommunikationsgesellschaft: Die
Ergebnisse einer Marktpotentialuntersuchung für Jena deuten
darauf hin, daß sich dieses Engagement wirtschaftlich positiv
sowohl für das Unternehmen als auch für die Bürger
der Stadt gestalten werde. Die Stadtwerke gehen davon aus, daß
sich der Zukunftsmarkt Telekommunikation mit dem Wegfall des Staatsmonopols
in den nächsten Jahren weiter dynamisch entwickeln wird.
Der Ausbau und die Vermarktung der bereits bestehenden Telekommunikationsinfrastruktur
der Gesellschafter und der verbundenen Unternehmen stelle nicht
zuletzt einen Standortfaktor mit stetig wachsender Bedeutung für
die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft und für
die Neuansiedlung von Unternehmen im Hochtechnologiesektor und
von Forschungseinrichtungen dar.
Mit dem Einstieg der Gesellschaft in das Geschäft
werden sich auch die laufenden Kosten der Stadt für Telefongespräche
verringern.
Notwendigkeit einer schnellen Gründung: In
zunehmendem Maße fragen Kunden bei den Stadtwerken Telekommunikationsdienstleistungen
nach, die von den Stadtwerken auf die Zeit nach der Gründung
der Gesellschaft verwiesen werden müssen. Obwohl die Stadtwerke
schon heute technisch in der Lage wäre, den Kunden eine kostengünstige
Alternative zu den Diensten der DTAG anzubieten, verhindert die
fehlende Lizenz der Lizenzklasse 3 nach Telekommunikationsgesetz
den Einstieg in das Geschäft. Die Lizenz kann aber erst durch
eine rechtlich selbständige Gesellschaft, welche die rechtliche
und tatsächliche Kontrolle über die Netze ausübt,
erlangt werden. Wie lange allein das Verfahren der Lizenzierung
dauern wird, ist im Moment nur schwer absehbar (zum Beispiel bei
der NEFkom, Telekommunikationsgesellschaft der Stadtwerke Nürnberg,
Erlangen und Fürth, 9 Monate). Der Lizenzantrag sollte daher
rasch gestellt werden, um den Einstieg in das Geschäft nicht
unnötig zu verzögern.
Wirtschaftsplan: Eine
im Detail ausgearbeitete Investitions- und Finanzplanung für
die Gesellschaft liegt noch nicht vor, befindet sich aber bereits
in der Bearbeitung. In seiner Sitzung am 06.10.1997 hat der Aufsichtsrat
der Stadtwerke der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Aufnahme
des neuen Geschäftsfeldes Telekommunikation zu beschließen
und der Gründung einer entsprechenden Gesellschaft zuzustimmen.
Das finanzielle Risiko wird zunächst auf den Gründungsaufwand
begrenzt.
- beschl. am 10.12.1998 - Beschl.-Nr. 97/12/42/1672
1. Herr Christian Weiß wird als ordentliches
Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses berufen.
2. Herr Jörg Auweiler wird als stellvertretendes
Mitglied des Hauptausschusses abberufen. Frau Sabine Albrecht
wird als stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuß berufen.
Begründung:
Herr Christian Weiß übernimmt den durch
Mandatsniederlegung von Herrn Dietmar Hielscher für die SPD-Fraktion
freigewordenen Ausschußsitz.
- beschl. am 10.12.1997 - Beschl.-Nr. 97/12/42/1669
Der vorliegende Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Städtischer Bauhof Jena für das Wirtschaftsjahr 1998
wird bestätigt, vorbehaltlich der Bestätigung des städtischen
Haushaltes.
Begründung:
Entsprechend § 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
sind die Wirtschaftspläne der Sondervermögen, für
die Sonderrechnungen geführt werden, dem Haushaltsplan als
Anlage beizufügen.
Der Erfolgsplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis
aus. Umsatzerlöse sind in Höhe von 7.981.500 DM geplant.
Ein Großteil der Leistungen wird gegenüber dem Tiefbauamt
in Höhe von 3.530 TDM erbracht. Für den Winterdienst
sind 700 TDM in den Wirtschaftsplan eingestellt.
Im Vermögensplan sind investive Maßnahmen
in Höhe von 810 TDM und Darlehenstilgung in Höhe von
120 TDM vorgesehen. Eine Kreditaufnahme für das Jahr 1998
ist nicht geplant.
Der vorliegende Wirtschaftsplan 1998 wurde durch
den Werkausschuß in seiner Sitzung am 14.10.97 bestätigt.
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Am 03.02.1998, 19.00 Uhr, findet im Beratungsraum, Saalbahnhofstr. 9, die Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Arbeitsstand Sozialbericht - Projektkonzeption Behindertenplanung - aktuelle Beschlußvorlagen
- sonstiges Der Ausschußvorsitzende | |
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Am 05.02.1998, 17.30 Uhr, findet im Besprechungsraum Tatzendpromenade 2a, die gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung: - Bericht des Arbeitsamtes zur Situation auf dem Arbeitsmarkt Jena - Beschlußvorlage weiteres Verfahren bei der Planung zur südlichen Anbindung des Gewerbegebietes Göschwitz an die Bundesstraße B 88 - Berichtsvorlage Kinderspielplatz Göschwitz - Beschlußvorlage Entwurfsplanung Teutonengasse
- Sonstiges Die Ausschußvorsitzenden | |
Auf Grund der §§ 55 ff der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
- ThürKO/GVBl. Nr. 23) vom 16.08.1993 erläßt der
Zweckverband Naturschutzgroßprojekt "Orchideen-region
Jena - Muschelkalkhänge im mittleren Saaletal" folgende
Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 1998 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.753.200 DM
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 964.600 DM
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000
DM festgesetzt.
Die Umlage für den Zweckverband Naturschutzgroßprojekt
"Orchideenregion Jena - Muschelkalkhänge im Mittleren
Saaletal" wird wie folgt festgesetzt:
Stadt Jena 84.100 DM
Saale-Holzland-Kreis 44.350 DM
Stiftung Lebensraum e. V. 150 DM
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
gemäß § 58 ThürKO dürfen nur mit Zustimmung
der Verbandsversammlung geleistet werden, soweit sie erheblich
sind. Als erheblich gelten Ausgaben von mehr als 10.000 DM pro
Maßnahme und Einzelfall.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 1998
in Kraft.
Jena, den 14.01.1998
gez. Dr. habil. Peter Röhlinger (Siegel)
Verbandsvorsitzender
Die vorstehende Haushaltssatzung 1998 wird hiermit
öffentlich bekanntgemacht.
Mit Beschluß vom 09.12.1997, Nr. 23/12/97 hat
die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
und Anlagen beschlossen. Gemäß Schreiben des Thüringer
Landesverwaltungsamtes vom 09.01.1998, Az. 205.36-1512.40-01/98-J
enthält die Haushaltssatzung für das Jahr 1998 keine
genehmigungspflichtigen Teile. Die vorzeitige Bekanntmachung der
Haushaltssatzung wird gemäß § 21 Abs. 3 letzter
Satz ThürKO ausdrücklich zugelassen.
Jena, den 14.01.1998
gez. Dr. habil. Peter Röhlinger (Siegel)
Verbandsvorsitzender
Hiermit wird die öffentliche Auslegung des zweiten
Entwurfes zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Golfpark"
Münchenroda entsprechend § 243 BauGB (neu) i.V.m. §
233 BauGB (neu) und §§ 7 (6) BauGB-MaßnahmenG
und 13 (1) BauGB (alt) bekanntgegeben.
Der vom Stadtentwicklungsausschuß gebilligte und zur Auslegung bestimmte zweite Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Golfpark" Münchenroda, bestehend aus Planteil 1 mit textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung vom 15. Januar 1998, Planteil 2 (Clubhaus) vom März 1997 und den textlichen Festsetzungen zum Grünordnungsplan vom
15. Januar 1998, liegt in der Zeit vom
05.02.1998 bis einschließlich 20.02.1998
im Stadtplanungsamt, Tatzendpromenade 2, 7. Stock, montags bis
freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr (außer
freitags) bzw. am Sprechtag (donnerstags) von 14.00 bis 18.00
Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können von jedermann Anre-gungen und Bedenken zu den Sachverhalten der Änderungen schriftlich niedergelegt oder während der o.g. Zeit zur Niederschrift vorgebracht werden. Im einzelnen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Integration der grünordnerischen Festsetzungen in die Planzeichnung Teil 1 zum V/E-Plan
- Reduzierung des Geltungsbereiches um nicht benötigte Flurstücke in Randlage
- Einbeziehung nicht verfügbarer Grundstücke in den Geltungsbereich
- nachrichtliche Übernahme der das Gebiet querenden
110 kV-Freileitung in die Planzeichnung
Jena, 23.01.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger (Siegel)
Oberbürgermeister
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Offenes Verfahren a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Jena, Dezernat Bauwesen, Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, PF 100338, 07703 Jena Tel: 03641/ 494321 Fax: 03641/494140 b) Offenes Verfahren c) Ausführung von Bauleistungen d) Ort der Ausführung: SBBSZ Jena-Göschwitz, Rudolstädter Str. 95b, 07745 Jena e) Vergabenummer: D 8-18/97/HBA/RA Los 3.6 - Innentüren 132 Innentüren aus Holzwerkstoff mit Stahlzargen, 28 Stahltür-elemente, Fensterlemente, Sanitärtrennwände f) Aufteilung in Lose: Nein Möglichkeit Angebote einzureichen für ein Los g) Zweck der Bauleistung: Um- und Erweiterungsbau Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Jena-Göschwitz h) Ausführungsfrist: 30 Kalendertage Beginn: 10. KW 1998 Ende: 13.KW1998 i) Anforderung der Verdingungsunterlagen: bis 6 Kalendertage vor Angebotsfrist, Anschrift siehe a), Ausschreibungsunterlagen 1 Tag vor Abholung tel. bestellen. j) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen: Vergabenummer: D 8-18/97/HBA/RA Höhe des Kostenbeitrages: 100,00 DM Erstattung: Nein Zahlungsweise: Post-/ Banküberweisung Empfänger: Stadt Jena Geldinstitut: Hypobank, Filiale Jena Konto-Nr.: 5090220022 BLZ: 86020880 Cod. Zahlungsgrund: 61.00069.3 Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. k) Ende der Angebotsfrist: 17.02.1998 l) Angebote sind zu richten an: Anschrift siehe a) m) Das Angebot ist abzufassen in: deutsch n) Bei der Öffnung der Angebote dürfen anwesend sein: Bieter und ihre Bevollmächtigten o) Angebotseröffnung: 17.02.1998 10.00 Uhr Anschrift siehe a) p) Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge. q) Zahlungsbedingungen gem. Verdingungsunterlagen r) Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Geforderte Eignungsnachweise: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen gem. § 8 Nr. 3(1) Buchstabe a-f VOB/A. Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. t) die Bindefrist endet am: 31.03.1998 w) Auskünfte erteilt: Anschrift siehe a) Vergabeprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Telefax: 03643/587290 | |
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Die Stadt Jena bietet das bebaute Grundstück Unterdorfstraße 8,
07749 Jena-Wöllnitz zum Verkauf an: Grundstücksbezeichnung: Gem. Wöllnitz, Flur 1, Flurstück 34/6 Grundstücksgröße: 526 m2 Baujahr des Hauses: unbekannt Gebäudenutzfläche: ca. 101 m2 Erdgeschoß (leerstehend) ca. 61 m² Obergeschoß (vermietet)
Verkehrswert: 167.000 DM (Stichtag 05.11.1997)
Die Stadt Jena bietet gemeinsam mit einem Miteigentümer das Wohngrundstück Mittelstr. 31, 07745 Jena, zum Verkauf an: Grundstücksbezeichnung: Gem. Jena, Flur 24, Flurstück 133 Grundstücksgröße: 312 m² Baujahr des Wohnhauses: ca. 1900 Anzahl der Wohnungen: 4, davon eine Wohnung leerstehend, zwei Wohnungen kurzfristig vermietet Wohnfläche gesamt: 255,50 m² Mieteinnahme pro Jahr 12.776 DM
Verkehrswert: 250.000 DM (Stichtag 16.06.1997)
Die Stadt Jena bietet gemeinsam mit einem Miteigentümer das Wohngrundstück Mühlenstr. 121, 07745 Jena, zum Verkauf an: Grundstücksbezeichnung: Gem. Lichtenhain, Flur 1, Flurstück 230 Grundstücksgröße: 164 m² Baujahr des Wohnhauses: ca. 1900 Anzahl der Wohnungen: 2 Wohnfläche gesamt: 90 m² Mietsituation: EG - leerstehend, 1. OG - vermietet Mieteinnahme pro Jahr: 1.930 DM (nur für eine Wohnung)
Verkehrswert: 84.000 DM (Stichtag 03.09.1997)
Weitere Informationen sowie Exposés zum Preis von 20 DM erhalten Sie unter 03641/493049 (Liegenschaftsamt). Preisangebote mit Nutzungskonzept sind schriftlich bis zum 09.02.1998 an das Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Jena, Postfach 100338, 07703 Jena, zu senden. Ihr Gebot muß in einem zweiten, verschlossenen Umschlag enthalten sein, der nur mit dem Vermerk "Teilnahme an Öffentlicher Ausschreibung ... (Objekt einsetzen)" sowie Ihrem Absender beschriftet ist. Die Gebotsöffnung erfolgt am 16.02.1998. Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Personen zum Empfang ausliegt: Name letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen
Raimund Kohl 07747 Jena, Binswangerstr. 12 97/2332/1 Thomas Ludwig
Kaiser 07745 Jena, Wanderslebstr. 11 97/2560/1 Stadt Jena | |
Am 20. Januar 1998 führte der Baukunstbeirat
seine monatliche Arbeitsberatung durch. Auf der Tagesordnung standen:
- Vorlage der Farb- und Materialauswahl für die Fassadengestaltung City-Carree, Löbderstraße - Holzmarkt
- Vorlage eines städtebaulichen Vorentwurfs zur Lückenschließung im Bereich Kieserstraße, Schulstraße, Carl-Born-Straße
- Anfrage von Ämtern der Stadtverwaltung sowie
Mitgliedern des Beirates
Die Empfehlungen des Baukunstbeirates gehen den beteiligten
Dezernaten/Ämtern sowie den Fraktionen des Stadtrates mit
dem Protokoll der Beratung zu.
Seit nunmehr drei Jahren gibt es das Jenaer Frauen-Nacht-Taxi,
welches in der Zeit zwischen 20.00 - 5.00 Uhr Frauen und Mädchen
ab 14 Jahren sicher innerhalb des Stadtgebietes nach Hause fährt.
Bis jetzt hat die Kommune es jedes Jahr geschafft, das Frauen-Nacht-Taxi
finanziell in voller Höhe zu stützen. In diesem Jahr
ist die Kommune durch die schon längerfristig angespannte
finanzielle Situation nicht mehr in der Lage, die Förderung
in dieser Höhe aufrechtzuerhalten.
Um das Projekt "Frauen-Nacht-Taxi" nicht
zu gefährden, ergeben sich für die Benutzerinnen folgende
Änderungen:
Die Berechtigungskarten für das Frauen-Nacht-Taxi gelten nur noch bis zum 28.02.1998.
Ab sofort können die Berechtigungskarten mit
gültigem Einkommensnachweis und Personalausweis neu beantragt
bzw. verlängert werden. Die Benutzerinnen werden gebeten,
die 1997 erworbenen Fahrscheine zwecks Umtausch mitzubringen.
Ab 01.03.1998 sind nur noch Berechtigungskarten und
Fahrscheine gültig, die den Aufdruck "1998" tragen.
Das Frauen-Nacht-Taxi erreichen Sie unter
Soziale Initiative Jena e. V.
Frauen-Nachttaxi-Büro
Rathenaustr. 10
Tel. 215417
Öffnungszeiten:
Mo - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Do. 13.00 - 17.30 Uhr
Das Sparkassenbuch 2002196462 wurde am 25.12.1997 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
Die Sparkassenbücher 2000863895 und 2004806969 wurden am 19.12.1997 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
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Einzugsermächtigung Ich bin / wir sind damit einverstanden, daß das von mir / uns zu entrichtende Bezugsgeld für das Amtsblatt der Stadt Jena bis auf schriftlichen Widerruf von meinem / unserem nachstehenden Konto abgebucht wird. Die Einzugsermächtigung erlischt, ohne daß es eines Widerrufs bedarf, mit der Beendigung des Abonnements. | ||||||||||||||||||||||||
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| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
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