Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
19/98 |
| Preis 1,00 DM | 14. Mai 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 188 |
| Beschlüsse des Stadtrates | 190 |
| Öffentliche Ausschreibungen | 194 |
| Impressum |
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2
und 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung -ThürKO) vom 18. August 1993 (GVBl.
S. 501) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 1997
(GVBl. S. 352), der §§ 3 und 4 des Thüringer Abfallwirtschafts-
und Altlastengesetzes vom 31. Juli 1991 (GVBl. S. 273), geändert
durch das Gesetz vom 8. Dezember 1995 (GVBl. S. 363) und
in Ausführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
(KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I, S. 2705) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 12. September 1996 (BGBl. I, S.
1354), sowie der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer
Kommunalabgabengesetzes vom 5. März 1991 (GVBl. S. 329) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 10. November 1995 (GVBl. S.
342) und des § 21 der Abfallsatzung in der Stadt Jena hat
der Stadtrat der Stadt Jena in seinen Sitzungen am 26. Februar
1998 und 22. April 1998 folgende Satzung beschlossen:
(1) Die Stadt Jena erhebt für die Inanspruchnahme
ihrer kommunalen abfallwirtschaftlichen Einrichtung Gebühren
nach dieser Satzung.
(2) Die nach dieser Satzung erhobenen Gebühren
dienen der Deckung der Kosten für die abfallwirtschaftlichen
Maßnahmen.
(1) Gebührenpflichtige sind die nach §
4 Abs. 1 der Abfallsatzung zum Anschluß Verpflichteten.
(2) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn
des auf die Aufstellung des Behälters folgenden Monats und
endet mit Ablauf des Monats, in dem der Behälter eingezogen
wird.
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(4) Bei Wohnungseigentümern können die
Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt
werden.
Gebührenmaßstäbe sind für
- die Grundgebühr für Haushalte die Personenzahl
- die Behältermiete für Bioabfall [Müllgroßbehälter (MGB) 1.100 l] die Anzahl der gestellten Behälter
- den mengenabhängigen Gebührenanteil
a) die Anzahl der Leerungen von Behältern MGB 60 l, MGB 120 l/ RT 110 l, MGB 240 l, MGB 1.100 l (ohne Schleusenaufsatz) und 5 cbm Absetz- und Umleerbehälter
b) die Anzahl Einwürfe zu jeweils 15 l bei MGB 1.100 l (mit Schleusenaufsatz)
c) die Anzahl Abfuhren und das abgefahrene Gewicht
bei Preßmüllcontainern.
(1) Der Gebührensatz für die Grundgebühr der Haushalte beträgt jährlich
- für Nutzer der Biotonne 40,92 DM/Einwohner
- für Eigenkompostierer 29,16 DM/Einwohner
(2) Der Gebührensatz für den mengenabhängigen
Gebührenanteil beträgt, bezogen auf die Restabfallentsorgung
1. bei Nutzung von nachstehend aufgeführten
zugelassenen Behältnissen ohne Schleusenaufsatz
a) MGB 60 l pro Leerung 3,90 DM
bei 14- täglicher Leerung 25,35 DM/Quartal
bei wöchentlicher Leerung 50,70 DM/Quartal
b) MGB 120 l/RT 110 l pro Leerung 6,60 DM
bei 14- täglicher Leerung 42,90 DM/Quartal
bei wöchentlicher Leerung 85,80 DM/Quartal
c) MGB 240 l pro Leerung 11,90 DM
bei 14- täglicher Leerung 77,35 DM/Quartal
bei wöchentlicher Leerung 154,70 DM/Quartal
d) MGB 1.100 l pro Leerung 35,10 DM
bei 14- täglicher Leerung 76,05 DM/Monat
bei wöchentlicher Leerung 152,10 DM/Monat
bei 2 x wöchentlicher Leerung 304,20 DM/Monat
e) 5 cbm Behälter pro Leerung 162,00 DM
bei 14- täglicher Leerung 351,00 DM/Monat
bei wöchentlicher Leerung 702,00 DM/Monat
2. bei Nutzung von MGB 1.100 l
(mit Schleusenaufsatz) 1,60 DM/Einwurf (15 l)
3. bei Nutzung von Preßcontainern 229,80 DM/Leerung
zzgl. 224,85 DM/t
4. Behältermiete für Bioabfall 272,88
DM/Behälter und Jahr.
(3) Die Gebührenerhebung für die Grundgebühr
der Haushalte erfolgt zum Stichtag 1. Januar für das laufende
Jahr auf der Grundlage der Daten des Einwohnermeldeamtes. Besteht
die Gebührenpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres,
verringert sich die Grundgebühr auf Antrag je Monat ohne
Gebührenpflicht um ein Zwölftel der Grundgebühr
pro Einwohner für das Jahr.
(4) Die Gebührenpflicht für die Behältermiete der 1.100 l Biotonne entsteht mit Beginn des auf die Aufstellung des Behälters folgenden Monats und endet mit Ablauf des Monat, in dem die Biotonne eingezogen wird.
(1) Eigenkompostierer können einen Antrag auf
Ermäßigung der Grundgebühr bei der Stadtwirtschaft
Jena stellen. Die Gebührenermäßigung ist nur bei
ganzjähriger Eigenkompostierung möglich. Eigenkompostierung
liegt bei der Kompostierung von biogenen Abfällen an der
Anfallstelle oder in unmittelbarer Nähe vor (Ziff. 2.2.1
TA Siedlungsabfall).
(2) Sofern die Eigenkompostierer nicht selbst gebührenpflichtig sind, können sie eine Bestätigung für die Ermäßigung der Grundgebühr bei ihrem Grundstückseigentümer beantragen.
Antragsformulare sind bei der Stadt Jena und der
Gebührenstelle der Stadtwirtschaft erhältlich.
(3) Der Grundstückseigentümer hat für
eine ordnungsgemäße Gebührenerhebung den Antrag
auf Ermäßigung der Grundgebühr bei der Gebührenstelle
der Stadtwirtschaft bis zum Stichtag 1. Januar für das laufende
Jahr abzugeben. Für das Jahr 1998 ist der Antrag bis zum
30. Juni abzugeben.
(1) Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit
Beginn des auf den Eintritt der Gebührenpflicht folgenden
Kalendervierteljahres, im übrigen fortlaufend mit Beginn
eines Kalendervierteljahres für das jeweils vorangegangene
Kalendervierteljahr. Angefangene Kalendervierteljahre gelten als
volle Kalendervierteljahre.
(2) Die Grundgebühren und die Behältermiete
werden 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
(3) Die mengenabhängige Gebühr wird zum
Zeitpunkt der Leerung des Behälters fällig.
(1) Die Gebühr gemäß § 4 Abs.
2 Nr. 1a) bis 1c) ist durch Kauf von Gebührenmarken zu entrichten.
Die Gebühr gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 ist durch
den Kauf von Chips zu entrichten. Im übrigen erfolgt der
Gebühreneinzug durch Gebührenbescheid.
(2) Der Gebührenbescheid kann mit anderen Bescheiden
anderer kommunaler Abgaben verbunden werden.
Diese Satzung tritt am 01. April 1998 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 03. Dezember
1993 außer Kraft.
ausgefertigt:
Jena, 07.05.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger
(Oberbürgermeister) (Siegel)
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über
den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juli
1996 (BGBl. I S. 1186) und aufgrund von § 7 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe c der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten
und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet
des Arbeitsschutzes vom 11. Januar 1993 (GVBl. S. 111), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 09. Januar 1995 (GVBl. S. 2)
wird für die Stadt Jena verordnet:
In den nachstehend aufgeführten Straßen
dürfen Verkaufsstellen aus Anlaß der Umwelttage der
Stadt Jena wie folgt geöffnet sein:
Gebiet:
- alle Straßen innerhalb des historischen Grabenringes (Löbder-, Teich, Leutra- und Fürstengraben)
- Engelplatz
- Neugasse
- Grietgasse
- Bachstraße
- Wagnergasse
- Johannisstraße
- Steinweg
Datum: Sonntag, 7. Juni
1998
Verkaufszeit: 13.00 Uhr
bis 18.00 Uhr
Anlaß:
Umwelttag der Stadt Jena aus Anlaß des Weltumwelttages
Bemerkungen:
gilt auch für Verkaufsstellen, die unmittelbar
am Grabenring angrenzen
Zuwiderhandlungen gegen § 1 sind Ordnungswidrigkeiten
im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 2a Ladenschlußgesetz.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Jena, 05.05.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. i.V. Schulze
Am Mittwoch, 20.05.1998, 17.00 Uhr, findet
im Studentenhaus (Mensa), Philosophenweg 20, die 48. Sitzung des
StadtratesJena statt.
Tagesordnung öffentlicher Teil - Beginn
17.30 Uhr:
10. Bestätigung der Niederschrift über die 47. Sitzung des Stadtrates am 22.04.1998 - öffentlicher Teil -
11. Beschlußvorlage Hauptausschuß - Nutzung eines Mittschnittes der Stadtratssitzung durch die Imaginata
12. Fragestunde
13. Information des Oberbürgermeisters über die Berufung eines Nachfolgekandidaten
14. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Planentwurfs- und Planauslegungsbeschluß zum Bebauungsplan "Rudolstädter Straße"
15. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Modellvorhaben der Stadterneuerung Jena Einsatz der Städtebaufördermittel, Kosten- und Finanzierungsübersicht für 1998
16. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Erschließeungsvertrag über die Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes LS 2 im Gewerbegebiet Lobeda-Süd
17. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Sanierung Volkshaus Jena, Bauabschnitt Großer Saal
18. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Bestätigung und Würdigung der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes der Stadt Jena für das Haushaltsjahr 1998
19. Beschlußvorlage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Weitere Verfahrensweise Haushaltskonsolidierung
20. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Bonusheft für Studenten und Auszubildende
21. Beschlußvorlage Fraktion Bürger für Jena - Ständige Präsentation des Stadtmodells
22. Beschlußvorlage Sozialausschuß - Freiwillige tarifliche Teilzeitmodelle
23. Beschlußvorlage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Erstwohnsitz und studentische Kulturförderung
24. Beschlußvorlage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Besetzung von Ausschüssen
25. Beschlußvorlage Fraktion Bürger für Jena - Umbesetzung einer sachkundigen Bürgerin im Sozialausschuß
26. Beschlußvorlage Fraktion der PDS - Abberufung und Berufung von sachkundigen Bürgern
27. Berichtsvorlage Oberbürgermeister - Mittelfristige
Haushaltskonsolidierung
Der Oberbürgermeister
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name Jörg Schwarzenau letzte bekannte Anschrift Carolinenstr. 38, Jena
Aktenzeichen III/32/113.559/97/1257 Stadt Jena | |
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|
| Am 19.05.1998, 19.00 Uhr findet in der Künstlerischen Abendschule, Sophienstraße 18, die nächste Sitzung des Kulturausschusses statt.
Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Ehrengräber - Sanierung Volkshaus - Künstlerische Abendschule
- Schülerclub Carl-Zeiss-Gymnasium Der Ausschußvorsitzende | |
- beschl. am 22.04.1998 - Beschl.-Nr. 98/04/47/1807
1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
die beiliegende 1. Änderung zum Vertrag über die Durchführung
von Energiesparmaßnahmen im Volksbad abzuschließen.
2. Die Jenaer Bädergesellschaft mbH erhält
von der Stadt Jena maximal nachstehende Zuschüsse:
1998 1.827 TDM
1999 2.647 TDM
2000 und Folgejahre 2.505 TDM zzgl. eines Betra- ges zum Ausgleich der allgemeinen jährlichen Preissteigerung
Die Zahlung erfolgt in vier
gleichen Raten im laufenden Geschäftsjahr.
3. Die zweckentsprechende Verwendung der städtischen
Zuschüsse für die Gesellschaft wird die Jenaer Bädergesellschaft
mbH jeweils nach vorliegen des geprüften Jahresabschlusses
nachweisen.
Begründung:
zu 1.
Mit Beschluß des Stadtrates vom 17.04.1996,
Nr. 96/04/23/839, wurde der Oberbürgermeister ermächtigt,
den Vertrag über die Durchführung von Energiesparmaßnahmen
im Volksbad abzuschließen. Die Betreibung des Volksbades
wurde zum 01.01.1998 im Wege des Betriebsübergangs im Sinne
des § 613a BGB von der Jenaer Bädergesellschaft mbH
übernommen (Beschluß Stadtrat vom 18.10.1997, Nr. 97/10/40/1572).
Zwischen der Stadt Jena, der Jenaer Bädergesellschaft mbH
und der Stadtwerke Jena GmbH wurde die 1. Änderung zum Vertrag
über die Durchführung von Energiesparmaßnahmen
ausgehandelt. Danach überträgt die Stadt alle ihre mit
dem Vertrag verbundenen Rechte und Pflichten gegenüber der
Stadtwerke Jena GmbH auf die Jenaer Bädergesellschaft mbH.
Im Ergebnis wurde seitens der Stadtwerke Jena GmbH ein außerordentlicher
Preisnachlaß in Höhe von 18 TDM netto pro Jahr auf
die bisher zu zahlende Contractingrate in Höhe von 285 TDM
netto pro Jahr gewährt. Der Preisnachlaß ist bis zum
31. Dezember 1999 befristet. Dieser Änderungsvertrag gilt
nur, solange die Jenaer Bädergesellschaft mbH das Volksbad
betreibt.
zu 2.
Grundlage für die Bestimmung des städtischen Zuschusses (Beschluß Stadtrat Nr. 97/10/40/1572 vom 18.10.1997) war das Rechnungsergebnis 1996. Die Zahlung der Contractingrate war dabei separat auszuhandeln. Im Jahr 1996, dem Jahr der Inbetriebnahme der Nutzenenergieversorgungsanlage (NEVA) wurden nur 47.500 DM gezahlt. 1997 wurde gemäß 7 Abs. 1 und 2 des Vertrages über die Durchführung von Energiesparmaßnahmen im Volksbad die Basisrate in Höhe von 285.000 DM unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch gezahlt.
Mit der Jenaer Bädergesellschaft mbH wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, daß die Aufwendungen für den Energiebezug bereits mit dem verhandelten Zuschußbetrag abgegolten sind. Für die Abdeckung der fixen Kosten stellt die Stadt Jena der Bädergesellschaft für die Jahre 1998 und 1999 zusätzlich zum ausgehandelten Zuschuß je einen Betrag in Höhe von 142.000 DM zur Verfügung.
Der Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde, den
Bau und die Betreibung des Freizeitbades ohne Erhöhung des
städtischen Zuschusses für die Bäder durchzuführen,
wird Rechnung getragen.
zu 3.
Die in Pkt. 2 aufgeführten Beträge sind
Höchstbeträge. Hierzu werden zur Zeit die steuerlichen
Belange durch die Saarberg-Fernwärme (SFW) und die WIBERA-Wirtschaftsberatungs
AG überprüft.
- beschl. am 25.03.1998 - Beschl.-Nr. 98/03/46/1761
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Lobeda-Süd
LS 2" wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
1. Berücksichtigt werden Bedenken, Anregungen und Hinweise folgender Träger öffentlicher Belange:
- LVA Weimar, Ref. IV B, Raumordnung und Landesplanung
- Staatliches Umweltamt
. Dez. Abfallwirtschaft/Altlasten
. Dez. Immissionsschutz
. Dez. Wasserwirtschaft
- TEAG, Thüringer Energie AG
- Stadtwirtschaft Jena
- Wasser- und Abwasserzweckverband Jena
- Umwelt- und Naturschutzamt Jena
. Untere Immissionsschutzbehörde
. Untere Abfallbehörde
. Untere Naturschutzbehörde
2. Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Bedenken der Philipp Holzmann Bau Projekt AG
berücksichtigt:
Anregungen zu "Straßenbegleitgrün" und "Anzahl der Bäume"
nicht berücksichtigt:
. ausnahmsweise Zulässigkeit von Einzelhandel
. Zulässigkeit von Sport- und Freizeiteinrichtungen
3. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, das Ergebnis
der Prüfung unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Bericht zur Beschlußvorlage:
Für das Gesamtgebiet Lobeda-Süd wurde am 18.09.1991 die Aufstellung von (Teil-) Bebauungsplänen beschlossen. Inzwischen sind der Vorhaben- und Erschließungsplan "Bau- und Gartenmarkt Hornbach" und der Teilbebauungsplan "LS 1" rechtskräftig. Der Geltungsbereich für das Plangebiet LS 2 wurde neu definiert, gleichzeitig wurde ein neues Erschließungssystem konzipiert, welches Eingriffe in den vorhandenen Nord-Süd-Hohlweg weitgehend vermeidet.
Im Amtsblatt Nr. 40/97 wurde die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des B-Planes "Gewerbegebiet Lobeda-Süd LS 2" bekanntgemacht. Der Planentwurf mit integriertem Grünordnungsplan sowie Text und Begründung haben in der Zeit vom 03.11.1997 - 04.12.1997 im Stadtplanungsamt öffentlich ausgelegen.
Das Ergebnis des Beschlusses des Stadtrates vom 18.10.97
zur Änderung der textlichen Festsetzungen zur Art der Nutzung
wurde in Plan und Text vor der Auslegung eingearbeitet.
Bürger haben sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung weder schriftlich noch mündlich geäußert.
1. Folgende Träger öffentlicher Belange haben ohne planungsrelevante Hinweise zugestimmt:
- Landratsamt des Holzlandkreises, Eisenberg
- Thüringisches Landesamt für Archäologische Denkmalpflege
- Handwerkskammer für Ostthüringen, Gera
- Industrie- und Handelskammer Ostthüringen, Gera
- Zweckverband Personennahverkehr, JES
- Jenaer Nahverkehrsgesellschaft mbH
- Landwirtschaftsamt Tautenhain
- Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt
- Flurneuordnungsamt Gera
- Autobahnamt Thüringen
- Bergamt Gera
- Straßenbauamt Kölleda
- Telekom AG, Niederlassung Suhl
2. Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise formuliert, die in den Planentwurf bzw. Textteil eingearbeitet werden:
- LVA Weimar, Ref. IV B, Raumordnung und Landesplanung
. Dez. Abfallwirtschaft, Altlasten
. Dez. Immissionsschutz
. Dez. Wasserwirtschaft
- TEAG, Thüringer Energie AG
- Stadtwirtschaft Jena
- Wasser- und Abwasserzweckverband Jena
- Stadtwerke Jena
3. Keine Stellungnahme haben folgende Träger öffentlicher Belange abgegeben:
- Deutsche Bahn AG
- Gemeindeverwaltung Sulza/Rutha
- Gemeindeverwaltung Zöllnitz
- Katasteramt Jena
- Naturschutzbund LV Thüringen e. V.
- Bund für Umwelt und Naturschutz
- Thüringer Landesamt für Straßenbau
- Gasversorgung Thüringen GmbH, Betriebsbereich Jena
- Ernst-Abbe-Stiftung
- Kirchengemeinde Lobeda
- Verwaltungsgemeinschaft südl. Saaletal
4. Als Grundstückseigentümer wurden von der Philipp Holzmann BauProjekt AG folgende Bedenken fristgerecht vorgebracht:
Zitat: Seite 3 Pkt. 4
Ausschluß Einzelhandel
"Im Interesse der Entwicklung des Gebietes
wird angeregt, zumindest ausnahmsweise Einzelhandel bis 700 m²
Verkaufsfläche und 1200 m² Geschoßfläche
zuzulassen."
Seite 3 Pkt. 5
Ausschluß von Sportanlagen
"Der generelle Ausschluß von Sport- und
Freizeitanlagen ist in einem Gewerbegebiet nicht zu vertreten.
Am 25.11.1997 führten wir Gespräche mit einer Interessentin,
die sich für den Bau von Indoor Sport- und Freizeiteinrichtungen
interessiert. Großflächige Sportanlagen mit relativ
geringfügigem Investitionsaufwand sollten wegen des Flächenbedarfs
dagegen ausgeschlossen werden."
Beschlußvorschlag:
Die Bedenken werden nicht berücksichtigt.
Begründung:
In der Stadtratsitzung am 18.10.1997 ist zur Formulierung der Festsetzungen der Art der Nutzung folgendes beschlossen worden:
unter 1.2
Beherbergungsbetriebe, Anlagen für sportliche
Zwecke und Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig.
Begründung zum B-Plan:
Anlagen für sportliche Zwecke sind in der Regel mit einer großen Flächeninanspruchnahme verbunden. Das Gewerbegebiet Lobeda-Süd stellt aber auf Grund seiner Lagegunst ein wertvolles Flächenpotential zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben für die Stadt Jena dar. Flächenreserven für Anlagen sportlicher Zwecke sind in zentraler Lage zum Wohngebiet Lobeda-West wie auch Lobeda-Ost vorhanden.
Mit Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm zur Weiterentwicklung großer Neubaugebiete bemüht sich die Stadt Jena seit 1993, das vorhandene Defizit an Sport- und Freizeitangeboten zu beseitigen. Vor der Neuausweisung von Flächen gilt es, die vorhandenen zahlreichen Flächenpotentiale in zentrale Lage zu nutzen.
Es können z. B. entlang der Freizeitachse an der Karl-Marx-Allee durch den Nahverkehr gut erschlossene Anlagen für sportliche Zwecke entstehen, die gleichzeitig zu einer Aufwertung des Neubaugebietes beitragen. Diese Ergänzung mit Funktionen aus dem Sport- und Freizeitbereich ist auch Bestandteil des EXPO-Projektes 2000 der Stadt Jena.
Der Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben dient dem Ziel, die angestrebte Stärkung und Stabilisierung des Stadtzentrums und der Neben- und Wohngebietszentren in Lobeda nicht zu beeinträchtigen. Angesichts der zahlreichen Standorte für Einzelhandel in Jena soll dieser Zweig möglichst arbeits-platzintensiv nur in den laut Handelsnetzentwicklungskonzeption definierten Zentren in bestimmtem Maße weiterentwickelt werden.
Von der Festsetzung des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben sind solche Vorhaben unberührt, die in ihrer Flächennutzung vordergründig der Ausübung eines Handwerks oder des verarbeitenden oder produzierenden Gewerbes dienen und die dem Verkauf dienenden Flächen denen des Handwerks und Gewerbes eindeutig untergeordnet sind.
Die Punkte "Straßenbegleitgrün"
und "Anzahl der Bäume" auf Seite 2 der Stellungnahme
werden in der Überarbeitung berücksichtigt.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, daß im Gewerbegebiet "Saalepark" ein positiver Vorbescheid zur Errichtung eines großflächigen Sport- und Freizeitanlage vorliegt. Der Bauantrag wird derzeit in der Stadtverwaltung geprüft.
Im seit 28.07.1995 rechtskräftigen Bebauungsplan
Gewerbegebiet Lobeda-Süd "LS 1" sind Einzelhandelsbetriebe
bis 700 m² Verkaufsfläche sowie Anlagen für sportliche
Zwecke zulässig.
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
Vorhaben: Nordfriedhof Jena Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-
beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 02.06.1998 | |
1 |
Dachabdichtungsarb. Feierhallenanbau | 20,00 DM | 06.07. bis 31.07.1998 | 10.00 Uhr | |
Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022, BLZ 86020880, Cod.Zahlungsgrund 61.00079.2 mit dem Vermerk "Nordfriedhof" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 14.05.1998 äglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 26.06.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus
Für die Ausschreibungsunterlagen wird eine Gebühr von 30,00 DM erhoben. Dieser Betrag ist auf das Konto 574 der Stadtsparkasse Jena, BLZ 83053030, cod. Zahlungsgrund 61/10436/2 einzuzahlen. Für den Versand auf dem Postweg wird eine Gebühr von 11,00 DM erhoben (Einschreiben mit Rückschein). Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Vorlage desEinzahlungsbeleges
am 19. und 20. Mai 1998 im Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zi. 416, abzuholen. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten (03641/494308). Die Eröffnung des Angebotes findet am 16. Juni 1998 um 13:00 Uhr im Tiefbauamt, Zimmer 409 statt. Die Bindefrist endet am 10. Juni 1998.
Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99425 Weimar Stadt Jena | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
Vorhaben: Kita Sellierstraße 7, Jena - Sanierung Kellergeschoß Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 29.05.1998 | |
| 1 | Bautechn. Leistungen
- Abbrucharbeiten - Erneuerung Fußboden - Innenwandputz - Brandschutzdecken - Außenwanddichtung - Entwässerungsarbeiten/ Außenanlagen | 75,00 DM | 15.06.1998 - 20.11.1998 | 10.00 Uhr | |
Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00080.9 mit dem Vermerk "Kita Sellierstr., Los 1" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungs-quittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 14.05.1998 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 19.06.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
Vorhaben: 4. Staatl. Regelschule, Unter der Lobdeburg 4, 07747 Jena Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 02.06.1998 | |
| 1 | Neueindeckung Flach-dächer (1050 m²) | 55,00 DM | 24. KW 1998 - 30. KW 1998 | 10.00 Uhr | |
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Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00073.4 mit dem Vermerk "4. RS, Los - Dach" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungs-quittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 14.05.1998 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 07.08.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
![]() | Öffentlicher Teilnahmewettbewerb nach § 3 Pkt. 3(2) VOB/A der Stadt Jena |
Vorhaben: Schullandheim "Stern", Neubau Unterrichtsgebäude Das Vorhaben wird mit Fördermitteln finanziert.
Die Stadt Jena beabsichtigt an o.g. Standort einen Neubau zu errichten und einen Generalunternehmer zu beauftragen. Da die Bearbeitung der Angebote einen außergewöhnlich hohen Aufwand erfordert (Kalkulation des gesamten Gebäudes), soll eine Vorauswahl der Bieter erfolgen. Für die Vergabe der Leistung kommen nur außergewöhnlich zuverlässige und leistungsstarke Firmen mit entsprechender Erfahrung und fachkundigen Arbeitskräften in Betracht. Den Teilnahmeanträgen sind Eignungsnachweise nach VOB/A § 8, Pkt. 3 (1) a-f sowie folgende zusätzliche Angaben beizufügen: 1. Nachweis darüber, daß die vom AG in den Bauplanmappen vorgegebenen Fristen eingehalten werden können (Leistungsfähigkeit des AN)
2. Nachweis über geeignetes Personal für Planung und Bauausführung Die Bauplanmappen sind im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 14.05.1998 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und einen Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Die Teilnahmeanträge sind bis spätestens 29.05.1998 im Hochbauamt einzureichen (Anschrift wie oben). Unvollständige Unterlagen sowie Bewerbungen ohne vorherige Anforderung der Bauplanmappe führen zum Ausschluß des Bieters. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
Vorhaben: Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Rudolstädter Str. 95b, 07745 Jena
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln realisiert. Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 02.06.1998 | |
| 3.7 | Feste Einbauten/ Schlosserarbeiten | 30,00 DM | 15.06.1998 - 25.07.1998 | 11.00 Uhr | |
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Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00081.7 mit dem Vermerk "SBBSZ Jena-Göschwitz, Schlosserarb." einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungs-quittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 14.05.1998 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen.
Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 13.07.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
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Die Stadtverwaltung Jena schreibt die Lieferung von Druckern aus. Die Ausschreibungsunterlagen sind am Dienstag, 19.05.1998, in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr im Dienstgebäude, Am Anger 15, Zimmer 48/49, abzuholen.
Abgabe der Angebote am 27.05.1998 bis 16.00 Uhr. Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 28.05.1998 unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena bietet das bebaute Grundstück
07749 Jena-Wöllnitz, zum Verkauf an: Grundstücksbezeichnung: Gemarkung Wöllnitz, Flur 1, Flurstück 34/6 Größe des Grundstücks: 526 m2 Baujahr des Hauses: unbekannt Gebäudenutzfläche: ca. 101 m2 Erdgeschoß (leerstehend) ca. 61 m2 Obergeschoß (vermietet) Wohnfläche gesamt: 255,50 m2
Mindestgebot: Von einem Sachverständigen ermittelter Verkehrswert in Höhe von 167.000 DM. Weitere Informationen sowie ein Exposè zum Preis von 20,00 DM erhalten Sie unter Tel. 03641 / 493048 (Liegenschaftsamt).
Angebote sind schriftlich bis zum 25.05.1998 an das Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Jena, Postfach 100 338, 07703 Jena, zu senden. Ihr Gebot muß in einem zweiten verschlossenen Umschlag enthalten sein, der nur mit dem Vermerk "Teilnahme an öffentlicher Ausschreibung Unterdorfstraße 8 sowie Ihrem Absender beschriftet ist.
Die Gebotsöffnung erfolgt am 02.06.1998. Stadt Jena | |
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 15, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 8. Mai 1998 (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 15. Mai 1998) |