Amtsblatt der Stadt Jena | ![]() | 9. Jahrgang
47/98 |
| Preis 1,00 DM | 3. Dezember 1998 | |
| Inhaltsverzeichnis | Seite |
| Beschlüsse des Stadtrates | 488 |
| Parkraumkonzeption Lobeda-Ost und West - Pachtvertragsentwurf - | |
| Mitgliedschaft der Stadt Jena im Kreisverband Jena der Europa-Union Deutschland e.V. | |
| Öffentliche Bekanntmachungen | 492 |
| Öffentliche Ausschreibungen | 493 |
| Verschiedenes | 494 |
| Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes | Beilage |
| Impressum |
- beschl. am 18.1.1998 - Beschl.-Nr. 98/11/55/2061
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die in der
Anlage 1 quartierweise mit laufender Nummer gekennzeichneten Parkflächen
des Stadtteils Lobeda-Ost an die Wohnungsgesellschaften und genossenschaften
zu verpachten.
2. Die Verpachtung erfolgt auf der Grundlage des
in der Anlage 2 enthaltenen Entwurfs eines Pachtvertrages.
3. In Wohnquartieren mit Mangel an Stellplätzen
kann die bisherige Nutzung der verbleibenden öffentlichen
Straßenräume für das Abstellen der Fahrzeuge der
Anwohner erst dann eingeschränkt werden, wenn die Wohnungseigentümer
über so viele den Bewohnern anbietbare Stellplätze in
zumutbarer Entfernung zur Wohnung verfügen, daß die
Bedarfsdeckung im Quartier nachgewiesen werden kann.
Begründung:
Beginn und Ende einer jeden Ortsveränderung mit einem Personenkraftwagen ist ein Parkvorgang. Verkehrserzeugende Grundstücks- oder Gebäudenutzungen sind aus diesem Grunde nach den Bauordnungen der Länder mit der Bereitstellung des entsprechenden Parkraumes verknüpft. Je nach der Bau- und Betriebsform der Parkierungsanlagen ist Parkraum kostenintensiv und kann in aller Regel nur noch gegen Bezahlung von Gebühren oder Entgelten zur Verfügung gestellt werden.
In Wohngebieten ist überwiegend die Wohnung der "Verkehrserzeuger" und die Verwaltungsvorschrift zur Thüringer Bauordnung weist einen Bedarf von 1,0 bis 1,5 Stellplätzen pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern aus. Diese Stellplätze sind mit der Errichtung der Wohnungen oder ggf. durch Nachrüstung durch die Eigentümer zur Verfügung zu stellen.
In den großen Neubaugebieten Jenas entsteht in den nächsten Jahren, verbunden mit der angestrebten flächenhaften Wohnumfeldverbesserung und durch die ständig steigende Motorisierung, ein großer Nachrüstungsbedarf an Parkraum. Dieser kann nur finanziert und organisiert betrieben werden, wenn eine umfassende Parkraumbewirtschaftung zur Anwendung kommt, die auch bereits vorhandene und bislang kostenlos bereitgestellte Stellplätze einbezieht.
Die Funktionsbindung Wohnung/Stellplatz könnte allein mit Hilfe des Vermögenszuordnungsgesetzes erfolgen, die für Jena typische Bauform von Parkraum als Senkrechtparkstreifen entlang von Sammel- und Anliegerstraßen schränkt dieses Instrumentarium bei der Grundstückszuordnung von Stellflächen des ruhenden Verkehrs jedoch stark ein.
Aus diesem Grunde wird eine Kombination aus Zuordnung
und Verpachtung von Parkraum an die Wohnungseigentümer angestrebt.
Für Jedermann nutzbare Stellplätze verbleiben im Straßenraum
nur in dem Umfang, wie er für Besucher und Dienstleister
erforderlich ist.
Für Lobeda-Ost liegen, bezogen auf den 31.12.97, folgende statistische Daten vor:
16.311 Einwohner (Hauptwohnsitz)
17.879 Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz)
8.376 Wohnungseinheiten
6.388 amtlich registrierte Pkw
6.289 gezählte Stellplätze aller Bau- und
Eigentumsformen.
Werden die den Anwohnern ausnahmslos über 24
h zugänglichen Stellplätze der Zahl der registrierten
Pkw gegenübergestellt, gleichen sich Angebot und Bedarf rechnerisch
nahezu aus. Hierbei wird wie in Lobeda-West unterstellt, daß
sich die Zahl der Fahrzeuge der im Nebenwohnsitz Wohnenden und
die der Abwesenden etwa ausgleichen.
Von den ermittelten 6.289 Stellplätzen befinden
sich 3.126 Stellflächen lt. Zuordnungsplan Lobeda auf öffentlich-rechtlichen
Straßen und Wegen oder auf kommunal beanspruchten Flächen.
Diese sind nach der für Lobeda-West und -Ost bestätigten
Parkraumkonzeption im Interesse einer einheitlichen Parkraumbewirtschaftung
auf die Wohnungseigentümer zu übertragen. Die Übertragung
des Parkraumes erfolgt durch Verpachtung. Dabei wird unterstellt,
daß alle in Lobeda-Ost und -West im Zusammenhang mit dem
komplexen Wohnungsbau errichteten Straßen, Wege und Plätze
nicht als öffentlich gewidmet gelten, da ihre Widmung nicht
durch den von der jeweiligen Gesetzeslage bestimmten förmlichen
Akt nachgewiesen werden kann. Die damit lediglich tatsächlich-öffentliche
Nutzung kann durch den Grundstückseigentümer jederzeit
eingeschränkt oder aufgehoben werden.
In der Summe von 6.289 gezählten Stellplätzen sind 1.136 Stellplätze auf den Fahrbahnen von Sammel- und Anliegerstraßen enthalten (Bordsteinparker). Diese Anzahl kann nicht beibehalten werden, da ein großer Teil dieser erhobenen Parkvorgänge nicht in Übereinstimmung mit dem Straßenverkehrsrecht stand. Die StVO sagt in § 12 zum Halten und Parken:
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
(2) Das Parken ist unzulässig
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkplätze
verhindert.
Parkstellflächen lassen sich nur dann vermieten, wenn sie jederzeit problemlos angefahren werden können. Aus diesem Grund muß an vielen Stellen, z. B. gegenüber von Senkrechtparkstreifen das Parken verboten werden, wenn die verbleibende Fahrgassenbreite ein Maß von 4,50 m unterschreitet (u. a. Novalisstraße). Die Anzahl möglicher Straßenparker reduziert sich damit auf etwa 650. Diese Stellplätze sind auf der Fahrbahn zu kennzeichnen und durch eine entsprechende Beschilderung Besuchern und Dienstleistungsfahrzeugen vorzuhalten.
Das Aussprechen von Parkverboten trägt wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, denn an vielen Stellen des Straßennetzes wird hierdurch wieder die reguläre Begegnung Pkw/Pkw oder Lkw/Pkw möglich bzw. werden diese Straßenabschnitte wieder für Müllfahrzeuge passierbar.
Die Verpachtung erfolgt auf der Grundlage des Pachtvertragstextes. Aus umsatz- und ertragssteuerrechtlichen Gründen wird durch die Stadt ein Pachtzins in Höhe von 5,00 DM zzgl. ges. Mehrwertsteuer pro Monat und einzelnen Stellplatz erhoben. Von den Pächtern ist ein Nachweis der Verwendung des Einnahmeüberschusses aus der Vermietung für Investitionen in neuen Parkraum zu erbringen.
Wie in Lobda-West scheint auch in Lobeda-Ost die
Umsetzung einer flächenhaften Parkraumbewirtschaftung zum
Zwecke der Wohnumfeldverbesserung für mehr als 17.000 Einwohner
durchführbar.
- beschl. am 18.11.1998 - Beschl.-Nr. 98/11/55/2062
1. Beschlußpunkt 003 des Beschlusses Nr. 98/07/51/1906
vom 22.07.1998 "Parkraum-konzeption Lobeda-West" (Anlage
1) wird aufgehoben.
2. Der in der Anlage 2 enthaltene Entwurf eines Vertrages
zur Verpachtung von Parkflächen in Lobeda an Wohnungsgesellschaften
und genossenschaften wird bestätigt.
3. In Höhe der jährlichen Pachteinnahmen
sind im jeweiligen Folgejahr zusätzliche Mittel für
Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung in Lobeda-Ost und in
Lobeda-West in den Haushalt der Stadt Jena einzustellen.
Begründung:
Der am 22.07.1998 beschlossene Text eines Vertrages zur Verpachtung von Parkflächen in Lobeda-West sah eine zinsfreie Verpachtung vor, weil alle durch die Weitervermietung erzielten Einnahmeüberschüsse von den Pächtern in neuen Parkraum investiert werden sollten.
Nach Aussage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist die unentgeltliche Überlassung des Pachtgegenstandes, z. B. an die SWVG, als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten, da die Stadt ihr Alleingesellschafter ist. Aus der Verpachtung und Vermietung von tatsächlich-öffentlich genutztem Parkraum entsteht durch die gewerbliche Betreibung der Stellflächen ein Betrieb gewerblicher Art. Hieraus ergeben sich neben der ertragssteuerrechtlichen Problematik auch umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen dergestalt, daß die Stadt auf steuerpflichtigen Eigenverbrauch in Form nicht getätigter Pachteinnahmen Umsatzsteuer abzuführen hätte.
Damit aus städtebaupolitisch begründeten, nicht getätigten Einnahmen nicht Ausgaben entstehen, wird aus steuerrechtlichen Gründen eine angemessene Mindestpacht erhoben werden müssen. Die Pachthöhe muß einerseits steuerrechtlich unanfechtbar und andererseits noch städtebaupolitisch sinnvoll sein. Zudem muß sie den für die Stadt entstehenden Verwaltungsaufwand decken.
Eine Pachthöhe von 5,00 DM zzgl. ges. Mehrwertsteuer
pro Monat und einzelnen Stellplatz wird diesem Anliegen am ehesten
gerecht. Der geänderte Pachtvertragstext gilt für die
Anwendung in Lobeda-West und Lobeda-Ost gleichermaßen.
- beschl. am 18.11.1998 - Beschl.-Nr. 98/11/55/2066
Der Stadtrat genehmigt die Erhebung der Klage vom
23.10.1998 gegen den Bescheid der BvS vom 24.09.1998 bezüglich
der Zuordnung der Grundstücke der ehemaligen Hausmülldeponie
Winzerla einschließlich sämtlicher Nebenverfahren.
Begründung:
Die BvS ordnete der Stadt Jena die zur Hausmülldeponie Winzerla gehörenden Grundstücke mit Bescheid vom 24.09.1998, der Stadt Jena zugegangen am 28.09.1998, zu Eigentum zu. Die Zuordnung erfolgte, obwohl die Stadt Jena mit Schreiben vom 28.05.1998 die Zuordnungsanträge gegenüber der seinerzeit zuständigen OFD Erfurt zurücknahm.
Mit der Erhebung der Klage soll erreicht werden,
daß die Grundstücke nicht der Stadt Jena zugeordnet
werden. Anderenfalls steht zu befürchten, daß die Stadt
Jena die Kosten der Sanierung der Deponie - soweit diese nicht
öffentlich gefördert werden - zu tragen hätte.
Die Sanierungsverpflichtung ergäbe sich aus § 20 Abs.
1 Ziff. 5 Thüringer Abfallgesetz (ThAbfAG). Nach dieser Regelung
ist sanierungsverantwortlich der Grundstückseigentümer.
Wegen der Einzelheiten zur Begründung der Klage
wird auf die Begründung des Antrages auf Erlaß einer
einstweiligen Anordnung verwiesen. Die Begründung der Klage
wird im wesentlichen gleichlauten.
Hingewiesen wird im übrigen auf den Beschluß
des Stadtrates vom 30.09.98 Nr. 98/09/53/1989 bezüglich der
Sanierung der Trießnitz. Der Stadtrat hat der Übernahme
der Sanierungsverantwortung im Hinblick auf die Sanierung der
Trießnitz in der Erwartung zugestimmt, daß weitere
Sanierungsmaßnahmen auf der Hausmülldeponie Winzerla
nicht zu Lasten der Stadt Jena gehen.
- beschl. am 18.11.1998 - Beschl.-Nr. 98/11/55/2068
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
nächsten Gesellschafterversammlung der Wohn- und Seniorenzentrum
Käthe Kollwitz gGmbH die Geschäftsführerin anzuweisen,
den Änderungstarifvertrag zwischen der Wohn- und Seniorenzentrum
gGmbH und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport
und Verkehr hinsichtlich der Veränderung seines Geltungsbereiches
abzuschließen.
Begründung:
Die Wohn- und Seniorenzentrum Käthe Kollwitz gGmbH hat bereits am 14.09.1998 aus Gründen der Kostenersparnis die Betriebsübernahme der Küche nach § 613a BGB durch die Firma Peter Dussmann GmbH angeregt. Durch die Abgabe des Küchenbereiches ließe sich eine jährliche Einsparung von 90.000 DM erzielen. Von der Maßnahme wären 14 Mitarbeiter betroffen. Damit der Betriebsübergang vollzogen werden kann, ist allerdings die Änderung des Geltungsbereiches des bereits bestehenden Tarifvertrages zwischen der Käthe Kollwitz gGmbH und der ÖTV notwendig. Unter diesen am 29.07.1998 geschlossen Tarifvertrag fallen auch die Mitarbeiter des Küchenbereiches.
Die Mitarbeiter des Küchenbereiches der Wohn-
und Seniorenzentrum Käthe Kollwitz gGmbH sprachen sich in
einer am 12.10.1998 durchgeführten Mitgliederversammlung
der ÖTV Jena für einen Betriebsübergang ab dem
01.01.1999 aus. Daraufhin stimmte auch die ÖTV am 16.10.98
der Veränderung des Geltungsbereiches des am 29.07.97 zwischen
der Wohn- und Seniorenzentrum Käthe Kollwitz gGmbH und der
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr geschlossenen
Tarifvertrages zu.
- beschl. am 18.11.1998 - Beschl.-Nr. 98/11/55/2069
Die Stadt Jena wird Mitglied in dem "Europa-Union
Deutschland, Kreisverband Jena e. V.".
Begründung:
Die "Europa-Union" ist eine Organisation, welche auf dem Territorium sämtlicher Mitglieder der Europäischen Union tätig ist. Sie ist keine "staatliche" Organisation. Die "Europa-Union" hat sich zum Ziel gesetzt, den europäischen Gedanken von der Basis her zu fördern. Erreicht werden soll eine Identifizierung der europäischen Bevölkerung mit der verfassungsmäßigen Körperschaft Europäische Union.
Die Europäische Union wird von weiten Teilen der Bevölkerung nicht in gleicher Weise angenommen, wie dies mit den nationalstaatlichen Einheiten innerhalb Europas geschieht. Vielmehr wird die Europäische Union als eine administrative Einrichtung angesehen, die ohne Nähe zur europäischen Bevölkerung durch ihre Gremien in Brüssel und Straßburg Entscheidungen fällt, die wegen ihrer übernationalen Bedeutung durch die Bevölkerung bisweilen nur schwer nachvollzogen werden.
Die Europa-Union setzt sich zum Ziel, diese Kluft im Bewußtsein der Bevölkerung zu überwinden.
Wegen der Einzelheiten wird auf § 2 der Satzung
verwiesen. Wie sich ebenfalls aus § 2 ergibt, ist die "Europa-Union"
ein überparteilicher und überkonfessioneller Verein
und insbesondere keine politische Partei.
Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 18.11.1998 beschlossen, daß der am 15.07.1994 durch Verfristung als genehmigt geltende Bebauungsplan "Neue Schenke" (bekanntgemacht am 21.03.1997) geändert werden soll.
Zugleich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um den Bereich des bereits errichteten Fachmarktes zu erweitern.
Folgende Grundstücke werden in den zu erstellenden Bebauungsplan "Neue Schenke" einbezogen:
Gemarkung Drackendorf, Flur 2, Flurstücks-Nr. 362/1, 362/2 sowie
Gemarkung Lobeda, Flur 3, Flurstücks-Nr. 158, 159/1, 159/2 und 159/3.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Festsetzung der bebauten Abschnitte als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel
- Festsetzung des Sondergebietes mit flächenbezogener Sortimentsabgrenzung sowie Ausschluß zentren- und innenstadtrelevanter Sortimente
- Sicherung einer Wegebeziehung über die künftig abgesenkte BAB 4 im Zuge der Neugestaltung der Autobahn
- Berücksichtigung der Freihaltezone für den Ausbau der BAB 4
Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
Dieser Beschluß wird hiermit bekanntgemacht.
Jena, 25.11.1998
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez. Dr. habil. P. Röhlinger (Siegel)
(Oberbürgermeister)
Anlage
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Am 08.12.98, 19.00 Uhr, findet im Beratungsraum, Saalbahnhofstr. 9, die Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung: - Protokollkontrolle - Beirat Bäder GmbH - Beschlußfassung Förderanträge freie Wohlfahrtspflege - Haushaltsentwurf 1999 für den Bereich Soziales und Gesundheit
- aktuelle Beschlußvorlagen
Der Ausschußvorsitzende Am 09.12.98, 19.30 Uhr, findet im Beratungsraum, Saalbahnhofstr. 9, die Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Tagesordnung: - Bericht zur Entwicklung der Besucherzahl in den städtischen Jugendklubs - Regelung der Eingewöhnungszeit in Kindereinrichtungen - neue Konzeption des Kinderhauses "Judith Auer" - Vorstellung der Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit - AG Jugendförderplan - Modellprojekt zur Öffnung der Turnhallen
- Sonstiges
Der Ausschußvorsitzende Am 10.12.98, 17.30 Uhr findet im Plenarsaal des Rathauses die gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung: - Stadtmarketing - Realisierungsstand der umsetzbaren Sofortmaßnahmen - Beschluß zum Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Jena - Vorbericht zum Pilotprojekt Müllschleuse - Sanierungsgebiet Karl-Liebknecht-Str. - Ankauf des Grundstückes Schlippenstr. 26, Einsatz von Städtebaufördermitteln - Sanierungsgebiet Karl-Liebknecht-Str. - Bebauung des Innenbereiches Quartier 15, Änderung des Blockkonzeptes - Sanierungsgebiet Sophienstr. - Sophienstr. 18, EG Rückgebäude (künstlerische Abendschule) - Erwerb durch Einsatz von Städtebaufördermitteln
- sonstiges Die Ausschußvorsitzenden | |
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Das Ordnungsamt der Stadt Jena gibt bekannt:
Im Rahmen der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 ThürVwZVG der gegen Herrn Mike Salzmann, letzte bekannte Wohnanschrift Karl-Liebknecht-Str. 12 in 07749 Jena, erlassenen Bescheide durch Aushang im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Jena, Am Anger 34, in 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
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Das Ordnungsamt der Stadt Jena gibt bekannt:
Im Rahmen der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 ThürVwZVG der gegen die heureka Bauträger GmbH, vertreten durch Herrn Wolfgang Baumann, letzte bekannte Anschrift: Neugasse 9 in 07743 Jena, erlassenen Bescheide durch Aushang im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Jena, Am Anger 34, in 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen
Tino Alt Kahlaische Str. 25, Jena 97/1671 Stadt Jena | |
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Die Stadt Jena gibt bekannt, daß in der Zulassungsstelle ein Schriftstück für folgende Person zum Empfang ausliegt: Name letzer bekannter Wohnsitz Aktenzeichen
Ivan Bezede Dornburger Str. 123, 07743 Jena 98/2119/1 Stadt Jena | |
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Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena gibt bekannt:
Im Rahmen der Bearbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 ThürVwZVG an Frau Irene Ulrich, letzter Wohnsitz 12 Green Lake Terrace, Laleham Road, TW 182 NU, Staines Middlesex, GB, bzw. deren Rechtsnachfolger durch Aushang im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena, Löbdergraben 12, 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
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Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena gibt bekannt:
Im Rahmen der Bearbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche wird die öffentliche Zustellung gem. § 15 ThürVwZVG an Herrn Volksmar Stoy, letzter Wohnsitz Furustigen 15, 24013 Genarp, Schweden, bzw. dessen Rechtsnachfolger durch Aushang im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Jena, Löbdergraben 12, 07743 Jena, vorgenommen. Stadt Jena | |
1. Öffentlicher Auftraggeber
1.1 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Generalverwaltung/Bauabteilung
Postfach 10 10 62, 80084 München
Tel. 089/2108-0
Fax. 089/2108-1111
1.2 Beutenberg-Betriebsgesellschaft e. V.
Winzerlaer Straße 10, 07745 Jena
Tel. 03641/658100
Fax. 03641/658110
2a Vergabeverfahren: Offenes Verfahren
2b Art des Auftrages:
Ausführung von Bauleistungen
3a Ort der Ausführung:
07745 Jena, Winzerlaer Straße 10
im Gelände des Beutenbergcampus
3b Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks
Los 1 (Vergabe Nr. 1602/71223/6.1)
Baumeisterarbeiten MPI für Chemische Ökologie
Aushub ca. 35.000 m³
Berliner Verbau ca. 100 m²
Fundamente STBB 25 ca. 1.200 m³
Bodenplatte STBB 25 ca. 6.000 m²
Geschoßdecken STBB 35 ca. 15.000 m²
Wände STBB 35 ca. 9.000 m²
Wände Mauerwerk ca. 1.400 m²
Stützen STBB 35 ca. 1.900 lfdm
Fertigteile f. Wände
+ Decken STBB 35 ca. 3.200 m²
Drainage-/Grundleitungen
Los 2 (Vergabe Nr. 1603/71265/6.1)
Baumeisterarbeiten MPI für Biogeochemie
Aushub ca. 70.000 m³
Bohrpfahlwand ca. 2.600 m²
Bodenplatte STBB 35 ca. 6.000 m²
Geschoßdecken STBB 35 ca. 13.000 m²
Wände STBB 35/45 ca. 10.000 m²
Wände Mauerwerk ca. 1.200 m²
Stützen STBB 35 ca. 1.600 lfdm
Fertigteile f. Wände
+ Decken STBB 35 ca. 1.300 m²
Drainage-/Grundleitungen
Los 3 (Vergabe Nr. BBG-11/98)
GU-Leistung Parkierungsanlage
Aushub ca. 20.000 m³
Fundamente STBB 25 ca. 360 m³
Bodenplatte STBB 25 ca. 2.200 m²
Stützen STBB 25 ca. 270 lfdm
Wände STBB 25 ca. 1.500 m²
Geschoßdecken STBB 25 ca. 4.100 m²
Profilstahl 9 t
Entwässerung/Grundleitung
KG-Rohr bis DN 200 ca. 250 m
Kontrollschächte DN 1000 ca. 5 St.
Drainageleitung/Verbindungs-
leitungen bis DN 100 ca. 300 m
Dachentwässerung/Bodenabläufe
SML-Abflußrohre
bis DN 100 ca. 70 m
Dach/Bodeneinläufe ca. 20 St.
Wasseranlage
Druckrohr bis DN 100 ca. 35 m
Überflurhydrant 1 St.
Beleuchtung
Installationsverteiler 1 St.
Wand- und Deckenleuchten ca. 40 St.
Brandmeldeeinrichtung 1 St.
Zufahrtschranke 1 St.
3c Aufteilung in Lose:
ja, Möglichkeit, Angebote einzureichen für
ein Los, mehrere Lose, sämtliche Lose
3d Erbringung von Planungsleistungen:
Ausführungs- und Werkstattzeichungen
4a Ausführungsfrist:
Los 1 MPI Chemische Ökologie
März 1999 bis August 2001
Los 2 MPI Biogeochemie
März 1999 bis Oktober 2001
Los 3 Parkierungsanlage
März 1999 bis September 1999
5a Anforderung der Verdingungsunterlagen
Anforderung bis 21.12.1998
bei: Ingenieurbüro Bau und Ausrüstungen
GmbH Jena
Philosophenweg 22a, 07743 Jena
5b Kostenbeitrag für Verdingungsunterlagen
Währung: DM
Zahlungsweise: Scheck
Empfänger: Ingenieurbüro Bau und Ausrüstungen GmbH Jena, Philosophenweg 22a, 07743 Jena
Höhe des Kostenbeitrages: Los 1 180,00 DM
Los 2 260,00 DM
Los 3 100,00 DM
andere Angaben: Die Verdingungsunterlagen
werden nur nach Vorlage eines Verrechnungsschecks
übersandt.
6a Frist für die Einreichung der Angebote endet am:
12. Januar 1999, 13.00 Uhr
6b Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Ingenieurbüro Bau und Ausrüstungen GmbH Jena
Philosophenweg 22a, 07743 Jena
6c Sprache, in der das Angebot abzufassen ist:
deutsch
7a Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
7b Angebotseröffnung:
12. Januar 1999, 13.00 Uhr bei:
Ingenieurbüro Bau und Ausrüstungen GmbH Jena
Philosophenweg 22a, 07743 Jena
8 Geforderte Sicherheiten:
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
in Höhe von 5 % der Auftragssumme einschl. der Nachträge
9 Wesentliche Zahlungsbedingungen:
gemäß Verdingungsunterlagen
10 Rechtsform von Arbeitsgemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter
11 Geforderte Eignungsnachweise:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen
. gemäß VOB/A § 8 Nr. 3 Buchstabe a,b,c,d,e,f,
. Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
. Referenzen
12 Angebotsbindefrist
Die Zuschlagsfrist endet am 15.03.1999
13 Kriterien für Auftragserteilung:
Annehmbarstes Angebot nach folgenden Kriterien:
Preis, Fristen, Qualität, Wirtschaftlichkeit, Gestaltung,
technische Beratung
15 Sonstige Angaben
Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt:
Ingenieurbüro Bau und Ausrüstungen GmbH Jena
Philosophenweg 22a, 07743 Jena
Vergabeprüfstelle für MPG-Institute:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Abt. Interne Revision
Postfach 10 10 62, 80084 München
Tel. 089/2108-0, Fax. 089/2108-1111
Vergabeprüfstelle für Parkierungsanlagen:
Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat H 7
Juri-Gagarin-Ring 158, 99084 Erfurt
Tel. 0361/3791000, Fax. 0361/3791399
16 Tag der Veröffentlichung der Vorinformation
im Amtsblatt der EG: 16.10.1998
17 Tag der Absendung der vorliegenden Bekanntmachung:
23.11.1998
Die Rückgabe der Lohnsteuerkarten 1997 muß
bis spätestens 31.12.1998 an das Finanzamt oder an das Einwohner-
und Meldeamt erfolgen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen
Arbeitnehmern nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Lohnsteuerbescheinigung
auf der Lohnsteuerkarte zu erteilen bzw. sollte eine solche nicht
vorliegen, eine besondere Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, die
zur Einkommensteuer veranlagt werden, die Lohnsteuerkarte bzw.
die besondere Lohnsteuerbescheinigung nach dem 31.12.1997 unverzüglich
zu übergeben.
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbescheinigungen,
die den Arbeitnehmern nicht ausgehändigt wurden, nach Durchführung
des Lohnsteuer-Jahresausgleichs beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt
bis zum 31.12.1998 einzureichen.
Arbeitnehmer und andere Personen,
die am Schluß des Kalenderjahres 1997 im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte
waren, haben diese ebenfalls spätestens bis zum 31.12.1998
dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt,
die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat (in der Regel das Wohnsitz-Finanzamt)
oder im Einwohner- und Meldeamt abzugeben.
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Lohnsteuerkarte
einer Einkommensteuererklärung beizufügen ist.
Das Sparkassenbuch 2002256236 wurde am 12.11.1998 für kraftlos erklärt. Sparkasse Jena |
| Amtsblatt Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, verantw. Redakteurin: Claudia Zienert
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Büro Oberbürgermeister, Am Anger 15, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-21 10. Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena. Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena und erscheint wöchentlich, jeweils Donnerstag, Einzelbezug: 1,00 DM - Jahres-ABO: 48,00 DM zzgl. Vertriebsgebühr - (alle Preise verstehen sich incl. 7% Mwst.) - Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 14 Tage vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels) - Redaktionsschluß: 27. November 1998 (Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 4. Dezember 1998) |