Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
17/98 |
| Preis 1,00 DM | 30. April 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 168 |
| Berichtigung | 172 |
| Beschlüsse des Stadtrates | 172 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 173 |
| Öffentliche Ausschreibungen | 174 |
| Verschiedenes | 174 |
| Impressum |
Auf Grund des Beschlusses des Stadtrates am 18.03.1998
erläßt die Stadt Jena folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 1998 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 272.019.520
DM
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 82.772.990
DM
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 13.695.000
DM festgesetzt.
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf 9.197.900 DM festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Jena wird auf 950.000
DM festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 380 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer
und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 29.11.1995, veröffentlicht
im Amtsblatt Nr. 48/95 vom 14.12.1995 S. 420 ff., wird aufgehoben.
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000
DM festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Städtischer Bauhof Jena wird auf 100.000 DM festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwirtschaft Jena wird auf 500.000 DM festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 1998
in Kraft.
ausgefertigt:
Jena, 22.04.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. Röhlinger (Siegel)
Oberbürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
1998 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Mit Beschluß vom 18.03.1998, Nr. 98/03/45/1748
hat der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen
beschlossen.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat
mit Schreiben vom 17.04.1998, AZ. 205.23-1512.40-01/98-J
- den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 13.695.000 DM
- die Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 9.197.000 DM
genehmigt.
Auflagen
1. Die Stadt Jena hat den Finanzplan (einschließlich
Investitionsprogramm) für den Planungszeitraum 1999 - 2001
zu überarbeiten und anzupassen. Dabei ist die Überarbeitung
des Finanzplanes insbesondere unter Beachtung des Kriteriums der
dauernden Leistungsfähigkeit vorzunehmen.
2. Der im Haushaltsvollzug fortzuschreibende und
anzupassende Finanzplan (einschließlich Investitionsprogramm)
ist an einem durch den Stadtrat zu beschließenden Haushaltssicherungskonzept
mit dem Ziel eines deutlichen Abbaus der Fehlbeträge (um
mindestens 50 % ab 1998) auszurichten.
3. Durch die Stadt Jena ist in Form einer Übersicht
darzustellen, wo und in welcher Höhe - mittels Einsparungen
- ein wie unter Ziffer 2. geforderter Abbau der Fehlbeträge
erfolgt.
4. Der geänderte Finanzplan 1997 - 2001 und
der dazugehörige Beschluß des Stadtrates ist uns bis
spätestens zum 30.10.98 vorzulegen.
Der Haushaltsplan liegt ab 30.04.1998 öffentlich
aus.
- Stadtverwaltung Jena - Büro des Oberbürgermeisters
Am Anger 15
Jena, 22.04.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. Röhlinger (Siegel)
Oberbürgermeister
Gemäß § 32 Abs. 1 Bundeswahlordnung
(BWO) gebe ich folgendes bekannt:
I. Landeslisten
1 Wahlvorschlagsrecht der Parteien
Nach § 18 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) können
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren
letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen
mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, als solche
einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am
29.06.1998 dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich
angezeigt haben und der Bundeswahlausschuß ihre Parteieigenschaft
festgestellt hat. Die Anzeige muß den satzungsgemäßen
Namen der Partei enthalten und von mindestens drei Mitgliedern
des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter,
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine
Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils
obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes.
Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei
sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung
des Bundesvorstandes sind der Anzeige beizufügen.
2 Einreichen von Landeslisten
Landeslisten sind möglichst frühzeitig, spätestens am 23.07.1998 bis 18.00 Uhr, schriftlich beim Landeswahlleiter einzureichen. Sie sollen nach dem Muster der Anlage 20 zur BWO eingereicht werden. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden und müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bei Parteien, die keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation haben, ist die Landesliste von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände im Land zu unterzeichnen. Landeslisten müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.
Ferner sollen Namen und Anschriften der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters angegeben sein.
Landeslisten von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen von mindestens 1960 Wahlberechtigten des Landes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern,
die vom Landeswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert
werden, zu erbringen. Bei der Anforderung ist zu bestätigen,
daß die Aufstellung der Landesliste entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 21 in Verbindung mit § 27 Abs. 5 BWG)
in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung
erfolgt ist.
Die Wahlberechtigten, die eine Landesliste unterstützen,
müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich
und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind
Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung)
des Unterzeichners anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist
auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindebehörde,
bei der der Unterzeichner gemeldet ist, beizufügen, daß
er im Land Thüringen wahlberechtigt ist. Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen
sind von der Partei bei Einreichung der Landesliste mit den Unterstützungsunterschriften
zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner
müssen bei Einreichung der Landesliste vorliegen; sie können
nach Ende der Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht
werden.
Anlagen zur Landesliste
Der Landesliste sind beizufügen:
a) Die Erklärungen der vorgeschlagenen Bewerber,
daß sie ihrer Aufstellung zustimmen und für keine andere
Landesliste ihre Zustimmung als Bewerber gegeben haben (Anlage
22 der BWO),
b) die Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden,
daß die vorgeschlagenen Bewerber wählbar sind (Anlage
16 der BWO),
c) eine Ausfertigung der Niederschrift über
die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung
(Anlage 23 der BWO), in der die Bewerber aufgestellt worden sind
und ihre Reihenfolge auf der Landesliste festgelegt worden ist,
mit den nach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen
an Eides Statt (Anlage 24 der BWO),
d) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens
1960 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigung des
Wahlrechts der Unterzeichner (Anlage 21 der BWO).
Die Vordrucke für die Landesliste und ihre
Anlagen werden auf Anforderung vom Landeswahlleiter kostenfrei
geliefert.
II. Kreiswahlvorschläge
1 Wahlvorschlagsrecht
Kreiswahlvorschläge
können gemäß § 18 Abs. 1 BWG von Parteien
und Wahlberechtigten (andere Kreiswahlvorschläge) eingereicht
werden.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem
Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge
ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten
waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche
einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am
29.06.1998 dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt
haben und der Bundeswahlausschuß ihre Parteieigenschaft
festgestellt hat. Die Anzeige muß den satzungsmäßigen
Namen der Partei enthalten. Die schriftliche Satzung und das schriftliche
Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße
Bestellung des Bundesvorstandes sind der Anzeige beizufügen.
Die Anzeige muß von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes,
darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich
und handschriftlich unterzeichnet sein.
Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag
mit einem Bewerber einreichen. Jeder Bewerber kann nur in einem
Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden.
2 Einreichen von Kreiswahlvorschlägen
Kreiswahlvorschläge
sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am
23.07.1998 bis 18.00 Uhr, schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen.
Sie sollen nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden
und müssen enthalten:
a) Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag
der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers,
b) den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort.
Ferner sollen Namen und Anschriften der Vertrauensperson
und ihres Stellvertreters angegeben sein.
Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Kreiswahlvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Andere Kreiswahlvorschläge müssen ebenfalls von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten haben.
Muß ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 BWG zu bestätigen (Anlage 17 der BWO).
Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt (Anlage 14 der BWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners anzugeben.
Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt
oder gesondert eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei
der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
beizufügen, daß er im Wahlkreis wahlberechtigt ist.
Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des
Wahlvorschlages bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den
Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen
des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des
Kreiswahlvorschlags vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist
grundsätzlich nicht nachgereicht werden.
3 Anlagen zum Kreiswahlvorschlag
Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:
a) Die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, daß er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat (Anlage 15 der BWO),
b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, daß der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 16 der BWO),
c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Anlage 17 der BWO), in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides Statt (Anlage 18 der BWO),
d) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens
200 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des
Wahlrechts der Unterzeichner (Anlage 14 der BWO).
Die Vordrucke für den Kreiswahlvorschlag und
ihre Anlagen werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei
geliefert.
III. Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung
der Bundestagswahl 1998 sind:
- das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S.1288, 1594), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15. November 1996 (BGBl. I S. 1712),
- die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 495) und
- die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten
bei Wahlen zum Deutschen Bundestag (Bundeswahlgeräteverordnung)
vom 3. September 1975 (BGBl. I S. 2459), zuletzt geändert
durch Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der BWO
vom 15. November 1989 (BGBl. I S. 1981, 1994).
IV. Anschriften des Landes- und Bundeswahlleiters
Die Anschrift des Landeswahlleiters
Thüringen lautet:
Postanschrift
Der Landeswahlleiter Thüringen
Leipziger Straße 71 Postfach 900163
99085 Erfurt 99104 Erfurt
Telefonnummer: (0361) 3784100
Telefax: (0361) 3784699
Internet: http://www.th-online.de/tls
Die Anschrift des Bundeswahl-
leiters lautet: Postanschrift
Der Bundeswahlleiter
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden 65180 Wiesbaden
Telefonnummer: (0611)752100
Telefax: (0611) 724000
Internet: http://www.statistik-bund.de/wahlen
V. Anschrift des Kreiswahlleiters des Wahlkreises
302 Jena-Rudolstadt-Stadtroda
Postanschrift
Kreiswahlleiter
Am Anger 15 Postfach 100338
07743 Jena 07703 Jena
Telefonnummer: (03641) 492033
Telefax: (03641) 443094
Der Kreiswahlleiter
Hertzsch
Im Amtsblatt 15/98 ist ein bedauerlicher Schreibfehler
unterlaufen:
Bei der Veröffentlichung Absicht zur Teileinziehung des Reinholdweges - Tonnagebegrenzung für Schwerlastverkehr > 5,5, t - gelten folgende Flächen:
Gemarkung Jena, Flur 12, Flurstücke 341,
333, 324 und 329.
- beschl. am 22.04.1998 - Beschl.-Nr. 98/01/43/1702
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
nächsten Gesellschafterversammlung der Wohn- und Seniorenzentrum
Käthe Kollwitz gGmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jahresabschluß für das Geschäftsjahr
vom 01.01.1996 bis 31.12.1996 wird festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von DM 365.044,01
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Den Geschäftsführern wird für das
Geschäftsjahr 1996 Entlastung erteilt.
4. Zur Prüfung des Jahresabschlusses 1997 wird
die Wibera Wirtschaftsberatung AG bestellt.
Begründung:
Die Stadt Jena ist 100%ige Gesellschafterin der Wohn- und Seniorenzentrum Käthe Kollwitz gGmbH.
Mit Datum vom 26.08.1997 hat die Wibera Wirtschaftsberatungs
Aktiengesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag
in Höhe von DM 365.044,01 aus. Dieser Jahresfehlbetrag soll
auf Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Ursachen des Jahresfehlbetrages von TDM 365 sind im wesentlichen (im Vergleich zum Wirtschaftsplan 1996, welcher einen Jahresüberschuß von TDM 543 geplante) höhere Wasser-, Energie- und Reinigungsaufwendungen (TDM 129), höhere Aufwendungen beim Umbau der Küche (TDM 65), höherer Verwaltungsbedarf (TDM 27), höhere Instandhaltungsaufwendungen (TDM 194), die Abführung der Ausbildungsumlage (TDM 177) und die Erhöhung der Abschreibungen (TDM 338).
Die Zahlungsbereitschaft der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 1996 stets gegeben. Im Geschäftsjahr 1996
waren Geschäftsführer Frau Scholz und Herr Böhm.
Es sind keine Gründe ersichtlich, den Geschäftsführern
die Entlastung zu verweigern. Der Beirat hat in seiner Sitzung
am 05.11.1996 den Prüfbericht zur Kenntnis genommen und der
Gesellschafterin empfohlen, die oben aufgeführten Beschlüsse
zu fassen.
- beschl. am 22.04.1998 - Beschl.-Nr. 98/04/47/1809
1. Die Stadt Jena beantragt die Mitgliedschaft im
"Arbeitskreis für Umweltbildung Thüringen - akuTh
e. V." rückwirkend zum 1. Januar 1998. Der Mitgliedsbeitrag
beläuft sich auf 240,00 DM jährlich. Die Stadt Jena
wird vertreten durch Frau Dr. Pudenz, Umwelt- und Naturschutzamt/Umweltbüro.
2. Das Umweltbüro wird als Kernnetzeinrichtung
für Umweltbildung in Ostthüringen ausgebaut und beantragt
dazu vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz
und Umwelt Fördermittel.
Begründung:
Umweltbildung, die auch Umwelterziehung, Umweltberatung
und Umweltinformation umfaßt, ist ein wichtiger Bestandteil
für die zukunftsfähige Entwicklung einer Kommune, eines
Landes und einer Staatengemeinschaft und damit ein wesentlicher
Bestandteil der Umweltvorsorge. Das Land Thüringen fördert
die Umweltbildung: 1997 durch die Errichtung eines eigenen Haushaltstitels
und 1998 mit einer Erhöhung der eingestellten summe auf 600.000,00
DM. Davon stehen ca. 400.000,00 DM für die Erhaltung eines
Kernnetzes zur Verfügung.
Das Umweltbüro hat die Aufgabe der Umweltinformation,
-beratung, -erziehung und -bildung sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
In diesem Rahmen übernahm es als kommunale Einrichtung auch
die Aufgabe, Ansprechpartner für die Einrichtungen mit Umweltbildungsarbeit
in der Stadt Jena zu sein und gründete mit den Regionalen
Arbeitskreis für Umweltbildung Ostthüringen (1995).
In 1996 wurde aus den 4 Regionalen Arbeitskreisen Thüringens
der landesweite Verein "Arbeitskreis für Umweltbildung
Thüringen - akuTh e.V." gegründet. Hier haben sich
Einrichtungen und Einzelpersonen, die aktive Umweltbildungsarbeit
leisten, zusammengeschlossen. Die Träger der Einrichtungen
sind Vereine, Verbände, kommunale, staatliche und kirchliche
Institutionen. Bisher ist die Leiterin des Umweltbüros, Frau
Dr. Pudenz, Mitglied des Vereins.
Als Einrichtung mit fast täglichen Öffnungszeiten und Umwelttelefon, der mehrjährigen Erfahrung und den Kenntnissen seiner Leiterin und der Mitarbeiter auf LKZ-Basis, zeichnet sich das Umweltbüro durch eine fachlich qualifizierte Umweltbildungsarbeit aus, dessen Kontinuität und Ansprechbarkeit als Koordinationsstelle und damit als Kernnetzeinrichtung des Landes Thüringen für die Planungsregion Ostthüringen gefördert werden soll. Die Förderung des Projektes Kernnetz für Umweltbildung in Thüringen erfolgt über den "Arbeitskreis für Umweltbildung Thüringen - akuTh e.V.". Voraussetzung für die Förderung ist die Mitgliedschaft des Trägers in o. g. Verein.
In 1998 werden als Fördersumme für die
Kernnetzeinrichtung in Ostthüringen 94.885,36 DM beantragt
und sind in Aussicht gestellt. Die Förderung soll zum 1.
Mai 1998 beginnen. Verantwortlich für die Abrechnung der
Fördermittel ist Frau Dr. Pudenz. Eine Fortsetzung des Projektes
1999 ist geplant.
- beschl. am 22.04.1998 - Beschl.-Nr. 98/04/47/1804
1. Die Fortschreibung der Bedarfs- und Netzplanung
der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Jena für
den Zeitraum 1998/99 (analog des Schuljahres) in der vorliegenden
Fassung einschließlich der im Jugendhilfeausschuß
empfohlenen Änderungen wird bestätigt.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
im o. g. Bedarfs- und Netzplan festgeschriebenen Maßnahmen
nach Maßgabe des Haushaltes zu realisieren.
Begründung:
Auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder als Landesausführungsgesetz
zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KitaG) vom 25.06.1991 (GVBl.
Nr. 11, S. 113 ff) geändert durch das Gesetz vom 12.01.1993
(GVBl. Nr. 3, S. 45 ff) und durch das Gesetz vom 02.11.1993 (GVBl.
S. 641) ist der örtliche Träger der Jugendhilfe entsprechend
§ 8 verpflichtet, Pläne aufzustellen, in denen die für
eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder erforderlichen Tageseinrichtungen
sowie deren Standorte ausgewiesen sind.
... Bei der Aufstellung der Pläne sind die örtlichen
Lebensbedingungen, die sich auf den Bedarf an Tageseinrichtungsplätzen
auswirken, insbesondere in der Wirtschafts- und Sozialstruktur
im Planungsgebiet zu berücksichtigen. Die Einzugsbereiche
sind so festzulegen, daß Tageseinrichtungen wohnortnah angeboten
werden können. Der Anteil der Kinder mit Behinderungen ist
zu berücksichtigen (ThürKitaG § 8 Abs. 2).
Das Jugendamt der Stadt Jena hat den gesetzlichen
Grundlagen entsprechend für den Zeitraum 1998/99 (analog
des Schuljahres) die Bedarfs- und Netzplanung vorgenommen.
Der vom Stadtrat bestätigte Bedarfsplan ist
im Landesjugendamt vorzulegen und bildet die Berechnungsgrundlage
der Personal- und Sachkostenzuschüsse des Landes (Thür.
Verordnung über die Finanzierung der Betriebskosten von Kindergärten
und Kinderhorten).
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Am 05.05.1998, 19.00 Uhr, findet im Kulturamt, Zwätzengasse, die Sitzung des Kulturausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Logo für Internet - "Letzter Schliff"
- Ehrengräber
Der Ausschußvorsitzende
Am 07.05.1998, 17.30 Uhr, findet im Beratungsraum, Tatzendpromenade 2a, die gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und Stadtentwicklungsausschusses statt Tagesordnung: - nur Bauausschuß (17.00 Uhr) Vergaben, Ablösungen - Tagesordnung - Abwägung 2. Vorentwurf B-Plan "Fichtlers Wiesen" - Abwägung Planung Waldorf-Schule - Konzeption zur Entwicklung des Einzelhandels, Fortschreibung 1997 - Präsentation des Stadtmodells
- Sonstiges Die Ausschußvorsitzenden | |
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Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Jena gibt bekannt, daß ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzter bekannter Wohnsitz Aktenzeichen Steffen Gräbner Paul-Schneider-Str. 1, AOVw-Mak 07747 Jena 385/98;
Vorgang 52/98
Die öffentliche Zustellung wird durch Anhang einer Benachrichtigung im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Jena, Am Anger 34, 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Staatliches berufsbildendes Schulzentrum Jena-Göschwitz, Rudolstädter Str. 95 b
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln realisiert. Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 12.05.1998 | |
| 3.8 | Beschilderung | 60,00 DM | Juli 1998 | 10.30 Uhr | |
| 3.9 | Schließanlage | 40,00 DM | 23. KW 1998 - 25. KW 1998 | 10.45 Uhr | |
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Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00074.2 mit dem Vermerk "SBBSZ Jena-Göschwitz, Los ...." einzuzahlen ist. Bei der Bewerbung um mehrere Lose ist für jedes Los gesondert einzuzahlen. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung/en im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 494321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 12.06.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
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Die Stadt Jena schreibt den Jahresbedarf an EDV-Verbrauchsmaterial nach VOL/A aus. Die Ausschreibungsunterlagen sind am Donnerstag, dem 07.05.98, in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr und 14 - 15 Uhr im Dienstgebäude Am Anger 15 , Zimmer 48/49 abzuholen. Abgabe der Angebote am 14.5.1998 bis 16.00 Uhr
Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 15.5.1998 unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Stadt Jena | |
1. Nach Angaben des Kontoinhabers ist das Sparkassenbuch 2000387732 nicht mehr auffindbar. 2. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, es innerhalb von drei Monaten vorzulegen und eventuelle Rechte geltend zu machen.
Sollte das Sparkassenbuch während der dreimonatigen Frist nicht vorgelegt werden, erklären wir es für kraftlos. Sparkasse Jena |
Unter dem Motto "Die Bundesregierung informiert" lädt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auch in diesem Jahr wieder die BürgerInnen ein, sich während des Aufenthaltes der Infomobile in Thüringen über neue und bestehende gesetzliche Regelungen und Politikbereiche zu informieren. In Jena macht die InfobusTour Station am 2. und 3. Juni 1998.
Um dem Informationsbedürfnis der BürgerInnen Rechnung zu tragen, liegen am Infostand der Bundesregierung rund 50 Broschürentitel bereit. Deren Themenauswahl deckt dabei Fragen aus unterschiedlichen Lebensbereichen, wie Altersvorsorge, Arbeitsrecht, BAföG, Entgeltfortzahlung, Euro-Einführung, Erziehungsgeld und -urlaub, Krankenversicherung, Miete, Pflegeversicherung, Sozialhilferecht und Zuzahlungen für Medikamente ab. Darüber hinaus stehen für persönliche Informations- und Beratungsgespräche Expertinnen und Experten aus dem
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
- Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
- Bundesministerium für Gesundheit
zur Verfügung.
Schwerpunktthema der diesjährigen InfobusTour ist die Einführung des Euro und die damit verbundenen Auswirkungen auf das tägliche Leben. Neben einer Vielzahl von Broschüren, die an einem Sonderstand ausliegen, sind die BürgerInnen eingeladen, mit Fachleuten über die Konsequenzen der Euroumstellung zu diskutieren.
Wie bereits im letzten Jahr werden auch 1998 insgesamt
18 Städte in einer dreiwöchigen parallelen Nord- und
Südtour zwischen Ostsee und Rennsteig angefahren. Seit 1991
ist dies die 14. InfobusTour. Bei der letztjährigen Tour
wurden rund 132.000 Besucher am Infostand gezählt, gut 480.000
Ratgeber-Broschüren wurden verteilt.
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
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