Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
37/98 |
| Preis 1,00 DM | 24. September 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 388 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 395 |
| Ausschußsitzungen | |
| Öffentliche Zustellungen gemäß § 15 ThürVwZVG | |
| Öffentliche Ausschreibungen | 397 |
| Ersatzneubau Gembdenbachbrücke Wogau, Tankstelle und Ausführungsplanung | 397 |
| Sanierung Kindertagesstätte "Munketal" | 398 |
| Öffentliche Ausschreibung der imaginata e. V. - ehemaliges Umspannwerk Jena-Nord | 398 |
| Impressum |
- beschl. am 22.07.1998 - Beschl.-Nr. 98/07/50/1876
1. Die von der Stadt Jena bestellten Verbandsräte
im Zweckverband KAT (Kooperationsmodell Abfallwirtschaft Thüringen)
und im Zweckverband ZRO (Zweck-verband Restabfallbehandlung Ostthüringen)
sowie die Mitarbeiter der Verwaltung, die in Gremien dieser Zweckverbände
tätig sind, berichten regelmäßig in geeigneter
Form dem Stadtrat bzw. seinen Ausschüssen über Probleme,
Entscheidungen und wichtige Beschlüsse der Zweckverbände.
2. Die vom Zweckverband ZRO erarbeiteten Deponie-
bzw. Deponieverbundkonzepte sind vor einer Zustimmung durch die
Verbandsräte der Stadt Jena mindestens im Stadtentwicklungsausschuß
zu beraten.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch
die Stadtverwaltung (oder durch einen externen Gutachter) bis
April 1999 ein Abfallwirtschaftskonzept erarbeiten zu lassen und
dieses dem Stadtrat zur Beschlußfassung vorzulegen.
4. Die Verbandsumlage für den ZRO 1998 ist umgehend
zu zahlen.
5. Der unbesetzte Sitz der Stadt Jena in der Zweckverbandsversammlung
des KAT ist umgehend neu zu besetzen.
Begründung:
Die Antragsteller sind Mitglieder des Fachbeirates des ZRO. Auf der letzten Sitzung des Fachbeirates (11.06.1998)bzw. der letzten Sitzung der Zwekverbandsversammlung des ZRO (19.06.1998) wurde deutlich, daß erhebliche Spannungen zwischen den Mitgliedern des ZRO bestehen und daß die Stadt Jena als Mitglied des ZRO bzw. der von der Stadt Jena mitgegründete Zweckverband KAT (der selber nicht Mitglied des ZRO ist) sich in der Vergangenheit über weite Strecken wenig kooperativ gezeigt haben. Vor diesem Hintergrund ist die Beschlußvorlage formuliert worden.
Zu beachten ist weiterhin, daß an den KAT nur die Aufgabe er Abfallbeseitigung (Deponierung) übertragen wurde und die Stadt Jena damit nach wie vor öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und als solcher Mitglied des ZRO ist.
Im einzelnen ist der Beschlußantrag wie folgt
begründet:
zu 1.
Sowohl im KAT als auch im ZRO werden wesentliche
Entscheidungen getroffen, die auch für die Bürger der
Stadt Jena von erheblicher Bedeutung sind (Abfallgebühren).
Es geht u. E. nicht an, daß der Stadtrat über eine
neue Beitrags- und Gebührensatzung des WAJ ausführlich
berät und schließlich einen Beschluß faßt,
wie der Vertreter der Stadt im WAJ abzustimmen hat und andererseits
über wesentliche Entscheidungen des KAT (z. B. Erhöhung
der Deponiegebühren, Beschlußvorlage vom 22.06.1998)
bzw. des ZRO nicht informiert wird. Weiterhin sollte der Stadtrat
auch über wesentliche Differenzen und Meinungsverschiedenheiten
innerhalb der Zweckverbände informiert werden.
Bezüglich des KAT ist diese Forderung dahingehend
nicht ganz so zwingend, daß über die insgesamt 12 Verbandsräte
der Stadt Jena alle Fraktionen des Stadtrates vom Grundsatz über
diese Informationen verfügen müßten. Unabdingbar
ist diese Forderung jedoch hinsichtlich des ZRO, in dem die Stadt
Jena nur durch zwei Verbandsräte vertreten ist.
zu 2.
Die Entscheidung für ein bestimmtes Deponie-
bzw. Deponieverbundkonzept des ZRO ist eine derartig grundsätzliche
Entscheidung, die einer Vorberatung in der Stadt Jena bedarf.
Die Zustimmung oder Ablehnung eines Konzeptes seitens der Stadt
Jena ist eine grundlegende Entscheidung und kann u. E. nicht allein
verwaltungsintern fallen.
zu 3.
Der § 3 der Satzung des ZRO regelt, daß "Die Verbandsmitglieder ... den nach Vermeidung, Verwertung und ggf. spezifischer Vorbehandlung verbleibenden Restabfall dem Zweckverband zu überlassen (haben), sobald dieser entsprechende Behandlungsanlagen in Betrieb nimmt. Die nach den geltenden Bestimmungen nicht deponiefähigen Abfälle sind nicht andienungspflichtig."
Damit sind verbindliche Aussagen hinsichtlich der
von den einzelnen Mitgliedern des ZRO zukünftig bereitgestellten
und durch den ZRO vorzubehandelnden Abfallmengen, eine unverzichtbare
Voraussetzung für verläßliche Planungen dieses
Zweckverbandes.
Die Stadt Jena verfügt nur über ein Abfallwirtschaftskonzept aus dem Jahr 1992, das als veraltet anzusehen ist. Ein 1995/1996 zusammen mit dem Saale-Holzland-Kreis erarbeitetes Abfallwirtschaftskonzept (Auftraggeber war der KAT, obwohl er satzungsgemäß für diese Aufgabe gar nicht zuständig ist), wies nach Auffassung der Verwaltung fachliche Mängel auf und wurde weder zur Beratung noch zur Beschlußfassung dem Stadtrat bzw. seinen Ausschüssen vorgelegt.
Ohne eine verbindliche Aussage der Stadt Jena hinsichtlich
ihrer Abfallwirtschaftsplanung wird aber der ZRO praktisch blockiert.
Im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit im ZRO ist die
Erarbeitung eines solchen Konzeptes unumgänglich. Die Einbeziehung
des Stadtrates ist zu sichern.
zu 4.
Der gegenwärtige Haushalt der Stadt Jena enthält
für 1998 keinen Planansatz für die Verbandsumlage an
den ZRO (HH-St. 72000.71310, ca. 40.000 DM erforderlich). Das
Minimum einer gedeihlichen Zusammenarbeit dürfte die Einhaltung
der satzungsmäßigen Verpflichtungen aller Mitglieder
sein. Die vom ZRO vorangetriebenen Planungen sind nur bei Zahlung
der Verbandsumlage finanzierbar.
zu 5.
Zur Wahrnahme der Rechte der Stadt Jena im KAT sollte
der vakante Sitz der Stadt Jena in der Zweckverbandsversammlung
des KAT schnellstmöglich wieder besetzt werden.
- beschl. am 22.07.1998 - Beschl.-Nr. 98/07/51/1906
1. Die Stadtverwaltung Jena wird beauftragt, die
in der Anlage 1 quartierweise mit laufender Nummer gekennzeichneten
Parkflächen nach geltenden Rechtsvorschriften einzuziehen.
Diese Verkehrsflächen sind unselbständige Teile der
öffentlich gewidmeten und in der Baulast der Stadt stehenden
Straßen des Stadtteils Lobeda-West. Gemäß §
8 Abs. 1 und 2 Thüringer Straßengesetz - ThürStrG
- vom 07. Mai 1993 (GVBl. Nr. 14 vom 13.05.1993, S. 273) erfolgt
die Einziehung im Interesse des öffentlichen Wohls.
2. Die Stadtverwaltung wird ferner beauftragt, die
in Lobeda-West zur Zuordnung vorgesehenen und dem fließenden
Verkehr dienenden öffentlichen Straßen (Anliegerstraßen,
Anliegerwege) nach den geltenden Rechtsvorschriften einzuziehen.
3. Der in der Anlage 2 enthaltene Entwurf eines Pachtvertrages
wird bestätigt.
4. die Stadtverwaltung wird beauftragt, die in der
Anlage 1 quartierweise mit laufender Nummer gekennzeichneten Parkflächen
auf öffentlich-rechtlichen Straßen und Wegen und auf
kommunal beanspruchten Flächen (lt. Aufteilungsplan Lobeda)
mit dem Beginn der Rechtswirksamkeit ihrer Einziehung an die Wohnungsgesellschaften
und genossenschaften zu verpachten.
Begründung:
Auf die Benutzung des Autos kann mit vielerlei Mitteln
Einfluß genommen werden, wenig jedoch auf seine Anschaffung.
Es steht durchschnittlich 23 Stunden des Tages und benötigt
einen oder in der Regel mehrere Parkstellflächen über
diese Zeit. Grundsätzlich obliegt es den Bauherren bzw. den
Eigentümern, deren Grundstücksnutzung ruhenden Verkehr
erzeugt, die entsprechend notwendigen Parkierungseinrichtungen
zu schaffen (§ 49 Thüringer Bauordnung). In Wohngebieten
ist die Wohnung der "Verkehrserzeuger" und die Verwaltungsvorschrift
zur Bauordnung weist für Mehrfamilienhäuser einen Stellplatzbedarf
von 1 - 1,5 Stellplätzen pro Wohnung aus.
Parkraum beeinflußt durch seine Lage, Größe,
Gestaltung und Nutzung ganz erheblich die Verkehrsmittelwahl,
den Verkehrsablauf, die Stadtstruktur, das Stadtbild, die Umfeldqualität,
die Verkehrssicherheit und die Benutzbarkeit der Gehwege, Radwege
und Aufenthaltsflächen. Stadterneuerung und Verkehrsberuhigung
sind vielfach nur möglich, wenn gleichzeitig die Probleme
des ruhenden Verkehrs gelöst werden. Förderrichtlinien
von Bundes- und Landesprogrammen zur Wohnumfeldverbesserung fordern
aus diesem Grund u. a. auch die Erarbeitung von Parkraumkonzeptionen.
Für Lobeda-West liegen, bezogen auf den 31.12.1997, folgende statistischen Daten vor:
10.282 Einwohner (Hauptwohnsitz)
12.081 Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz)
5.512 Wohnungseinheiten
4.299 amtlich registrierte Pkw
4.586 gezählte Stellplätze aller Bau- und
Eigentumsformen
davon
3.760 Stellplätze über 24 Stunden zugänglich
Werden gemeldete Pkw und gezählte Stellplätze
gegenübergestellt, so ergibt sich für Lobeda-West eine
rechnerische Bedarfsdeckung zu 107 Prozent. Auch bei Abzug der
nicht für Anwohner über die Dauer von 24 Stunden pro
Tag öffentlich zugänglichen Stellplätze im privaten
Bereich (18 Prozent) ergibt sich eine statistische Bedarfsdeckung
von über 90 Prozent, wenn unterstellt wird, daß auch
in Lobeda-West ein nicht geringer Prozentsatz von gemeldeten Fahrzeugen
während werktäglicher Nachtzählungen nicht angetroffen
wird (in acht untersuchten großen Neubaugebieten in Städten
der ehemaligen DDR im Mittel 18 Prozent) und die Motorisierung
der Einwohner im Nebenwohnsitz (überwiegend Studenten) unter
der für Lobeda-West stadtteilspezifischen Motorisierung von
418 Pkw pro 1000 Einwohner liegt.
Trotz der auf den heutigen Pkw-Bestand bezogenen rechnerisch nachgewiesenen Ausgeglichenheit von Angebot und Nachfrage an Parkraum in Lobeda-West gibt es aber augenscheinlich ein Defizit an Parkstellflächen für Anwohner. Bei genauerer Analyse stellt sich jedoch heraus, daß überparkten Fahrbahnen, beparkten Gehbahnen und Grünflächen eine schwache Auslastung kostenpflichtiger Stellflächen in Wohnungsnähe und kostenloser Stellflächen in Randlage gegenübersteht. Es liegt zur zeit nur eine geringe Bereitschaft zur Bezahlung der "Dienstleistung Parkraumbereitstellung" vor und ein Weg zwischen Wohnung und Parkplatz wie er ÖPNV-Benutzern zur Haltestelle zugemutet wird (in der Innenstadt 300 m, in Außenbereichen 500 m), wird nicht für akzeptabel gehalten.
Für die Wohnumfeldverbesserung ist die Abhilfe
dieses Mißstandes zwingend notwendig, Alle bislang gemachten
Empfehlungen laufen darauf hinaus, den Wohnungseigentümern
den öffentlichen Parkraum zu überantworten. Sie sind
durch die Vermietung in der Lage, durch die Bindung Wohnung -
Stellplatz eine ausgeglichenere Auslastung des vorhandenen Parkraumes
zu organisieren und können durch die zweckgebundene Verwendung
des Einnahmeüberschusses mit dem Bau vornehmlich mehrgeschossiger
Anlagen das Angebot erweitern und/oder durch wohnunverträgliche
Anlagen ersetzen.
Die Übertragung des öffentlichen Parkraumes
erfolgt auf der Basis der beschlossenen Parkraumkonzeption über
die Stufen Einziehung und Verpachtung, wenn es sich lt. Aufteilungsplan
um städtische Flächen handelt, und nur über die
Einziehung, wenn die Flächen bereits den Wohnungseigentümern
zugeordnet sind. Bei der Einziehung wird von der Fiktion ausgegangen,
daß alle vor dem 01.01.1975 hergestellten und öffentlich
genutzten Straßen, Wege und Plätze auch öffentlich
gewidmet sind (Thüringer Straßengesetz § 52 Abs.
6).
Insgesamt werden in der betrachteten Stufe I 1.996 Stellflächen auf Parkplätzen und Parkstreifen eingezogen (Anlage 1). Von diesen befinden sich 1.326 Stellflächen lt. Aufteilungsplan Lobeda auf öffentlich-rechtlichen Straßen und Wegen oder auf kommunal beanspruchten Flächen. 670 Stellflächen liegen auf Dritten zugeordneten Flächen und von ihnen sind bereits 326 vermietet. Die Einziehung dieser noch oder ehemals öffentlich genutzten Stellflächen erfolgt zur Herstellung der Rechtmäßigkeit nach dem Thüringer Straßengesetz.
Ob sich aus der nachträglichen Einziehung bereits
vermieteter Stellflächen finanzielle Forderungen an die Vermieter
(u. a. SWVG) ergeben, ist nicht auszuschließen und entsprechend
zu berücksichtigen. Die Einziehung öffentlicher Straßen(-teile)
zwingt nicht zur sofortigen und ausschließlichen Verpachtung,
denn die bisherige Nutzung kann als tatsächliche öffentliche
Nutzung vom Grundstückseigentümer geduldet werden. Da
diese Duldung jederzeit beendet werden kann, ergibt sich trotz
der Einziehung eine gewisse Flexibilität in der Behandlung
des Parkproblems in Wohngebieten.
In die Betrachtung wurden diejenigen Stellflächen
nicht einbezogen, die von den Wohnungseigentümern in den
90er Jahren in eigener Regie errichtet worden sind, denn sie sind
zweifelsfrei keine öffentlichen Straßen. In diesem
Zusammenhang sei erwähnt, daß auch die für die
Zuordnung ausgewiesenen Flächen des fließenden Verkehrs
(Anliegerstraßen und Anliegerwege) eingezogen werden sollten,
denn bleibt der Status "öffentliche Straße"
erhalten, könnten die Grundstückseigentümer einmal
eine Enteignung nach § 13 (2) Thüringer Straßengesetz
verlangen.
Schwierigkeiten bereitet die Behandlung der in der
Stellplatzbilanz der Parkraumkonzeption enthaltenen 838 Längsparker
auf nicht gekennzeichneten Flächen der Fahrbahnen (Bordsteinparker),
denn sie können nicht wie abgrenzbare Parkstreifen und Parkplätze
aus dem öffentlichen Verkehrsraum herausgelöst werden,
Die klassischen Elemente der Parkraumbewirtschaftung wie Anwohnerparken
und Gebührenerhebung scheiden in reinen Wohngebieten aus.
Der Verbleib von kostenfreien Stellplätzen gefährdet
jedoch das Gesamtvorhaben und kann sich lediglich auf eine kleine
Anzahl Stellplätze für den Besucherverkehr beschränken.
von den 838 Längsparkstellflächen liegen 62 auf Zuordnungsflächen
und können nach der Einziehung der Fahrbahnen direkt vermietet
werden (Hans-Berger-Str., Binswangerstr., Felix-Auerbach-Str.).
84 Längsparkstellflächen liegen auf Anliegerstraßen
ohne netzbildende Funktion (Stauffenbergstr./Nord u. Th.-Renner-Str./Ost).
Auch diese Fahrbahnen können eingezogen und die Stellplätze
mit der Fahrbahn zusammen verpachtet werden. Für 207 Längsparkstellflächen
schlägt der Planer die Umwandlung zu 390 Senkrechtparkern
durch eine bauliche Umgestaltung der jeweiligen Straßenräume
vor. Der reine Zugewinn beträgt jedoch nicht 183 Stellplätze,
da auch 90 verkehrlich unverträgliche Stellplätze aufgegeben
werden müssen. Letztlich verbleiben 268 Stellplätze
(ca. 6 Prozent vom Gesamtangebot) im öffentlichen Verkehrsraum.
Sie werden den Besuchern zur Verfügung gestellt. Die Benutzung
dieser Stellplätze ist gebührenfrei, aber in der zeitlichen
Inanspruchnahme beschränkt (Parkscheibe).
Vor dem Hintergrund dieser Daten und Zusammenhänge
erscheint die Umsetzung einer flächenhaften Bewirtschaftung
des Parkraumes in Lobeda-West zum Zweck der Wohnumfeldverbesserung
für mehr als 10.000 Einwohner durchführbar und die damit
verbundene notwendige Einziehung öffentlichen Verkehrsraumes
ist mit dem Interesse allgemeinen Wohls durchaus zu begründen.
Die Verpachtung eingezogener Verkehrsflächen durch die Stadt als Grundstückseigentümer sollte ohne Erhebung eines Pachtzinses erfolgen. Vermietungsbeispiele in Lobeda-West zeigen, daß Fahrzeugbesitzer im Moment nicht bereit sind, für die Freiaufstellung ihres Fahrzeuges mehr als 40 DM pro Monat zu zahlen. Wird den Pächtern (Wohnungseigentümern) die Herrichtung vermietbarer Stellplätze übertragen und haben sie die Verkehrs-, Unterhaltungs- und Reinigungspflicht und müssen sie sich möglicherweise anteilig an Kosten für die Entwässerung und Straßenbeleuchtung beteiligen, verbleibt bei Abzug der Bau-, Betriebs- und Verwaltungskosten keine große Gewinnspanne. Da die Wohnungseigentümer über die Pachtverträge zur Vergrößerung des Parkraumangebotes verpflichtet werden und dieses künftig nur noch in Form kostenintensiver mehrgeschossiger Parkbauten erfolgen kann, sind erhebliche Einnahmeüberschüsse anzusparen. Da auch andere Flächenzuordnungen, als in den Aufteilungsplänen dokumentiert, möglich gewesen wären, ist der Verzicht der Stadt auf Einnahmen aus der Verpachtung von Verkehrsflächen gerechtfertigt, zumal dieses Geld nicht der positiven städtebaulichen Entwicklung verlorengeht.
Da die flächenwirksame Beendigung des kostenlosen
Parkens nur langsam Akzeptanz finden wird, ist eine umfangreiche
Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Des weiteren sollte mit
dem Beginn der Vermietung vormals öffentlichen Verkehrsraumes
sofort mit der Schaffung neuer Parkstellflächen begonnen
werden (z. B. mit der Umgestaltung der Straßenräume:
Hans-Berger-Str., Binswangerstr. und Felix-Auerbach-Str.), denn
nichts ist überzeugender, als die sichtbare Kultivierung
des Wohnumfeldes.
Insgesamt sollen nach der bestätigten Parkraumkonzeption
den Anwohnern in Lobeda-West bei geringer Reduzierung des Wohnungsbestandes
einmal 5169 Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Konzeption
formuliert eine Zielgröße von 1 Stellplatz pro Wohnungseinheit
und berücksichtigt dabei eine Steigerung der Motorisierung
auf 500 Pkw pro 1000 Einwohner. Dieser Wert wird nach dem Verkehrsentwicklungsplan
der Stadt Jena nicht vor dem Jahr 2010 erreicht. Bedarfszuwachs
sowie Umbau, Überbauung und Wegfall vorhandener Stellplätze
erfordern langfristig den Neubau von 2365 Stellplätzen, überwiegend
in mehrgeschossigen Anlagen.
- beschl. am 22.07.1998 - Beschl.-Nr. 98/07/51/1911
1. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Kirchbergstraße (gesamte Straßenlänge) wird umlagepflichtig grundhaft erneuert. Die Herstellungsmaßnahme umfaßt 5 Straßenleuchten.
2. Der Stadtrat zieht den Beschluß über
die Abschnittsbildung und die Kostenspaltung entsprechend §
26 Abs. 3 ThürKO an sich.
3. Das Vorhaben wird als ein Abrechnungsabschnitt
betrachtet.
4. Die Kosten der Straßenbeleuchtung werden
gemäß § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung
abgespalten, damit die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
frühzeitig refinanziert werden kann.
Begründung:
Die Straßenleuchten in der Kirchbergstraße sind z. Z. an Freileitungsmasten montiert, deren Eigentümer die Stadtwerke Jena GmbH sind. Diese planen für 1998 die Umstellung der Stromversorgung auf Erdverkabelung und infolgedessen den Abbau der dann nicht mehr benötigten Freileitungsanlage.
Da eine Übernahme der Freileitungsmasten allein
zum Weiterbetreiben der Straßenbeleuchtung durch die Stadt
Jena aufgrund des hohen Verschleißgrades der Masten nicht
möglich ist, muß dringend eine neue Beleuchtungsanlage
errichtet werden. Aus Gründen der Verkehrssiche
rung steht die Stadt Jena in der Pflicht, die notwendigen Herstellungsmaßnahmen ohne großen Zeitverzug durchzu
führen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan des Jahres 1998 enthalten. Die Festlegung der Kostenspaltung ist gemäß § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt sein werden.
Die Eigentümer der anliegenden Grundstücke
wurden vom Bauverwaltungsamt am 07.05.1998 über die voraussichtliche
Höhe ihrer anteiligen Beiträge informiert.
- beschl. am 22.07.1998 - Beschl.-Nr. 98/07/51/1912
1. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Hermann-Stapff-Straße
(gesamte Straßenlänge) wird umlagepflichtig grundhaft
erneuert. Die Herstellungsmaßnahme umfaßt 6 Straßenleuchten.
2. Der Stadtrat zieht den Beschluß über
die Abschnittsbildung und die Kostenspaltung entsprechend §
26 Abs. 3 ThürKO an sich.
3. Das Vorhaben wird als ein Abrechnungsabschnitt
betrachtet.
4. Die Kosten der Straßenbeleuchtung werden
gemäß § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung
abgespalten, damit die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
frühzeitig refinanziert werden kann.
Begründung:
Die Straßenleuchten in der Hermann-Stapff-Straße sind z. Z. an Freileitungsmasten montiert, deren Eigentümer die Stadtwerke Jena GmbH sind. Diese planen für 1998 die Umstellung der Stromversorgung auf Erdverkabelung und infolgedessen den Abbau der dann nicht mehr benötigten Freileitungsanlage.
Da eine Übernahme der Freileitungsmasten allein zum Weiterbetreiben der Straßenbeleuchtung durch die Stadt Jena aufgrund des hohen Verschleißgrades der Masten nicht möglich ist, muß dringend eine neue Beleuchtungsanlage errichtet werden. Aus Gründen der Verkehrssicherung steht die Stadt Jena in der Pflicht, die notwendigen Herstellungsmaßnahmen ohne großen Zeitverzug durchzuführen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan des Jahres 1998 enthalten. Die Festlegung der Kostenspaltung ist gemäß § 9 Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung zur Beitragsabrechnung jetzt notwendig, da noch nicht alle Bestandteile der Straße fertiggestellt sein werden.
Die Eigentümer der anliegenden Grundstücke
wurden vom Bauverwaltungsamt am 19.05.1998 über die voraussichtliche
Höhe ihrer anteiligen Beiträge informiert.
- beschl. am 22.07.1998 - Beschl.-Nr. 98/07/51/1927
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohn- und Seniorenzentrum
Käthe Kollwitz gGmbH folgenden Beschluß zu fassen:
Die Geschäftsführung der Wohn- und Seniorenzentrum
Käthe Kollwitz gGmbH wird ermächtigt, vorbehaltlich
der Zustimmung des Landesamtes für Soziales und Familie zur
Förderung der Schuldendienstlasten einen Kredit bis zu 3,2
Mio DM aufzunehmen.
Begründung:
Für den 1997 abgeschlossenen Umbau des Hauses
wurden 24.568 TDM investiert. Zur Finanzierung sind Darlehen in
Höhe von 21.336,6 TDM eingesetzt worden.
Mit Einführung der Pflegeversicherung werden
die Kosten der Refinanzierung des Umbaus nicht in der Pflegevergütung
berücksichtigt. Nicht zuletzt auf Anregung der Stadt Jena
werden mit der Regelung des § 8 ThürAGPflegeVG nicht
nur die Herstellungskosten durch das Land Thüringen, sondern
auch die Übernahme der Aufwendungen für Zinsen, Tilgung
und Verwaltungskosten bei Darlehen gefördert. Damit soll
die Gleichbehandlung mit den nach § 17 ThürAGPflegeVG-DVO
mit bis zu 150 TDM pro Pflegesatz geförderten neu gebauten
Einrichtungen erreicht werden. Mit der vorgenommenen Umbaumaßnahme
hat die Stadt Jena für ca. 89 TDM pro Platz quasi einen Neubau
geschaffen.
Für die mit 21.337 TDM kreditfinanzierten Mittel
erhält die Wohn- und Seniorenzentrum Käthe Kollwitz
gGmbH eine Förderung durch das Land Thüringen in Höhe
der jährlich anfallenden Aufwendungen für Zins und Tilgung
(§ 8 ThürAGPflegeVG). Gemäß Pflege-Buchführungsverordnung
ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen
auf den aus Darlehen finanzierten Teils des Anlagevermögens,
der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt
ist, ein Ausgleichsposten aus Darlehensförderung zu bilden.
Insofern wird das Ergebnis der Gesellschaft nicht beeinflußt.
Für den Teil der Abschreibungen auf den aus
Eigenmitteln finanzierten Anlagevermögen (3,2 Mio DM) erfolgt
derzeit keine Förderung. Die aus diesem Teil des Anlagevermögens
zu bildenden Abschreibungen werden derzeit nicht refinanziert
und gehen zu Lasten des Eigenkapitals.
Es sollen daher Verhandlungen mit dem Landesamt für
Soziales und Familie mit dem Ziel aufgenommen werden, daß
der Kreditaufnahme zugestimmt und der daraus resultierende Kapitaldienst
(Zins und Tilgung) gemäß § 8 ThürAGPflegeVG
im Rahmen der Projektförderung übernommen wird. Das
Landesamt hat hierzu bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Damit würde sich die Liquiditäts- und Ergebnissituation
der Gesellschaft erheblich verbessern.
- beschl. am 22.07.1998 - Beschl.-Nr. 98/07/51/1926
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
nächsten Gesellschafterversammlung der Saale Betreuungswerk
der Lebenshilfe Jena Werkstätten für Behinderte - Förderung
- Wohnen gGmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jahresabschluß für das Geschäftsjahr
vom 01.01.1997 bis 31.12.1997 wird festgestellt.
2. Der Jahresüberschuß in Höhe von
149.697,66 DM und Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen in
Höhe von 16.961,36 DM werden in Höhe von 3.350,00 DM
in die gesetzliche Rücklage und in Höhe von 163.309,02
DM in die satzungsmäßige Rücklage eingestellt.
3. Der Geschäftsführerin wird für
das Geschäftsjahr 1997 Entlastung erteilt.
4. Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wird für
das Geschäftsjahr 1997 Entlastung erteilt.
Begründung:
Im Geschäftsjahr 1997 waren der Kreisverein der Lebenshilfe Jena zu 51 % und die Stadt Jena zu 49 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt.
Der Jahresabschluß 1997 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Werkstatt für Behinderte weist für das Geschäftsjahr 1997 einen Jahresüberschuß in Höhe von 94.929,40 DM aus. Von den anderen Gewinnrücklagen werden 8.217,56 DM entnommen und 3.350,00 DM in die gesetzliche Rücklage und 99.796,96 DM in die satzungsmäßige Rücklage eingestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Wohnheimes Schaefferstraße weist für das Geschäftsjahr 1997 einen Jahresüberschuß in Höhe von 54.768,26 DM aus. Von den anderen Gewinnrücklagen werden 8.743,80 DM entnommen und 63.512,06 DM in die satzungsmäßige Rücklage eingestellt. Die Zahlungsbereitschaft war im Geschäftsjahr 1997 jederzeit gegeben.
Die Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 1997 um 8.462 TDM auf 18.620 TDM. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus dem fertiggestellten Neubau (11.000 TDM) und dem begonnenen Neubau des Förderbereiches.
Es sind keine Gründe ersichtlich, der Geschäftsführerin,
Frau Annelie Lohs, und den Mitgliedern des Verwaltungsrates die
Entlastung für das Geschäftsjahr 1997 zu verweigern.
- beschl. am 22.07.1998 - Beschl.-Nr. 98/07/51/1940
Für die Straßenumgestaltung an der Endhaltestelle
Lobeda-West werden Fördermittel aus dem Wohnumfeldprogramm
des Landes in Höhe von 564.000 DM beantragt und eingesetzt.
Begründung:
Die Stadt Jena hat sich mit dem Stadtteil Jena-Lobeda
als dezentrales Projekt des Freistaates Thüringen für
die Weltausstellung EXPO 2000 in Hannover beworben. Die Bewerbung
erfolgte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 28.08.96.
Die Projektbezeichnung lautet: "Stadt Jena, Stadtteil Lobeda,
Von der Plattensiedlung zum grünen Universitätsstadtteil
- Evolution eines Stadtteils".
Am 20.11.1997 erfolgte die offizielle Registrierung des Projektes. Das Projekt beschränkt sich auf einen Schnitt durch Lobeda-West. Er berührt den inhaltlichen Schwerpunkt in der städtebaulichen Erneuerung - den Freiraum. Im Zuge des Projektes werden an fünf Schnittpunkten innovative Ansätze zur Wohnumfeldverbesserung in Großsiedlungen in den Vordergrund gestellt.
Schnittpunkt 1
. Landschaftsräume vielfältig nutzen und gestalten - Landschaftsbezug Saaleaue/Freiraumgestaltung Alfred-Diener-Straße
Schnittpunkt 2
. Öffentlichen Raum zurückgewinnen - Urbanität - Platzraum Endhaltestelle Karl-Marx-Allee
Schnittpunkt 3
. Einprägsame Quartiere schaffen - Identität - Quartier 1
Schnittpunkt 4
. Stadtraum als gliederndes "Gerüst" gestalten - Orientierung - Straßenraumgestaltung - Stauffenbergstraße
Schnittpunkt 5
. Wohngebiet vor Autobahn schützen - Verkehrslärmschutz
und Wohnqualität - Grünbrücke A 4
Die Beschlußvorlage umfaßt die Realisierung
der veränderten Straßenführung der Karl-Marx-Allee
in die Stauffenbergstraße als 1. Stufe der Umsetzung der
planerischen Ziele des Schnittpunktes 2. Diese neue Straßenführung
ist die Voraussetzung für die Umgestaltung der Busendhaltestelle
Karl-Marx-Allee zu einem Stadtplatz. Ziel dieser Maßnahme
ist es, an Stelle einer nicht mehr benötigten Verkehrsfläche
im Bereich der Endhaltestelle Lobeda-West den beim Bau des Einkaufszentrums
"Kaufland" verlorengegangenen öffentlichen Raum
mit urbanen Qualitäten zurückzugewinnen.
Zur vorliegenden Straßenplanung wurden die
Stellungnahmen aller von der Planung betroffenen Ämter der
Stadtverwaltung (Tiefbauamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Garten-
und Friedhofsamt, Bauverwaltungsamt, Schulverwaltungsamt, Liegenschaftsamt,
Ordnungsamt, Behindertenbeauftragte, Wirtschaftsförderungsamt),
dem Studentenwerk Jena und dem Jenaer Nahverkehr eingeholt. Es
gab zum Vorentwurf keine grundlegenden Bedenken bzw. Einwände.
Die öffentlich gewidmeten Straßenteile sind vor Baubeginn
einzuziehen. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuß haben
in ihrer gemeinsamen Sitzung am 18.06.1998 diesem Vorhaben zugestimmt.
Die Mittel für die Realisierung der Baumaßnahme
sind im Haushalt 1998 des Stadtplanungsamtes vorgesehen, die Förderfähigkeit
wurde vom Landesverwaltungsamt bestätigt sowie der entsprechende
Verpflichtungsrahmen steht zur Verfügung. Die Gesamtkosten
betragen 752.000 DM, wovon 75 % durch Städtebaufördermittel
getragen werden. Die Freiflächenumgestaltung und der Neubau
von Stellplätzen auf der Fläche des Studentenwerks wird
mit Städtebaufördermitteln unterstützt. Das Studentenwerk
übernimmt die dafür erforderlichen Eigenanteile in Höhe
von 57.376 DM.
Die Betreuung der Ausführung der Baumaßnahme und die Bauleitung erfolgen durch das Tiefbauamt
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 1998
geplant.
- beschl. am 22.07.1998 - Beschl.-Nr. 98/07/51/1903
Für das Entwicklungsgebiet "Himmelreich"
werden unverzüglich die Planung und der Bau der Straßen
2, 2.2, der Anschluß an den 3. BA sowie die nördliche
Anbindung an die B 88 beauftragt (siehe Anlage 1).
Begründung:
Mit dem Bau der Sammelstraße 2 und der Stichstraße
2.2 werden die Grundlagen für weitere vermarktungsfähige
Grundstücke geschaffen sowie die Voraussetzungen für
eine zukünftige Erschließung des 3. Bauabschnittes.
Für dieses kurzfristig zu realisierende Vorhaben stehen bereits
bewilligte Fördermittel in Höhe von 2.700.950,00 DM
zur Verfügung.
Da die Stadtwerke Jena sich zum jetzigen Zeitpunkt
nicht an den Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen
beteiligen, wird der Bau der Straßen in zwei Ausbaustufen
erfolgen müssen, um die Finanzierbarkeit der Maßnahme
zu sichern. Die Vorfinanzierung der Baukosten für den Tiefbau
und Ausrüstung Gasversorgung (100 %) sowie Elektroversorgung
(30 %) wird in den "Vertrag über die Arbeits- und Kostenteilung
zur stadttechnischen Erschließung des Bebauungsgebietes
Himmelreich" ergänzend aufgenommen (245.000,00 DM +
25.000,00 DM Planung).
Die ermittelten Kosten für die geplante Baumaßnahme
betragen 2.935.000,00 DM. Der Differenzbetrag in Höhe von
235.000,00 DM muß aus dem z. Z. gesperrten Planansatz 1998
beglichen werden
Bei Nichtinanspruchnahme der Fördermittel, d.
h. sie werden nicht durch entsprechende Maßnahmen untersetzt,
müssen diese Ende 1998 dem Land wieder zur Verfügung
gestellt werden.
Am 01.10.1998, 18.00 Uhr findet in 07743 Jena, Am Anger 15, Zimmer 50, eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt
Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Deutschen Bundestag im Wahlkreis 302 Jena-Rudolstadt-Stadtroda vom 27. September 1998 .
Die Sitzung ist öffentlich.
gez. Hertzsch
Kreiswahlleiter
Am Mittwoch, dem 30. September 1998, 17.00 Uhr (Beginn
öffentlicher Teil 17.30 Uhr), findet im Rathaus (Diele),
Markt, die 53. Sitzung des Stadtrates Jena statt.
Tagesordnung (öffentlicher Teil):
11. Bestätigung der Niederschrift über die 52. Sitzung des Stadtrates am 09.09.1998 - öffentlicher Teil -
12. Fragestunde
13. Aussprache zur Großen Anfrage der Fraktion Bürger für Jena zu Einnahmeausfällen der Stadt Jena durch nicht eingeforderte Grundsteuern
14. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Bauzeiten- und Finanzierungsplan Straßenneubaumaßnahmen
15. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - 2. Nachtragshaushalt 1998
16. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Abwägungsbeschluß zum Vorentwurf für die wesentliche Änderung des Bebauungsplanes "Oberer Freiberg" im Ortsteil Drackendorf
17. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Abwägungsbeschluß zum Vorentwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan Wohngebiet "Der König" im Ortsteil Drackendorf
18. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Einleitung einer wesentlichen Änderung des Bebauungsplanes "Im Hahnengrunde" in den Gemarkungen Ammerbach und Winzerla
19. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Sanierungsgebiete der Stadt Jena - Straßenbaumaßnahmen 1999
20. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Einsatz von Städtebaufördermitteln "Jena Lobeda-West, Freiraumgestaltung A.-Diener-Straße/Saaleaue 1. BA als Teil des EXPO-Projektes der Stadt Jena"
21. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Einsatz von Städtebaufördermitteln "Jena Lobeda-West, Freiraumgestaltung A.-Diener-Straße/Saaleaue 2. BA (Schulhof 8. Grund- und Regelschule/südwestliche Saaleaue) als Teil des EXPO-Projektes der Stadt"
22. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Hornstraße
23. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Lutherstraße
24. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage am Magdelstieg
25. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Schillbachstraße
26. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Parkstraße
27. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Grundhafte Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage Unterm Schlegelsberg
28. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Sanierung der Hausmülldeponie Winzerla
29. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Umsetzung der Sportstättenleitplanung für den Reitverein Jena e. V. am Standort Löbichauer Straße, Gemarkung Wenigenjena
30. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Perspektive Kinderhaus "Judith Auer"
31. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Rechtsaufsichtliche Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit der Verträge zum Freizeitbad
32. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Bürgschaftserklärung für die Jenaer Nahverkehrsgesellschaft mbH zur Kreditumschuldung in Höhe von 1.890.600 DM
33. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung des ehemaligen Umspannwerkes Jena-Nord ("Imaginata") im Sanierungsgebiet Unteraue in Höhe von 560.000 DM
34. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Feststellung des Jahresabschlusses der Städtischen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesllschaft Jena mbH zum 31.12.1997 sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1997
35. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluß des Eigenbetriebes Städtischer Bauhof Jena für das Wirtschaftsjahr 1998
36. Beschlußvorlage Oberbürgermeister - Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates - Zusammenlegung von Ausschüssen
37. Beschlußvorlage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Einführung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in Jena
38. Beschlußvorlage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Weitere Verfahrensweise Flächennutzungsplan
39. Beschlußvorlage PDS-Fraktion - Entwicklungskonzeption Neulobeda
40. Beschlußvorlage Fraktion Bürger für Jena - Konzeption Inselplatz
41. Beschlußvorlage SPD-Fraktion - ESSO-Tankstelle/Parkhaus Lobeda-West
42. Beschlußvorlage SPD-Fraktion - Weidigsmühle
43. Beschlußvorlage SPD-Fraktion - Umbesetzung sachkundiger Bürger in Ausschüsse
44. Beschlußvorlage SPD-Fraktion - Neubestellung eines Mitgliedes für den Verbandsrat KAT
45. Berichtsvorlage Oberbürgermeister - Haushaltskonsolidierung
46. Berichtsvorlage Oberbürgermeister - Berichterstattung über die Realisierung der Auflagen des Stadtrates an den Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der Feststellung der Jahresrechnung 1996 der Stadt Jena
47. Bericht des Oberbürgermeisters zum Stand
Universitätshochhaus
Der Oberbürgermeister
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Am 29.09.1998, 19.00 Uhr, findet im Beratungsraum, Saalbahnhofstr. 9, die Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - BVL "Rechtsaufsichtliche Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit der Verträge zum Freizeitbad" - Wahl eines Vertreters für den Verwaltungsbeirat der beiden Gesellschaften Wohn- und Seniorenzentrum Käthe Kollwitz gGmbH und Seniorenheim Am Kleinertal gGmbH - aktuelle Beschlußvorlagen
- Sonstiges Der Ausschußvorsitzende | |
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Am 01.10.1998, 17.00 Uhr, findet im Plenarsaal des Rathauses die Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses statt Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Gewerbegebiet Unteraue, Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Stichstraße zum ehemaligen Gaswerk - Berichtsvorlage - Einsatz von Fördermitteln kleiner 50 TDM, erstes Halbjahr 1998 - Sachstandsbericht - Wasserkraftanlagen Rasenmühlenwehr und Paradieswehr - Abwägungsbeschluß zum 2. Entwurf B-Plan "Golmsdorfer Straße" - Abwägungsbeschluß zum VuE-Plan "In den halben Äckern", Ilmnitz
- Sonstiges Der Ausschußvorsitzende | |
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Am 01.10.98, 19.00 Uhr, findet im Plenarsaal, Rathaus, die Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung (öffentlicher Teil): - BV: Abschnittsbildung und Kostenspaltung (Straßenbeleuchtung) für die Erhebung von Straßenbeiträgen in der Tatzendpromenade für den Abschnitt vom Magdelstieg bis zur Ibrahimstraße - BV: Teileinziehung des Reinholdweges (Tonnagebegrenzung) - BV: Teileinziehung der Straße Am Herrenberge (Tonnagebegrenzung) - BV: Widmung öffentlichen Straßen im Wohngebiet "Himmelreich" - BV: Absicht zur Teileinziehung des Erich-Kops-Weges und des Olga-Benario-Weges (Tonnagebegrenzung) - BV: Änderung der Straßenbeitragssatzung - Bericht zur Problematik der Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen und Anliegerstraße in Lobeda-West - Protokollkontrolle
- Verschiedenes Der Ausschußvorsitzende | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Fahrerlaubnisbehörde ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen Saur, Tom 98527 Suhl, Friedrich-König-Str. 44 NS/17/98-FS möglicher Aufenthalt: 07747 Jena, 60/98 Sanddornstr. 2 Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen Frank Berge Ebereschenstr. 18, 07747 Jena 97/2108 ZG/2 Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen
Thomas Friedrich Mühlenstraße 78, 07745 Jena 98/1700/1 Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Personen zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen Remo Metzner Kefersteinstr. 16, 07745 Jena 98/781 ZG/1; 98/781/2
Ines Eisenschmidt Carolinenstr. 38, 07747 Jena 98/1199/1 Stadt Jena | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
| Vorhaben: Theaterhaus Jena, Sanierung
Dises Vorhaben wird mit Fördermitteln finanziert. Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Los | Leistung | Kosten-
beitrag | Voraussichtl. Ausführungs-
zeitraum | Eröffnungs-
termin 13.10.1998 | |
| 4 | Schlosserarbeiten
Metalltüren | 60,00 DM | Okt. bis
Nov. 1998 | 10.00 Uhr | |
| Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Bayerischen Hypotheken- und Vereinsbank AG, Konto-Nr. 4149149, BLZ 83020087, Cod.Zahlungsgrund 61.00111.2 mit dem Vermerk "Theater" einzuzahlen ist. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab 24.09.1998 täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 03641 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht.
Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.10.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
![]() | Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A |
Die Stadtverwaltung Jena beabsichtigt die Maßnahme
auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung an eine leistungsfähige und qualifizierte Baufirma zu vergeben. Die Leistungen umfassen im wesentlichen: Brückenbauwerk ca. 770 m³ Erdstoffaushub ca. 690 m³ Hinterfüllung ca. 100 m³ Stahlbeton B 25 für Fundamente, Flügelwände und Kopfbauwerk ca. 420 m² Schalung für Fundamente, Flügelwände und Kopfbauwerk ca. 14 t Bewehrung ca. 10 m Stahlbetonfertigteile, B 35, lichte Breite 3,0 m, als Halbbogen ca. 75 m² Wasserbaupflaster
Pauschal Vorh. Durchlaß abbrechen Straßenbau ca. 200 m² Bit. Straßenaufbruch ca. 155 m³ Auskofferung ca. 225 m² Bit. Straßenbefestigung, Bauklasse IV, Gesamtdicke 70 cm ca. 60 m² Gehwegbefestigung, Gesamtdicke 40 cm ca. 75 m Bord- und Kantensteine Ausführungszeitraum: 19. Oktober bis 20. Dezember 1998 Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem 21.09.1998 beim Tiefbauamt Jena, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Tel. 03641/494391; Fax 03641/494407 abgeholt werden. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt gegen Vorlage einer Einzahlung von 77,00 DM bei Direktabholung bzw. von 89,00 DM bei Postversand (keine Rückerstattung). Um Anmeldung einen Tag vor Abholung wird gebeten. Die Einzahlung ist an die HypoVereinsbank Jena, Kto.-Nr. 4149149, BLZ 83020087 mit dem Vermerk codierter Zahlungsgrund 61.10493.2 zu leisten. Eröffnungstermin: 05. Oktober 1998, 10:00 Uhr, Tiefbauamt, Tatzendpromenade 2, Zi. 412 Bei Eröffnung sind nur Bieter zur Teilnahme zugelassen. Für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten. Abschlagszahlungen nach VOB/B. Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen und bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter auf Verlangen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt GZR 4) vorzulegen. Zuschlags- und Bindefrist endet am 30. Oktober 1998. Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste Angebot erscheint.
Die Vergabeprüfstelle gem. § 31 VOB/A ist das Thür. Landesverwaltungsamt, Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar. Stadt Jena | |
| Öffentliche Ausschreibung der Stadt Jena nach VOB/A | ||||
Vorhaben: Sanierung Kindertagesstätte "Munketal" Die Maßnahme wird im Rahmen der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Vergabe-ABM) durchgeführt. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: November 1998 bis Oktober 1999. Die Stadt Jena schreibt folgende Leistungen aus: | |||||
| Leistung | Kosten-beitrag | ABM-
Kräfte | Eröffnungs-
termin 20.10.1998 | ||
| Bautechnische Leistungen
- Abbrucharbeiten - Entwässerung - Gebäudeabdichtung - Erdarbeiten - Beton- u. Maurerarbeiten - Sanierputzarbeiten - Metallbauarbeiten - Estricharbeiten - Trockenbauarbeiten - Putzarbeiten - Fliesen- u. Plattenarbeiten - Dachdecker - Klempner - Maler - Bodenleger - Fassade | 100,- DM | 9.30 Uhr | |||
| Fenster, Türen u. Sonnenschutz | 75,- DM | 10.00 Uhr | |||
| HLS | 100,- DM | 10.30 Uhr | |||
| Elektroinstallation | 90,- DM | 11.00 Uhr | |||
|
Für die Lose 1 u. 3 sind ABM-Kräfte für den Ausführungszeitraum einzu-stellen und nur in dieser Maßnahme zu beschäftigen. Die Arbeitsverträge sind durch das Wirtschaftsunternehmen mit den Arbeitnehmern (ABM) abzuschließen. Der Auftragnehmer hat für diese Mitarbeiter den Lohn nach den derzeit gültigen tariflichen Bestimmungen zu zahlen und Nachweis über die Beschäftigungszeiten der ABM-Kräfte zu führen. Weitere Bedingungen sind in den Ausschreibungsunterlagen (LV) enthalten. Für die Ausschreibungsunterlagen wird der o.g. Kostenbeitrag erhoben, der nicht zurückerstattet wird und vor Abholung der Unterlagen auf das Konto der Stadt Jena bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG, Filiale Jena Konto-Nr. 4149149 BLZ 83020087 Cod.Zahlungsgrund 61.00107.1 mit dem Vermerk "Kita "Munketal", Los ...." einzuzahlen ist. Bei der Bewerbung um mehrere Lose ist für jedes Los gesondert einzuzahlen. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Abgabe der Kopie der Einzahlungsquittung/en im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, 6. OG, Zi. 6.22, ab sofort täglich von 9.00 - 12.00 Uhr erhältlich und 1 Tag vor Abholung telefonisch zu bestellen (Tel.-Nr. 49 4321). Der Versand der Unterlagen erfolgt nur bis zum 4. Werktag vor dem Eröffnungstermin. Anforderungen zur Zusendung über den Postweg werden nach dieser Frist nicht mehr bearbeitet, eine Erstattung des Kostenbeitrages erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nicht. Die Angebote sind bis zum Eröffnungstermin im Hochbauamt, Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Zi. 6.22 einzureichen. Die Submission findet im Hochbauamt, Zi. 6.10 statt. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 04.12.1998. Nachprüfstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt,
Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar Stadt Jena | |||||
Bauherr/
Auftraggeber: imaginata e. V., Otto-Schott-Str. 41,
07745 Jena
Bauvorhaben: ehemaliges Umspannwerk Jena-Nord, Löbstedter Str. 67, 07745 Jena
Um- und Ausbauarbeiten
50 KV-Gebäude
Büro- und Verwaltungsbereich,
30 KV-Gebäude
Probebühne und Nebenräume
110 KV-Gebäude
Dachreparatur
Planung Smits + Partner
und Bauleitung: Freie Architekten und Ingenieure
Neuwerkstraße 47a, 99084 Erfurt
Tel. 0361/5628517 Fax 6422476
Folgende Bauleistungen werden nach VOB öffentlich ausgeschrieben:
Nr. Gewerk Schutzgebühr DM
1 Maurer-/Trockenbauarbeiten
ca. 30 m³ Erdstoff
ca. 15 m³ Mauerwerk
ca. 10 m³ Beton
ca. 160 m² Putz
ca. 460 m² Trockenbau 30,00
2 Gerüstbauarbeiten
ca. 650 m² Arbeitsgerüst 20,00
3 Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
ca. 360 m² Flachdachabdichtung,
Erneuerung Warmdach 20,00
4 Estricharbeiten
ca. 250 m² Gußasphalt 10,00
5 Fliesenarbeiten
ca. 130 m² Wand- und Bodenfliesen 20,00
6 Metallbauarbeiten
ca. 100 m Lamellenroste auf Winkelrahmen
Stahlblechtüren 20,00
7 Tischlerarbeiten
36 Stck Holzfenster
19 Stck Innentüren 20,00
8 Malerarbeiten
ca. 2900 m² Wände und Decken
ca. 300 m² Fenster und Türen 30,00
9 Bodenbelagsarbeiten
ca. 330 m² Linoleum
ca. 230 m² Holzdielenboden 20,00
10 Elektroarbeiten 20,00
11 Sanitär 20,00
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: nach Auftragserteilung ab November 1998
Die Vergabeunterlagen können schriftlich beim Büro der Architekten unter Beifügung eines Verrechnungsschecks für die Schutzgebühr angefordert werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt ausschließlich per Post. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet. Bewerbungsfrist: 05.10.1998
Angebotsabgabe und Submission: für die Gewerke Nr. 1-4 26.10.98 ab 9.00 Uhr, für die Gewerke 5-11: nach Baufortschritt
Die Bieter sind 6 Wochen an ihr Angebot gebunden. Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Leistungen 5 Jahre. Dem Angebot sind Nachweise über die Leistungsfähigkeit gemäß VOB/A § 8, Nr. 3 (1) a-f beizufügen.
Nachprüfstelle: Landesverwaltungsamt Weimar
Carl-August-Allee 2a, 99423 Weimar
imaginata e.V., Jena
gez. Prof. Dr. Fauser
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 18. September 1998 (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 25. September 1998) |