Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
24/98 |
| Preis 1,00 DM | 18. Juni 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 248 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 251 |
| Öffentliche Ausschreibungen | 252 |
| Wohngebiet Himmelreich - Freianlagen - Grünflächen | |
| Wohngebiet Himmelreich - Beleuchtung Grünzug | |
| Verschiedenes | 254 |
| Impressum |
- beschl. am 20.05.1998 - Beschl.-Nr. 98/05/48/1830
1. Im Zeitraum vom 30.06.1998 bis 20.02.1999 erfolgt
die Sanierung des Großen Saales im Volkshaus. Das Saalgebäude
bleibt für die Zeit der Bauarbeiten geschlossen.
2. Die Sanierung erfolgt mit dem Ziel, möglichst
variabler Funktionalität im Sinne der bisherigen Nutzung.
3. Die Sanierung beginnt mit dem Saal. Die Sanierung
des Foyers, der Haupt- und Nebentreppenhäuser sowie des Oberlichtsaals
erfolgt erst bei gesicherter Finanzierung.
4. Der Einsatz von Städtebaufördermitteln
in Höhe von 4.713.000 DM für den Bauabschnitt "Großer
Saal" wird bestätigt.
Begründung:
Seit 1993 wird im Volkshaus gebaut und saniert. Bis
1995 konnten das sogenannte Lehrgebäude mit den Arbeits-
und Verwaltungsräumen der Philharmonie und der Stadtbibliothek
fertiggestellt werden. Damit konnten diese beiden bedeutenden
Kultureinrichtungen, die vormals in unzulänglicher Weise
oder in zu kleinen Räumen untergebracht waren, nunmehr angemessen
und funktionsfähig untergebracht werden.
Zur weiteren vollständigen Sanierung des Saaltraktes
wurde dem Kulturausschuß am 24. April 1995 ein umfassendes
Nutzungskonzept vorgelegt und bestätigt. Dies ist die Grundlage
der nunmehr für die Ausbauphase Juli 1998 bis Februar 1999
vorgesehenen Maßnahmen.
Schon 1995 bestand Einigung darin, daß selbst
bei einem zu realisierenden neuen Kultur- und Kongreßzentrum
die Sanierung des Volkshauses weiterhin dringend erforderlich
ist, gleichzeitig jedoch Qualitätssteigerungen notwendig
werden.
Das Volkshaus ist der einzige Veranstaltungsort in
der Stadt mit einer Saalkapazität von maximal 1.000 Besuchern.
Das Objekt dient vielfältigen Nutzungen, die nur dort möglich sind:
- Konzert- und Probenraum Philharmonie
- Tagungs- und Kongreßort bei 500 - 600 Personen
- Repräsentative Veranstaltungen der Universität
- Ort kultureller und politischer Großveranstaltungen
- Bereitstellung an Dritte, private und institutionelle Veranstalter
- Ausstellungen
Damit erfüllt das Volkshaus die Funktion des
einigen zentralen Veranstaltungsortes in Jena in der beschriebenen
Größenordnung.
Nutzungs- und Sanierungskonzept
Hinsichtlich der oben beschriebenen Bedeutung zielt
die Sanierung auf Vollständigkeit der vorgesehenen Maßnahmen
und Behebung von gegenwärtig funktionalen Defiziten. Mit
der Renovierung des kleinen Saals und der Neugestaltung des Schaeffersaales
sowie der möglichen Mitnutzung der Räume 10/11 im 2.
Obergeschoß Bibliothek, konnte nunmehr ein bessere Voraussetzung
für Tagungsmöglichkeiten erzielt werden. Außerdem
werden die Räume ständig für Proben und kleine
Veranstaltungen genutzt. Mit der Sanierung der Treppenhäuser
und des Oberlichtsaales wird das Haus insbesondere auf das ästhetische
Niveau gehoben, welches die anderen Gebäudeteile schon aufweisen.
Neben der schon erfolgten Erneuerung der Heizung
mit Wärmedämmung der Decke ist eine komplexe Sanierung
des großen Saales dringend erforderlich. Dazu gehören
neben den bautechnischen Leistungen und dem Einbau einer Be- und
Entlüftungsanlage die Ausstattung mit professioneller Bühnenbeleuchtung
und Tontechnik, Tagungstechnik und modernen Kommunikationssystemen.
Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen
sind in der Anlage 1 "Technische Aufgabenstellung" enthalten.
Für alle Bereiche (Großer Saal, Treppenhäuser,
Oberlichtsaal, Foyer und Nebenräume) ist außerdem den
brandschutz- und sicherheitstechnischen Auflagen nachzukommen.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist die Ausstattung
des Großen Saales mit neuer Parkett-Bestuhlung nicht enthalten,
da diese Leistungen im Rahmen der Städtebauförderung
nicht förderfähig sind.
Die Sanierung des Foyers in der optimalen Variante
wäre verbunden mit der Erweiterung der hauseigenen Gastronomie
durch Überdachung des Lutherdurchganges. Hier besteht noch
Entscheidungsbedarf. Mit der gastronomischen Einrichtung, die
aufgrund der vorgegebenen baulichen Begrenzungen und aus Denkmalschutzgründen
nur an das Foyer ausgliederbar ist, wird außerdem die Vermarktbarkeit
und Wirtschaftlichkeit des Volkshauses gesteigert. Diese Optimalvariante
ist allerdings gegenwärtig aus verschiedenen Gründen
nicht umsetzbar.
Nur die Realisierung aller genannten Maßnahmen
führt zu einem Qualitäts- und Attraktivitätsgewinn,
der eine zukünftige dauerhafte professionelle Nutzung und
Vermarktung sichert.
Sofern Jena nicht komplett von den Städten Gera
(Kultur- und Kongreßzentrum), Erfurt (Kaisersaal, Thüringenhalle
und neues Messezentrum) sowie Weimar (neue Weimarhalle und auch
andere sanierte Einrichtungen) "abgehangen" werden soll,
sind diese Baumaßnahmen und Ausstattungen unerläßlich.
Ferner steht mittelfristig die Dach- und Fassadensanierung
an. Die bisher ausgehandelten Städtebaufördermittel
wurden insbesondere mit Blick auf die Aktivitäten für
Weimar - Kulturstadt Europa 1999 - bereitgestellt. Sie sind aber
für den Sanierungsbedarf nicht ausreichend, andererseits
jedoch eine auf Jahre nicht wiedererzielbare Chance bei der Durchführung
der formulierten Anforderungen, das Volkshaus auch für die
Zukunft zu einem konkurrenzfähigen Veranstaltungszentrum
herzurichten.
Im Vorfeld der Realisierung auf Basis des Nutzungskonzeptes wurde zur ästhetischen Gestaltung der Baukunstbeirat hinzugezogen.
Mit den vom Thüringer Landesverwaltungsamt vorabgestimmten
Städtebaufördermitteln für 1998 kann ausschließlich
die Variante 2a, Großer Saal, realisiert werden. Alle anderen
Bereiche, wie Foyer, Treppenhäuser, Oberlichtsaal, Dach und
Fassade müssen in nachfolgenden Bauabschnitten entsprechend
der Sicherung der finanziellen Mittel realisiert werden.
Finanzierung/Umsetzung
Zur Finanzierung des Bauabschnittes "Großer
Saal" der Maßnahme Sanierung Volkshaus ist der Einsatz
von 100 % Städtebaufördermitteln vorgesehen. Vom Fördergeber
wird für diese Maßnahme kein zusätzlicher Eigenanteil
gefordert. Die Finanzierung soll dabei mit 75%, d. h. 3.534.800
DM, aus dem Bund-Länder-Programm für städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und mit 22,5 %, d.
h. 1.060.400 DM, aus dem Thüringer Landesprogramm zur Förderung
strukturwirksamer städtebaulicher Maßnahmen sowie mit
einem Anteil der Stadt von 2,5 % erfolgen. Da die Kommunalentwicklung
(KE) die Fördermittelbewirtschaftung übernommen hat,
sind im Haushalt 1998 der Stadt nur die Eigenmittel in Höhe
von 117.800 DM enthalten.
Anlage 1
Technische Aufgabenstellung mit Kostenübersicht
Für das Volkshaus liegt eine denkmalpflegerische
Zielstellung vor. Alle aufgeführten Leistungen wurden unter
Berücksichtigung der darin enthaltenen Auflagen und Hinweise
erarbeitet.
Großer Saal
Los 1 Bauleistungen
Alle aus dem Einbau der Lüftungsanlage, der
Elt-Installation, der Bühnentechnik sowie der Herstellung
der Brandsicherheit erforderlichen Bauleistungen (Öffnen
und Schließen von Schächten und Kanälen, Aufnehmen
des Rangfußbodens und Neuausbildung für die Führung
von Lüftungs- und Elektrokanälen, Aufnahme des Parketts
und Öffnen des Saalfußbodens zur brandschutztechnischen
Trennung von Saal und Foyer, Wiedernutzung vorhandener Luftkanäle,
Bauleistungen im Keller und im Außenbereich zum Einbau der
Lüftungsanlage, Kanalführung, Frisch- und Abluftführung),
Reparatur der Bühne.
Los 2.1 Tischlerarbeiten - Fenster
Aufarbeitung der Fenster, Überarbeitung und
Ergänzung der Bleiverglasung im Großen Saal (z. Z.
sind ca. ¼ des Bestandes infolge von Kriegsschäden
durch Aufmalung imitiert.)
Los 2.2 Tischlerarbeiten - Türen
Aufarbeitung der Türen, Realisierung der brandschutztechnischen
Auflagen (Ausbildung abgeschlossener Treppenhäuser durch
den Einbau bzw. das Aufarbeiten von Türen mit den entsprechenden
brandschutztechnischen Kennwerten), Korrektur falscher Ergänzungen
an den Scheiben der Flügeltüren mit Eisblumenglas und
Einfassungsschliff.
Los 3 Malerarbeiten
Malermäßige Instandsetzung entsprechend
denkmalpflegerischer Zielstellung inklusive der Restauration der
vorhandenen Ornamentik im Großen Saal, Wiederherstellung
der Ornamentik im Bereich der Gurtbögen.
Los 4 Asbestentsorgung Regieraum
Decke und Wandbereiche sind mit Asbestfaserplatten
verkleidet, für die eine Entsorgung erforderlich ist. Als
Folgeleistung ist die Ausbildung von Wand und Decke entsprechend
der brandschutztechnischen Forderungen erforderlich.
Los 5 Parkettarbeiten
Aufnahme des Parketts im Großen Saal (für die brandschutztechnische Trennung von Saal und Foyer, Nutzung der vorhandenen Kanäle für die Verlegung von Lüftungskanälen, von Elt-Leitungen, Ton- und Lichttechnik) und Neuverlegung des Parketts, Instandsetzung bzw. Neuverlegung des Bühnenbodens.
Die Raumakustik ist auf konzertante Darbietungen ausgerichtet. Diese soll beibehalten werden. Mittels einer elektroakustischen Anlage soll die Sprachverständlichkeit von Darbietungen verbessert, eine Schallverstärkung leiser Instrumente erfolgen sowie die Einspielung von Tonkonserven möglich werden. Für Konferenzen und Gesprächsrunden ist der Einsatz einer mobilen Diskussionsanlage vorgesehen.
Zur Verständigung von Technikern und Künstlern innerhalb des Hauses bei Veranstaltungen ist eine Inspizientenrufanlage vorgesehen. Video- und Präsentationstechnik werden konzipiert, das Leitungsnetz für Videoprojektion, Mediensteuerung und Diskussionsanlage erstellt. Planungsseitig werden die genannten Leistungen bearbeitet, der Ausführungsgrad richtet sich jedoch nach den Finanzierungsmöglichkeiten. Es wird davon ausgegangen, daß eine Grundinstallation erfolgt, alle Leitungsnetze, Anschlußstellen usw. installiert werden, so daß jederzeit eine Erweiterung und Nachrüstung der Anlagen möglich ist.
Los 16 Ausstattung
Neue Rangbestuhlung: Auf Grund des Einbaus der Lüftung
im Rangfußboden ist der Abbau der alten Bestuhlung erforderlich.
Da der Verschleiß der fest installierten Reihen-Klappstühle
sehr weit fortgeschritten ist, ist eine Wiederverwendung nicht
möglich.
Los 17 Grundreinigung
Los 18 Planungsleistungen
Die Planung für Bauleistung, Lüftung, Elektro,
Beleuchtung, Brandmeldeanlage, Telefonanlage, Bühnentechnik,
Bühnenbeleuchtung und Tontechnik erfolgt komplett für
das Saalgebäude mit den Schwerpunkten Großer Saal,
Foyer und Haupttreppenhaus und einer optimalen Medientechnik.
Foyer und Haupttreppenhaus
Die Sanierung erfolgt analog zum großen Saal.
Ergänzend zu erwähnen sind:
Los 21 Tischlerarbeiten - Fenster
Korrektur der Strukturverglasung (Neutralstruktur gemäß originalem Vorbild) in Foyer und Garderoben.
Überarbeitung des großen Fensters im Haupttreppenhaus,
die derzeitige Verglasung ist eine Imitation mit anlasierten Scheiben,
der Ersatz dieser Scheiben durch Farbgläser ist hier nicht
vorgesehen und kann je nach Finanzierungsmöglichkeit erfolgen.
Los 6 Bodenbelagarbeiten
Gerissene Fußbodenplatten im Foyer werden saniert,
lediglich stark beschädigte Platten werden ersetzt.
Los 8 Dachdeckung/Dachabdichtung
Dachdeckerarbeiten im Rahmen des Einbaus der mechanischen
Entrauchungsanlage, Dachabdichtung Flachdächer (Balkons)
Los 9 Schlosserarbeiten
Einbau von Tragkonstruktionen für Lüftungs-
und Entrauchungsanlagen im Dachraum und Keller, für die Antriebe
und Seile von Beleuchtungstraversen, Kronleuchtern, Vorhängen
und Bühnenzügen.
Los 10, 11, 12 Lüftungstechnik/Heizungstechnik/MSR-Technik
Einbau einer Lüftungsanlage einschließlich
der dazugehörigen Heizungs- und MSR-Technik für den
Großen Saal, das Foyer, den Kleinen Saal und den Schaeffersaal
(für die beiden letztgenannten wurden die bautechnischen
Leistungen bereits realisiert). Weiterhin ist der Zuluftanschluß
für den Jugendklub "Modul" enthalten, da dieser
bisher mit einem Provisorium betrieben wurde.
Los 13.1 Elektroinstallation
Grundinstallation für Strom, Ton und Bühnenbeleuchtung
im Bereich des Großen Saales mit Foyer und Keller
Los 13.2 Leuchten
Erneuerung der allgemeinen Beleuchtung durch ein
funktionelles sachliches Design, mit der zur Nutzung notwendigen
Leistungsaufnahme und Notbeleuchtung für den Großen
Saal (Deckenleuchten Parkett, Wandleuchten Rang, Aufarbeitung
der Kronen)
Los 14.1, 14.2 Telefonanlage/Brandmeldeanlage
Erweiterung der Telefon- und Brandmeldeanlage
Los 15.1 Bühnentechnik
Erneuerung der Bühnenzüge (davon zwei für
Beleuchtung) und Ausrüstung mit motorischem Antrieb. Erneuerung
des Bühnenvorhangs mit schwerentflammbarem Material (B1)
und motorischem Zug zur Auswechslung und Wartung. Einbau von 3
Elektroseilwinden für die Wartung der vorhandenen Kronleuchter.
Los 15.2, 15.3 Bühnenbeleuchtung/Tontechnik
Die veränderten Vorschriften in Verbindung mit
dem gegenwärtigen Zustand der vorhandenen Anlagen machen
den vollständigen Ersatz der Anlage notwendig. Einzelne Teile
der vorhandenen Anlagentechnik werden auf ihre Weiterverwendung
geprüft. Mit der neuen Planung soll eine technische Ausstattung
realisiert werden, die eine äußerst flexible Nutzung
der gesamten Lichttechnik für die verschiedensten Veranstaltungsformen
gewährleistet. Das Konzept sieht eine feste Installation
von Beleuchtungstechnik für den Konzert- und Tagungsbetrieb
vor. Darüber hinaus wird zur Verbesserung der Vorbühnenbeleuchtung
der Einbau einer Gitterträgertraverse (demontierbar) vorgeschlagen,
eine weitere im hinteren Bereich des Saales für die flexible
Nutzung des Saales.
Kostenübersicht
Variante 1 Variante 2 Variante 2a
Gr.Saal Gr.Saal Gr.Saal
Haupt-TH
Foyer
Bühnentech. Bühnentech. Bühnentech.
reduziert minimal
Bautechn.Leistg. 2.149.302,00 1.833.396,00 1.741.382,00
Haustechnik 1.075.730,00 1.005.630,00 977.530,00
Bühnentechnik/
Sonstiges 1.930.000,00 1.418.600,00 1.177.900,00
Baunebenkosten 407.750,00 349.000,00 311.200,00
Summe Netto 5.562.782,00 4.606.626,00 4.208.012,00
16 % MwSt 890.045,12 737.060,16 673.281,92
Summe Brutto 6.452.827,12 5.343.686,16 4.881.293,92
Vorsteuerabzug
25 % 222.511,28 184.265,04 168.320,48
Gesamtsumme
(abzügl.Vorsteuer-
abzug) 6.230.315,84 5.159.421,12 4.712.973,44
nicht förderf. Leistungen
(Grundreinigung etc.) ca. 25.000,00
- beschl. am 20.05.1998 - Beschl.-Nr. 98/05/48/1827
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Rudolstädter
Straße" (B 88 Abschnitt Oßmaritzer Straße
bis zur Straße Am Zementwerk) einschließlich der Begründung
sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan werden in der vorliegenden
Form gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes mit seiner Begründung
sowie der landschaftspflegerische Begleitplan mit seinen Maßnahmeblättern
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu informieren und zu beteiligen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jena hat
in ihrer Sitzung am 08.12.1993 (Beschl.-Nr. 532/93) den Beschluß
über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rudolstädter
Straße" Nr. B-Gö 03 A (V) gefaßt.
Der Geltungsbereich ist in zwei Teilbebauungspläne
unterteilt worden, da die Anbindung des Gewerbegebietes Göschwitz
an die B 88 im Randbereich des südlichen Teilabschnittes
(Straße Am Zementwerk bis Hauptstraße in Göschwitz)
noch nicht geklärt ist.
Dieser vorliegende Planentwurfs- und Planauslegungsbeschluß
gilt daher nur für den nördlichen Teilabschnitt zwischen
der Straße Am Zementwerk und des Bauendes nördlich
der Oßmaritzer Straße. Des weiteren hat sich der Geltungsbereich
geringfügig gegenüber dem des Aufstellungsbeschlusses
erweitert. Im Laufe der Entwurfsplanung hat sich ergeben, daß
es aus straßenplanerischer Sicht sinnvoll ist, den Knoten
B 88 - Oßmaritzer Straße/Grenzstraße im nördlichen
Plangebiet mit in den Geltungsbereich aufzunehmen. Demzufolge
sind die Flurstücke in der Gemarkung Burgau, Flur 3, Flurstück-Nr.
371 und in der Gemarkung Winzerla, Flur 3, Flurstück-Nr.
115/1; 135/3, 141/4, 144/2 und 145 zusätzlich gegenüber
dem Aufstellungsbeschluß aufgenommen worden.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 02.06.97 bis 09.06.97
im Stadtplanungsamt stattgefunden. In dieser Zeit wurde eine Stellungnahme
des ADFC-Kreisverbandes Jena im Stadtplanungsamt eingereicht.
Die vorgebrachten Anregungen beziehen sich nicht auf die Festsetzungen
des Bebauungsplanes. Die Aussagen des ADFC zu Verkehrsleiteinrichtungen
und der Gestaltung der Radwege werden in den weiteren Planungsprozeß
einfließen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie durch Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den Betroffenen auf der Grundlage dieses Entwurfs nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
In der amtlichen Bekanntmachung der Offenlegung des
Entwurfs zum Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen, veröffentlicht
im Amtsblatt der Stadt Jena Nr. 23/98 vom 11.06.1998, ist der
Ort der Auslegung falsch angegeben. Nachstehend erfolgt die Berichtigung.
Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 28.05.1998 gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes vom 17.07.1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 14/1991 S. 210 ff) die Offenlegung der 1. Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen, Teil A in den Abschnitten 2.3 und 3.2 sowie des Entwurfs zum Teil B beschlossen.
Zur Planungsregion gehören die Gebiete der Landkreise
Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt,
Saale-Orla-Kreis sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena.
Während der Offenlegungsfrist vom 29.06.1998 bis zum 28.07.1998 (einschließlich) erfolgt eine öffentliche Auslegung entsprechend § 13 Absatz 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
- im Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
- in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen
- bei den Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaft
Ostthüringen
Mit der Offenlegung wird jedermann die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes Ostthüringen, Teil B sowie der 1. Fortschreibung des Teiles A in den Abschnitten 2.3 und 3.2 schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu geben.
In der Stadtverwaltung Jena, Stadtplanungsamt, 7. Etage,
Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, erfolgt die Offenlegung in der
Offenlegungsfrist während folgender Zeiten:
Montag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Jena, 15.06.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. i.V. G. Graupe
Bürgermeister (Siegel)
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Am 24.06.98, 19.30 Uhr, findet im Rittersaal, Am Anger 13, die Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Tagesordnung: - Spielplatzsatzung - Beschlußfassung - Spielflächenplanung - Bericht zur Jugendgerichtshilfe
- Sonstiges
Der Ausschußvorsitzende
Am 26.06.98, 17.00 Uhr (Beginn öffentlicher Teil 17.15 Uhr), findet im Plenarsaal, Rathaus, die Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung (öffentlicher Teil): - Beschlußvorlage "Abwägung von Einsprüchen gegen die Teileinziehung der Hildebrandstraße" - Beschlußvorlage "Teileinziehung eines Teilstücks der Hildebrandstraße und der Straße "An der Osterwiese" - Beschlußvorlage "Absicht zur Teileinziehung der Beethovenstraße im Abschnitt Wildstraße/Otto-Devrient-Straße" - Beschlußvorlage "Grundhafte Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen Am Gänseberg, Herrmann-Stapff-Straße, Ibrahimstraße, Kirchbergstraße, Windbergstraße - Aussprache zur Problematik der Ablösung von Stellplätzen in der Alt- und Innenstadt und zur Schaffung von Stellplätzen - Stand der Vorbereitung der Sanierung des Theaterhauses - Protokollkontrolle
- Verschiedenes Der Ausschußvorsitzende | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen
Kai Müller Talstraße 47, Jena 98/1037 Stadt Jena | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Sanierung der Deponie Ilmnitz Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-
beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 06.07.98 | |
| 3 | Bau von Entwässerungseinrich- tungen und Wegen | 59,50 | 01.08.1998-
30.11.1998 | 10.00 Uhr | |
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln des Landes Thüringen realisiert Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022, BLZ 86020880, Cod.Zahlungsgrund 72000.10000 mit dem Vermerk "Ilmnitz" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Umwelt- und Naturschutzamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 9. OG, Zi. 914, ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4094). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Umwelt- und Naturschutzamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 914 einzureichen. Die Submission findet im Umwelt- und Naturschutzamt, Zi. 914 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.07.1998 Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Kita Stoystraße 1, 07743 Jena
Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-
beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 14.07.1998 | |
| 1 | Erneuerung von 54 Stck
Holzfenster einschl. Nebenarbeiten | 45,00 DM | 38. - 40. KW
1998 | 10.00 Uhr | |
Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena, Konto-Nr. 5090220022, BLZ 86020880, Cod.Zahlungsgrund 61.00089.1 mit dem Vermerk "Kita Stoystr." einzuzahlen ist. Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 22.06.1998 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 24.07.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt,
Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Vorhaben: Geländeregulierung WG Himmelreich
1. BA, Los 1
Die Leistungen umfassen im wesentlichen: Mutterbodenabtrag 950 m³ Mutterbodenauftrag 950 m³
Mineralbodenabtrag ca. 4.200 m³ und Einbau süd/östlich der B 88 (gegenüber dem Baugebiet)
Ausführungszeitraum: 01. August bis 31. August 1998
Die Ausschreibungsunterlagen können in der Zeit vom 23. bis 25. Juni 1998 beim Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zimmer 417 bei Frau Dobermann, Tel. (03641) 494399, abgeholt bzw. angefordert werden, wobei um telefonische Voranmeldung der Abholung (1 Tag vorher) gebeten wird. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt nur gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges von 40,00DM bei Direktabholung bzw. 51,00 DM bei Postversand. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nicht. Die Einzahlung ist an die Hypobank Jena, BLZ 860 208 80, Kto-Nr. 509 022 0022, cod. Zahlungsgrund 61.10439.6 zu leisten.
Eröffnungstermin: 09. Juli 1998, 13:00 Uhr im Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zimmer 409.
Bei der Eröffnung sind nur Bieter zur Teilnahme zugelassen. Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. des Gesamtbruttobetrages Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. des Gesamtbruttobetrages Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 (1) a-f zu machen. Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Zuschlags- und Bindefrist: 31. Juli 1998 Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint.
Die Vergabeprüfstelle gemäß § 31 VOB/A ist das Thür. Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar. Stadt Jena | |
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
| Vorhaben: Ausbau der Straße "Am Jagdberg"
2. TA in Jena-Göschwitz
Umfang der wesentlichen Leistungen.: 800,00 m2 Straßenfläche komplett Untergrundverbesserung und grundhafter Ausbau BK V, Oberfläche Betonsteinpflaster 16/16 und 20/10 160,00 m Sickerrohrleitung DN 100 verlegen 100,00 m2 Rasengittersteine verlegen und verfüllen
22,00 m Stützwand aus Betonpalisaden errichten
Ausführungszeitraum: 03. August bis 30. Oktober 1998
Die Ausschreibungsunterlagen können in der Zeit vom 22. bis 24. Juni 1998 beim Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zimmer 417 bei Herrn Kartenberg, Tel. (03641) 494400, abgeholt bzw. angefordert werden. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt nur gegen Vorlage einer Einzahlung von 91,00DM bei Direktabholung bzw. 102,00 DM bei Postversand (keine Rückerstattung). Die Abgabe einer Diskette DA 83 ist für einen zusätzlichen Unkostenbeitrag von 6,00 DM möglich. Die Einzahlung ist an die Hypobank Jena, BLZ 860 208 80, Kto-Nr. 509 022 0022, unter dem cod. Zahlungsgrund 61.10441.1 und Angabe des Objektes zu leisten. Es gilt nur der bankbestätigte Einzahlungsbeleg als Nachweis.
Eröffnungstermin: 09. Juli 1998, 14:00 Uhr im Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zimmer 409.
Bei der Eröffnung sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen. Geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. des Gesamtbruttobetrages Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. des Gesamtbruttobetrages
Abschlagszahlungen und Schlußrechnung nach VOB/B und ZTV/E-StB 95. Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht,die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Die entsprechenden Nachweise gemäß VOB/A § 8 Ziffer 3 (1) a-f sowie die Mindestlohnerklärung sind dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt GZR 4) vorzulegen.
Zuschlags- und Bindefrist: 31. Juli 1998 Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Nebenangebote sind zugelassen.
Die Vergabeprüfstelle gemäß § 31 VOB/A ist das Thür. Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar. Stadt Jena | |
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Vorhaben: Wohngebiet Himmelreich
Freianlagen - Grünflächen 1. Bauabschnitt Die Leistungen umfassen im wesentlichen: - 12.000m² Planie- und Oberbodenarbeiten - 1 Kinderspielplatz mit Spielgeräten - 250 Stück Kunststeinblockstufen - 160 m³ Natursteintrockenmauern
- 1.200 m² bitumengebundene Fußwege Pflanzlieferung und Pflanzarbeit: 270 Bäume 14 bis 25 cm Stammumfang ca. 13.000 Sträucher, Heister und Bodendecker ca. 10.000 m² Rasensaat Fertigstellungspflege und 4 Jahre Entwicklungspflege Ausführungszeitraum: Baubeginn: 03.08.1998 Fertigstellung ohne Pflege: 31.12.1998 Gleichzeitiges Arbeiten in mehreren Abschnitten ist erforderlich. Die Ausschreibungsunterlagen können ab 23.06.1998 beim Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH, Heinrich-Heine-Str. 1, 07749 Jena, Tel. 03641/58000, abgeholt werden. Ausgabe der Unterlagen erfolgt nur gegen eine Einzahlungskopie (keine Rückerstattung). Kosten für die Verdingungsunterlagen: - bei Abholung 50,00 DM - bei Postversand 60,00 DM - Diskette 20,00 DM Um Anmeldung einen Tag vor Abholung wird gebeten. Die Einzahlung ist an die Sparkasse Jena, Konto-Nr. 140937, BLZ 83053030, Empfänger: Ingenieurbüro Sehlhoff, mit dem Vermerk: cod. Zahlungsgrund 50186/BA 1 zu leisten. Eröffnungstermin: 08.07.1998, 15.00 Uhr, Garten- und Friedhofsamt, Tatzendpromenade 2, Zi. 315 Bei Eröffnung sind nur Bieter zur Teilnahme zugelassen. Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten. Abschlagszahlungen nach VOB/B. Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter auf Verlangen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt GZR 4) vorzulegen. Die Unterlagen § 8, Teil A VOB sind mit einzureichen. Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.08.1998 Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste Angebot erscheint.
Die Vergabeprüfstelle gem. § 31 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar. Stadt Jena | |
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Vorhaben: Wohngebiet Himmelreich - Beleuchtung Grünzug Die Leistungen umfassen im wesentlichen: Beleuchtung Grünzug - ca. 35 St. Mastfundamente setzen - ca. 900 m Kabel in Graben verlegen - ca. 600 m Trassenwarnband verlegen - ca. 35 St. bauseits beigestellte Leuchten montieren
(Mast, Leuchte, Leuchtmittel, Übergangskasten) Ausführungszeitraum: Baubeginn: 24.08.1998 Fertigstellung: bis 31.12.1998 Die Ausschreibungsunterlagen können ab 23.06.1998 beim Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH, Heinrich-Heine-Str. 1, 07749 Jena (Tel. 03641/58000) abgeholt werden. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt nur gegen Vorlage einer Einzahlungskopie (keine Rückerstattung). Kosten für die Verdingungsunterlagen: - bei Abholung 20,00 DM - bei Postversand 30,00 DM - Diskette 10,00 DM Um Anmeldung einen Tag vor Abholung wird gebeten. Die Einzahlung ist an die Sparkasse Jena, Konto-Nr. 140937, BLZ 83053030, Empfänger: Ing.-Büro Sehlhoff, mit dem Vermerk: Beleuchtung Grünzug zu leisten. Eröffnungstermin: 08.07.1998, 14.30 Uhr, Garten- und Friedhofsamt Jena, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena. Bei Eröffnung sind nur Bieter zur Teilnahme zugelassen. Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten. Abschlagszahlungen nach VOB/B. Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter auf Verlangen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt GZR 4) vorzulegen. Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.08.1998 Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Dem Angebot sind die Unterlagen entsprechend § 8 VOB/A beizufügen.
Die Vergabeprüfstelle gem. § 31 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar. Stadt Jena | |
Im Servicebüro der Stadtwirtschaft Jena in der Grietgasse 4 können nunmehr letztmalig in der Zeit vom 22.06. bis 03.07.98 die ungültigen grünen Bedarfsmarken mit Wertausgleich gegen gelbe Bedarfsmarken umgetauscht werden.
Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß bis
zum 01.07.98 sämtliche in der Stadt Jena zur Leerung bereitgestellten
Abfällbehälter (Restabfall, Biomüll, Papier) mit
einer Registriermarke zu kennzeichnen sind. Diese sind bei der
Stadtwirtschaft Jena in der Löbstedter Str. 68, im Servicebüro
der Stadtwirtschaft in der Grietgasse 4, im Umweltbüro in
der Gerbergasse oder im Umwelt- und Naturschutzamt, Tatzendpromenade
2, kostenlos erhältlich.
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 15. Juni 1998 (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 19. Juni 1998) |