Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
23/98 |
| Preis 1,00 DM | 11. Juni 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 240 |
| Beschlüsse des Bauausschusses | 241 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 243 |
| Öffentliche Ausschreibungen | 244 |
| Erneuerung Fenster, einschl. Fensterbänke Kita "Anne Frank" | |
| Feuerlöschteich Wöllnitz | |
| Öffentliche Ausschreibung von denkmalpflegerischen Bauleistungen nach VOB / A | 245 |
| Verschiedenes | 246 |
| Impressum |
- beschl. am 20.05.1998 - Beschl.-Nr. 98/05/48/1831
1. Festlegungspunkt 002 des Stadtratsbeschlusses
Nr. 98/02/44/1746 in der Sitzung vom 26.02.1998 bezüglich
der Einbringung einer Beschlußvorlage durch den Oberbürgermeister
in die Sitzung des Stadtrates am 20.05.98 hinsichtlich einzuleitender
Maßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses im Verwaltungshaushalt
zwecks Zuführung an den Vermögenshaushalt, mindestens
in Höhe der veranschlagten ordentlichen Tilgung im Rahmen
der mittelfristigen Finanzplanung, wird terminlich verschoben.
Die einzuleitenden Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
werden Bestandteil des zu erarbeitenden Haushaltssicherungskonzeptes.
2. Das Haushaltssicherungskonzept einschließlich
mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm ist dem
Stadtrat zu seiner Sitzung am 21.10.98 zur Beschlußfassung
vorzulegen.
Begründung:
Mit Bescheid vom 17.04.1998, Az.: 205.23-1512.40-01/98-J
hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan der Stadt Jena für das Haushaltsjahr 1998 bestätigt
bzw. gewürdigt.
Auf der Grundlage der äußerst schwierigen Finanzlage, dem Verlust der dauernden Leistungsfähigkeit, wurden der Stadt Jena Auflagen erteilt.
Demnach ist der mittelfristige Finanzplan bis zum
Jahr 2001 zu überarbeiten. Die Fehlbeträge sind um mindestens
50 % ab 1998 abzubauen. Die entsprechenden Unterlagen, beschlossen
durch den Stadtrat, sind der Rechtsaufsichtsbehörde spätestens
zum 30.10.98 vorzulegen.
- beschl. am 20.05.1998 - Beschl.-Nr. 98/05/48/1826
Dem Verein "IMAGINATA" wird gestattet,
Tonmitschnitte des öffentlichen Teils der 48. und 49. Stadtratsitzung
für ihr Klangprojekt "Unerhörter Wandel im öffentlichen
Raum - ein akustischer Stadtrundgang" zu nutzen.
Begründung:
Der Verein IMAGINATA plant zur Sommer-IMAGINATA ein
Klangprojekt "Unerhörter Wandel im öffentlichen
Raum - ein akustischer Stadtrundgang", in dem für eine
kurze Szene ein Mitschnitt einer Stadtratsitzung benötigt
wird. Laut Geschäftsordnung § 25 Absatz 3 ist dafür
eine Beschlußfassung des Stadtrates notwendig.
- beschl. am 20.05.1998 - Beschl.-Nr. 98/05/48/1829
Der Stadtrat stimmt dem Abschluß des Erschließungsvertrages
über die Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes LS 2 im Gewerbegebiet Lobeda-Süd
zu.
Begründung:
Die Fa. Philipp Holzmann AG beabsichtigt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes LS 2 im Gewerbegebiet Lobeda-Süd die schrittweise Ansiedlung von Gewerbe.
Entsprechend der derzeit absehbaren Gewerbeansiedlung
soll ein Teilgebiet im Gebiet des Bebauungsplanes LS 2 erschlossen
werden. Die Stadt überträgt die Erschließung dieses
Teilgebietes auf den Erschließungsträger. Die Kosten
für die Herstellung der Erschließungsanlagen werden
zu 100 % von der Fa. Philipp Holzmann AG getragen.
Der Verkauf der Flächen der zukünftigen
öffentlichen Erschließungsanlagen an die Stadt Jena
wird ebenfalls durch diesen Vertrag geregelt.
Die Herstellung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen
soll in einer noch abzuschließenden Vertragsergänzung
zwischen dem Erschließungsträger und dem Wasser- und
Abwasserzweckverband Jena geregelt werden.
Die Stadt Jena und die Fa. Philipp Holzmann AG hatten
bereits am 26.04.1993 bezüglich des Geltungsbereiches der
seinerzeitigen Bebauungsplanentwürfe LS 1, LS 3 und
LS 4 einen Erschließungsvertrag abgeschlossen. Dieser Erschließungsvertrag
wurde allerdings lediglich hinsichtlich des Geltungsbereiches
des Bebauungsplangebietes LS 1 wirksam. Die Erschließungsanlagen
in dem Bereich LS 1 wurden von der Fa. Philipp Holzmann AG erstellt.
Des weiteren wurden in einem Teilbereich des Bebauungsplangebietes
LS 3 die Erschließungsanlagen hergestellt, soweit diese
für die Ansiedlung der Fa. DEKRA benötigt wurden.
Mit dem hier vorliegenden Erschließungsvertrag
wird der ursprüngliche Erschließungsvertrag vom 26.04.1993,
soweit dieser die Bebauungsplangebiete LS 3 und LS 4 betrifft
mit Ausnahme der für die Fa. DEKRA bereits hergestellten
Erschließungsanlage aufgehoben. Der Grund hierfür ist
darin zu sehen, daß infolge der bisherigen Ungewißheit
über die Trassenführung der Bundesautobahn A 4 die Bebauungspläne
LS 3 und LS 4 nicht zur Rechtskraft geführt werden können.
Entscheidungen des Bauausschusses des Stadtrates Jena zur Abschnittsbildung in Jena-Isserstedt
- beschlossen am 14.05.1998 -
Der Bauausschuß kann im Vorgriff auf eine spätere
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß
§ 8 Absatz 4 der Straßenbeitragssatzung im Einzelfall
über die Bildung selbständiger Abschnitte einer öffentlichen
Straße entscheiden.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 01/98 vom 14.05.1998
Straße: HAUPTSTRASSE (nördlicher Teil) in Jena-Isserstedt
Bildung eines Abschnittes von: AM RASEN bis: LÜTZERODAER STRASSE sowie eines Abschnittes von: LÜTZERODAER STRASSE bis zur Straße: FEUERWEHRZUFAHRT
Begründung:
Die Unterteilung der "Hauptstraße"
in insgesamt vier Abrechnungsabschnitte, wobei in diesem Antrag
zwei dieser vier Abschnitte enthalten sind, macht sich aus beitragsrechtlicher
Sicht notwendig, da in jedem der insgesamt vier Abschnitte unterschiedliche
Herstellungsarbeiten durchgeführt worden sind und damit eine
einheitlich beitragsgerechte Abrechnung von Straßenbeiträgen
über die gesamte Straßenlänge nicht möglich
ist.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 02/98 vom 14.05.1998
Straße: HAUPTSTRASSE (südlicher Teil) in Jena-Isserstedt
Bildung eines Abschnittes von: WEIMARISCHE STRASSE/Einmündung in die B7 bis: PFARRGARTENSTRASSE sowie eines Abschnittes von: PFARRGARTENSTRASSE bis zur Straße: AM RASEN
Begründung:
Die Unterteilung der "Hauptstraße"
in insgesamt vier Abrechnungsabschnitte, wobei in diesem Antrag
zwei dieser vier Abschnitte enthalten sind, macht sich aus beitragsrechtlicher
Sicht notwendig, da in jedem der insgesamt vier Abschnitte unterschiedliche
Herstellungsarbeiten durchgeführt worden sind und damit eine
einheitlich beitragsgerechte Abrechnung von Straßenbeiträgen
über die gesamte Straßenlänge nicht möglich
ist.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 03/98 vom 14.05.1998
Straße: LÜTZERODAER STRASSE (westlicher Teil) in Jena-Isserstedt
Bildung eines Abschnittes von: WESTLICHER STRASSENANFANG bis: HAUPTSTRASSE
Begründung:
Die Unterteilung der "Lützerodaer Straße"
in zwei Abrechnungsabschnitte, macht sich aus beitragsrechtlicher
Sicht notwendig, da in jedem der zwei Abschnitte eine unterschiedliche
Klassifizierung vorliegt und damit eine einheitliche Abrechnung
von Straßenbeiträgen über die gesamte Straßenlänge
nicht möglich ist.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 04/98 vom 14.05.1998
Straße: LÜTZERODAER STRASSE (östlicher Teil) in Jena-Isserstedt
Bildung eines Abschnittes von: HAUPTSTRASSE bis: EINMÜNDUNG PARKSTRASSE (Lindenpark) AM ORTSAUSGANG
Begründung:
Die Unterteilung der "Lützerodaer Straße"
in zwei Abrechnungsabschnitte, macht sich aus beitragsrechtlicher
Sicht notwendig, da in jedem der zwei Abschnitte eine unterschiedliche
Klassifizierung vorliegt und damit eine einheitliche Abrechnung
von Straßenbeiträgen über die gesamte Straßenlänge
nicht möglich ist.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 05/98 vom 14.05.1998
Straße: AM RASEN in Jena-Isserstedt
Bildung eines Abschnittes von: HAUPTSTRASSE bis zum Weg zwischen: AM RASEN / LINDENGASSE,
eines Abschnittes von: WEG ZWISCHEN AM RASEN / LINDENGASSE bis: Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 107/1 und Nr. 108/3 sowie eines Abschnittes von: Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 107/1 und Nr. 108/3 bis: Ausbauende AM FRIEDHOF
Begründung:
Die Unterteilung der Straße "Am Rasen"
in insgesamt drei Abrechnungsabschnitte macht sich aus beitragsrechtlicher
Sicht notwendig, da in jedem der drei Abschnitte unterschiedliche
Herstellungsarbeiten durchgeführt worden sind und damit eine
einheitlich beitragsgerechte Abrechnung von Straßenbeiträgen
über die gesamte Straßenlänge nicht möglich
ist.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 06/98 vom 14.05.1998
Straße: AM BURGGARTEN in Jena-Isserstedt
Bildung eines Abschnittes von: LINDENGASSE bis: Flurstück Nr. 1129/2
Begründung:
Die Abschnittsbildung und Unterteilung der Straße
"Am Burggarten" in mehrere Abrechnungsabschnitte macht
sich aus beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da bisher nur in
dem o.g. Straßenabschnitt beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen
durch-geführt worden sind. Die auf dem Grundstück Nr.
1129/2 (= verlängerter Weg "Am Burggarten") gesetzten
Leuchten unterliegen nicht der jetzigen Beitragserhebung, da das
Grundstück keine öffentliche Verkehrsanlage ist.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 07/98 vom 14.05.1998
Straße: GROßSCHWABHÄUSER STRASSE in Jena-Isserstedt
Bildung eines Abschnittes von: HAUPTSTRASSE bis: WEIMARISCHE STRASSE
sowie eines Abschnittes von: WEG (Flurstück Nr. 596/3) bis: Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 587/2 und Nr. 587/6
Begründung:
Die Unterteilung der "Großschwabhäuser
Straße" in insgesamt zwei Abschnitte macht sich aus
beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da jeder der beiden Abschnitte
einen unterschiedlichen Verkehrscharakter hat. Damit ist eine
einheitliche Abrechnung von Straßenbeiträgen für
den gesamten Straßenkörper nicht möglich.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 08/98 vom 14.05.1998
Straße: AN DER SIEDLUNG in Jena-Isserstedt
Bildung eines Abschnittes von: HAUPTSTRASSE bis zum Weg: AN DER SIEDLUNG / GARTENSTRASSE
Begründung:
Eine Unterteilung der Straße "An der Siedlung"
in mehrere Abrechnungsabschnitte ist deswegen notwendig, weil
die Straßenfläche (= Flurstück 177) länger
ist als der jetzt abzurechnende Abschnitt der Straße. Ob
die Straße später einmal in südöstlicher
Richtung verlängert wird, steht heute noch nicht fest.
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Entscheidungen des Bauausschusses zur Kostenspaltung in Jena-Isserstedt
- beschlossen am 14.05.1998 -
Der Bauausschuß kann im Vorgriff auf eine spätere
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß
§ 9 Absatz 2 der Straßenbeitragssatzung im Einzelfall
über die Kostenspaltung einer öffentlichen Straße
entscheiden.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 01/98 vom 14.05.1998
Straße: HAUPTSTRASSE (nördlicher Teil) in Jena-Isserstedt
Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt "Am Rasen" bis "Lützerodaer Straße": a.) STRASSENBELEUCHTUNG sowie im Abschnitt von "Lützerodaer Straße" bis "Feuerwehrzufahrt": a.) GEHWEG MIT RANDSTEINEN UND RANDSTREIFEN, b.) STRASSENBELEUCHTUNG, c.) PARKFLÄCHEN, d.) BEGRÜNUNG bzw. STRASSENBEGLEITGRÜN
Begründung: Die Festlegung
der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung
zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile
der Straße bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt
worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 02/98 vom 14.05.1998
Straße: HAUPTSTRASSE (südlicher Teil) in Jena-Isserstedt
Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt von "Weimarische Straße" bis "Pfarrgartenstraße": a.) GEHWEG MIT RANDSTEINEN UND RANDSTREIFEN, b.) STRASSENBELEUCHTUNG, c.) BEGRÜNUNG bzw. STRASSENBEGLEITGRÜNsowie im Abschnitt von "Pfarrgartenstraße" bis "Am Rasen": a.) GEHWEG MIT RANDSTEINEN UND RANDSTREIFEN, b.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 03/98 vom 14.05.1998
Straße: LÜTZERODAER STRASSE (westlicher Teil) in Jena-Isserstedt
Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt von "westlicher Straßenanfang" bis "Hauptstraße": a.) FAHRBAHN, b.) GEH-WEG MIT RANDSTEINEN, c.) STRAS-SENENTWÄSSERUNG, d.) BEGRÜNUNG bzw. STRASSENBEGLEITGRÜN
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 05/98 vom 14.05.1998
Straße: AM RASEN in Jena-Isserstedt
Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt von "Hauptstraße" bis zum Weg zwischen "Am Rasen/Lindengasse": a.) GEHWEG, b.) STRASSENBELEUCHTUNG,im Abschnitt vom Weg zwischen "Am Rasen / Lindengasse" bis: "Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 107/1 und Nr. 108/3": a.) STRASSENBELEUCHTUNG sowie im Abschnitt von "Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 107/1 und Nr. 108/3" bis zum Ausbauende "Am Friedhof": a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 06/98 vom 14.05.1998
Straße: AM BURGGARTEN in Jena-Isserstedt
Abzuspaltendes Kostenbestandteil im Abschnitt von "Lindengasse" bis zum Flurstück Nr. 1129/2: a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile des Straßenabschnittes
fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 07/98 vom 14.05.1998
Straße: GROßSCHWABHÄUSER STRASSE in Jena-Isserstedt
Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt von "Hauptstraße" bis "Weimari-sche Straße": a.) GEHWEG MIT RANDSTEINEN UND RANDSTREIFEN, b.) STRASSENBELEUCHTUNG, c.) STRASSENENTWÄSSERUNG sowie im Abschnitt vom Weg (Flurstück Nr. 596/3) bis zur Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 587/2 und Nr. 587/6: a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 08/98 vom 14.05.1998
Straße: AN DER SIEDLUNG in Jena-Isserstedt
Abzuspaltendes Kostenbestandteil im Abschnitt von "Hauptstraße" bis zum Weg zwischen "An der Siedlung / Gartenstraße": a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 09/98 vom 14.05.1998
Straße: LINDENGASSE in Jena-Isserstedt
Abzuspaltendes Kostenbestandteil:
a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 10/98 vom 14.05.1998
Straße: GARTENSTRASSE in Jena-Isserstedt
Abzuspaltende Kostenbestandteile:
a.) GEHWEG, b.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 11/98 vom 14.05.1998
Straße: Weg zwischen AM RASEN und LINDENGASSE in Jena-Isserstedt
Abzuspaltendes Kostenbestandteil:
a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 12/98 vom 14.05.1998
Straße: Weg zwischen LINDENGASSE und GARTENSTRASSE in Jena-Isserstedt
Abzuspaltendes Kostenbestandteil:
a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 13/98 vom 14.05.1998
Straße: HINTER DER KIRCHE in Jena-Isserstedt
Abzuspaltendes Kostenbestandteil:
a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 14/98 vom 14.05.1998
Straße: IM WINKEL in Jena-Isserstedt
Abzuspaltendes Kostenbestandteil:
a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
fertiggestellt worden sind.
Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 16/98 vom 14.05.1998
Straße: Weg zwischen GARTENSTRASSE und AN DER SIEDLUNG in Jena-Isserstedt
Abzuspaltendes Kostenbestandteil:
a.) STRASSENBELEUCHTUNG
Begründung:
Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. §
9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung
jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße
fertiggestellt worden sind.
Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 28.05.1998 gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes vom 17.07.1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 14/1991 S. 210 ff) die Offenlegung der 1. Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen, Teil A in den Abschnitten 2.3 und 3.2 sowie des Entwurfs zum Teil B beschlossen.
Zur Planungsregion gehören die Gebiete der Landkreise
Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt,
Saale-Orla-Kreis sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena.
Während der Offenlegungsfrist om 29.06.1998 bis zum 28.07.1998 (einschließlich) erfolgt eine öffentliche Auslegung entsprechend § 13 Absatz 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
- im Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
- in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen
- bei den Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaft
Ostthüringen
Mit der Offenlegung wird jedermann die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen, Teil B sowie der 1. Fortschreibung des Teiles A in den Abschnitten 2.3 und 3.2 schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu geben.
In der Stadtverwaltung Jena, Stadtplanungsamt, 7. Etage,
Tatzendpromenade 2a, 07745 Jena, erfolgt die Offenlegung in der
Offenlegungsfrist während folgender Zeiten:
Montag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Jena, 04.06.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger
Oberbürgermeister (Siegel)
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Am 16.06.1998, 19.00 Uhr, findet im Plenarsaal des Rathauses die Sitzung des Kulturausschusses statt. Tagesordnung - Protokollkontrolle - Spielstätte Theaterhaus
- Schulweg-Sicherheit
Der Ausschußvorsitzende
Am 18.06.98, 17.30 Uhr, findet im Plenarsaal des Rathauses die gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung: - 17.00 Uhr nur Bauausschuß - Vergaben, Ablösungen - Tagesordnung - Protokollkontrolle - Beschlußvorlage Planungen zu den EXPO-Projektbereichen Stadtplatz Lobeda und Grünbrücke A4 - Vorstellung der Planungen für Wohnbauvorhaben Himmelreich (Wohnbau Dörr, Elterland Baubetreuung) - Beschlußvorlage Verkauf von Baufeldern für das Wohnungsbauvorhaben Himmelreich an Fa. Zapf GmbH und Fa. Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Bayreuth - Bericht zur technischen Ausführung Sanierung Volkshaus/Großer Saal - Entwurfsplanung und Fördermitteleinsatz für Platzgestaltung Holzmarkt - Entwurfsplanung Rosenstraße - Bericht Sachgebiet Energie des Wirtschaftsförderungsamtes - Beschlußvorlage Lichtmastenwerbung
- Sonstiges Die Ausschußvorsitzenden | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Erneuerung Fenster einschl. Fensterbänke
Kita "Anne Frank", M.-Niemöller-Str. 7, 07747 Jena Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 30.06.1998 | |
| 1 | Tischlerarbeiten | 42,00 DM | 35.- 38. KW 1998 | 10.00 Uhr | |
|
Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00087.5, mit dem Vermerk " Kita "A. Frank" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 43 21). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung der Gebühr erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht.Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.07.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Feuerlöschteich Wöllnitz
Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 19.06.1998 | |
| 1 | Sanierung Ablauf
- Absturzbauwerk DN 1000 ca. 4,5 m - Wandanschluß DN 500 | 40,00 DM | 6.7-17.7.1998 | 10.00 Uhr | |
|
Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod. Zahlungsgrund 61.00088.3 mit dem Vermerk "Feuerlöschteich Wöllnitz" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht.Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 17.07.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
Der JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V. beabsichtigt die nachstehenden
denkmalpflegerischen Bauleistungen zur Gesamtsanierung des Turmes
der Stadtkirche ST. MICHAEL mit rekonsturierender Wiederherstellung
der Turmhaube zu vergeben.
Auftraggeber: JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V.
Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A
Vertragsform: Bauvertrag
Ort der Ausführung: Jena
Art der Leistung
- Baustelleneinrichtung
- Gerüstbau
- Turm; Äußeres und Inneres
Statisch-konstruktive Sicherungen des Turmschaftes und der Treppentürme durch Vernadelung, Verankerung, Hohlraumverpressung, Stahlbetonringanker, etc.
Fundamentsanierung und- Verbreiterung
Ca. 80 cbm Natursteinaustausch (Mat. Jenaer Kalkstein)
Umfangreiche Steinmetz-Steinrestaurierungsarbeiten
Sicherungsarbeiten am Mauerwerk des Westgiebels des Kirchenschiffes
Teilabtragung und Wiederaufbau der Treppentürme
- Neue, zu rekonstruierende Turmhaube
Abbruch der heutigen Nothaube
Neue zimmermannsmäßige traditionelle Holzkonstruktion
Aufbau von Schildgiebeln (Mat. Jenaer Kalkstein)
Schieferdecker- und Spenglerarbeiten
Bekrönung
- Sonstige Arbeiten
Überarbeitung / Ergänzung des Glockenstuhls
Blitzschutz und Trocken-Feuerlöschleitung
Elektro- und Sanitärinstallationen
Innenausbauten für Zugänge und Lapidarium
Bei der Ausführung der Arbeiten sind 14 ABM-Kräfte für einen Zeitraum von 24 Monaten einzustellen, in dieser Maßnahme zu beschäftigen und die Abrechnungskriterien und Nachweise verantwortlich zu erfüllen. (Dies stellt einen Lohnstundenaufwand von 54.800 Stunden dar, die in die Baumaßnahme einzubinden sind. Der Auftragnehmer hat für diese Mitarbeiter den Mindest-Stundenlohn von DM 15,64 zu zahlen bzw. beim Vorliegen einer der Baumaßnahme entsprechenden beruflichen Qualifikation Lohn nach tariflichen Bestimmungen zu zahlen und alle bruttolohnbezogenen Lohnnebenkosten zu tragen. Nach Mitteilung des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen e.V. sind dies derzeit 92,5 %. Die entsprechenden Abführungen an die Sozialkassen werden vom Arbeitsamt Jena kontrolliert.
Die genannten ABM-Kosten sind bei der Kalkulation des Angebotes nachweislich zu berücksichtigen.
Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Der Einsatz von Subunternehmen ist nur in Rücksprache mit dem Bauherrn und für die nachstehenden Leistungseinheiten zugelassen:
Gerüstbau und Teile der Baustelleneinrichtung, Blitzschutz und Trocken-Feuerlöschleitung, Elektro- und. Sanitärinstallationen, Innenausbau für Zugänge und Lapidarium, Bekrönung (d.h. Turmspitze, Kugel und Wetterfahne), Läutetechnische Anlagen im Glockenstuhl, Modellbau von Mustern für Architekturglieder und Bauornamentik
Wenn die Bieter andere Leistungen nicht selbst ausführen können, ist für das Angebot zwingend ein Zusammenschluß von Bietergemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter gemäß § 21 Nr. 4 Abs. 1 VOB / A erforderlich: Nach Auftragserteilung hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform einer ARGE anzunehmen.
Ausführungsfristen: 01.08.1998 bis max. 31.07.2001
Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen und Abforderung:
Die Vergabeunterlagen können bis zum 17.06.1998
beim JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V., Stadtkirchenamt der Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeinde Jena in 07743 Jena, Lutherstraße 3, schriftlich,
per Fax oder persönlich gegen eine Kostenerstattung in Höhe
von 150,- DM, bei Versand zzgl. 6,40 DM (Verrechnungsscheck oder
Bareinzahlung) abgefordert werden. (Der Betrag wird nicht zurückerstattet.)
Ablauf der Frist für Einreichung der Angebote
Die Angebote müssen entweder bis zum 09.07.1998 beim JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V. im Stadtkirchenamt Jena, Lutherstraße 3, vorliegen oder können zur Submission am 10.07.1998, 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der KOMMUNALENTWICKLUNGS-GESELLSCHAFT mbH Landesbüro Thüringen, Jenergasse 6, 07743 Jena, Tel.: 03641-5924 eingereicht werden.
Die Angebote sind im verschlossenen Umschlag mit
der Kennzeichnung "Angebot STADTKIRCHE ST. MICHAEL in Jena"
abzusenden oder vorzulegen.
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge
Da noch Präzisierungen des Leistungsumfanges
durch die beauftragten Sonderfachleute zu erwarten sind, können
mit Rücksicht auf die notwendige Vergleichbarkeit der Bieter
keine Nebenangebote oder Änderungsvorschläge zugelassen
werden.
Denkmalpflegerische Präferenzen
Nach § 13 Abs. 1 Ziff. 1 b Thüringer Denkmalschutzgesetz
unterliegt die Instandsetzung des Jenaer Stadtkirchenturmes als
Kulturdenkmal von herausragender Bedeutung der Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde.
Die Vergabestelle ist deshalb verpflichtet, nur solche Bieter
zu berücksichtigen, die den Maßgaben des § 14
Abs. 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz genügen, nach dem
die Durchführung von Arbeiten nur Unternehmen übertragen
werden kann, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf denkmalpflegerischem
Gebiet nachweisen. Insoweit Bietergemeinschaften Angebote unterbreiten,
ist als deren bevollmächtigter Vertreter gem. § 21 Nr.
4 Abs. 1 VOB / A ein der Dimension des Bauvorhabens entsprechend
leistungsfähiger, ausgewiesener Denkmalpflegebetrieb zwingend
vorzusehen.
Angaben über zu erbringende Eignungsnachweise
- Referenzen über die in den letzten 5 Jahren ausgeführten Leistungen an Denkmalen, die nach Art und Umfang vergleichbar mit der vorgesehenen Bauaufgabe sind mit den Angaben über Objekt, Art der Arbeiten, Auftragssumme, Bearbeitungszeitraum, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers bzw. des betreuenden Architekten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Nachweis der maximalen Haftpflichtversicherungssumme
- Liquiditätsnachweis (Stellungnahme Hausbank oder vergleichbarer Nachweis)
- Angaben über Gesellschaftsform
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Angaben über Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angaben über jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufsgruppen
- Angaben über vorgesehenes technisches Personal
- Betriebe mit Lehrlingsausbildung werden gebeten,
die Ausbildungsplätze anzugeben
Das Fehlen dieser Angaben kann zum Ausschluß des Angebotes führen.
Bindefrist des Angebotes bis zum 01.09.1998
Geforderte Sicherheiten
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen
in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe
von 2 % der Auftragssumme eines in der Europäischen Gemeinschaft
zugelassenen Kreditinstitutes zu fordern und einen Sicherheitseinbehalt
in Höhe von 5 % der Auftragssumme vorzunehmen. (Gewährleistungsfrist
nach BGB 5 Jahre)
Zuschlagskriterien
Preisangemessenheit, Leistungsfähigkeit des
Bieters (zu erwartende Qualität und Termintreue der Leistungen),
Referenzobjekte etc.
Sonstiges
Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren
Bevollmächtigte zugelassen. Die Möglichkeit für
Auskünfte wird in den Leistungsbeschreibungen genannt.
Nachprüfstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee
2a, 99423 Weimar
Anläßlich des 1. Gründer- und Technologieforums
der Stadt Jena und des Saale-Holzland-Kreises am 23. und 24. September
1998 wird der "Innovationspreis der Sparkasse Jena 1998"
verliehen.
Für den mit 10.000 DM dotierten Preis können
interessierte kleine und mittelständische Unternehmen Antragsunterlagen
und Auskünfte in der Technologie- und Innovationspark Jena
GmbH (TIP) erhalten.
Die Antragsteller müssen mit ihrem rechtlich
selbständigen Unternehmen in der Stadt Jena oder im Saale-Holzland-Kreis
ansässig sein.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 14. August
1998 einzureichen an:
Technologie- und Innovationspark Jena GmbH
Wildenbruchstr. 15
07745 Jena
Tel. 03641/675-100
Fax. 03641/675-111
e-mail: info@tip-jena.de
http:/www.tip-jena.de
Bei Lärmbelästigung der Nachbarschaft durch motorbetriebene Rasenmäher gelten die Vorschriften der 8. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Rasenmäherlärm-Verordnung) und die Zuständigkeit bei Beschwerden liegt beim Umwelt- und Naturschutzamt. Im § 6 dieser Verordnung ist verankert, daß Räsenmäher (außer solchen im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz) an Werktagen in der Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden dürfen. Wer dies nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000,00 DM bestraft werden kann.
Für Geräte wie Gartenhäcksler, Bodenfräsen, Motorhacken, Kettensägen gelten die zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte "Außen" der VDI-Richtlinie 2058 - Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft. Unter Einbeziehung der ruheschutzbedürftigen Zeiten bedeutet dies in der Praxis, daß der Betrieb dieser Geräte bei Einhaltung der zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte in der Zeit von 7.00 - 19.00 Uhr gestattet ist, in der Zeit von 6.00 bis 7.00 und 19.00 bis 22.00 Uhr bei Einhaltung bestimmter reduzierter Immissionswerte möglich. Für Lärmbeschwerden durch diese Geräte (außer Gewerbelärm) ist das Ordnungsamt zuständig.
Bei Lärm durch Baumaschinen gilt die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm in der derzeit gültigen Fassung. Danach dürfen die gesetzlich zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte für die Tag- und Nachtzeit am nächstgelegenen Fenster eines schutzwürdigen Raumes nicht überschritten werden. An Werktagen (Montag bis Sonnabend) dürfen nur in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr lärmintensive Baumaschinen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Immissionsrichtwerte betrieben werden. Bei Lärmbeschwerden durch Baumaschinen im gewerblichen Bereich ist das Umwelt- und Naturschutzamt sowie das Bauordnungsamt, im privaten Bereich das Ordnungsamt zuständig.
Das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21.12.95
(ThürFtG) legt fest, daß die Sonntage und gesetzlichen
Feiertage gleich Tage allgemeiner Arbeitsruhe sind. Hier müssen
alle öffentlich bemerkbaren, d. h. geräuschvollen
Arbeiten, unterbleiben. Ausgenommen sind nicht störende,
nicht gewerbsmäßige und lärmverursachende Tätigkeiten
in Haus und Garten. Besonderen Schutz genießen Karfreitag,
Volkstrauertag und Totensonntag, an denen musikalische und sonstige
unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und Nebenräumen
mit Schankbetrieb sowie auch öffentliche sportliche Veranstaltungen
untersagt sind. Ausnahmen können durch das Ordnungsamt genehmigt
werden. Bei ordnungswidrigem Verhalten drohen Geldbußen
bis zu 10.000,00 DM.
Das Sparkassenbuch 2000505948 wurde am 18.05.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
Die Sparkassenbücher 2000010272, 2000764234 und 2000915593 wurden am 18.05.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 5. Juni 1998 (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 12. Juni 1998) |