Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
9/98 |
| Preis 1,00 DM | 5. März 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 76 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 78 |
| Öffentliche Ausschreibungen | 80 |
| Flutmulden im Landschaftsschutzgebiet Unteraue, 1. BA | |
| Verschiedenes | 81 |
| Impressum |
- beschl. 26.02.1998 - Beschl.-Nr. 98/02/44/1736
1. Der Jahresabschluß 1996 des Eigenbetriebes
Stadtwirtschaft Jena wird festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.334.561,15
DM wird wie folgt verwendet:
1. Einstellung in allgemeine Rücklage 864.919,34 DM
2. Einstellung in zweckgebundene
Rücklage 469.641,81 DM
3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.
4. Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 1997 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaft
Jena ergeht an die WIBERA Wirtschaftsberatungs AG, Niederlassung
Erfurt.
Begründung:
zu 1. - 3.
Mit Datum vom 04. August 1997 hat die WIBERA Wirtschaftsberatungs
AG, Niederlassung Erfurt, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt und bestätigt, daß die Buchführung und
der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften und der
Betriebssatzung entsprechen. Der Jahresabschluß vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Eigenbetriebes Stadtwirtschaft Jena. Der Lagebericht steht
im Einklang mit dem Jahresabschluß.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist 1996 einen
Jahresgewinn in Höhe von 1.334.561,15 DM aus. Somit wurden
930 TDM mehr Gewinn erwirtschaftet, als im Wirtschaftsplan 1996
(405 TDM) veranschlagt.
Die gegenüber dem Planansatz um 245 TDM geringeren
betrieblichen Erträge wurden durch Einsparungen bei den Aufwandspositionen
von insgesamt 965 TDM und einem um 210 TDM besseren Zinsergebnis
mehr als ausgeglichen. Unterschreitungen gegenüber dem Planansatz
sind vor allem in den Positionen Abschreibungen in Höhe von
516 TDM und Personalaufwand in Höhe von 330 TDM zu verzeichnen.
Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bauverlauf des "Stadthofes
Jena" sowie in der verhaltenen Angleichung der Tarife Ost
an die Tarife West.
Die Werkleitung schlägt folgende Verwendung
des Jahresgewinns vor:
1. Einstellung in allgemeine Rücklage 864.919,34 DM
2. Einstellung in zweckgebundene Rücklage 469.641,81
DM
"Die allgemeine Rücklage steht in erster Linie zur Verfügung für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes und für Erneuerungen, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen.
Die zweckgebundenen Rücklagen dienen
- der Substanzerhaltung
- der Rationalisierung
- für bestimmte Erweiterungen."
(Quelle: "Das Recht der gemeindlichen Eigenbetriebe",
Verlag Kohlhammer GmbH Stuttgart)
Per 31.12.96 betrug die Bilanzsumme 33.834.099,84 DM.
Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um
15.600.449,70 DM. Begründet ist dies durch Erhöhung
des langfristig gebundenen Vermögens um 7.317 TDM und der
Zunahme der flüssigen Mittel um 8.236 TDM auf der Aktivseite
sowie der Erhöhung des Eigenkapitals um 1.335 TDM, der Erhöhung
der Darlehensverbindlichkeiten um 11.725 TDM und der Zunahme
der kurzfristigen Verbindlichkeiten um 2.540 TDM auf der Passivseite
der Bilanz.
Die Investitionsschwerpunkte des Betriebes lagen
1996 beim Bau des "Stadthofes Jena" (7.040 TDM) sowie
in der Erneuerung und Erweiterung des Fahrzeugparks (2.104 TDM).
Aufgrund der ungünstigen Witterung konnten die geplanten
Investitionen nur zu 67,6 % erfüllt werden. Diese wurden
1997 fortgeführt. Die goldene Bilanzregel, wonach das langfristige
Vermögen vollständig durch langfristige Mittel finanziert
sein soll, wurde auch im Berichtsjahr eingehalten. Die Zahlungsbereitschaft
des Betriebes war jederzeit gegeben.
Die örtliche Rechnungsprüfung gemäß
§ 25 Absatz 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung erfolgte
durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Jena.
zu 4.
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der
Stadt Jena "Stadtwirtschaft Jena" sieht nach §
6 Absatz 1 Ziffer 6 eine Beschlußfassung bezüglich
der Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluß
durch den Stadtrat vor. Gemäß § 85 Thüringer
Kommunalordnung wird die Abschlußprüfung von einem
Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
durchgeführt.
Die WIBERA Wirtschaftsberatungs AG hat bereits in
den zurückliegenden Jahren die Prüfung der Jahresabschlüsse
der Stadtwirtschaft Jena durchgeführt und ist mit den Besonderheiten
eines kommunalen Entsorgungsunternehmens bestens vertraut.
- beschl. 26.02.1998 - Beschl.-Nr. 98/02/44/1737
1. Der vorliegende Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwirtschaft Jena für das Wirtschaftsjahr 1998 wird bestätigt.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 950 TDM sind entsprechend § 55 Thüringer Kommunalordnung
in die Haushaltssatzung 1998 der Stadt Jena aufzunehmen.
Begründung:
Entsprechend § 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung sind die Wirtschaftspläne der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresgewinn
in Höhe von 472 TDM ab, welcher zur Finanzierung der Maßnahmen
des Vermögensplanes vorgesehen ist.
Im Vermögensplan sind investive Maßnahmen in Höhe von 1.826 TDM eingestellt, darunter 1.741 TDM für Ausrüstungen.
Die unter 2. aufgeführten Verpflichtungsermächtigungen
sind notwendig zur Auslösung von Aufträgen für
den Kauf von 2 Preßfahrzeugen und 1 Straßenreiniger,
deren Lieferung im Jahr 1999 erfolgen soll.
- beschl. 26.02.1998 - Beschl.-Nr. 98/02/44/1738
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
nächsten Gesellschafterversammung der Wohn- und Seniorenzentrum
Käthe Kollwitz gGmbH folgenden Beschluß zu fassen:
Der vorliegende Wirtschaftsplan 1998, bestehend aus
Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan wird bestätigt.
Begründung:
Entsprechend § 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen mit einer über 50 v. H. liegenden Beteiligung dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Basis der Pflegebuchführungsverordnung aufgestellt. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Bestimmungen ist kein Vergleich zwischen Jahren 1996, 1997 und 1998 möglich. Es wurden nur die Jahre 1997 und 1998 gegenübergestellt.
Die Grundlage für die Planung bildet folgende
voraussichtlich durchschnittliche Belegung:
Pflegestufe 0 50 Heimbewohner
Pflegestufe 1 75 Heimbewohner
Pflegestufe 2 100 Heimbewohner
Pflegestufe 3 50 Heimbewohner
Gleichzeitig wird von einer Auslastung von 96 % ausgegangen.
Für das Jahr 1998 ist ein Jahresüberschuß
in Höhe von 98.044 DM zu erwarten. Im Vermögensplan
sind Investitionen in Höhe von 240.755 DM zur Erneuerung
der Gartenanlage und der Fenster im Treppenhaus eingestellt.
- beschl. 26.02.1998 - Beschl.-Nr. 98/02/44/1740
1. Die Städtepartnerschaft zwischen den Städten
San Marcos (Nicaragua) und Jena wird auf vertraglicher Grundlage
fortgesetzt.
2. Der in Anlage 1 beigefügte Partnerschaftsvertrag
zwischen en Städten San Marcos und Jena wird bestätigt
und dem Stadtrat in San Marcos vorgeschlagen.
3. Die Vorhaben der internationalen Partnerschaften
werden aus dem Haushaltstitel 00000.58200 unterstützt. Dabei
ist, Erweiterungen vorbehalten, vom Betrag des Vorjahres auszugehen.
Antragsberechtigt sind alle Organisationen, Vereine, Stadtverwaltung
Jena etc., die gemeinsame Projekte mit Organisationen, Vereinen,
Stadtverwaltung etc. aus den Partnerstädten realisieren wollen.
4. Der Förderkreis für internationale
Partnerschaften Jenas e. V. (FIP) wird nach Erhalt der schriftlich
einzureichenden Städtepartnerschafts-Projekte als Fachbeirat
seine Empfehlung sowohl dem Antragsteller als auch dem Hauptausschuß
mitteilen. Der FIP erarbeitet Minimalrichtlinien für die
Antragstellung (Ziel, Partner, Begünstigte, Zeitplan, Kostenplan,
Finanzierungsplan inkl. Eigenanteil, Abrechnungsmodalitäten).
5. Der Hauptausschuß entscheidet, basierend
auf den Empfehlungen des FIP e. V., über die Mittelzuwendung
aus dem Haushaltstitel für die beantragten Projekte der verschiedenen
Antragsteller.
Begründung:
In der Solidarität mit Nicaragua spielte die
unabhängige Friedensbewegung Jena schon zu Zeiten der DDR
eine herausragende Rolle. In dieser Zeit entstanden erste partnerschaftliche
Beziehungen. Diese ausschließlich auf privatem Engagement
aufbauenden Initiativen koppelten sich bewußt von staatlich
verordneter Solidarität ab. Alle notwendigen materiellen
und finanziellen Mittel wurden privat organisiert.
Seit 1993 gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Jenaer
Bürgern und Vereinen (Anlage 2) mit Organisationen, Vereinen
und der Stadtverwaltung von San Marcos. Diese Vorhaben haben seitdem
an Umfang und Bedeutung zugenommen (Anlage 3). Im Januar 1996
wurden die Beziehungen als Städtefreundschaft offizialisiert
dem Deutschen Städtetag mitgeteilt. In den vergangenen fünf
Jahren wurden Projekte im Gesundheits- und Sozialbereich, Projekte
zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten, ökologische
Projekte sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in einem
Gesamtumfang von ca. 402.500 (Spenden und Stiftungsmittel) erfolgreich
realisiert. Dabei wurden alle Arbeitsaufenthalte von Mitgliedern
des Eine-Welt-Haus e. V. in Nicaragua selbst finanziert.
Die informelle Arbeit des Arbeitskreises Städtepartnerschaft Jena - San Marcos hat bereits auch auf nationaler Ebene Anerkennung gefunden:
. Die Lobdeburgschule wurde 1995 für ihr Projekt Leben in Nicaragua mit dem 1. Preis der Bertelsmann-Stiftung sowie dem Schüler-Friedenspreis ausgezeichnet.
. Das Christliche Gymnasium Jena wurde 1997 für
sein Projekt Altkleider mit dem 2. Preis des Berliner Comenius-Instituts
geehrt.
Im vergangenen Jahr fand der erste regionale Jugendaustausch
zwischen Thüringen und dem Departement Carazo statt, an dem
je 8 Jugendliche beider Nationalitäten teilnahmen. Während
des Besuches von Jenaer Bürgern im Januar 1997 wurde sowohl
vom neuen Bürgermeister als auch verschiedener Stadträte
der Stadt San Marcos erklärt, daß ihre Kommune sehr
stark an einem Ausbau der bestehenden Beziehungen interessiert
ist.
Mit dem Beschluß eines Städtepartnerschaftsvertrages
signalisiert die Stadt Jena, daß sie auf lokaler Ebene,
in einem überschaubaren und nachprüfbaren Bereich, Verantwortung
bei der Überwindung von globaler Unterentwicklung, Hunger
und Krieg zu übernehmen bereit ist. Außerdem wird diese
politische Willensbekundung der Stadt für alle hier beteiligten
Organisationen, Vereine etc. hilfreich sein bei der Mobilisierung
notwendiger personeller, materieller und finanzieller Ressourcen.
Mit der Etablierung eines speziellen Haushaltstitels
wird der Entwicklung und Realisierung partnerschaftlicher Projekte
mit zu den am wenigsten entwickelten Ländern (offizieller
Terminus der Vereinten Nationen für ca. 130 Länder)
zählenden Nicaragua sowie Ländern Osteuropas mehr Spielraum
und Planungssicherheit gegeben. Dieses wird auch auf die bisherige
Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zwischen den Partnerstädten
San Marcos (Biel in der Schweiz, Helmond in den Niederlanden)
weiter befördern. Letztlich wird die Städtepartnerschaft
zwischen San Marcos und Jena mit der bestehenden Partnerschaft
zu Lugoj gleichgestellt.
Um Projekte mit Partnern in Entwicklungsländern
erfolgreich umsetzen zu können, gibt es einen nicht nur in
Deutschland gültigen Antragsstandard für Projekte. Neben
Zielgruppen, Zielparametern und Evaluierung wird ein Zeit- und
Kostenplan von beiden Partnern in einem Vertrag festgeschrieben.
Das sichert eine professionellere Projektarbeit und Risikoabschätzung.
Der Förderkreis (FIP) sollte alle Projekte mit Partnerstädten
Jenas, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden,
diesbezüglich begutachten und Antragsteller sowie Entscheidungsgremien
beraten. Dieses demokratische Verfahren garantiert allen Beteiligten
mehr Transparenz in der Öffentlichkeit.
Die Satzung zur Regelung des Marktwesens auf den
Märkten der Stadt Jena vom 27. April 1991 (Amtsblatt 09/1991,
Seite 3), geändert durch die Ergänzung vom 19. Juni
1991 (Amtsblatt 13/1991, Seite 3), die Änderungssatzung vom
9. Februar 1994 (Amtsblatt 14/1994, Seite 3), die Änderungssatzung
vom 16. November 1995 (Amtsblatt 45/1995, Seite 396) und die Änderungssatzung
vom 15. Mai 1996 (Amtsblatt 35/1996, Seite 320) wird wie folgt
geändert:
In der Anlage 1 zur Satzung für die Märkte
der Stadt Jena (Marktsatzung) wird in Ziffer 2, Buchstabe b) die
Zahl "18" ersetzt durch die Zahl "19".
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Jena, 25.02.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger
(Oberbürgermeister) (Siegel)
Die Stadt Jena widmet gemäß § 6 Abs. 1 nach dem Thüringer Straßengesetz - ThürStrG - vom 07. Mai 1993 (GVBl. Nr. 14 vom 13.05.1993, S. 273) nachfolgende Straßen:
Die neu gebauten Straßen des Wohngebietes "Im
Oberfelde" der Gemarkung Münchenroda, Flur 3
1. Walter-Dexel-Straße (Flurstück 355/2)
westliche periphere Verbindungsstraße
von der Rembrandtstraße zur Dorfstraße
2. Lyonel-Feiniger-Straße (Flurstück 354/118)
Stichstraße
zur Lucas-Cranach-Allee
3. Rubensstraße (Flurstücke 354/120; 354/93; 354/92)
Stichstraße zur Lucas-Cranach-Allee
4. Van-Gogh-Straße (Flurstücke 354/121; 354/66; 354/65
Stichstraße zur Lucas-Cranach-Allee
5. Rembrandtstraße (Flurstücke 354/122; 354/43)
Stichstraße
zur Lucas-Cranach-Allee
6. Lucas-Cranach-Allee (Flurstücke 354/41; 354/42; 354/37; 354/40)
Haupterschließungsstraße einschließlich
Straßenbegleitgrün
7. Carl-Spitzweg-Straße (Flurstück 354/4)
einschließlich Wendehammer im Bereich Lucas-Cranach-Allee/
Friedrich-Tischbein-Straße / Salvador-Dali-Straße
8. Salvador-Dali-Straße (Flurstück 354/5)
Verbindungsweg zur Carl-Spitzweg-Straße
9. Friedrich-Tischbein-Straße (Flurstück 354/124)
Verlängerungsstraße zur Lucas-Cranach-Allee
10. Paul-Klee-Straße (Flurstück 354/64)
Verbindungsweg zur Lucas-Cranach-Allee
11. Carl-Hummel-Straße (Flurstück 354/91)
Verbindungsweg zur Lucas-Cranach-Allee
erhalten mit Wirkung vom 06. März 1998die Eigenschaft
einer Gemeindestraße und werden als Anliegerstraßen
(Kategorie A) in die Straßenbaulast der Stadt Jena eingeordnet.
Die Lastbeschränkung für alle o.g. Straßen wird
auf 12t festgesetzt.
Diese Verfügung gilt 1 Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Jena als bekanntgegeben.
Ab diesen Zeitpunkt kann gegen sie innerhalb eines
Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Jena,
Am Anger 15 in 07743 Jena oder beim Tiefbauamt, Tatzendpromenade
2 in 07745 Jena, Widerspruch erhoben und diese Verfügung
mit ihrer Begründung einschließlich dem entsprechenden
Kartenmaterial während der Dienstzeit eingesehen werden.
Jena, 25. Februar 1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger
(Oberbürgermeister) (Siegel)
Der in der Straßenbaulast der Stadt Jena befindliche und bisher öffentlich gewidmete Weg zwischen den Wohngrundstücken des Eschenplatzes 2 - 5 der Gemarkung Wenigenjena, Flur 15, Flurstück 86 wird mit Wirkung des 06. März 1998 eingezogen.
Gemäß § 8 Absatz 1 und 2 Thüringer Straßengesetz - ThürStrG - vom 07. Mai 1993 (GVBl. Nr. 14 vom 13.05.1993, S. 273) erfolgt die Einziehung im Interesse des allgemeinen Wohls.
Der o.g. Weg ist zur Erreichbarkeit der Wohnhäuser Eschenplatz 2-5 angelegt und stellt den Charakter eines Hofensembles dar.
Da die Fläche kein Durchgangsweg ist und nur
für einen eingeschränkten Personenkreis - den Anwohnern
der Häuser 2-5 - bestimmt ist, kann das Flurstück 86
aus der Straßenbaulast der Stadt Jena herausgenommen und
an die SWVG mbH übertragen werden.
Diese Verfügung gilt 1 Tag nach ihrer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Stadt Jena als bekanntgegeben.
Ab diesen Zeitpunkt kann gegen sie innerhalb eines
Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Jena,
Am Anger 15 in 07743 Jena oder beim Tiefbauamt, Tatzendpromenade
2 in 07745 Jena, Widerspruch erhoben und diese Verfügung
mit ihrer Begründung einschließlich dem entsprechenden
Kartenmaterial während der Dienstzeit eingesehen werden.
Jena, 25. Februar 1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger
(Oberbürgermeister) (Siegel)
Aufgrund der §§ 30 Abs. 1 und 2 sowie 33
Abs. 1 und 2 ThürMeldeG sind personenspezifische Datenübermittlungen
an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien
und Wählergruppen sowie Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften,
Presse und Rundfunk im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Jeder Einwohner hat allerdings gem. §§ 30 Abs. 2 Satz
3 und 33 Abs. 4 ThürMeldeG das Recht, der Weitergabe nachfolgender
Daten zu widersprechen und dafür eine Übermittlungssperre
einrichten zu lassen:
1. Mitteilung von Daten an die öffentlich-rechtliche
Religionsgesellschaft des Ehegatten, wenn Familienangehörige
nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören;
2. Mitteilung von Vor- und Familienname, Doktorgrad
sowie Anschrift an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang
mit allgemeinen Wahlen;
3. Mitteilungen von Alters- und Ehejubiläen
an parlamentarische Vertretungskörperschaften, Presse und
Rundfunk.
Der Widerspruch kann mündlich oder schriftlich bei den Meldebehörden der Stadt Jena, Am Anger 13 und Richard-Sorge-Straße 4 erklärt werden.
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre erfolgt
kostenfrei.
Der Oberbürgermeister
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Am 12.03.98, 17.00 Uhr, findet im Beratungsraum, Tatzendpromenade 2a, die Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung (öffentlicher Teil): - Beschlußvorlage Änderung der Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren - Beschlußvorlage Absicht zur Teileinziehung eines Teilstücks der Straße "Am Herrenberge"
- Protokollkontrolle
Der Ausschußvorsitzende
Am 12.03.98, 17.45 Uhr, findet im Beratungsraum, Tatzendpromenade 2a, die gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung: - Stand der Planungen für die Kronengasse und An der alten Post - Bericht über die Planungen für die provisorische Gestaltung des Paradiesbahnhofes - Einordnung von Taxiständen an der Marktwestseite - Beschlußvorlage Verlängerung der Straßenbahnlinie Jena-Zentrum/Zwätzen - Gewerbegebiet Unteraue, Bestätigung des Nutzungskonzeptes für das ehemalige Gaswerk, Verein "Haus für Arbeit" i.G.
- Sonstiges Der Ausschußvorsitzende | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Personen zum Empfang ausliegt: Name letzte bekannte Aktenzeichen
Anschrift Kerstin März Ebereschenstr. 16, 98/379/1
07747 Jena Rossen Gueorguiev Brändströmstr. 82, 98/399/1 07749 Jena Stadt Jena | |
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Vorhaben: Flutmulden im Landschaftsschutzgebiet Unteraue, 1. BA Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: 11.500 m2 Vergetationsdecke aufreißen 2.000 m2 Boden lösen und entfernen
750 m2 Steinschüttung herstellen Für die Ausschreibungsunterlagen wird eine Gebühr von 10,00 DM erhoben. Dieser Betrag ist auf das Konto 509 022 0022, BLZ 860 208 80 der Hypobank cod. Zahlungsgrund 61.10432.0 einzuzahlen. Zusätzlich wird bei dem Versand auf dem Postwege eine Gebühr von 10,50 DM erhoben (Einschreiben mit Rückschein). Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges vom 9.- 12. März 1998 im Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zi. 416 abzuholen. Um telefonische Voranmeldung unter 03641/494308 wird gebeten. Eröffnung des Angebotes: 26. März 1998, 13:00 Uhr, Tiefbauamt Jena, Zi. 409
Zuschlags- und Bindefrist endet am 20. April 1998 Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Die Stadtverwaltung Jena beabsichtigt die Maßnahme Verkehrskomplex Nordbrücke III. Abschnitt - Jenzigweg
1. BA Rad- und Gehwegtunnel mit Bodenverfestigung auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung an eine leistungsfähige und qualifizierte Baufirma zu vergeben.
Die Leistungen umfassen im wesentlichen: 360 m³ Oberbodenabtrag 580 m³ Erdbau 450 m³ Stahlbeton B 25 für Bauwerk 230 m² Dichtung ZTV-BEL 2 240 m² Betonpflaster mit Frostschutz 350 m² Tragdeckschicht 600 m² Baugrundverbesserung durch Rüttelstopfverfahren einschl. Planunterlagen 85 m Kanal DN 250 PVC einschl. Rohrgraben 130 m Kanal DN 800 Stb einschl. Rohrgraben 2 Stck. Schächte DN 1000, DN 1500 90 m Trinkwasserleitung DN 150 GGG einschl. Rohrgraben 110 m Trinkwasserleitung DN 400 GGG einschl. Rohrgraben
320 m Kabelgraben mit Leerrohr
Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Ausführungszeitraum: Baubeginn - 04.05.98, Fertigstellung: 14.11.98
Gleichzeitiges Arbeiten in mehreren Abschnitten ist erforderlich.
Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem 27.02.98 beim Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zimmer 415, 07745 Jena, Tel.: 49 4391, abgeholt werden. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt nur gegen Vorlage einer Einzahlung (keine Rückerstattung); bei Abholung: 97,00 DM, bei Postversand: 106,00 DM, Diskette DA 83: 6,00 DM. Um telefonische Anmeldung einen Tag vor Abholung wird gebeten unter Tel.03641/494391.
Die Einzahlung ist an die Hypobank Jena, Konto-Nr. 509 022 0022, BLZ: 860 208 80, mit dem Vermerk codierter Zahlungsgrund 61.10/98/95903/TU zu leisten. Eröffnungstermin: 27.03.98, 11.00 Uhr
Tiefbauamt, Tatzendpromenade 2, Zi. 411 Bei Eröffnung sind nur Bieter und Ihre Bevollmächtigten zur Teilnahme zugelassen. Fürsämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten. Abschlagszahlungen und Schlußrechnungen nach VOB/B und ZTV/E-StB 95. Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Speziell für Abschnitt 2 kommen nur Bieter in Frage, die Referenzen und Fachkenntnisse zur Ausführung des Rüttelstopfverfahrens vorweisen können.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt GZR 4) vorzulegen.
Zuschlags- und Bindefrist endet am 4.05.1998. Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste Angebot erscheint. Die Vergabeprüfstelle gem. § 31 VOB/A ist das Thür. Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a,
99423 Weimar. Stadt Jena | |
Die Entleerung der 240 l Behälter für Papier
(blau) und Leichtverpackungen (gelb) im Wohngebiet Sonnenberge
wird ab dem 01.03.1998 von Donnerstag auf Montag verschoben.
Der 14-tägige Entleerungsrhythmus wird beibehalten.
Entleerungstermine gelbe Tonne (gerade Woche):
02.03.1998
16.03.1998
30.03.1998 usw.
Entleerungstermine blaue Tonne (ungerade Woche):
09.03.1998
23.03.1998
06.04.1998 usw.
Die Bereitstellung der unverschlossenen Behältnisse
hat am Entleerungstag ab 6.00 Uhr am öffentlichen Verkehrsraum
zu erfolgen.
Stadtwirtschaft Jena
1. Nach Angaben des Kontoinhabers ist das Sparkassenbuch 2004301670 nicht mehr auffindbar. 2. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, es innerhalb von drei Monaten vorzulegen und eventuelle Rechte geltend zu machen.
Sollte das Sparkassenbuch während der dreimonatigen Frist nicht vorgelegt werden, erklären wir es für kraftlos. Sparkasse Jena |
1. Nach Angaben des Kontoinhabers ist das Sparkassenbuch 2000505948 nicht mehr auffindbar. 2. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, es innerhalb von drei Monaten vorzulegen und eventuelle Rechte geltend zu machen.
Sollte das Sparkassenbuch während der dreimonatigen Frist nicht vorgelegt werden, erklären wir es für kraftlos. Sparkasse Jena |
Seit dem 01. August 1997 gehört die Lobdeburg-Schule
zu den staatlichen Versuchsschulen des Freistaates Thüringen
und ist damit eine Angebotsschule für die Stadt Jena.
In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Schulpädagogik/Didaktik von Prof. Lütgert des Instituts für Erziehungswissenschaften der Universität Jena wird der Schulalltag seit 1994 schrittweise im Sinne reformpädagogischer Traditionen verändert.
Als Anerkennung für die bisherige innovative
Arbeit erhielt die Lobdeburg-Schule 1996 gemeinsam mit 6 weiteren
deutschen Schulen verschiedener Schulformen den bundesweit ausgeschriebenen
Sonderpreis der Bertelsmann-Stiftung für innovative Schulen
Deutschlands.
Worin besteht nun der Unterschied zu einer Regelschule?
Die ab der Klassenstufe 7 für Regelschulen vorgeschriebene
Differenzierung findet nicht mehr in Kursen oder abschlußbezogenen
Klassen statt, sondern wird u. a. durch eine veränderte
Rhythmisierung des Unterrichts und durch den Einsatz alternativer
Unterrichtsformen realisiert. Schwerpunkte liegen dabei auf der
Arbeit nach Wochenplan, freier Arbeit sowie Epochenunterricht
als intensiver Form des fächerverbindenden Unterrichts. Durch
den Epochenunterricht wird u. a. abgesichert, daß alle Schüler
eine Grundausbildung in den Fachbereichen Arbeit, Wirtschaft,
Technik, Recht erhalten. Dies ist eine Voraussetzung für
den Erwerb sowohl des Hauptschule- als auch des Realschulabschlusses.
Das Besondere daran ist, daß damit in Zukunft
alle Schüler der Lobdeburg-Schule mit Erreichung des Klassenziels
9 automatisch den Hauptschulabschluß bzw. nach erfolgreicher
Leistungsfeststellung den qualifizierenden Hauptschulabschluß
erwerben. Der Realschulabschluß wird wie bisher in Abhängigkeit
von den Leistungen mit dem erfolgreichen Anschluß der 10.
Klasse vergeben.
Zu genaueren Informationen über das Schulprogramm
lädt die Lobdeburg-Schule alle Interessierten zum Tag der
offenen Tür am 07. März 1998 von 9.00 - 12.00 Uhr in
die Lobdeburg-Schule ein.
Wichtig für die Eltern ist, daß die Lobdeburg-Schule
ab Schuljahr 1998/99 durch den Versuchsstatus eine Angebotsschule
für die Stadt Jena ist. Eltern, die einen Schulbesuch für
ihr Kind wünschen, müssen dieses an der Lobdeburg-Schule
anmelden.
Die Anmeldungen können erfolgen am Tag der offenen
Tür, am 07. März 1998 und in der Woche vom 09. bis 13.
März 1998 von 8.00 - 16.00 Uhr sowie am 10. März
1998 bis 20.00 Uhr.
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
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