Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
32/98 |
| Preis 1,00 DM | 20. August 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen in der Stadt Jena (Abfallgebührensatzung) | 320 |
| Thüringer Verordnung zur Änderung der Festlegung des Wasserschutzgebietes in den Städten Jena und Bürgel und den Gemeinden Hohlstedt, Großschwabhausen, Döbritschen, Krippendorf, Closewitz, Lehesten, Bucha, Orlamünde, Jenalöbnitz, Großlöbichau, Schöngleina, Schlöben und Golmsdorf vom 24. Juni 1998 | 320 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 334 |
| Öffentliche Zustellungen gemäß § 15 ThürVwZVG | |
| Öffentliche Ausschreibungen | 334 |
| 2. Staatliche Grundschule - Behebung Fassadenschäden | |
| Umbau Haeckelgymnasium zum 2. Staatlichen Förderzentrum | |
| Umgestaltung Busendhaltestelle Jena-Lobeda/West im Bereich Karl-Marx-Allee/Stauffenbergstraße | |
| Verschiedenes | 334 |
| Impressum |
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2
und 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Kommunalordnung ThürKO) vom 18. August 1993 (GVBl. S. 501)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 1998 (GVBl.
S. 53), der §§ 3 und 4 des Thüringer Abfallwirtschafts-
und Altlastengesetzes vom 31. Juli 1991 (GVBl. S. 273), geändert
durch das Gesetz vom 8. Dezember 1995 (GVBL. S. 363) und in Ausführung
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.
September 1994 (BGBl. I S. 2705) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 12. September 1996 (BGBl. I S. 1354) sowie der §§
1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom
5. März 1991 (GVBl. S. 329) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 10. November 1995 (GVBl. S. 342) und des § 22 der Abfallsatzung
in der Stadt Jena hat der Stadtrat der Stadt Jena in seiner Sitzung
am 1. Juli 1998 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Der § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Abfallgebührensatzung
der Stadt Jena bei Nutzung von Presscontainern wird von zzgl.
224,85 DM/t auf zzgl. 174,35 DM/t geändert.
Dem § 4 wird der Abs. 5 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
(5) Bei Nutzung von Presscontainern hat der Gebührenpflichtige
keinen Anspruch auf die Leistungen der Sperrmüllstraßensammlung
in der Stadt Jena.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
die Satzung in geänderter Form bekanntzumachen.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft
ausgefertigt:
Jena, 04.08.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger
(Oberbürgermeister) (Siegel)
Auf Grund des § 19 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996
(BGBl. I S. 1695) und der § 28 Abs. 1, § 103 Abs. 2
und Abs. 4, § 105 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und § 130 Abs.
2 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 10. Mai
1994 (GVBl. S. 445), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes und
des Thüringer Abwasserabgabengesetzes vom 19. Dezember 1995
(GVBl. S. 413), verordnet das Landesverwaltungsamt:
Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung Jena über die Bestätigung von Trinkwasserschutzzonen vom 21. Dezember 1983, Nr. 0234/83, wird wie folgt geändert:
Die unter Nr. 1 und Nr. 2 des Beschlusses festgelegte
Abgrenzung von Schutzzonen wird in den Städten Jena, Gemarkungen
Zwätzen, Löbstedt, Isserstedt, Vierzehnheiligen, Cospeda,
Lützeroda, Remderoda, Münchenroda, Jena, Lichtenhain,
Ammerbach, Göschwitz, Burgau, Wöllnitz, Lobeda, Ziegenhain,
Wenigenjena, Drackendorf, Wogau, Jenaprießnitz, Kunitz,
Laasan und Ilmnitz, und Bürgel, Gemarkungen Taupadel und
Rodigast, und den Gemeinden Hohlstedt, Gemarkung Krötschau,
Großschwabhausen, Gemarkung Großschwabhausen, Döbritschen,
Gemarkungen Döbritschen und Vollradisroda, Krippendorf, Gemarkung
Krippendorf, Closewitz, Gemarkung Closewitz, Lehesten, Gemarkungen
Lehesten und Rödigen, Bucha, Gemarkungen Bucha, Coppanz,
Nennsdorf und Oßmaritz, Orlamünde, Gemarkung Winzerla,
Jenalöbnitz, Gemarkung Jenalöbnitz, Großlöbichau,
Gemarkungen Großlöbichau und Kleinlöbichau, Schöngleina,
Gemarkung Schöngleina, Schlöben, Gemarkung Mennewitz,
und Golmsdorf, Gemarkung Beutnitz, wie folgt geändert:
1. Die Trinkwasserschutzzone III B wird für die nachstehenden Trinkwassergewinnungsanlagen aufgehoben:
Trinkwassergewinnungsanlagen
MTBl.- Fassungs- Art Bezeichnung Gemarkung
Nr. Nr.
5035 57 Bohrbrunnen Tiefbrunnen
Zwätzen I 1/79 Zwätzen
5035 58 Bohrbrunnen Tiefbrunnen
Zwätzen II 2/80 Löbstedt
2. Die Fläche der aufgehobenen Schutzzone III
B der unter Nr. 1 aufgeführten Wassergewinnungsanlagen verbleibt
zum einen Teil in Schutzzonen anderer Wassergewinnungsanlagen,
zum anderen Teil nicht mehr in Wasserschutzgebieten.
3. Die Schutzzone III A für die unter Nr. 1
aufgeführten Wassergewinnungsanlagen wird bis zu der unter
Artikel 3 Nr. 1a. näher beschriebenen Grenze aufgehoben.
Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Jena über die Festlegung der Wasserschutzgebiete
der Quellen Ziegenhain, Lobeda, Wöllnitz, Mühltalquellen,
Zwätzen, Ammerbach, Winzerla und des Tiefbrunnens "Am
Gries" vom 9. Oktober 1975, Nr. 100/VIII/75, zuletzt geändert
durch Artikel 3 der Thüringer Verordnung zur Änderung
der Festlegung des Wasserschutzgebietes in der Stadt Jena und
den Gemeinden Bucha, Hohlstedt, Großschwabhausen, Döbritschen
und Saaleplatte vom 9. April 1997 (ThürStAnz Nr. 17/1997
S. 979), wird wie folgt geändert:
Die unter Punkt 1 in Verbindung mit Punkt 2.3 des
Beschlusses vom 9. Oktober 1975, Nr. 100/VIII/75, festgelegte
Abgrenzung von Schutzzonen wird in der Stadt Jena, Gemarkung Ziegenhain,
wie folgt geändert:
1. Die Trinkwasserschutzzone III wird für die
nachstehende Trinkwassergewinnungsanlage bis zu der unter Artikel
3 Nr. 1 b. näher beschriebenen Grenze aufgehoben:
Trinkwassergewinnungsanlage
MTBl. Fassungs- Art Bezeichnung Gemarkung
Nr. Nr.
5035 47 Quellfassung Quelle Fürsten-
brunnen Wöllnitz
1a. Der geänderte Verlauf der für weitere
Wassergewinnungsanlagen fortbestehenden Schutzzone III A ergibt
sich aus den Änderungskarten Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5,
Nr. 9, Nr. 13 und Nr. 14, M 1:2000, den Änderungskarten Nr.
3, Nr. 6 und Nr. 10 bis Nr. 12, M 1:1000, und den Änderungskarten
Nr. 7 und Nr. 8, M 1:500, in denen die Abgrenzung mit einer durchbrochenen,
markierten Linie dargestellt ist. Die Markierung (W III A) zeigt
zur verbleibenden Schutzzone III A. Maßgeblich für
den Grenzverlauf ist die Eintragung in den Karten mit der Außenkante
des Begrenzungsstriches.
1b. Der geänderte Verlauf der für eine
weitere Wassergewinnungsanlage fortbestehende Schutzzone III ergibt
sich aus der Änderungskarte Nr. 15, M 1:2000, in der
die Abgrenzung mit einer durchbrochenen, markierten Linie dargestellt
ist. Die Markierung (W III) zeigt zur verbleibenden Schutzzone
III. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Eintragung
in dieser Karte mit der Außenkante des Begrenzungsstriches.
1c. Die Änderungskarten werden im Thüringer
Landesverwaltungsamt, Obere Wasserbehörde, Carl-August-Allee
2a, 99423 Weimar, niedergelegt und archivmäßig verwahrt.
Sie können während der Dienststunden von jedermann eingesehen
werden. Gleiches gilt für die beglaubigten Kopien dieser
Karten, die bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Jena,
Tatzendpromenade 2, 07703 Jena, und des Saale-Holzland-Kreises,
Altstadt 1 , 07607 Eisenberg, aufbewahrt werden.
2. Die örtliche Lage der aufgehobenen Schutzzonen
ergibt sich aus der als Anlage zu dieser Verordnung im Maßstab
1:25000 veröffentlichten Übersichtskarte, Teile 1 bis
9. Die schraffierte Fläche, begrenzt von einer durchbrochenen
Linie, entspricht der Fläche, die sich infolge der Aufhebung
der Schutzzonen nicht mehr in Wasserschutzgebieten befindet. Die
kreuzschraffierte Fläche, begrenzt von einer durchbrochenen
Linie, stellt den Teil der Fläche der aufgehobenen Schutzzonen
dar, der sich in Schutzzonen anderer Wassergewinnungsanlagen befindet.
Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung
in Kraft.
Weimar, 24.06.1998
Landesverwaltungsamt
Die Präsidentin
Ecker
Landesverwaltungsamt
Weimar, 24.06.1998
Az.: 604.14-8821.05-069/97
ThürStAnz Nr. 29/1998 S. 1290 - 1299
Es folgen 9 S. Karten
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Am 27.08.1998, 17.00 Uhr, findet im Plenarsaal, Rathaus, Markt, die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Baustellenkoordinierung
- Sonstiges Der Ausschußvorsitzende | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Stadtkasse, Löbdergraben 12, 4. Etage, Zimmer 4.14 ein Schriftstück für Sven Krause, letzte Wohnanschrift Talstraße 76, 07743 Jena, zum Empfang ausliegt. Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Fahrerlaubnisbehörde ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzte bekannte Anschrift Aktenzeichen Goldschmidt, Hilgenfeldweg 30, 07743 Jena 113.32/ Carsten, geb. Weber 25.56123.5 Entz-He Stadt Jena | |
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Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena gibt bekannt:
Im Rahmen der Bearbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 ThürVwZVG an unbekannte Erben von Helene Rütgers, letzte Wohnanschrift: Lutherstraße 3 II, 04315 Leipzig, durch Aushang im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena, Löbdergraben 12, 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
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Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena gibt bekannt:
Im Rahmen der Bearbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 ThürVwZVG an unbekannte Erben von Rudolf Stückrath, letzte Wohnanschrift: Einsteinstr. 74, 56727 Mayen, durch Aushang im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena, Löbdergraben 12, 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
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Am 25.08.1998, 18.00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Haus Am Anger 15, Raum 50 ( 2. Etage rechts), statt. Tagesordnung :
- Beschlußfassung über die Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeister in den Ortschaften der Stadt Jena Neulobeda, Lobeda-Altstadt, Krippendorf und Vierzehnheiligen.
Jena, den 17.08.1998
DER OBERBÜRGERMEISTER gez. i. V. G. Graupe (Bürgermeister) | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
Vorhaben: 2. Staatl. Regelschule Dr.-Fr.-Wolf-Str. 2 , Jena Reko Sanitäranlagen 2. BA
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln finanziert. Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-
beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 31.08.1998 | |
| 1 | Bautechn. Leistungen | 40,00 DM | 37.-47. KW 1998 | 10.00 Uhr | |
| 2 | Fliesen und Trockenbau | 40,00 DM | 37.-47. KW 1998 | 10.20 Uhr | |
| 3 | Tischlerarbeiten | 30,00 DM | 37.-47. KW 1998 | 10.40 Uhr | |
| 4 | Malerarbeiten | 20,00 DM | 37.-47. KW 1998 | 11.00 Uhr | |
| 5 | Elt-Intallation | 60,00 DM | 37.-47. KW 1998 | 11.20 Uhr | |
| 6 | Sanitärinstallation | 60,00 DM | 37.-47. KW 1998 | 11.40 Uhr | |
|
Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Zahlung des o.g,. Kostenbeitrages (bar oder Verrechnungsscheck) im Planungsbüro Rohling, Rathenaustraße 11, 07745 Jena ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 03641-6113). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.09.1998. Während der Schulzeit ist eine Arbeitszeitverlagerung vorzusehen, Arbeitsbeginn 13.00 Uhr. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
Carl-August-Allee 2 a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
Vorhaben: 2. Staatl. Grundschule "Heinrich Heine"
Behebung Fassadenschäden Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 01.09.1998 | |
| 1 | Betonsanierung/Putz | 55,00 DM | 08.09.-30.09.98 | 10.00 Uhr | |
|
Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Hypobank, Filiale Jena Konto-Nr. 5090220022 BLZ 86020880 Cod.Zahlungsgrund 61.00101.3 mit dem Vermerk "2. Grundschule" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.09.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Umbau Haeckelgymnasium zum 2. Staatlichen Förderzentrum, Jena
Das Vorhaben wird mit Fördermitteln finanziert. Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-
beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 08.09.1998 | |
| 5 | Eingangsüberdachung
Stahl/Glaskonstruktion | 50,00 DM | 49. KW bis
51. KW 1998 | 10.00 Uhr | |
| 9 | Metallbauarbeiten
Geländer/Wandschutz | 55,00 DM | 49. KW bis
51. KW 1998 | 10.30 Uhr | |
|
Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Zahlung des o.g,. Kostenbeitrages (bar oder Verrechnungsscheck) im Architekturbüro Hennig, Marktstr. 23, 07747 Jena-Lobeda ab 21.08.1998 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 03641-370836). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.09.1998. Während der Schulzeit ist eine Arbeitszeitverlagerung vorzusehen, Arbeitsbeginn 13.00 Uhr. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2 a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
| Die Stadt Jena beabsichtigt auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A das Bauvorhaben
Umgestaltung Busendhaltestelle Jena-Lobeda/West im Bereich Karl-Marx-Allee/Stauffenbergstraße
Leistungumfang: ca. 1.020 m3 Bodenlösen ca. 2.300 m2 Planum herstellen ca. 400 m2 Bit. Befestigung aufnehmen ca. 665 m2 Asphalttragschicht einbauen
ca. 665 m2 Asphaltbeton einbauen Ausführungszeitraum: 01. Oktober bis 30. November 1998 Die Ausschreibungsunterlagen können am 24. August 1998 im Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zimmer 416 abgeholt bzw. angefordert werden. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt nur gegen Vorlage einer Einzahlung von 187,00 DM bei Direktabholung bzw. 199,00 DM bei Postversand (keine Rückerstattung).
Die Einzahlung ist an die Hypobank Jena, Kto.-Nr. 509 022 0022, BLZ 860 208 80, unter dem cod. Zahlungsgrund 61.10497.4 zu leisten. Es gilt nur der bankbestätigte Einzahlungsbeleg als Nachweis.
Eröffnung des Angebotes: 10.09.1998, 13:00 Uhr im Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, Zi. 409
Bei der Eröffnung sind nur Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen. Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen Die entsprechenden Nachweise gemäß VOB/A § 8 Ziffer 3 (1) a-f sowie die Mindestlohnerklärung sind dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter auf Verlangen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt GZR 4) vorzulegen. Geforderte Sicherheiten sind Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Gesamtbruttobetrages, Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % des Gesamtbruttobetrages.
Zuschlags- und Bindefrist: 10.10.1998
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Nebenangebote sind zugelassen. Die Vergabeprüfstelle gem. § 31 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2 a, 99423 Weimar. Stadt Jena | |
Das Sparkassenbuch 2000315782 wurde am 21.07.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
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Herausgeber: Stadtverwaltung Jena
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