Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
46/98 |
| Preis 1,00 DM | 26. November 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 476 |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 480 |
| Verschiedenes | 481 |
| Impressum |
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2040
1. Herr Eberhard Stein wird als Mitglied des Verbandsrates
KAT abberufen.
2. Herr Gunther Lorenz wird als Mitglied in den Verbandsrat
KAT berufen.
Begründung:
Herrn Stein ist es aus beruflichen Gründen nicht
mehr möglich, an den Verbandsversammlungen des KAT teilzunehmen.
Die Eilbedürftigkeit der Beschlußvorlage
liegt darin begründet, daß die nächste Versammlung
des Verbandsrates KAT am 16.11.98 stattfindet, d. h. zwei Tage
vor der nächsten Stadtratsitzung. Daher ist es erforderlich,
daß die Neubestellung eines KAT-Mitgliedes als Vertreter
der Fraktion Bürger für Jena bereits in der 54. Sitzung
des Stadtrates am 21.10.98 beschlossen wird.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2039
1. Frau Sabine Teichgräber wird als Mitglied
für den Hauptausschuß berufen.
2. Frau Sabine Hemberger, bisher Mitglied im Hauptausschuß,
wird als Stellvertreter benannt.
Begründung:
Aus persönlichen Gründen hat Frau Hemberger
um zeitweilige Entlastung gebeten; somit erfolgt der Wechsel vom
Mitglied zum Stellvertreter.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2036
Frau Petra Herrmann wird als beratende Bürgerin
in den Gleichstellungsausschuß berufen.
Begründung:
Nachdem Frau Kugge-Hartung als Mitglied für
den Gleichstellungsausschuß bestätigt wurde, wird Frau
Herrmann als beratende Bürgerin vorgeschlagen.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2032
Herr René Gröger wird als beratender
Bürger der F.D.P.-Fraktion in den Stadtentwicklungsausschuß
berufen.
Begründung:
Herr Gröger übernimmt die durch Umbesetzung
freigewordene Position für die F.D.P.-Fraktion im Stadtentwicklungsausschuß.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2031
1. Herr Robert Rauschelbach wird als beratender Bürger
der F.D.P.-Fraktion in den Sozialausschuß berufen.
2. Herr Dr. Müller wird als beratender Bürger
der F.D.P.-Fraktion im Sozialausschuß abberufen.
Begründung:
Herr Rauschelbach übernimmt die durch Umbesetzung
freigewordene Position für die F.D.P.-Fraktion im Sozialausschuß.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2029
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
nächsten Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsbau-
und Verwaltungsgesellschaft Jena mbH folgenden Beschluß
zu fassen:
Der vorliegende Wirtschaftsplan 1999 bestehend aus
- Erfolgsplan 1999
- Vermögensplan 1999
- Investitionsplan 1999
- Investitionsplan P.-Schneider-Str. 2,4,6
- Investitionsplan 2000
- Investitionsplan 2001
- Finanzplan 1999 - 2003
wird bestätigt.
Begründung:
Entsprechend § 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung sind die Wirtschaftspläne für Unternehmen mit einer über 50 v. H. liegenden Beteiligung als Anlage beizufügen.
Für das Jahr 1999 ist ein Jahresüberschuß
(ohne Sonderabschreibungen) in Höhe von 2.740 TDM zu erwarten.
Für das Geschäftsjahr 1999 sind Investitionen in Höhe
von 29.396 TDM und für die P.-Schneider-Str. 2,4,6 in Höhe
von 10.500 TDM vorgesehen.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2028
1. Der in den Anlagen 2 - 4 beigefügte Jahresabschluß
1997 des Eigenbetriebes Städtischer Bauhof Jena, bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, wird festgestellt.
2. Der Jahresüberschuß in Höhe von
154.476,74 DM wird in die Rücklage eingestellt.
3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr
1997 Entlastung erteilt.
Begründung:
Der Jahresabschluß 1997 des Eigenbetriebes Städtischer Bauhof Jena wurde durch die Werkleitung erstellt und durch den kooperierenden Wirtschaftsprüfer Herrn Udo Dengler der Pawlitzky & Saeltzer Steuerberatungsgesellschaft mbH geprüft. Es wurde der Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Abschlußprüfung erfolgte unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach § 317 HGB sowie der Regelungen der Thüringer Eigenbetriebsverordnung. Des weiteren erfolgte die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Beanstandungen hieraus ergaben sich nicht.
Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluß. Im Berichtsjahr war der Eigenbetrieb jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Jena.
Das Wirtschaftsjahr 1997 konnte mit einem Jahresüberschuß in Höhe von 154.476,74 DM abgeschlossen werden. Der Jahresüberschuß ist auf saisonbedingte Arbeitszeitverlagerung und somit effektive Kapazitätsausnutzung zurückzuführen.
Der Städtische Bauhof wurde überwiegend, zu 78 % (Vj. 85 %), durch die Stadt Jena in Anspruch genommen. Die gewerbliche Tätigkeit am Gesamtumsatz betrug 22 % (Vj. 15 %). Gründe für den Anstieg des Leistungsanteils im gewerblichen Bereich sind zum einen ein vermehrter Anteil öffentlicher Ausschreibungen der Stadt im Bereich der Unterhaltsleistungen, an denen der Bauhof gemäß VOB/A nicht zugelassen ist. Ein weiterer Grund ist die Ausgliederung städtischer Einrichtungen.
Das Vermögen des Eigenbetriebes besteht überwiegend
aus Sachanlagen (52 %). Die Bilanzsumme hat sich gegenüber
dem Vorjahr um 139.056,48 DM erhöht. Die Erhöhung ist
im wesentlichen auf den erwirtschafteten Jahresüberschuß
zurückzuführen, der das Eigenkapital in dieser Größenordnung
erhöht.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2025
1. Die in Trägerschaft der Stadt Jena (nachgeordnete
Einrichtung des Sozialamtes) stehende soziale Einrichtung "Betreutes
Wohnen" in Jena-Winzerla, Schrödinger Straße 94,
wird zum Trägerschaftswechsel öffentlich ausgeschrieben.
2. Bei gleicher fachlicher Eignung werden Bewerber,
die am Kauf der städtischen Liegenschaft interessiert sind,
bevorzugt berücksichtigt.
3. Die inhaltliche Konzeption, die betreutes Wohnen
ermöglicht, sollte auch nach dem Trägerschaftswechsel
weitergeführt werden.
4. Der Vertragsentwurf zum Trägerschaftswechsel
wird dem Stadtrat zur Beschlußfassung vorgelegt.
Begründung:
Das Wohnhaus Betreutes Wohnen Jena für geistig behinderte sowie mehrfachbehinderte erwachsene Menschen in der Schrödinger Str. 94 ist eine Einrichtung der Stadt Jena.
Diese soziale Einrichtung wird durch das Land Thüringen (Wohnheimetage) und zum überwiegenden Teil durch die Stadt Jena über Zuschuß bzw. nach BSHG über Eingliederungshilfe finanziert. Entgegen der eigenen Förderrichtlinie unterstützt das Land Thüringen betreute Wohnformen nur noch, wenn diese Einrichtungen in freier Trägerschaft geführt werden.
Durch einen Trägerschaftswechsel werden die Personalkosten nicht mehr als Haushaltsposition im städtischen Haushalt erscheinen, dafür allerdings als Kosten im Sozialhilfehaushalt. Die Kosten im Sozialhilfehaushalt können um den Betrag gemindert werden, die der neue freie Träger über Fördermittel des Landes erhalten kann. Über die Höhe einer eventuellen Förderung durch das Land Thüringen kann keine Aussage getroffen werden.
Wegfallen werden nach Trägerschaftswechsel die
Mieteinnahmen der Stadt durch Eigentumswechsel der Immobilie,
jedoch auch die entsprechenden Unterhalts- und Investitionskosten.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2038
1. Der Stadtrat stimmt dem Abschluß des in
der Anlage beigefügten Erschließungsvertrages zu.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den
Erschließungsvertrag über die Herstellung eines weiteren
Teilabschnittes öffentlicher Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes "An Kochs Graben, Hinter
dem Spielberg" in Jena-Kunitz, südöstliches Teilgebiet
zwischen der Stadt Jena und der GbR "Am Möchenberge"
zu unterschreiben.
3. Bei der Zuordnung der Kosten wird so verfahren,
daß sowohl die der Gemeinde Kunitz als auch die der Stadt
Jena entstandenen Planungskosten Lph 1 bis 5 nach § 55 und
56 HOAI für Wasser, Abwasser und Straße und Kosten
für Entwurfsvermessung Lph 1 bis 6 nach § 97 b HOAI
als gemeindlicher Erschließungsanteil betrachtet werden
und damit Verrechnungen zwischen den Partnern entfallen. Im übrigen
werden die Kosten der Herstellung der Erschließungsanlagen
der Schlußvermessung und der Ausgleichsmaßnahmen allein
von der GbR "Am Möchenberge" getragen.
Begründung:
In einem ersten Bauabschnitt innerhalb des Bebauungsplangebietes "An Kochs Graben, Hinter dem Spielberg" hat die "Laasaner Oberweg GbR" als Gemeinschaft der Bauinteressenten auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages die Herstellung der Erschließungsanlagen übernommen und bereits mit der Wohnbebauung begonnen. Für einen zweiten, größeren Bauabschnitt hat sich eine Eigentümergemeinschaft zur GbR "Am Möchenberge" zusammengeschlossen mit der Zielstellung, auf ihre Kosten diesen Abschnitt vollständig zu erschließen und an die vorhandene öffentliche Straße "Laasaner Straße" anzuschließen. Das erklärte Ziel dieser Interessengemeinschaft ist die Erlangung von Baugenehmigungen für ihre Grundstücke. Ein entsprechender Vertrag mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband ist in Vorbereitung.
Der Abschluß eines Erschließungsvertrages für den zweiten Bauabschnitt ist bisher abgelehnt worden, da die Beteiligung aller Anlieger an den Erschließungskosten nicht nachgewiesen werden kann. 19 % der zu erschließenden Grundstücke befinden sich im Eigentum von sogenannten Fremdanliegern. Diese Grundstücke werden durch die Mitglieder der GbR erschlossen, was einige rechtliche Risiken in sich birgt.
Der Abschluß eines Erschließungsvertrages ohne Beteiligung aller Anlieger entspricht jedoch nicht in jedem Fall dem Angemessenheitserfordernis des § 124 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Dies deshalb, da es einem Erschließungsträger seitens der Stadt Jena nicht zugemutet werden könne, auch die Kosten der Erschließung sogenannter Fremdanlieger zu übernehmen, ohne daß diese Fremdanlieger zur Erstattung der Kosten gegenüber dem Erschließungsträger verpflichtet werden können.
Sollte also der Erschließungsträger - wovon im Regelfall nicht auszugehen sein wird - gegen den Erschließungsvertrag gerichtlich vorgehen, besteht die Gefahr, daß eine gerichtliche Überprüfung wegen fehlender Angemessenheit der Gegenleistung von der Nichtigkeit des Vertrages ausgeht. In diesem Fall besäße der Erschließungsträger einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber der Stadt.
Da die Stadt jedoch bis einschließlich der
Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) sämtliche Planungskosten
(281.885,43 DM - bezogen auf gesamtes B-Plangebiet) bisher vergütet
hat, ist der mögliche Erstattungsanspruch bereits abgegolten.
Ein gewisses wirtschaftliches Risiko verbleibt also, welches auch
nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2020
1. Im Sanierungsgebiet "Südliche Innenstadt" wird für 1999 der Ausbau folgender Straßen vorbereitet:
- Neugasse
- Grietgasse von Neugasse bis Am Volksbad
2. Im Sanierungsgebiet "Sophienstraße" wird für 1999 der Ausbau der folgenden Straßen vorbereitet:
- Am Planetarium von Nollendorfer Straße bis
St.-Jakob-Straße
3. Im Sanierungsgebiet "Karl-Liebknecht-Straße" wird für 1999 der Ausbau der folgenden Straßen vorbereitet:
- Kieserstraße
- Carl-Born-Straße von Wenigenjenaer Ufer bis Schulstraße
- Geschwister-Scholl-Straße vom Wenigenjenaer
Ufer bis Schulstraße, Schulstraße von Kieserstraße
bis Carl-Born-Straße
4. Im Sanierungsgebiet "Unteraue" wird für 1999 der Ausbau der folgenden Straße vorbereitet:
- Am alten Gaswerk
5. Die Straßenbaumaßnahmen werden gemeinsam
mit den Maßnahmen der Stadtwerke Jena GmbH und dem Wasser-
und Abwasserzweckverband zur Sanierung der Ver- und Entsorgungsleitungen
vorbereitet.
6. Die Stadt Jena schließt mit den Stadtwerken
Jena GmbH und dem Wasser- und Abwasserzweckverband vertragliche
Vereinbarungen zur gemeinsamen Vorbereitung der Maßnahmen.
7. Die Durchführung erfolgt nach Maßgabe
des Haushaltes.
Begründung:
Innerhalb der Sanierungsgebiete wird der Straßenaus- bzw. -neubau durch Städtebaufördermittel finanziert. Straßenausbaubeiträge und Erschließungsbeiträge können hier gemäß BauGB § 154 Abs. (1) nicht erhoben werden. Der Umfang der in den Sanierungsgebieten erforderlichen Leistungen für die Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freianlagen in Verbindung mit der Erneuerung und Erweiterung der Ver- und Entsorgungsleitungen erfordert, daß jährlich Maßnahmen entsprechend der Dringlichkeit realisiert werden. Mit Ende der Sanierung müssen auch die o. g. Leistungen zum Abschluß gebracht werden.
Zur Einsparung von Kosten für die Stadt Jena
und für die Stadtwerke Jena GmbH müssen die Straßenbaumaßnahmen
und die Erneuerung bzw. Erweiterung der Versorgungsnetze zeitlich
koordiniert und gemeinsam vorbereitet und durchgeführt werden.
Für 1999 sind, mit den Stadtwerken Jena GmbH
und dem Wasser- und Abwasserzweckverband abgestimmt, die folgenden
Baumaßnahmen, 1998 beginnend, vorzubereiten. Die Mittel
für die Vorbereitung sind im HH 98 eingeordnet.
1. Modellvorhaben der Stadterneuerung Jena - "Südliche
Innenstadt"
- Neugasse
geschätzte Baukosten ca. 1.300 TDM (Maßnahmen Stadt)
Städtebauförderung Programmjahr 98, Anteil Bund/Land 90 %, Eigenanteil Stadt 10 %
Die Neugasse ist als gemeinsame Baumaßnahme der Stadt Jena, der JNVG und der SWJ bzw. des WAJ für 1999 vorzusehen. Der Rückbau der Gleisanlage in der Neugasse ist Bestandteil des Straßenbahnneubauprojektes. Die Finanzierung in Höhe von ca. 250 TDM kann noch bis 1999 erfolgen. Die SWJ bzw. der WAJ planen die Erneuerung bzw. Erweiterung der Ver- und Entsorgungsnetze.
Auf Grund des schlechten Bauzustandes der Straße
und der unbefriedigenden Platzgestaltung vor dem Phyletischen
Museum macht sich der grundhafte Ausbau der Neugasse erforderlich.
Die Entwurfsplanung für den Straßenbau liegt im SPA
vor. Die Neugestaltung der Neugasse stellt eine erhebliche Aufwertung
dieses Straßenzuges für die Anwohner und Gewerbetreibenden
dar und schafft verbesserte Bedingungen für den Einzelhandel
und die Gewerbetreibenden.
- Grietgasse zwischen Neugasse und Am Volksbad
geschätzte Baukosten ca. 960 TDM (Maßnahmen Stadt)
Städtebauförderung Programmjahr 98, Anteil Bund/Land 90 %, Eigenanteil Stadt 10 %
Dieser Bereich der Grietgasse war auf Grund der
umfangreichen Baumaßnahmen durch den Abbruch des ehemaligen
"Interhotels" und den Neubau der "Holzmarktpassage"
zurückgestellt worden. Die Versorgungsleitungen wurden bereits
mit den Maßnahmen zur Erschließung der "Goethegalerie"
erneuert bzw. verlegt. Nach Fertigstellung der Hochbauten soll
der grundhafte Ausbau des letzten Teilabschnittes 1999 erfolgen.
Die Ausführungsplanung für den Straßenbau liegt
im TBA vor. Die Investoren der "Holzmarktpassage" haben
gemäß BauGB § 154 (3) mit der Stadt die Ablösung
des Ausgleichsbetrages vereinbart und somit die Erwartung, daß
die angrenzenden Straßen mit der Inbetriebnahme des Gebäudekomplexes
fertiggestellt werden.
2. Sanierungsgebiet "Sophienstraße"
- Am Planetarium
geschätzte Baukosten ca. 800 TDM (Maßnahmen Stadt)
Städtebauförderung Programmjahr 95, 97, Anteil Bund/Land 75 %, Eigenanteil Stadt 25 %
Auf Grund des schlechten Bauzustandes der Straße
und des Erneuerungsbedarfs der SWJ und des WAJ an den Ver- und
Entsorgungsleitungen wurde die Straße Am Planetarium als
gemeinsame Baumaßnahme ausgewählt. Die Entwurfsplanung
für den Straßenbau liegt im TBA vor. Der grundhafte
Ausbau der Straßen im Sanierungsgebiet "Sophienstraße"
soll systematisch mit den SWJ und dem WAJ fortgeführt werden.
3. Sanierungsgebiet "Karl-Liebknecht-Straße"
- Kieserstraße
geschätzte Baukosten ca. 257,5 TDM (Maßnahmen Stadt) Städtebauförderung Programmjahr 97, Anteil Bund/Land 75 %, Eigenanteil Stadt 25 %
Die Kieserstraße muß auf Grund des schlechten
Bauzustandes grundhaft ausgebaut werden. Die Hochbaumaßnahmen
entlang der Straße sind nahezu abgeschlossen. Die SWJ und
der WAJ haben die Maßnahme für 1999 eingeordnet.
- Carl-Born-Straße (Wenigenjenaer Ufer bis Schulstr.), Schulstraße (Kieserstr. bis C.-Born-Str.)
geschätzte Baukosten ca. 277,5 TDM
Städtebauförderung Programmjahr 97, Anteil Bund/Land 75 %, Eigenanteil Stadt 25 %
Die Carl-Born-Straße ist 1999 als 1. Bauabschnitt
vom Wenigenjenaer Ufer bis zur Schulstraße und die Schulstraße
von der Kieserstraße bis zur Carl-Born-Straße für
den grundhaften Straßenausbau auf Grund des schlechten Bauzustandes
vorzusehen. Die Realisierung des 2. Bauabschnittes der Carl-Born-Straße
ist abhängig von der Fertigstellung der Eckbebauung zur Karl-Liebknecht-Straße
und ist für das Jahr 2000 vorzusehen.
- Geschwister-Scholl-Straße (Wenigenjenaer Ufer bis Schulstraße)
geschätzte Baukosten ca. 216 TDM
Städtebauförderung Programmjahr 97, Anteil Bund/Land 75 %, Eigenanteil Stadt 25 %
In der Geschwister-Scholl-Straße wurden 1998
die Leitungsnetze der SWJ und des WAJ erneuert. Der Straßenbau
vom Wenigenjenaer Ufer bis zur Schulstraße sollte im Anschluß
1999 erfolgen. Der 2. Bauabschnitt bis zur Karl-Liebknecht-Straße
ist abhängig von der Fertigstellung der Eckbebauung zur Karl-Liebknecht-Straße
im Jahr 2000 vorzusehen.
4. Sanierungsgebiet "Unteraue"
- Am alten Gaswerk
geschätzte Baukosten ca. 600 TDM
Städtebauförderung Programmjahr 98/99, Anteil Bund/Land 90 %, Eigenanteil Stadt 10 %
Durch die folgenden Gewerbeansiedlungen Leichtmetallbau Jena GmbH, Rahmer GmbH Gebäudereinigung, GEFRU GmbH, Autohäuser Franke und Graf, Kfz-Werkstatt Rackwitz, beidseitig der Straße Am alten Gaswerk sind Erschließungsleistungen der SWJ und des WAJ erforderlich.
Die Straße ist in einem schlechten Bauzustand.
Es sind keine straßenbegleitenden Gehwege vorhanden. Aus
den vorgenannten Gründen ist die Straße 1999 für
den grundhaften Ausbau vorzusehen. Die Entwurfsplanung liegt vor.
- beschl. am 21.10.1998 - Beschl.-Nr. 98/10/54/2017
1. Für den Verein Organisation Kultur e.V. wird
1999 ein Zuschuß von 350.000,00 DM (1998 390.000,00 DM)
in den Haushalt eingestellt.
2. Unter Voraussetzung der in 1. beschlossenen Verringerung
wird dem Jugendhilfeausschuß empfohlen, 1999 von einer Fördersumme
für die freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
in Höhe von 2.191.520,00 DM auszugehen.
Begründung:
Die Fortschreibung des Jugendförderplanes wurde
durch eine vom Jugendhilfeausschuß eingesetzte Arbeitsgruppe
vorbereitet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden dem Jugendhilfeausschuß
vorgelegt und in 2 Sitzungen des Ausschusses diskutiert. In der
Sitzung am 07.10.98 beschloß der Jugendhilfeausschuß
die Vorschläge der Arbeitsgruppe mit einer Änderung.
Pkt. 3.2 Offene Jugendarbeit (Offene Arbeit JG Stadtmitte)
Durch die Stadt wird eine volle Stelle finanziert. Der Jugendhilfeausschuß berät bis Ende 1998 über die Weiterführung der offenen Arbeit der JG Stadtmitte. Erst dann kann über eine weitere 0,5 Personalstelle entschieden werden. Es ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 31.500 DM (statt 65.000 DM). Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.
Die Förderung der freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
wird über 3 Haushaltsstellen realisiert, der vorliegende
Beschluß sieht folgende Aufteilung vor:
HHSt 47.600 Jugendamt 1.897.800 DM
HHSt 55.000 Sportamt (sportliche
Jugendarbeit) 348.000 DM
HHSt 30.100 Kulturamt (Kassablanca,
Rose) 380.000 DM
Damit ergeben sich Gesamtausgaben in Höhe von
2.625.800 DM). Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus der Jugendpauschale
des Landes Thüringen entgegen (es wird davon ausgegangen,
daß sich die Förderung für 1999 nicht verändert):
HHSt 47.600 285.580 DM
HHSt 55.000 76.000 DM
HHSt 47.600 10.000 DM
Einnahmen aus dem Landesprogramm Jugendberufshilfe. Damit ergeben sich Gesamteinnahmen in Höhe von 371.580 DM.
Somit ergibt sich eine kommunale Förderung von
2.254.220 DM und eine Erhöhung von 180.700 DM gegenüber
1998.
Der Jugendförderplan kann im Jugendamt der Stadt
Jena zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
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Am 09.12.98, 17.00 Uhr, findet im Beratungsraum, Unterlauengasse 1, die Sitzung des Gleichstellungsausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Wahl der Stellvertreterin des Ausschußvorsitzenden - Termindiskussion - Jahresplanung 1999 - Lugoj
- Sonstiges, Termine Der Ausschußvorsitzende | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen
Jörg Stubenrauch Rudolstädter Str. 22, Kahla J-ST 62 Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen
Roland Remus Reuschelstr. 9, Apolda 97/2470 Zg Stadt Jena | |
Gemäß § 45 Abs. 5, Pkt. 3 der Thüringer
Kommunalordnung hat der Ortschaftsrat von Kunitz in seiner öffentlichen
Sitzung folgende Straßen umbenannt:
1. Der "Burgweg" erhält die Straßenbezeichnung
"Kunitzburgweg"
2. Die "Golmsdorfer Straße" erhält
den Straßennamen "Auf der Gebind"
3. Die "Hirtengasse" wird in "Kunitzer
Hirtengasse" umbenannt.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Stadt Jena als bekanntgegeben. Ab diesem Zeitpunkt
kann gegen sie innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadt Jena, Am Anger 15 in 07743 Jena oder beim Tiefbauamt,
Tatzendpromenade 2 in 07745 Jena, Widerspruch erhoben und diese
Verfügung mit ihrer Begründung während der Dienstzeit
eingesehen werden.
Jena, 18. November 1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger (Siegel)
Oberbürgermeister
Die Städte Jena, Leinefelde und Weimar beabsichtigen,
die Konzeption und Produktion für einen TV-Film über
die städtebaulichen Projekte im Rahmen der EXPO 2000 Hannover
in Thüringen zu vergeben:
Im Rahmen der jeweiligen Präsentationen der
Expo-Beiträge,
Jena-Lobeda: Von der Plattensiedlung zum grünen Universitätsstadtteil - Evolution eines Stadtteils
Leinefelde: ZukunftWerkStadt Leinefelde
Weimar-Nord: Umbruch als Chance zum Umbau
ist es vorgesehen, mit einem TV-Film/Feature über
die einzelnen Projekte zu berichten. Gesucht wird eine unabhängige
Filmagentur oder Medienwerkstatt, die in direkter Abstimmung und
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Projektträgern und Planern
die Gesamtabwicklung der Filmkonzeption und Produktion von einer
Langfassung und drei Kurzfilmen professionell umsetzen kann. Das
Material soll bei unterschiedlichen TV-Sendern, auf der Weltausstellung
am Standort Hannover sowie in den dezentralen Projektstandorten
eingesetzt werden.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Angaben zu Firmenstruktur, technischer Ausstattung und Referenzprojekten sind bis zum 14. Dezember 1998 einzureichen, bei der Koordinierungstelle der drei Projektträger "Städtebauliche Wetlweite Projekte der EXPO 2000 im Freistaat Thüringen."
Stadtplanungsamt Jena, Frau Dipl.-Ing. Bettina Kynast,
Tatzendpromenade 2, 07745 Jena, Telefon (03641) 494011, FAX (03641)-49
4014
Mit dem Antrag auf Teilnahme besteht kein Anspruch
auf Beteiligung am Wettbewerb.
Jena, den 26. November 1998
Stadt Jena
Mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung des
Thüringer Gerichsstandortgesetzes, des Thüringer Gesetzes
zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Thüringer
Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung -
(Thüringer Gerichtsbezirkeänderungsgesetz - ThürGerBÄG)
werden die Gerichtsbezirke den in folge der Kreis- und Gemeindegebietsreformen
entstandenen Grenzen angepaßt und die zur Bestimmung des
örtlich zuständigen Gerichts gebotene Rechtssicherheit
hergestellt.
Die neuen Thüringer Arbeitsgerichtsbezirke
gliedern sich ab dem 01.10.1998 wie folgt:
Arbeitsgericht Zuständigkeit für die
landkreise, kreisfreien
Städte und Gemeinden*
1. Eisenach Wartburgkreis
Kreisfreie Stadt Eisenach
Außenkammern
Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis
2. Erfurt Landkreis Sömmerda
Landkreis Weimarer Land
Kreisfreie Stadt Erfurt
Kreisfreie Stadt Weimar
3. Gera Landkreis Altenburger Land
Landkreis Greiz
Saale-Orla-Kreis
Kreisfreie Stadt Gera
4. Gotha Landkreis Gotha
Ilm-Kreis
5. Jena Saale-Holzland-Kreis
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Kreisfreie Stadt Jena
6. Nordhausen Landkreis Eichsfeld
Kyffhäuserkreis
Landkreis Nordhausen
7. Suhl Landkreis Hildburghausen
Landkreis Schmalkalden- Meiningen
Landkreis Sonneberg
Kreisfreie Stadt Suhl
(* Gebietsstand am 1. Januar 1998)
Die neuen Bezirke der Thüringer Verwaltungsgerichte
gliedern sich ab dem 01.10.1998 wie folgt:
Verwaltungsgericht Zuständigkeit für die
Landkreise, kreisfreien
Städte und Gemeinden*
1. Gera Landkreis Altenburger Land
Landkreis Greiz
Saale-Holzland-Kreis
Saale-Orla-Kreis
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Kreisfreie Stadt Gera
Kreisfreie Stadt Jena
2. Meiningen Landkreis Hildburghausen
Landkreis Schmalkalden- Meiningen
Landkreis Sonneberg
Wartburgkreis
Kreisfreie Stadt Eisenach
Kreisfreie Stadt Suhl
3. Weimar Landkreis Eichsfeld
Landkreis Gotha
Ilm-Kreis
Kyffhäuserkreis
Landkreis Nordhausen
Landkreis Sömmerda
Unstrut-Hainich-Kreis
Landkreis Weimarer Land
Kreisfreie Stadt Erfurt
Kreisfreie Stadt Weimar
(* Gebietsstand am 1. Januar 1998)
Die neuen Bezirke der 30 Thüringer Amtsgerichte
(AG) gliedern sich ab dem 01.01.1999 wie folgt:
1. Landgerichtsbezirk Erfurt
AG Apolda: aus dem Landkreis
Weimarer Land die Gemeinden Apolda, Auerstedt, Bad Sulza, Eberstedt,
Flurstedt, Gebstedt, Großheringen, Ködderitzsch, Kromsdorf,
Liebstedt, Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Niedertrebra,
Nirmsdorf, Oberreißen, Obertrebra, Oßmannstedt, Pfiffelbach,
Rannstedt, Reisdorf, Saaleplatte, Schmiedehausen, Wickerstedt,
Willerstedt
AG Arnstadt: aus dem Ilm-Kreis
die Gemeinden Alkersleben, Arnstadt, Bösleben-Wüllersleben,
Dornheim, Elleben, Elxleben, Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda,
Gossel, Gräfenroda, Ichtershausen, Ilmtal, Kirchheim, Liebenstein,
Osthausen-Wülfershausen, Plaue, Rockhausen, Rudisleben, Stadtilm,
Wachsenburggemeinde, Wipfratal, Witzleben
AG Artern: aus dem Kyffhäuserkreis die Gemeinden Artern, Borxleben, Bottendorf, Bretleben, Donndorf, Esperstedt, Etzleben, Bad Frankenhausen, Gehofen, Gorsleben, Hauteroda, Heldrungen, Hemleben, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Oberheldrungen, Oldisleben, Reinsdorf, Ringleben, Roßleben, Schönewerda, Voigtstedt, Wiehe
AG Erfurt: kreisfreie
Stadt Erfurt
AG Gotha: Landkreis Gotha
AG Sömmerda: Landkreis
Sömmerda
AG Weimar: kreisfreie
Stadt Weimar, aus dem Landkreis Weimarer Land die Gemeinden Ballstedt,
Bechstedtstraß, Bad Berka, Berlstedt, Blankenhain, Buchfart,
Buttelstedt, Daasdorf a. Berge, Döbrischen, Ettersburg, Frankendorf,
Großobringen, Großschwabhausen, Gutendorf, Hammerstedt,
Heichelheim, Hetschburg, Hohenfelden, Hohlstedt, Hopfgarten, Hottelstedt,
Isseroda, Kapellendorf, Kiliansroda, Kleinobringen, Kleinschwabhausen,
Klettbach, Kranichfeld, Krautheim, Lehnstedt, Leutenthal, Magdala,
Mechelroda, Mellingen, Möchenholzhausen, Nauendorf, Neumark,
Niederzimmern, Nohra, Oettern, Ottstedt a. Berge, Ramsla,
Rittersdorf, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Tonndorf, Troistedt,
Umpferstedt, Utzberg, Vippachedelhausen, Vollersroda, Wiegendorf,
Wohlsborn
2. Landgerichtsbezirk Gera
AG Altenburg: Landkreis
Altenburger Land
AG Gera: kreisfreie Stadt
Gera; aus dem Landkreis Greiz die Gemeinden Bad Köstritz,
Bethenhausen, Bocka, Brahmenau, Braunichswalde, Caaschwitz, Crimla,
Endschütz, Gauern, Großenstein, Harth-Pöllnitz,
Hartmannsdorf, Hilbersdorf, Hirschfeld, Hundhaupten, Kauern, Kurbußen,
Kraftsdorf, Lederhose, Linda b. Weida, Lindenkreuz, Münchenbernsdorf,
Paitzdorf, Pölzig, Reichstädt, Ronneburg, Rückersdorf,
Saara, Schwaara, Schwarzbach, Seelingstädt, Weida, Wünschendorf
/ Elster, Zedlitz
AG Greiz: aus dem Landkreis
Greiz die Gemeinden Arnsgrün, Auma, Berga/Elster, Bernsgrün,
Braunsdorf, Cossengrün, Dörtendorf, Göhren-Döhlen,
Greiz, Hain, Hohenölsen, Hohenleuben, Hohndorf, Kühdorf,
Langenwetzendorf, Langenwolschendorf, Lunzig, Merkendorf, Mohlsdorf,
Neugernsdorf, Neumühle / Elster, Pöllwitz, Schömberg,
Schönbach, Silberfeld, Staitz, Steinsdorf, Teichwitz, Teichwolframsdorf,
Triebes, Weißendorf, Wiebelsdorf, Wildetaube, Zadelsdorf,
Zeulenroda
AG Jena: kreisfreie Stadt
Jena; aus dem Saale-Holzland-Kreis die Gemeinden Camburg, Dornburg/Saale,
Dorndorf-Steudnitz, Frauenprießnitz, Golmsdorf, Großlöbichau,
Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz,
Neuengönna, Schkölen, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar,
Zimmern, Zöthen
AG Lobenstein: aus dem
Saale-Orla-Kreis die Gemeinden Altengesees, Birkenhügel,
Blankenberg, Blankenstein, Bucha, Burgk, Burglemnitz, Chursdorf,
Dittersdorf, Dragensdorf, Dreba, Ebersdorf/Thüringen, Eliasbrunn,
Gahma, Gefell, Görkwitz, Göschitz, Grumbach, Harra,
Heberndorf, Heinersdorf, Hirschberg, Kirschkau, Knau, Liebengrün,
Liebschütz, Moorbad Lobenstein, Löhma, Moßbach,
Neundorf (bei Schleiz), Neundorf (bei Lobenstein), Oettersdorf,
Oßla, Plothen, Pörmitz, Pottiga, Rauschengesees, Remptendorf,
Ruppersdorf, Saalburg, Schlegel, Schleiz, Tanna, Tegau, Thierbach,
Thimmendorf, Titschendorf, Volksmannsdorf, Weisbach, Weitisberga,
Wurzbach
AG Pößneck: aus
dem Saale-Orla-Kreis die Gemeinden Bodelwitz, Breitenhain, Crispendorf,
Döbritz, Dreitzsch, Eßbach, Geroda, Gertewitz, Gössitz,
Grobengereuth, Keila, Kospoda, Krölpa, Langenorla, Lausnitz
b. Neustadt an der Orla, Lemnitz, Linda b. Neustadt an der
Orla, Miesitz, Mittelpöllnitz, Moxa, Neustadt an der Orla,
Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Paska, Peuschen, Pillingsdorf, Pößneck,
Quaschwitz, Ranis, Rosendorf, Schmieritz, Schmorda, Schöndorf,
Seisla, Solkwitz, Stanau, Tömmelsdorf, Triptis, Weira, Wernburg,
Wilhelmsdorf, Ziegenrück
AG Rudolstadt: aus dem
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Gemeinden Allendorf, Bad Blankenburg,
Bechstedt, Beutelsdorf, Cursdorf, Deesbach, Döschnitz, Dorndorf,
Dröbischau, Engerda, Großkochberg, Heilingen, Katzhütte,
Kirchhasel, Königsee, Lichtenhain / Bergbahn, Mellenbach-Glasbach,
Meura, Meuselbach-Schwarzmühle, Niederkrossen, Oberhain,
Oberweißbach/Thür. Wald, Remda-Teichel, Rödelwitz,
Rohrbach, Rottenbach, Rudolstadt, Schloßkulm, Schmieden,
Schwarzburg, Sitzendorf, Teichweiden, Uhlstädt, Unterweißbach,
Wittgendorf, Zeutsch
AG Saalfeld: aus dem Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt die Gemeinden Altenbeuthen, Arnsgereuth, Birkigt,
Drognitz, Goßwitz, Gräfenthal, Hohenwarte, Kamsdorf,
Kaulsdorf, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Lehesten,
Leutenberg, Lichte, Marktgölitz, Piesau, Probstzella, Reichmannsdorf,
Saalfeld/Saale, Saalfelder Höhe, Schmiedefeld, Unterwellenborn
AG Stadtroda: aus dem
Saale-Holzland-Kreis die Gemeinden Albersdorf, Altenberga, Bad
Klosterlausnitz, Bibra, Bobeck, Bollberg, Bremsnitz, Bucha, Bürgel,
Crossen a.d. Elster, Eichenberg, Eineborn, Eisenberg, Freienorla,
Geisenhain, Gneus, Gösen, Graitschen b. Bürgel, Großbockedra,
Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda,
Hainspitz, Hartmannsdorf, Heideland, Hermsdorf, Hummelshain, Kahla,
Karlsdorf, Kleinbockedra, Kleinebersdorf, Kleineutersdorf, Laasdorf,
Lindig, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Mertendorf, Meusebach, Milda,
Möckern, Mörsdorf, Nausnitz, Oberbodnitz, Orlamünde,
Ottendorf, Petersberg, Poxdorf, Quirla, Rattelsdorf, Rauda, Rauschwitz,
Rausdorf, Reichenbach, Reinstädt, Renthendorf, Rothenstein,
Ruttersdorf-Lotschen, St. Gangloff, Scheiditz, Schleifreisen,
Schlöben, Schöngleina, Schöps, Seifartsdorf, Seitenroda,
Serba, Silbiltz, Stadtroda, Sulza, Tautendorf, Tautenhain, Tissa,
Trockenborn-Wolfersdorf, Tröbnitz, Unterbodnitz, Waldeck,
Walpernhain, Waltersdorf, Weißbach, Weißenborn, Zöllnitz
3. Landgerichtsbezirk Meiningen
AG Bad Salzungen: aus
dem Wartburgkreis die Gemeinden Andenhausen, Bad Liebenstein,
Bad Salzungen, Barchfeld, Brunnhartshausen, Buttlar, Dermbach,
Diedorf/Rhön, Dorndorf, Empfertshausen, Fischbach / Rhön,
Frauensee, Geisa, Gerstengrund, Immelborn, Kaltenlengsfeld, Kaltennordheim,
Klings, Leimbach, Martinroda, Merkers-Kieselbach, Moorgrund, Neidhartshausen,
Oechsen, Rockenstuhl, Schleid, Schweina, Stadtlengsfeld, Steinbach,
Tiefenort, Unterbreizbach, Urnshausen, Vacha, Völkershausen,
Weilar, Wiesenthal, Wölferbütt, Zella
AG Hildburghausen: Landkreis
Hildburghausen, jedoch ohne die Gemeinde St. Kilian
AG Ilmenau: aus dem Ilm-Kreis
die Gemeinden Altenfeld, Angelroda, Böhlen, Elgersburg, Frauenwald,
Friedersdorf, Gehren, Geraberg, Gillersdorf, Großbreitenbach,
Herschdorf, Ilmenau, Langewiesen, Martinroda, Möhrenbach,
Neusiß, Neustadt am Rennsteig, Pennewitz, Schmiedefeld am
Rennsteig, Stützerbach, Wildenspring, Wolfsberg
AG Meiningen: aus dem
Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Gemeinden Aschenhausen, Bauerbach,
Behrungen, Belrieth, Berkach, Bibra, Birx, Christes, Dillstädt,
Einhausen, Ellingshausen, Erbenhausen, Exdorf, Frankenheim/Rhön,
Friedelshausen, Henneberg, Herpf, Hümpfershausen, Jüchsen,
Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Kühndorf, Leutersdorf, Mehmels,
Meiningen, Melpers, Metzels, Neubrunn, Nordheim, Oberkatz, Obermaßfeld-Grimmenthal,
Oberweid, Oepfershausen, Queienfeld, Rentwertshausen, Rippershausen,
Ritschenhausen, Rhönblick, Rohr, Schwarza, Schwickershausen,
Stepfershausen, Sülzfeld, Unterkatz, Untermaßfeld,
Unterweid, Utendorf, Vachdorf, Wahns, Wallbach, Walldorf, Wasungen,
Wölfershausen, Wolfmannshausen
AG Schmalkalden: aus
dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Gemeinden Altersbach,
Bermbach, Breitungen/Werra, Brotterode, Fambach, Floh-Seligenthal,
Heßles, Kleinschmalkalden, Oberschönau, Rosa, Roßdorf,
Rotterode, Schmalkalden, Schwallungen, Springstille, Steinbach-Hallenberg,
Trusetal, Unterschönau, Viernau, Wernshausen
AG Sonneberg: Landkreis
Sonneberg
AG Suhl: kreisfreie Stadt
Suhl; aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Gemeinden Bernshausen,
Oberhof, Zella-Mehlis; aus dem Landkreis Hildburghausen die Gemeinde
St. Kilian
4. Landgerichtsbezirk Mühlhausen
AG Bad Langensalza: aus
dem Unstrut-Hainich-Kreis die Gemeinden Altengottern, Bad Langensalza,
Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bothenheilingen, Bruchstedt,
Flarchheim, Großengottern, Großvargula, Haussömmern,
Herbsleben, Heroldishausen, Hornsömmern, Issersheilingen,
Kirchheilingen, Kleinwelsbach, Klettstedt, Körner, Kutzleben,
Marolterode, Mittelsömmern, Mülverstedt, Neunheilingen,
Obermehler, Schlotheim, Schönstedt, Sundhausen, Tottleben,
Urleben, Weberstedt
AG Eisenach: kreisfreie
Stadt Eisenach; aus dem Wartburgkreis die Gemeinden Behringen,
Berka v. d. Hainich, Berka/Werra, Bischofroda, Craula, Creuzburg,
Dankmarshausen, Dippach, Ebenshausen, Ettenhausen a.d. Suhl, Frankenroda,
Gerstungen, Großensee, Hallungen, Hörselberg, Ifta,
Krauthausen, Lauchröden, Lauterbach, Marksuhl, Mihla, Nazza,
Oberellen, Reichenbach, Ruhla, Seebach, Treffurt, Tüngeda,
Unterellen, Wolfsbehringen, Wolfsburg-Unkeroda, Wutha-Farnroda
AG Heiligenstadt: aus
dem Landkreis Eichsfeld die Gemeinden Arenshausen, Asbach-Sickenberg,
Bernterode, Birkenfelde, Bodenrode-Westhausen, Bornhagen, Burgwalde,
Dieterode, Dietzenrode-Vatterode, Eichstruth, Freienhagen, Fretterode,
Geisleben, Geismar, Gerbershausen, Glasehausen, Heilbad Heiligenstadt,
Heuthen, Hohengandern, Hohes Kreuz, Kella, Kirchgandern, Krombach,
Lenterode, Lindewerra, Lutter, Mackenrode, Marth, Pfaffschwende,
Reinholterode, Röhrig, Rohrberg, Rustenfelde, Schachtebich,
Schimberg, Schönhagen, Schwobfeld, Sickerode, Steinbach,
Steinheuterode, Thalwenden, Uder, Volkerode, Wahlhausen, Wiesenfeld,
Wingerode, Wüstheuterode
AG Mühlhausen: aus
dem Unstrut-Hainich-Kreis die Gemeinden Anrode, Dünwald,
Heyerode, Hildebrandshausen, Kammerforst, Katharinenberg, Langula,
Lengenfeld unterm Stein, Menteroda, Mühlhausen, Niederdorla,
Oberdorla, Oppershausen, Rodeberg, Unstruttal, Weinbergen
AG Nordhausen: Landkreis
Nordhausen
AG Sondershausen: aus
dem Kyffhäuserkreis die Gemeinden Abtsbessingen, Badra, Bellstedt,
Bendeleben, Clingen, Ebeleben, Freienbessingen, Göllingen,
Greußen, Großenehrich, Günserode, Hachelbich,
Helbedündorf, Holzsußra, Niederbösa, Oberbösa,
Rockstedt, Rottleben, Schernberg, Seega, Sondershausen, Steinthaleben,
Thüringenhausen, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben, Westgreußen,
Wolferschwenda
AG Worbis: aus dem Landkreis
Eichsfeld die Gemeinden Berlingerode, Bernterode (bei Worbis),
Beuren, Bischofferode, Bockelnhagen, Böseckendorf, Brehme,
Breitenbach, Breitenworbis, Büttstedt, Buhla, Deuna, Dingelstädt,
Ecklingerode, Effelder, Ferna, Gernrode, Gerterode, Großbartloff,
Großbodungen, Hausen, Haynrode, Helmsdorf, Holungen, Hundeshagen,
Jützenbach, Kallmerode, Keffershausen, Kirchworbis, Kleinbartloff,
Kreuzebra, Küllstedt, Leinefelde, Neuendorf, Neustadt, Niederorschel,
Silberhausen, Silkerode, Steinrode, Stöckey, Tastungen, Teistungen,
Vollenborn, Wachstedt, Wehnde, Weißenborn-Lüderode,
Wintzingerode, Worbis, Zwinge
Zu den Aufgaben der Meldebehörden der Stadt Jena gehört auch, Anträge auf Führungszeugnisse entgegenzunehmen und an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, weiterzuleiten.
Für bestimmte Situationen (z.B. Einstellung
in einer Firma, Aufnahme einer Gewerbetätigkeit, Zulassung
als Arzt, Wiedererteilung eines Führerscheins oder bei Verbeamtung)
wird ein Führungszeugnis von Behörden oder vom Arbeitgeber
abgefordert. Das Führungszeugnis gibt zusätzlich Entscheidungshilfe
für Verwaltungen oder für den Personalchef über
die Eignung einer Person.
Im Bundeszentralregistergesetz sind die Register
festgelegt, die bei Beantragung von Führungszeugnissen abgefragt
werden und im Führungszeugnis ihren Niederschlag finden.
Ein Führungszeugnis kann nur bei der zuständigen Meldebehörde persönlich beantragt werden. Persönlich deshalb, weil die Identität des Antragstellers überprüft werden muß und Irrtümer schwere Folgen haben können. Deshalb wird auch zusätzlich der Geburtsname der Mutter erfragt.
Personalausweis (oder Reisepaß) und 15,00 DM
Gebühr sind mitzubringen.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat,
kann einen solchen Antrag stellen. Es gibt drei Arten der Antragstellung,
die vom Verwendungszweck bestimmt werden und sich erheblich voneinander
unterscheiden.
Belegart N:
Führungszeugnis für eigene Zwecke (z.B.
bei Bewerbung in einem Betrieb)
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister
nur an den Antragsteller geschickt, eine andere Verfahrensweise
ist nicht zulässig. Er entscheidet dann selbst, ob er es
verwendet und wofür. Es ist natürlich nicht angebracht,
sich mit "Eintragungen" zu bewerben.
Belegart O:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Der Antragsteller muß die genaue Anschrift
der Behörde ohne Abkürzungen eventuell auch z. H. angeben.
Der Verwendungszweck muß ebenfalls angegeben werden (z.
B. Verbeamtung, Wiedererteilung Führerschein, Approbation,
Gewerbeanmeldung). Das Führungszeugnis wird direkt an die
behördliche Anschrift gesendet, ohne daß der Antragsteller
den Inhalt vorher kennt. Er kann aber Einsicht verlangen, wenn
es bei der Behörde vorliegt.
Belegart P.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Bei Eintragungen vorherige Einsicht möglich.
Will der Antragsteller unbedingt bei Eintragungen
vorher informiert sein, stellt er einen Antrag der Beleg-art P.
Er vereinbart ein Amtsgericht, daß ihm vor Übergabe
an die Behörde Einsicht zum Inhalt des Führungszeugnisses
gewährt. Er kann dann der Weitergabe widersprechen.
Dieses Verfahren wird in der Praxis sehr wenig genutzt,
weil es für die Behörde u. U. Rückschlüsse
zuläßt und verdächtig wirken könnte.
Ein Führungszeugnis ist in der Regel für
einen Zeitraum von 3 Monaten wirksam. Es muß also aktuell
sein. Von der Antragstellung bis zur Ausstellung vergehen etwa
2 Wochen.
Erreicht ein Führungszeugnis im Zeitraum von 4 Wochen den Empfänger nicht, kann reklamiert werden. Drei Monate werden die Anträge aufgehoben, so daß eine Reklamation auch erfolgreich ist.
Anzuraten ist, sich vor Beantragung eines Führungszeugnisses
nach der erforderlichen Belegart beim Auftraggeber zu erkundigen.
Führungszeugnisse können nicht beglaubigt werden, sind
mehrere Exemplare nötig, ist jeder Antrag neu zu stellen.
Weitere Auskünfte erteilen die MitarbeiterInnen
gern auf Anfrage oder am Schalter.
Die Stadt Jena schreibt für das Jahr 1998 den
Jenaer Fassadenpreis aus.
Der Jenaer Fassadenpreis wird unterstützt von
HOCHTIEF AG (Niederlassung Erfurt), FORUM Immobilien und Management
GmbH, dem Altstadtverein Jena e. V., der Thüringischen Landeszeitung
und dem Rhino-Verlag als Verleger der TLZ-Villenbücher.
Die Ausschreibung richtet sich an private Bauherren,
die 1998 eine Baumaßnahme der Gebäudesanierung im Stadtgebiet
Jena abgeschlossen haben. Die Teilnahme soll dabei auf die Innenstadt
mit den unmittelbar angrenzenden geschlossen bebauten Stadtgebieten
beschränkt bleiben.
Es werden beispielhafte Ergebnisse bei der fachgerechten,
möglichst originalgetreuen Wiederherstellung von Fassaden
an Altbauten prämiert.
Die Teilnahmeunterlagen für den Wettbewerb, bestehend aus einem Formblatt sowie zwei Farbaufnahmen (Format 13 x 13) des Gebäudes, sind bis zum 11. Dezember 1998 in einem verschlossenen Umschlag im Bauverwaltungsamt der Stadt Jena, Tatzendpromenade 2, Zimmer 513, während der Sprechzeiten abzugeben. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Die Preisverleihung soll im Januar 1999 erfolgen. Über die Vergabe des Preises ent- scheidet eine Jury, der Vertreter der Stadtverwaltung und des Baukunstbeirates der
Stadt Jena, der Sponsoren sowie des Altstadtvereins
Jena e. V. angehören.
Die Teilnahmeformulare sind erhältlich
bei der Stadtverwaltung Jena,
- Denkmal- und Sanierungsamt, Tatzendpromenade 2
- Bauverwaltungsamt, Tatzendpromenade 2
- Bauaktenarchiv, Saalbahnhofstraße 9 (Hofeingang)
- Pressestelle der Stadt Jena, Am Anger 15
im Sanierungsbüro Karl-Liebknecht-Straße 58,
im Sanierungsbüro der Kommunalentwicklung Jenergasse 6,
in der Jena-Information, Johannisstraße 23 sowie
bei City-Management, Stadthaus - Unterm Markt
1. Nach Angaben des Kontoinhabers ist das Sparkassenbuch 2005102019 nicht mehr auffindbar. 2. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, es innerhalb von drei Monaten vorzulegen und eventuelle Rechte geltend zu machen.
Sollte das Sparkassenbuch während der dreimonatigen Frist nicht vorgelegt werden, erklären wir es für kraftlos. Sparkasse Jena |
Der Jenaer Fassadenpreis wird unterstützt von HOCHTIEF AG (Niederlassung Erfurt),
FORUM Immobilien und Management GmbH, dem Altstadtverein Jena e. V., der
Thüringischen Landeszeitung und dem Rhino-Verlag
als Verleger der TLZ-Villenbücher
Teilnahme- Zur Teilnahme berechtigt sind private Bauherren, die im Jahre 1998 eine Bau-
bedingungen: maßnahme der Gebäudesanierung im Stadtgebiet Jena abgeschlossen haben.
Die Teilnahme soll dabei auf die Innenstadt mit den unmittelbar angrenzenden
geschlossen bebauten Stadtbereichen beschränkt bleiben.
Es werden beispielhafte Ergebnisse bei der fachgerechten, möglichst original- getreuen Wiederherstellung von Fassaden an Altbauten prämiert.
Bewertung: Bewertet werden neben dem ästhetischen Anspruch und der handwerklichen
Qualität der Fassadengestaltung auch die Verbindung zum öffentlichen Raum
(Straße, Freifläche) durch entsprechende Gebäudevorflächen.
Jury: Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, der Vertreter der Stadtver-
waltung und des Baukunstbeirates der Stadt Jena, der Sponsoren sowie des
Altstadtvereins Jena e. V. angehören.
Unterlagen: Zur Teilnahme am Wettbewerb sind folgende Unterlagen einzureichen:
-
Angaben zum Gebäude wie Baujahr, Nutzung und Ausführung
der Sanierungsarbeiten
.................................................................................................................................................................................
- Stadtteil
Straße
/ Nr.
..................................................................................................................................................................................
- Name, Adresse und Telefonnummer des Bauherrn
..................................................................................................................................................................................
- Architekt
..................................................................................................................................................................................
-
Handwerksbetrieb(e)
.................................................................................................................................................................................
- zwei verschiedene Farbfotos (Mindestgröße 13 x18) des Gebäudes
(wenn möglich vor und nach
der Sanierung)
Termine: Die Unterlagen sind bis zum 11. Dezember 1998 in einem verschlossenen Umschlag
beim Bauverwaltungsamt der Stadt Jena, Tatzendpromenade 2, Zi. 513, während der
Sprechzeiten abzugeben. Der Postweg ist ausgeschlossen.
Die Preisverleihung ist für den Januar 1999 vorgesehen.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Wettbewerbsbedingungen und die Entschei-
dung der Jury an; der Rechtsweg
ist ausgeschlossen.
................................................................................................................................
Ort, Datum und Unterschrift des Teilnehmers
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 20. November 1998 (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 27. November 1998) |