Amtsblatt

der Stadt Jena

9. Jahrgang

23/98

Preis 1,00 DM11. Juni 1998


Inhaltsverzeichnis Seite
Beschlüsse des Stadtrates 240
  • Bestätigung und Würdigung der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes der Stadt Jena für das Haushaltsjahr 1998
  • Nutzung eines Mitschnittes der Stadtratssitzung durch die Imaginata
  • Erschließungsvertrag über die Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes LS 2 im Gewerbegebiet Lobeda-Süd
  • Beschlüsse des Bauausschusses 241
  • Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
  • Öffentliche Bekanntmachungen 243
  • Amtliche Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs zum Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen
  • Ausschußsitzungen
  • Öffentliche Ausschreibungen 244
    Erneuerung Fenster, einschl. Fensterbänke Kita "Anne Frank"
    Feuerlöschteich Wöllnitz
    Öffentliche Ausschreibung von denkmalpflegerischen Bauleistungen nach VOB / A 245
    Verschiedenes246
  • Innovationspreis der Sparkasse Jena 1998
  • Lärmverordnung
  • Kraftloserklärungen der Sparkasse Jena
  • Impressum

    Beschlüsse des Stadtrates

    Bestätigung und Würdigung der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes der Stadt Jena für das Haushaltsjahr 1998

    - beschl. am 20.05.1998 - Beschl.-Nr. 98/05/48/1831

    1. Festlegungspunkt 002 des Stadtratsbeschlusses Nr. 98/02/44/1746 in der Sitzung vom 26.02.1998 bezüglich der Einbringung einer Beschlußvorlage durch den Oberbürgermeister in die Sitzung des Stadtrates am 20.05.98 hinsichtlich einzuleitender Maßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses im Verwaltungshaushalt zwecks Zuführung an den Vermögenshaushalt, mindestens in Höhe der veranschlagten ordentlichen Tilgung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung, wird terminlich verschoben. Die einzuleitenden Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung werden Bestandteil des zu erarbeitenden Haushaltssicherungskonzeptes.

    2. Das Haushaltssicherungskonzept einschließlich mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm ist dem Stadtrat zu seiner Sitzung am 21.10.98 zur Beschlußfassung vorzulegen.

    Begründung:

    Mit Bescheid vom 17.04.1998, Az.: 205.23-1512.40-01/98-J hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Jena für das Haushaltsjahr 1998 bestätigt bzw. gewürdigt.

    Auf der Grundlage der äußerst schwierigen Finanzlage, dem Verlust der dauernden Leistungsfähigkeit, wurden der Stadt Jena Auflagen erteilt.

    Demnach ist der mittelfristige Finanzplan bis zum Jahr 2001 zu überarbeiten. Die Fehlbeträge sind um mindestens 50 % ab 1998 abzubauen. Die entsprechenden Unterlagen, beschlossen durch den Stadtrat, sind der Rechtsaufsichtsbehörde spätestens zum 30.10.98 vorzulegen.

    Nutzung eines Mitschnittes der Stadtratssitzung durch die Imaginata

    - beschl. am 20.05.1998 - Beschl.-Nr. 98/05/48/1826

    Dem Verein "IMAGINATA" wird gestattet, Tonmitschnitte des öffentlichen Teils der 48. und 49. Stadtratsitzung für ihr Klangprojekt "Unerhörter Wandel im öffentlichen Raum - ein akustischer Stadtrundgang" zu nutzen.

    Begründung:

    Der Verein IMAGINATA plant zur Sommer-IMAGINATA ein Klangprojekt "Unerhörter Wandel im öffentlichen Raum - ein akustischer Stadtrundgang", in dem für eine kurze Szene ein Mitschnitt einer Stadtratsitzung benötigt wird. Laut Geschäftsordnung § 25 Absatz 3 ist dafür eine Beschlußfassung des Stadtrates notwendig.

    Erschließungsvertrag über die Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes LS 2 im Gewerbegebiet Lobeda-Süd

    - beschl. am 20.05.1998 - Beschl.-Nr. 98/05/48/1829

    Der Stadtrat stimmt dem Abschluß des Erschließungsvertrages über die Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes LS 2 im Gewerbegebiet Lobeda-Süd zu.

    Begründung:

    Die Fa. Philipp Holzmann AG beabsichtigt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes LS 2 im Gewerbegebiet Lobeda-Süd die schrittweise Ansiedlung von Gewerbe.

    Entsprechend der derzeit absehbaren Gewerbeansiedlung soll ein Teilgebiet im Gebiet des Bebauungsplanes LS 2 erschlossen werden. Die Stadt überträgt die Erschließung dieses Teilgebietes auf den Erschließungsträger. Die Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen werden zu 100 % von der Fa. Philipp Holzmann AG getragen.

    Der Verkauf der Flächen der zukünftigen öffentlichen Erschließungsanlagen an die Stadt Jena wird ebenfalls durch diesen Vertrag geregelt.

    Die Herstellung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen soll in einer noch abzuschließenden Vertragsergänzung zwischen dem Erschließungsträger und dem Wasser- und Abwasserzweckverband Jena geregelt werden.

    Die Stadt Jena und die Fa. Philipp Holzmann AG hatten bereits am 26.04.1993 bezüglich des Geltungsbereiches der seinerzeitigen Bebauungsplanentwürfe LS 1, LS 3 und LS 4 einen Erschließungsvertrag abgeschlossen. Dieser Erschließungsvertrag wurde allerdings lediglich hinsichtlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes LS 1 wirksam. Die Erschließungsanlagen in dem Bereich LS 1 wurden von der Fa. Philipp Holzmann AG erstellt. Des weiteren wurden in einem Teilbereich des Bebauungsplangebietes LS 3 die Erschließungsanlagen hergestellt, soweit diese für die Ansiedlung der Fa. DEKRA benötigt wurden.

    Mit dem hier vorliegenden Erschließungsvertrag wird der ursprüngliche Erschließungsvertrag vom 26.04.1993, soweit dieser die Bebauungsplangebiete LS 3 und LS 4 betrifft mit Ausnahme der für die Fa. DEKRA bereits hergestellten Erschließungsanlage aufgehoben. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, daß infolge der bisherigen Ungewißheit über die Trassenführung der Bundesautobahn A 4 die Bebauungspläne LS 3 und LS 4 nicht zur Rechtskraft geführt werden können.


    Beschlüsse des Bauausschusses

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Entscheidungen des Bauausschusses des Stadtrates Jena zur Abschnittsbildung in Jena-Isserstedt

    - beschlossen am 14.05.1998 -

    Der Bauausschuß kann im Vorgriff auf eine spätere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 8 Absatz 4 der Straßenbeitragssatzung im Einzelfall über die Bildung selbständiger Abschnitte einer öffentlichen Straße entscheiden.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 01/98 vom 14.05.1998

    Straße: HAUPTSTRASSE (nördlicher Teil) in Jena-Isserstedt

    Bildung eines Abschnittes von: AM RASEN bis: LÜTZERODAER STRASSE sowie eines Abschnittes von: LÜTZERODAER STRASSE bis zur Straße: FEUERWEHRZUFAHRT

    Begründung:

    Die Unterteilung der "Hauptstraße" in insgesamt vier Abrechnungsabschnitte, wobei in diesem Antrag zwei dieser vier Abschnitte enthalten sind, macht sich aus beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da in jedem der insgesamt vier Abschnitte unterschiedliche Herstellungsarbeiten durchgeführt worden sind und damit eine einheitlich beitragsgerechte Abrechnung von Straßenbeiträgen über die gesamte Straßenlänge nicht möglich ist.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 02/98 vom 14.05.1998

    Straße: HAUPTSTRASSE (südlicher Teil) in Jena-Isserstedt

    Bildung eines Abschnittes von: WEIMARISCHE STRASSE/Einmündung in die B7 bis: PFARRGARTENSTRASSE sowie eines Abschnittes von: PFARRGARTENSTRASSE bis zur Straße: AM RASEN

    Begründung:

    Die Unterteilung der "Hauptstraße" in insgesamt vier Abrechnungsabschnitte, wobei in diesem Antrag zwei dieser vier Abschnitte enthalten sind, macht sich aus beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da in jedem der insgesamt vier Abschnitte unterschiedliche Herstellungsarbeiten durchgeführt worden sind und damit eine einheitlich beitragsgerechte Abrechnung von Straßenbeiträgen über die gesamte Straßenlänge nicht möglich ist.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 03/98 vom 14.05.1998

    Straße: LÜTZERODAER STRASSE (westlicher Teil) in Jena-Isserstedt

    Bildung eines Abschnittes von: WESTLICHER STRASSENANFANG bis: HAUPTSTRASSE

    Begründung:

    Die Unterteilung der "Lützerodaer Straße" in zwei Abrechnungsabschnitte, macht sich aus beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da in jedem der zwei Abschnitte eine unterschiedliche Klassifizierung vorliegt und damit eine einheitliche Abrechnung von Straßenbeiträgen über die gesamte Straßenlänge nicht möglich ist.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 04/98 vom 14.05.1998

    Straße: LÜTZERODAER STRASSE (östlicher Teil) in Jena-Isserstedt

    Bildung eines Abschnittes von: HAUPTSTRASSE bis: EINMÜNDUNG PARKSTRASSE (Lindenpark) AM ORTSAUSGANG

    Begründung:

    Die Unterteilung der "Lützerodaer Straße" in zwei Abrechnungsabschnitte, macht sich aus beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da in jedem der zwei Abschnitte eine unterschiedliche Klassifizierung vorliegt und damit eine einheitliche Abrechnung von Straßenbeiträgen über die gesamte Straßenlänge nicht möglich ist.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 05/98 vom 14.05.1998

    Straße: AM RASEN in Jena-Isserstedt

    Bildung eines Abschnittes von: HAUPTSTRASSE bis zum Weg zwischen: AM RASEN / LINDENGASSE,

    eines Abschnittes von: WEG ZWISCHEN AM RASEN / LINDENGASSE bis: Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 107/1 und Nr. 108/3 sowie eines Abschnittes von: Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 107/1 und Nr. 108/3 bis: Ausbauende AM FRIEDHOF

    Begründung:

    Die Unterteilung der Straße "Am Rasen" in insgesamt drei Abrechnungsabschnitte macht sich aus beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da in jedem der drei Abschnitte unterschiedliche Herstellungsarbeiten durchgeführt worden sind und damit eine einheitlich beitragsgerechte Abrechnung von Straßenbeiträgen über die gesamte Straßenlänge nicht möglich ist.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 06/98 vom 14.05.1998

    Straße: AM BURGGARTEN in Jena-Isserstedt

    Bildung eines Abschnittes von: LINDENGASSE bis: Flurstück Nr. 1129/2

    Begründung:

    Die Abschnittsbildung und Unterteilung der Straße "Am Burggarten" in mehrere Abrechnungsabschnitte macht sich aus beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da bisher nur in dem o.g. Straßenabschnitt beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen durch-geführt worden sind. Die auf dem Grundstück Nr. 1129/2 (= verlängerter Weg "Am Burggarten") gesetzten Leuchten unterliegen nicht der jetzigen Beitragserhebung, da das Grundstück keine öffentliche Verkehrsanlage ist.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 07/98 vom 14.05.1998

    Straße: GROßSCHWABHÄUSER STRASSE in Jena-Isserstedt

    Bildung eines Abschnittes von: HAUPTSTRASSE bis: WEIMARISCHE STRASSE

    sowie eines Abschnittes von: WEG (Flurstück Nr. 596/3) bis: Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 587/2 und Nr. 587/6

    Begründung:

    Die Unterteilung der "Großschwabhäuser Straße" in insgesamt zwei Abschnitte macht sich aus beitragsrechtlicher Sicht notwendig, da jeder der beiden Abschnitte einen unterschiedlichen Verkehrscharakter hat. Damit ist eine einheitliche Abrechnung von Straßenbeiträgen für den gesamten Straßenkörper nicht möglich.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 08/98 vom 14.05.1998

    Straße: AN DER SIEDLUNG in Jena-Isserstedt

    Bildung eines Abschnittes von: HAUPTSTRASSE bis zum Weg: AN DER SIEDLUNG / GARTENSTRASSE

    Begründung:

    Eine Unterteilung der Straße "An der Siedlung" in mehrere Abrechnungsabschnitte ist deswegen notwendig, weil die Straßenfläche (= Flurstück 177) länger ist als der jetzt abzurechnende Abschnitt der Straße. Ob die Straße später einmal in südöstlicher Richtung verlängert wird, steht heute noch nicht fest.

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

    Entscheidungen des Bauausschusses zur Kostenspaltung in Jena-Isserstedt

    - beschlossen am 14.05.1998 -

    Der Bauausschuß kann im Vorgriff auf eine spätere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 9 Absatz 2 der Straßenbeitragssatzung im Einzelfall über die Kostenspaltung einer öffentlichen Straße entscheiden.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 01/98 vom 14.05.1998

    Straße: HAUPTSTRASSE (nördlicher Teil) in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt "Am Rasen" bis "Lützerodaer Straße": a.) STRASSENBELEUCHTUNG sowie im Abschnitt von "Lützerodaer Straße" bis "Feuerwehrzufahrt": a.) GEHWEG MIT RANDSTEINEN UND RANDSTREIFEN, b.) STRASSENBELEUCHTUNG, c.) PARKFLÄCHEN, d.) BEGRÜNUNG bzw. STRASSENBEGLEITGRÜN

    Begründung: Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 02/98 vom 14.05.1998

    Straße: HAUPTSTRASSE (südlicher Teil) in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt von "Weimarische Straße" bis "Pfarrgartenstraße": a.) GEHWEG MIT RANDSTEINEN UND RANDSTREIFEN, b.) STRASSENBELEUCHTUNG, c.) BEGRÜNUNG bzw. STRASSENBEGLEITGRÜNsowie im Abschnitt von "Pfarrgartenstraße" bis "Am Rasen": a.) GEHWEG MIT RANDSTEINEN UND RANDSTREIFEN, b.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 03/98 vom 14.05.1998

    Straße: LÜTZERODAER STRASSE (westlicher Teil) in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt von "westlicher Straßenanfang" bis "Hauptstraße": a.) FAHRBAHN, b.) GEH-WEG MIT RANDSTEINEN, c.) STRAS-SENENTWÄSSERUNG, d.) BEGRÜNUNG bzw. STRASSENBEGLEITGRÜN

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 05/98 vom 14.05.1998

    Straße: AM RASEN in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt von "Hauptstraße" bis zum Weg zwischen "Am Rasen/Lindengasse": a.) GEHWEG, b.) STRASSENBELEUCHTUNG,im Abschnitt vom Weg zwischen "Am Rasen / Lindengasse" bis: "Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 107/1 und Nr. 108/3": a.) STRASSENBELEUCHTUNG sowie im Abschnitt von "Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 107/1 und Nr. 108/3" bis zum Ausbauende "Am Friedhof": a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 06/98 vom 14.05.1998

    Straße: AM BURGGARTEN in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltendes Kostenbestandteil im Abschnitt von "Lindengasse" bis zum Flurstück Nr. 1129/2: a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 07/98 vom 14.05.1998

    Straße: GROßSCHWABHÄUSER STRASSE in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltende Kostenbestandteile im Abschnitt von "Hauptstraße" bis "Weimari-sche Straße": a.) GEHWEG MIT RANDSTEINEN UND RANDSTREIFEN, b.) STRASSENBELEUCHTUNG, c.) STRASSENENTWÄSSERUNG sowie im Abschnitt vom Weg (Flurstück Nr. 596/3) bis zur Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 587/2 und Nr. 587/6: a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 08/98 vom 14.05.1998

    Straße: AN DER SIEDLUNG in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltendes Kostenbestandteil im Abschnitt von "Hauptstraße" bis zum Weg zwischen "An der Siedlung / Gartenstraße": a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße bzw. des Straßenabschnittes fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 09/98 vom 14.05.1998

    Straße: LINDENGASSE in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltendes Kostenbestandteil:

    a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 10/98 vom 14.05.1998

    Straße: GARTENSTRASSE in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltende Kostenbestandteile:

    a.) GEHWEG, b.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 11/98 vom 14.05.1998

    Straße: Weg zwischen AM RASEN und LINDENGASSE in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltendes Kostenbestandteil:

    a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 12/98 vom 14.05.1998

    Straße: Weg zwischen LINDENGASSE und GARTENSTRASSE in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltendes Kostenbestandteil:

    a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 13/98 vom 14.05.1998

    Straße: HINTER DER KIRCHE in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltendes Kostenbestandteil:

    a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 14/98 vom 14.05.1998

    Straße: IM WINKEL in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltendes Kostenbestandteil:

    a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt worden sind.

    Beschluß des Bauausschusses Nr. BVA 16/98 vom 14.05.1998

    Straße: Weg zwischen GARTENSTRASSE und AN DER SIEDLUNG in Jena-Isserstedt

    Abzuspaltendes Kostenbestandteil:

    a.) STRASSENBELEUCHTUNG

    Begründung:

    Die Festlegung der Kostenspaltung ist gem. § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt worden sind.

    Öffentliche Bekanntmachungen

    Amtliche Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs zum Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen

    Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 28.05.1998 gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes vom 17.07.1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 14/1991 S. 210 ff) die Offenlegung der 1. Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen, Teil A in den Abschnitten 2.3 und 3.2 sowie des Entwurfs zum Teil B beschlossen.

    Zur Planungsregion gehören die Gebiete der Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena.

    Während der Offenlegungsfrist om 29.06.1998 bis zum 28.07.1998 (einschließlich) erfolgt eine öffentliche Auslegung entsprechend § 13 Absatz 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

    - im Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar

    - in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen

    - bei den Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen

    Mit der Offenlegung wird jedermann die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen, Teil B sowie der 1. Fortschreibung des Teiles A in den Abschnitten 2.3 und 3.2 schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu geben.

    In der Stadtverwaltung Jena, Stadtplanungsamt, 7. Etage, Tatzendpromenade 2a, 07745 Jena, erfolgt die Offenlegung in der Offenlegungsfrist während folgender Zeiten:

    Montag von 8.00 bis 16.00 Uhr

    Dienstag von 8.00 bis 16.00 Uhr

    Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr

    Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr

    Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Jena, 04.06.1998

    Stadt Jena

    DER OBERBÜRGERMEISTER

    gez. Dr. habil. P. Röhlinger

    Oberbürgermeister (Siegel)

    Öffentliche Bekanntmachung

    - Ausschußsitzungen -

    Am 16.06.1998, 19.00 Uhr, findet im Plenarsaal des Rathauses die Sitzung des Kulturausschusses statt.

    Tagesordnung

    - Protokollkontrolle

    - Spielstätte Theaterhaus

    - Schulweg-Sicherheit

    Der Ausschußvorsitzende

    Am 18.06.98, 17.30 Uhr, findet im Plenarsaal des Rathauses die gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses statt.

    Tagesordnung:

    - 17.00 Uhr nur Bauausschuß - Vergaben, Ablösungen

    - Tagesordnung

    - Protokollkontrolle

    - Beschlußvorlage Planungen zu den EXPO-Projektbereichen Stadtplatz Lobeda und Grünbrücke A4

    - Vorstellung der Planungen für Wohnbauvorhaben Himmelreich (Wohnbau Dörr, Elterland Baubetreuung)

    - Beschlußvorlage Verkauf von Baufeldern für das Wohnungsbauvorhaben Himmelreich an Fa. Zapf GmbH und Fa. Wohnungs- und Gewerbebau GmbH Bayreuth

    - Bericht zur technischen Ausführung Sanierung Volkshaus/Großer Saal

    - Entwurfsplanung und Fördermitteleinsatz für Platzgestaltung Holzmarkt

    - Entwurfsplanung Rosenstraße

    - Bericht Sachgebiet Energie des Wirtschaftsförderungsamtes

    - Beschlußvorlage Lichtmastenwerbung

    - Sonstiges

    Die Ausschußvorsitzenden

    Öffentliche Ausschreibungen


    Öffentliche Ausschreibung der

    Stadt Jena nach VOB/A

    Vorhaben: Erneuerung Fenster einschl. Fensterbänke

    Kita "Anne Frank", M.-Niemöller-Str. 7, 07747 Jena

    Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus:

    LosLeistung Kosten-beitragVoraussichtl. Ausführungs-

    zeitraum

    Eröffnungs-

    termin

    30.06.1998

    1Tischlerarbeiten 42,00 DM35.- 38. KW 1998 10.00 Uhr

    Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00087.5, mit dem Vermerk " Kita "A. Frank" einzuzahlen ist.

    Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 43 21). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung der Gebühr erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht.Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen.

    Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.07.1998.

    Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt,

    Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar

    Stadt Jena




    Öffentliche Ausschreibung der

    Stadt Jena nach VOB/A

    Vorhaben: Feuerlöschteich Wöllnitz

    Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus:

    LosLeistung Kosten-beitrag Voraussichtl. Ausführungs-

    zeitraum

    Eröffnungs-

    termin

    19.06.1998

    1Sanierung Ablauf

    - Absturzbauwerk DN 1000

    ca. 4,5 m

    - Wandanschluß DN 500

    40,00 DM 6.7-17.7.1998 10.00 Uhr

    Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod. Zahlungsgrund 61.00088.3 mit dem Vermerk "Feuerlöschteich Wöllnitz" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht.Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen.

    Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 17.07.1998.

    Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt,

    Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar

    Stadt Jena



    Öffentliche Ausschreibung von denkmalpflegerischen Bauleistungen nach VOB / A

    Der JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V. beabsichtigt die nachstehenden denkmalpflegerischen Bauleistungen zur Gesamtsanierung des Turmes der Stadtkirche ST. MICHAEL mit rekonsturierender Wiederherstellung der Turmhaube zu vergeben.

    Auftraggeber: JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V.

    Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB / A

    Vertragsform: Bauvertrag

    Ort der Ausführung: Jena

    Art der Leistung

    - Baustelleneinrichtung

    - Gerüstbau

    - Turm; Äußeres und Inneres

    Statisch-konstruktive Sicherungen des Turmschaftes und der Treppentürme durch Vernadelung, Verankerung, Hohlraumverpressung, Stahlbetonringanker, etc.

    Fundamentsanierung und- Verbreiterung

    Ca. 80 cbm Natursteinaustausch (Mat. Jenaer Kalkstein)

    Umfangreiche Steinmetz-Steinrestaurierungsarbeiten

    Sicherungsarbeiten am Mauerwerk des Westgiebels des Kirchenschiffes

    Teilabtragung und Wiederaufbau der Treppentürme

    - Neue, zu rekonstruierende Turmhaube

    Abbruch der heutigen Nothaube

    Neue zimmermannsmäßige traditionelle Holzkonstruktion

    Aufbau von Schildgiebeln (Mat. Jenaer Kalkstein)

    Schieferdecker- und Spenglerarbeiten

    Bekrönung

    - Sonstige Arbeiten

    Überarbeitung / Ergänzung des Glockenstuhls

    Blitzschutz und Trocken-Feuerlöschleitung

    Elektro- und Sanitärinstallationen

    Innenausbauten für Zugänge und Lapidarium

    Bei der Ausführung der Arbeiten sind 14 ABM-Kräfte für einen Zeitraum von 24 Monaten einzustellen, in dieser Maßnahme zu beschäftigen und die Abrechnungskriterien und Nachweise verantwortlich zu erfüllen. (Dies stellt einen Lohnstundenaufwand von 54.800 Stunden dar, die in die Baumaßnahme einzubinden sind. Der Auftragnehmer hat für diese Mitarbeiter den Mindest-Stundenlohn von DM 15,64 zu zahlen bzw. beim Vorliegen einer der Baumaßnahme entsprechenden beruflichen Qualifikation Lohn nach tariflichen Bestimmungen zu zahlen und alle bruttolohnbezogenen Lohnnebenkosten zu tragen. Nach Mitteilung des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen e.V. sind dies derzeit 92,5 %. Die entsprechenden Abführungen an die Sozialkassen werden vom Arbeitsamt Jena kontrolliert.

    Die genannten ABM-Kosten sind bei der Kalkulation des Angebotes nachweislich zu berücksichtigen.

    Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.

    Der Einsatz von Subunternehmen ist nur in Rücksprache mit dem Bauherrn und für die nachstehenden Leistungseinheiten zugelassen:

    Gerüstbau und Teile der Baustelleneinrichtung, Blitzschutz und Trocken-Feuerlöschleitung, Elektro- und. Sanitärinstallationen, Innenausbau für Zugänge und Lapidarium, Bekrönung (d.h. Turmspitze, Kugel und Wetterfahne), Läutetechnische Anlagen im Glockenstuhl, Modellbau von Mustern für Architekturglieder und Bauornamentik

    Wenn die Bieter andere Leistungen nicht selbst ausführen können, ist für das Angebot zwingend ein Zusammenschluß von Bietergemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter gemäß § 21 Nr. 4 Abs. 1 VOB / A erforderlich: Nach Auftragserteilung hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform einer ARGE anzunehmen.

    Ausführungsfristen: 01.08.1998 bis max. 31.07.2001

    Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen und Abforderung:

    Die Vergabeunterlagen können bis zum 17.06.1998 beim JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V., Stadtkirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Jena in 07743 Jena, Lutherstraße 3, schriftlich, per Fax oder persönlich gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 150,- DM, bei Versand zzgl. 6,40 DM (Verrechnungsscheck oder Bareinzahlung) abgefordert werden. (Der Betrag wird nicht zurückerstattet.)

    Ablauf der Frist für Einreichung der Angebote

    Die Angebote müssen entweder bis zum 09.07.1998 beim JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V. im Stadtkirchenamt Jena, Lutherstraße 3, vorliegen oder können zur Submission am 10.07.1998, 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der KOMMUNALENTWICKLUNGS-GESELLSCHAFT mbH Landesbüro Thüringen, Jenergasse 6, 07743 Jena, Tel.: 03641-5924 eingereicht werden.

    Die Angebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung "Angebot STADTKIRCHE ST. MICHAEL in Jena" abzusenden oder vorzulegen.

    Nebenangebote oder Änderungsvorschläge

    Da noch Präzisierungen des Leistungsumfanges durch die beauftragten Sonderfachleute zu erwarten sind, können mit Rücksicht auf die notwendige Vergleichbarkeit der Bieter keine Nebenangebote oder Änderungsvorschläge zugelassen werden.

    Denkmalpflegerische Präferenzen

    Nach § 13 Abs. 1 Ziff. 1 b Thüringer Denkmalschutzgesetz unterliegt die Instandsetzung des Jenaer Stadtkirchenturmes als Kulturdenkmal von herausragender Bedeutung der Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde. Die Vergabestelle ist deshalb verpflichtet, nur solche Bieter zu berücksichtigen, die den Maßgaben des § 14 Abs. 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz genügen, nach dem die Durchführung von Arbeiten nur Unternehmen übertragen werden kann, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf denkmalpflegerischem Gebiet nachweisen. Insoweit Bietergemeinschaften Angebote unterbreiten, ist als deren bevollmächtigter Vertreter gem. § 21 Nr. 4 Abs. 1 VOB / A ein der Dimension des Bauvorhabens entsprechend leistungsfähiger, ausgewiesener Denkmalpflegebetrieb zwingend vorzusehen.

    Angaben über zu erbringende Eignungsnachweise

    - Referenzen über die in den letzten 5 Jahren ausgeführten Leistungen an Denkmalen, die nach Art und Umfang vergleichbar mit der vorgesehenen Bauaufgabe sind mit den Angaben über Objekt, Art der Arbeiten, Auftragssumme, Bearbeitungszeitraum, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers bzw. des betreuenden Architekten

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft

    - Nachweis der maximalen Haftpflichtversicherungssumme

    - Liquiditätsnachweis (Stellungnahme Hausbank oder vergleichbarer Nachweis)

    - Angaben über Gesellschaftsform

    - Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    - Angaben über Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

    - Angaben über jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufsgruppen

    - Angaben über vorgesehenes technisches Personal

    - Betriebe mit Lehrlingsausbildung werden gebeten, die Ausbildungsplätze anzugeben

    Das Fehlen dieser Angaben kann zum Ausschluß des Angebotes führen.

    Bindefrist des Angebotes bis zum 01.09.1998

    Geforderte Sicherheiten

    Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 2 % der Auftragssumme eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes zu fordern und einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Auftragssumme vorzunehmen. (Gewährleistungsfrist nach BGB 5 Jahre)

    Zuschlagskriterien

    Preisangemessenheit, Leistungsfähigkeit des Bieters (zu erwartende Qualität und Termintreue der Leistungen), Referenzobjekte etc.

    Sonstiges

    Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen. Die Möglichkeit für Auskünfte wird in den Leistungsbeschreibungen genannt.

    Nachprüfstelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar

    Der Vorstand des JENAER KIRCHBAUVEREIN e.V.


    Verschiedenes

    Innovationspreis der Sparkasse Jena 1998

    Anläßlich des 1. Gründer- und Technologieforums der Stadt Jena und des Saale-Holzland-Kreises am 23. und 24. September 1998 wird der "Innovationspreis der Sparkasse Jena 1998" verliehen.

    Für den mit 10.000 DM dotierten Preis können interessierte kleine und mittelständische Unternehmen Antragsunterlagen und Auskünfte in der Technologie- und Innovationspark Jena GmbH (TIP) erhalten.

    Die Antragsteller müssen mit ihrem rechtlich selbständigen Unternehmen in der Stadt Jena oder im Saale-Holzland-Kreis ansässig sein.

    Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 14. August 1998 einzureichen an:

    Technologie- und Innovationspark Jena GmbH

    Wildenbruchstr. 15

    07745 Jena

    Tel. 03641/675-100

    Fax. 03641/675-111

    e-mail: info@tip-jena.de

    http:/www.tip-jena.de


    Lärmverordnung

    Bei Lärmbelästigung der Nachbarschaft durch motorbetriebene Rasenmäher gelten die Vorschriften der 8. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Rasenmäherlärm-Verordnung) und die Zuständigkeit bei Beschwerden liegt beim Umwelt- und Naturschutzamt. Im § 6 dieser Verordnung ist verankert, daß Räsenmäher (außer solchen im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz) an Werktagen in der Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden dürfen. Wer dies nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000,00 DM bestraft werden kann.

    Für Geräte wie Gartenhäcksler, Bodenfräsen, Motorhacken, Kettensägen gelten die zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte "Außen" der VDI-Richtlinie 2058 - Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft. Unter Einbeziehung der ruheschutzbedürftigen Zeiten bedeutet dies in der Praxis, daß der Betrieb dieser Geräte bei Einhaltung der zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte in der Zeit von 7.00 - 19.00 Uhr gestattet ist, in der Zeit von 6.00 bis 7.00 und 19.00 bis 22.00 Uhr bei Einhaltung bestimmter reduzierter Immissionswerte möglich. Für Lärmbeschwerden durch diese Geräte (außer Gewerbelärm) ist das Ordnungsamt zuständig.

    Bei Lärm durch Baumaschinen gilt die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm in der derzeit gültigen Fassung. Danach dürfen die gesetzlich zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte für die Tag- und Nachtzeit am nächstgelegenen Fenster eines schutzwürdigen Raumes nicht überschritten werden. An Werktagen (Montag bis Sonnabend) dürfen nur in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr lärmintensive Baumaschinen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Immissionsrichtwerte betrieben werden. Bei Lärmbeschwerden durch Baumaschinen im gewerblichen Bereich ist das Umwelt- und Naturschutzamt sowie das Bauordnungsamt, im privaten Bereich das Ordnungsamt zuständig.

    Das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21.12.95 (ThürFtG) legt fest, daß die Sonntage und gesetzlichen Feiertage gleich Tage allgemeiner Arbeitsruhe sind. Hier müssen alle öffentlich bemerkbaren, d. h. geräuschvollen Arbeiten, unterbleiben. Ausgenommen sind nicht störende, nicht gewerbsmäßige und lärmverursachende Tätigkeiten in Haus und Garten. Besonderen Schutz genießen Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag, an denen musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie auch öffentliche sportliche Veranstaltungen untersagt sind. Ausnahmen können durch das Ordnungsamt genehmigt werden. Bei ordnungswidrigem Verhalten drohen Geldbußen bis zu 10.000,00 DM.



    Kraftloserklärung

    Das Sparkassenbuch 2000505948 wurde am 18.05.1998 für kraftlos erklärt.

    Sparkasse Jena



    Kraftloserklärung

    Die Sparkassenbücher 2000010272, 2000764234 und 2000915593 wurden am 18.05.1998 für kraftlos erklärt.

    Sparkasse Jena


    Impressum

    Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert

    Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena,

    Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr.

    Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 5. Juni 1998

    (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 12. Juni 1998)