Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
10/98 |
| Preis 1,00 DM | 12. März 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 84 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 85 |
| Ausschußsitzungen | |
| Öffentliche Zustellungen gem. §15 ThürVwZVG | |
| Öffentliche Ausschreibungen | 90 |
| Stellenausschreibung: Gärtnerfachkraft/Zierpflanzenbau | |
| Stellenausschreibung: Auszubildende zum/r Assistent/in an Bibliotheken | |
| Verschiedenes | 90 |
| Impressum |
- beschl. 18.02.1998 - Beschl.-Nr. 98/02/44/1717
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Stadtrat
in der Sitzung am 18.03.98 zur Beschlußfassung vorzulegen.
Begründung:
1. Einleitung
Auf der Grundlage der zahlreichen Beratungen der
Verwaltung, des Finanzausschusses und der zweimaligen Einbeziehung
der Fraktionsvorsitzenden in die Beratungen des Finanzausschusses
zur Haushaltskonsolidierung 1998 wird der Forderung hinsichtlich
eines konsequent sparsamen Haushaltes Rechnung getragen.
Dies ist um so schwerer als sich die Landeszuweisungen gegenüber 1997 im Verwaltungshaushalt auch unter Berücksichtigung der sinkenden Einwohnerzahl um 8,62 Mio DM reduziert haben, die sozialen Leistungen aber um 2,78 Mio DM gestiegen sind und die Gastschulbeiträge gemäß § 9 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz vom Saale-Holzland-Kreis nicht entrichtet werden ( 5,40 Mio DM 1992 - 1997).
Damit ist der Verwaltungshaushalt äußerst schwach, die dauerhafte Leistungsfähigkeit, wie schon seit dem 2. Halbjahr 1996 nicht gegeben.
Die Pflichtzuführung vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgung für aufgenommene
Kredite aus Vorjahren von 6,71 Mio DM ist nicht möglich.
Somit ist die Tilgung über Neuverschuldung notwendig. So
auch für den Forderungskauf Straßenbahnneubau in Höhe
von 6,98 Mio DM. Dieser Neuverschuldung von 13,69 Mio DM
steht eine Nettokreditnahme von 5,24 Mio DM (Neuverschuldung ./.
Tilgung) gegenüber. Die Neuaufnahme von Krediten zur Finanzierung
investiver Maßnahmen ist daher nicht mehr möglich.
2. Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 53 (3) ThürKO muß
der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein Der Haushalt ist
sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen entsprechend
§ 53 (2) ThürKO.
"... Im Gegensatz zu den Pflichtaufgaben sollen die sogenannten freiwilligen Aufgaben von den Gemeinden nur bei besonderer Leistungsfähigkeit wahrgenommen werden..."
Quelle: Kommunalrecht Thüringen
Rechtssammlung mit Erläuterungen für die
kommunale Praxis (Carl-Link-Vorschriftensammlung)
§ 54 (2) ThürKO regelt die Grundsätze
der Einnahmebeschaffung. Demnach hat die Stadt Jena die zur Erfüllung
ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
"... 1. Soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
2. im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit
die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen..."
3. Hinweise zum Haushaltsausgleich
3.1. Verwaltungshaushalt
a) Einnahmen
Die wesentlichen Veranschlagungen im Verwaltungshaushalt
sind wie nachstehend aufgeführt:
aa) Landeszuweisungen
Am 16.01.98 erhielt die Stadt Jena vom Thüringer
Innenministerium die Information zur vorläufigen Neuberechnung
der Schlüsselzuweisungen 1998. Nunmehr werden die Schlüsselzuweisungen
entgegen dem Schreiben des Thüringer Innenministeriums vom
12.12.97 um 3,25 Mio DM höher ausgereicht. Die Reduzierung
der Landeszuweisungen gegenüber 1997 hat sich damit von 11,87
Mio DM auf 8,62 Mio DM verändert. Leider wird nicht der volle
Betrag von 3,25 Mio DM wirksam, da 1997 von seiten des Landes
Thüringen infolge eines Fehlers 2,0 Mio DM Familienleistungsausgleich
zuviel ausgereicht wurden. Dieser Betrag wird nach Information
des Thüringer Innenministeriums bei den Landeszuweisungen
1998 zum Abzug gebracht.
ab) Grundsteuer B
Unter Beachtung § 54 (2) Ziffer 2 ThürKO
wurde der Veranschlagung im Haushalt der Hebesatz 400 v.H. zugrunde
gelegt.
ac) Rundschreiben 2/98 vom 12.01.98
Die in der Anlage zu o. g. Rundschreiben aufgeführten
Einnahmen sind in den Haushalt eingestellt.
ad) Gastschulbeiträge
Unter Hinweis auf Ziffer 1. dieser Berichtsvorlage
und den Beschluß des Stadtrates am 28.01.98 zum TOP 27 -
Erhebung und Durchsetzung von Gastschulbeiträgen sind im
Verwaltungshaushalt 2,9 Mio DM Einnahmen aus Gastschulbeiträgen
veranschlagt. Dies entspricht der Höhe der Schülerbeförderung
als Davon-Position der Gastschulbeiträge von 1992 - 1997.
b) Ausgaben
Nachstehend die wichtigsten Positionen bei der Herstellung
des Ausgleichs:
ba) Rundschreiben
Die in den Rundschreiben 1/98 vom 06.01.98 und 2/98
vom 12.01.98 ausgewiesenen Ausgabenreduzierungen sind in den Verwaltungshaushalt
eingestellt.
bb) Konsolidierungsvorschläge
Die in der Anlage 2 zum zurückgezogenen TOP
14 der Sitzung des Stadtrates am 28.01.98 aufgeführten Ausgabenreduzierungen
sind bis auf die Gruppierungen 52100 (Geräte und Ausrüstungsgegenstände),
52200 (Raumausstattung) in den Verwaltungshaushalt eingestellt.
Hier sei darauf hingewiesen, daß der Reduzierungsvorschlag
bei der Position Aus- und Fortbildung von 186 TDM mit einem Betrag
von 221 TDM anderweitig durch die Allgemeine Verwaltung realisiert
wurde. Der Vorschlag zur Reduzierung um 312 TDM bei der Position
Zuschüsse an Jugend- und Sportvereine ist im Planansatz zum
Abzug gebracht, jedoch noch nach Einzelpositionen im Ergebnis
der Beratungen mit den zuständigen Gremien zu untersetzen.
3.2. Vermögenshaushalt
Die Herstellung des Ausgleichs ist wie im Verwaltungshaushalt
nur durch konsequente Sparmaßnahmen möglich. Hierzu
ist die Überprüfung aller Einnahmepositionen unter Beachtung
§ 54 (2) ThürKO erfolgt. Auf der Grundlage des Prüfungsauftrages
des Oberbürgermeisters vom 26.11.97 hat das Rechnungsprüfungsamt
alle Ausgabepositionen überprüft. Das Prüfergebnis
in den einzelnen Positionen wurde in der Konsolidierung des Vermögenshaushaltes
berücksichtigt.
a) Einnahmen
Nachstehend die wichtigsten Positionen bei der Herstellung
des Ausgleichs:
aa) Fördermittel
Die Einarbeitung des aktuellen Standes per 22.01.98
ist erfolgt.
ab) Erschließungsbeiträge
Von den zuständigen Bereichen sind alle notwendigen
Voraussetzungen zur Erhebung und Beitreibung der geplanten Einnahmen
aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 2,62 Mio
DM zu schaffen.
ac) Straßenbeiträge
Die Veranschlagung im Vermögenshaushalt ist
auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Auch
hier sind die von den zuständigen Bereichen notwendigen Voraussetzungen
zu schaffen.
ad) Stellplatzablösungen
Es ist davon auszugehen, daß das hohe Baugeschehen
in der Stadt Jena nicht fortdauert. Demzufolge werden die Einnahmen
in dieser Position rückläufig sein. In der Veranschlagung
wurde diesem Sachstand Rechnung getragen. Es sei darauf hingewiesen,
daß die Befristung der Realisierung der Stellplatzverpflichtungen
aus 1992 und Folgejahre (Beschlüsse des Bauausschusses in
dem Zeitraum von 1992 - 1995) ebenfalls im Vermögenshaushalt
veranschlagt sind.
ad) Investitionspauschale
Diese Landeszuweisung hat sich gegenüber 1997
von 96,00 DM/Einwohner auf 93,00 DM/Einwohner reduziert.
b) Ausgaben
Die Herstellung des Ausgleichs bei der Vielzahl der notwendigen investiven Maßnahmen ist Gebot unter Beachtung der
- möglichen Einnahmen (siehe Ziffer 3.2 a)
- gesetzlichen Verpflichtungen aus Vorjahren, wie Deckung der Soll-Fehlbeträge aus 1996 (14,80 Mio DM)
- Verpflichtungen aus der Gewährträgerschaft
- Verpflichtungen aus den Kreditnahmen früherer
Jahre (siehe Ziffer 1. dieser Vorlage)
Damit besteht nur ein geringer Spielraum hinsichtlich
der Veranschlagung von neuen bzw. Fortführungsmaßnahmen.
Das den Fraktionen und Ausschüssen vorliegende Vorabexemplar
- Investitionsprogramm für die 1. Lesung zum Haushalt
1998 trägt im Ergebnis der zahlreichen Beratungen zum Vermögenshaushalt
vorgenannten Sachstand Rechnung.
4. Plan zur Haushaltskonsolidierung
Mit Beschluß-Nr. 97/12/42/1670 vom 10.12.97
zur Feststellung der Jahresrechnung 1996 wurde unter Festlegungspunkt
003, Ziffer 2. gefordert: "... Dem Stadtrat ist im Zusammenhang
mit der mittelfristigen Finanzplanung ein Plan zur Haushaltskonsolidierung
vorzulegen..." Mit dem Ausgleich der beiden Teilhaushalte
1998 - 2001 auf der Grundlage der Vielzahl der Konsolidierungsgespräche
besteht hierzu keine Notwendigkeit.
Durch ein redaktionelles Versehen wurde im Amtsblatt
Nr. 41/97 vom 30.10.1997 nur die Genehmigung der 2. Nachtragshaushaltssatzung
veröffentlicht. Hiermit wird nunmehr die mit Beschluß
des Stadtrates vom 15.10.1997 (Beschluß Nr. 97/10/40/1573)
gefaßte Nachtragshaushaltssatzung veröffentlicht.
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Jena für
das Haushaltsjahr 1997
Auf der Grundlage des § 60 Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) bzw. des § 34 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
(ThürGemHV) erläßt die Stadt Jena folgende 2.
Nachtragshaushaltssatzung:
Der Haushaltsplan wird in seinen Einnahmen und Ausgaben von bisher
je 379.718.990 DM
um 2.531.430 DM
auf 377.187.560 DM
neu festgesetzt.
a) Der Verwaltungshaushalt reduziert sich
von 286.992.610 DM
um 1.701.090 DM
auf 285.291.520 DM
b) Der Vermögenshaushalt reduziert sich
von 92.726.380 DM
um 830.340 DM
auf 91.896.040 DM
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 12.780.000 DM bleibt unverändert.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für
den Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Jena in Höhe von 8.766.000
DM bleibt unverändert.
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt in Höhe von 22.136.100 DM
bleibt unverändert.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Jena in Höhe von
950.000 DM bleibt unverändert.
Die Steuersätze (Hebesätze) bleiben unverändert.
Der Höchstbetrag an Kassenkrediten bleibt unverändert.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu
festgesetzt.
Jena, 16.10.97
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. Röhlinger (Siegel)
(Oberbürgermeister)
Wie bereits im Amtsblatt vom 30.10.1997 bekanntgegeben,
hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom
16.10.1997, AZ: 205.21-1512.20-03/97-JS die 2. Nachtragshaushaltssatzung
gewürdigt und gemäß §§ 59 Abs.
4, 63 Abs. 2, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO die in der
2. Nachtragshaushaltssatzung getroffenen Festsetzungen genehmigt.
Mit Beschluß vom 15.10.1997, Nr. 97/10/40/1573,
hat der Stadtrat die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan
und Anlagen beschlossen.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 16.10.1997, Aktenzeichen 205.21-1512.20-03/97-JS, die 2. Nachtragshaushaltssatzung gewürdigt und gemäß §§ 59 Abs. 4, 63 Abs. 2, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO die in der 2. Nachtragshaushaltssatzung getroffenen Festsetzungen genehmigt:
1. der in § 2 Ziffer 1 festgesetzte Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen in Höhe von 12.780.000 DM,
2. der in § 2 Ziffer 2 festgesetzte Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaft
Jena in Höhe von 8.766.000 DM,
3. der in § 3 Ziffer 1 festgesetzte Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 22.136.100
DM und
4. der in § 3 Ziffer 2 festgesetzte Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb
Stadtwirtschaft Jena in Höhe von 950.000 DM.
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält
die 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
Würdigung:
Der Haushaltsplan ist durch den 2. Nachtragshaushalt
dem tatsächlichen Verlauf des Haushaltsjahres angepaßt.
Feststellungen hierzu haben sich nicht ergeben.
Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt seit dem 03.11.1997
öffentlich aus:
- Stadtverwaltung Jena
. Büro des Oberbürgermeisters, Am Anger
15
Jena, 05.03.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. Peter Röhlinger (Siegel)
(Oberbürgermeister)
Am Mittwoch, dem 18. März 1998, 17.00 Uhr, findet
im Studentenhaus (Mensa), Philosophenweg 20, die 45. Sitzung
des Stadtrates Jena statt.
Tagesordnung (öffentlicher Teil):
1. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Haushaltsplan der Stadt Jena 1998
2. Beschlußvorlage SPD-Fraktion - Weitere Schritte zur Haushaltskonsolidierung
3. Berichtsvorlage Oberbürgermeister - Vorläufiges Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Jena 1997
4. Berichtsvorlage Oberbürgermeister - Bericht über die voraussichtliche Gewinnentwicklung der Stadtwerke Jena GmbH für 1999 und 2000, voraussichtliche Entwicklung des Zuschußbedarfs der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft mbH 1999 und 2000, zu erwartende Zahlungen an den Abfallzweckverband (KAT) und den Wasser- und Abwasserzweckverband Jena (WAJ) 1999 und 2000
5. Berichtsvorlage Oberbürgermeister - Berichtsvorlage zum Festlegungspunkt 001 des Stadtratsbeschlusses 98/02/44/1747 vom 26.02.1998
6. Beantwortung und Aussprache zur Großen Anfrage
der CDU-Fraktion zur inneren Sicherheit und öffentlichen
Ordnung in Jena
Der Oberbürgermeister
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Am 17.03.1998, 19.00 Uhr, findet im Beratungsraum, Saalbahnhofstraße 9, die Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - ambulante Pflege - Entgeltregelung Multifunktionales Zentrum "LISA" - nachgereichte Förderanträge Sozialamt - Arbeitszeitmodelle für mehr Beschäftigung - Handlungsbedarf Sozialausschuß - aktuelle Beschlußvorlagen
- sonstiges
Der Ausschußvorsitzende
Am 19.03.1998, 18.30 Uhr, findet im Beratungsraum, Tatzendpromenade 2a, die Sitzung des Bauausschusses statt. (TOP 1 und 2 gemeinsam mit SEA) Tagesordnung:
gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsausschuß 1. Beschlußvorlage Verkehrsorganisation im Damenviertel
2. Beschlußvorlage Parkplatz Nollendorfer Straße Öffentlicher Teil Bauausschuß (Beginn 19.15 Uhr) - Beschlußvorlage "Abschnittsbildung und Kostenspaltung bei öffentlichen Straßen in Isserstedt zur Erhebung von Straßenbeiträgen": Am Burggarten, Am Rasen, Am Winkel, An der Siedlung, Gartenstraße, Weg Gartenstraße/Siedlung, Großschwabhäuser Straße, Weg Großschwabhäuser Straße/Feld, Hauptstraße, Hinter der Kirche, Lindengasse, Weg Lindengasse/Am Rasen, Weg Lindengasse/Gartenstraße, Lützerodaer Straße, Weimarsche Straße - Protokollkontrolle
- Verschiedenes
Der Ausschußvorsitzende
Am 19.03.1998, 17.00 Uhr, findet im Beratungsraum, Tatzendpromenade 2a, die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung: - Tagesordnung/Protokollkontrolle - Konzept zur Minderung der CO2-Emission der Stadt Jena unter besonderer Berücksichtigung der städtischen CO2-Bilanz sowie weiterer Umweltaktivitäten, Teil 1, kommunaler Bereich `98 - Förderung eines Umweltprojektes durch die SWJ
- sonstiges Ab 18.30 Uhr gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuß.
Ergänzung: Der Ausschuß trifft sich am 19.03.98, 16.30 Uhr in der Ammerbacher Straße/Grüne Aue zu einem Ortstermin. Der Ausschußvorsitzende | |
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Entsprechend §§ 16 Abs. 5 und 29 der Friedhofssatzung der Stadt Jena vom 25. Mai 1994 wird hiermit bekanntgegeben, daß das Nutzungsrecht der Erdbestattungsreihengräber auf dem Nordfriedhof Feld 20 Reihe 1 Nr. 1 bis Reihe 4 Nr. 112 abgelaufen ist. Die Beräumung der Grabstätten erfolgt ab Mai 1998. Stadt Jena | |
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Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Jena gibt bekannt, daß ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzter bekannter Wohnsitz Aktenzeichen Ogi Migan Friedersdorfer Weg 25 AOWv-Mak 01109 Dresden 196/98;
Vorgang 26/98 Stadt Jena | |
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Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena gibt bekannt:
Im Rahmen der Bearbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 ThürVwZVG an Frau Yela Löwenfel, letzte Wohnanschrift unbekannt, durch Aushang im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena, Löbdergraben 12, 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
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Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena gibt bekannt: Im Rahmen der Bearbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 ThürVwZVG an die unbekannten Erben der a) Margarete Niedereggert, geb. Avancini, ehemals wohnhaft in Hanau, Theodor-Heuß-Str. 79, b) Hildegart Kasting, geb. Avancini, ehemals wohnhaft in Bremen-Syke, Herrlichkeit 22
durch Aushang im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena, Löbdergraben 12, 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
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Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena gibt bekannt:
Im Rahmen der Bearbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 ThürVwZVG an Frau Renate Riedel, letzte Wohnanschrift: Zacherlweg 2, 82131 Gauting, durch Aushang im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena, Löbdergraben 12, 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
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Im Garten- und Friedhofsamt der Stadtverwaltung Jena ist die Stelle einer Gärtnerfachkraft/Zierpflanzenbau Bereich Grünanlagenunterhaltung/Stadtgärtnerei Lohngruppe nach BMT-G-O: L4 (ab 05.04.1998 befristet für die Zeit des Erziehungsurlaubs einer Mitarbeiterin) zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfaßt: - die Durchführung der gesamten Kultur- und Pflegemaßnahmen in der Stadtgärtnerei und im öffentlichen Grün selbständig nach den Vorgaben des Leiters bzw. Vorarbeiters Anforderungen an die Bewerberin/den Bewerber: - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/in der Fachrichtung Zierpflanzenbau - umfangreiche Pflanzenkenntnisse und deren Kulturverfahren - Kenntnisse über den Einsatz von Dünger-, Bodenverbesserungs- und Pflanzenschutzmitteln, Maschinen, Geräte und Gewächshausregeltechnik - körperliche Eignung für gärtnerische Arbeiten im Freien und unter Glas - Führerschein
Aussagekräftige Bewerbungen (Bewerbungsschein mit Foto, lückenloser Nachweis über die bisherigen Tätigkeiten, Zeugnisse) sind bis zum 16.03.1998 im Personalamt der Stadtverwaltung Jena, Am Anger 15, Zimmer 9, einzureichen. Stadt Jena | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Reko/ Modernisierung Kindertagesstätte "Pinocchio" Dammstr. 35, 07749 Jena
Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 31.03.1998 | |
| 1.3 | Außenputzarbeiten
(Fassadenvollwärme-schutz) | 55,- DM | 19. - 21. KW 1998 | 9.30 Uhr | |
| 1.4 | Gerüstbauarbeiten | 40,- DM | 18. - 21. KW
1998 | 10.00 Uhr | |
| 2.3 | Sonnenschutzarbeiten | 30,- DM | 19. - 21. KW
1998 | 10.30 Uhr | |
Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022, BLZ 86020880, Cod.Zahlungsgrund 61.00071.8 mit dem Vermerk "Kita "Pinocchio", Los ...." einzuzahlen ist. Bei der Bewerbung um mehrere Lose ist für jedes Los gesondert einzuzahlen. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung/en im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 12.03.1998 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 24.04.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
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| Die Stadtverwaltung Jena stellt zum 01.09.1998
ein. Ausbildungsdauer: 2 Jahre Die Berufsausbildung wird als Blockunterricht an der Thüringischen Bibliotheksschule Sondershausen durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in der Ernst-Abbe-Bücherei und in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung. Einstellungsvoraussetzungen: - mind. erfolgreicher Abschluß der Realschule (10. Klasse) - gute Kenntnisse in einer Fremdsprache (mind. Note 2) - Verständnis für den Umgang mit Technik - Bereitschaft zum verantwortungsvollen Handeln - Schreibmaschinenkenntnisse - gesundheitliche Eignung Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: - Bewerbungsschreiben mit Foto - eigenhändig geschriebener tabellarischer Lebenslauf - Kopie der letzten zwei Schulzeugnisse Die Ausbildung der Assistenten an Bibliotheken wird 1998 voraussichtlich auf der Grundlage einer neuen Ausbildungsordnung erfolgen. Diese Änderung liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß die künftige Berufsbezeichnung "Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste", Fachrichtung "Bibliothek" lauten soll und eine Verlängerung der Ausbildungsdauer auf drei Jahre vorgesehen ist.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 03.04.1998 an das Personalamt der Stadtverwaltung Jena, Am Anger 15, Zimmer 4/5. Stadt Jena | |
Die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft
Jena mbH, Löbdergraben 19, 07743 Jena, schreibt gemäß
VOB folgende Leistungen öffentlich aus:
Bauvorhaben: Theobald-Renner-Straße
15 in 07747 Jena
Leistungsart Los 1: Bauleistungen (Abbrucharbeiten, Betonschneidearbeiten, Estricharbeiten, Trockenbau etc.)
und Umfang: Los 2: Erneuerung Fenster und Balkontüren (Kunststoff), Wohnungseingangs- und Wohnungsinnentüren
Los 3: Fassade einschl. Gerüst (ca. 2.670 m²)
Los 4: Balkonsanierung (44 Stück)
Los 5: Aufzug
Los 6: Maler- und Bodenbelagarbeiten (11.800 m² Malerarbeiten, 2.400 m² Bodenbelagarbeiten)
Los 7: Erneuerung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-
und Elektroinstallation einschl. aller Nebenarbeiten
Bei o. g. Bauvorhaben handelt es sich um ein unbewohntes
Gebäude mit 11 Geschossen und insgesamt 44 Wohneinheiten.
Dieses ist nach vorgegebenem Terminplan zu sanieren. Eine Vergabe
nach Losen ist möglich.
Leistungs- Ausgabe ab Dienstag, 24.03.1998, in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr im Ingenieurbüro Bau und
verzeichnisse: Ausrüstungen GmbH Jena, Philosophenweg 22a in 07743 Jena, gegen eine Gebühr für:
Los 1: 50 DM, Los 2: 30 M, Los 3: 50 DM, Los 4: 20 DM Los 5: 30 DM, Los 6: 30 DM, Los 7: 70 DM
Auf Anforderung im Bewerbungsschreiben und bei Beilegung
eines Verrechnungsschecks in Höhe der o. g. Gebühr für
jedes Los plus 10 DM werden die Unterlagen auch versandt. Der
Betrag wird nicht zurückerstattet. Es können
nur Bewerber berücksichtigt werden, welche bis Mittwoch,
den 18.03.1998, ihr Interesse schriftlich mit Angabe des
BV und der Los-Nr. an o. g. Adresse bekundet haben. Fax-Nr. 03641/595715
Angebotsabgabe: Mittwoch,
15.04.1998, bis 8.30 Uhr in der Städtischen Wohnungsbau-
und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH, Ing.-Bereich Projektmanagement,
Löbdergraben 19, 07743 Jena, I. OG, ab 8.30 Uhr im Schulungsraum
der SWVG Jena mbH, Löbdergraben 19, EG. Die Unterlagen
müssen verschlossen und mit Angabe des Bauvorhabens und Los-Nr.
eingereicht werden.
Submission: im Schulungsraum der Städtischen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH, Löbdergraben 19, 07743 Jena, EG am Mittwoch, 15.04.1998
| Los 1: | 9.00 Uhr |
| Los 2: | 9.20 Uhr |
| Los 3: | 9.50 Uhr |
| Los 4: | 10.10 Uhr |
| Los 5: | 10.30 Uhr |
| Los 6: | 10.50 Uhr |
| Los 7: | 11.10 Uhr |
Zuschlagserteiltung: Freitag,
24.04.1998
Bindefrist/Ausführungszeitraum:
| Bindefrist | Baubeginn | Bauende | |
| Los 1 | 04.05.98 | 04.05.98 | 30.10.98 |
| Los 2 | 15.06.98 | 15.06.98 | 28.08.98 |
| Los 3 | 10.08.98 | 10.08.98 | 16.10.98 |
| Los 4 | 07.09.98 | 07.09.98 | 16.10.98 |
| Los 5 | 21.09.98 | 21.09.98 | 16.10.98 |
| Los 6 | 07.09.98 | 07.09.98 | 30.10.98 |
| Los 7 | 06.07.98 | 06.07.98 | 30.10.98 |
Die Gewährleistungszeit für die Lose 1
bis 6 beträgt fünf Jahre, für das Los 7 zwei Jahre.
Für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag ist
für die Durchführung eine Summe von 5 % und für
die Gewährleistung von 3 % der Auftragssumme durch selbstschuldnerische
Bürgschaft zu leisten. Dem Angebot sind Nachweise über
die Leistungsfähigkeit und über vergleichbare ausgeführte
Leistungen (Referenzliste) gemäß VOB/A § 8 Nr.
3 (1) a-g beizufügen. Der Zuschlag wird nach § 25
VOB/A auf das Angebot erteilt, daß unter Berücksichtigung
aller wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkte als das
Annehmbarste erscheint.
Städtische Wohnungsbau- und
Verwaltungsgesellschaft Jena mbH
Ingenieurbereich Projektmanagement
Das Land Thüringen stellt auch im Jahr 1998 Fördermittel für Maßnahmen im sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die Neuschaffung und der Ersterwerb von Wohneigentum wird durch zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen gefördert. Die Entscheidung über die Vergabe und Höhe der Fördermittel ist vom zu berücksichtigenden Gesamteinkommen und der zum Haushalt gehörenden Personen abhängig.
Für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen stehen ebenfalls zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen zur Verfügung. Zum Bau von Eigenheimen oder dem Erwerb von eigengenutzten Eigentumswohnungen kann ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen von max. 60.000,- DM beantragt werden. Im Rahmen der Modernisierung von Wohnungen durch den Mieter kann ein Baukostenzuschuß in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Baukosten, mindestens jedoch 500,- DM bis max. 4.000,- DM beantragt werden. Voraussetzung ist hier die Vorlage einer Vereinbarung mit dem Vermieter über die Durchführung der Maßnahme.
Im Rahmen der Privatisierung von Mietwohnungen nach dem Altschuldenhilfegesetz wird der Erwerb von Wohnungen durch deren Mieter auch im Jahr 1998 mit Zuschüssen gefördert. Ebenfalls gefördert wird der Erwerb von Geschäftsanteilen an neugegründeten Wohnungsgenossenschaften.
Für nähere Auskünfte zu den einzelnen Förderprogrammen und Fragen zur Beantragung von Fördergeldern stehen die Mitarbeiter des Wohnungsförderungsamtes, Tatzendpromenade 2a, 07745 Jena gern zur Verfügung. Sprechtage:
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00
Uhr
1. Nach Angaben des Kontoinhabers sind die Sparkassenbücher 2000010272, 2000764234 und 2000915593 nicht mehr auffindbar. 2. Der Inhaber der Sparkassenbücher wird hiermit aufgefordert, sie innerhalb von drei Monaten vorzulegen und eventuelle Rechte geltend zu machen.
Sollten die Sparkassenbücher während der dreimonatigen Frist nicht vorgelegt werden, erklären wir sie für kraftlos. Sparkasse Jena |
1. Nach Angaben des Kontoinhabers ist das Sparkassenbuch 2002248942 nicht mehr auffindbar. 2. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, es innerhalb von drei Monaten vorzulegen und eventuelle Rechte geltend zu machen.
Sollte das Sparkassenbuch während der dreimonatigen Frist nicht vorgelegt werden, erklären wir es für kraftlos. Sparkasse Jena |
Das Sparkassenbuch 2005506748 wurde am 26.02.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
Das Sparkassenbuch 2005500928 wurde am 26.02.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
Die Sparkassenbücher 2000361644, 2000471768, 2003102763 und 2003123930 wurden am 01.03.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
Das Sparkassenbuch 2003121210 wurde am 01.03.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
Das Sparkassenbuch 2003120109 wurde am 01.03.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
Das Sparkassenbuch 2001524873 wurde am 28.02.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 15, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 6. März 1998 (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 13. März 1998) |