Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Sybille Koch | Teammitarbeiterin |
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Heike Partschefeld | Teammitarbeiterin |
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Eva Paschy | Teammitarbeiterin |
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Bärbel Drefahl | Teammitarbeiterin |
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Stefan Kerl | Teammitarbeiter |
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Eileen Blumentritt | Teammitarbeiterin |
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Inge Gumpert | Teammitarbeiterin |
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N. N. | Dokumentenausgabe (Anmeldung im EG) |
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Montag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Samstag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass eine Vorab-Terminvereinbarung notwendig ist. Gern können Sie dafür die Online-Terminvereinbarung nutzen. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, telefonisch oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde und im Bürgerservice einen Termin zu buchen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Terminbuchung zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen der gewünschten Dienstleistung.
Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Die Ausstellung eines Personalausweises ist möglich. Für die Beantragung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich. Wird der Personalausweis von nur einem Sorgeberechtigten beantragt, ist die schriftliche Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) des anderen Sorgeberechtigten erforderlich. Die Anwesenheit mindestens eines Elternteils bei Beantragung und Abholung ist notwendig!
Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheiningung des Jugendamtes).
Ein Personalausweis wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres für 10 Jahre ausgestellt.
Für die Herstellung eines Personalausweises benötigt die Bundesdruckerei in der Regel ca. 4 - 6 Wochen.
Bitte informieren Sie sich nach der Antragstellung über die Möglichkeiten, die Funktionsweise, Sicherheitsaspekte und den Sperrnotruf auf dem Personalausweisportal.
Sie erhalten von der Bundesdruckerei einen sogenannten PIN-Brief. Der Brief enthält die 5stellige Geheimnummer (Transport PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort.
Nach Erhalt des PIN-Briefs können Sie Ihren Ausweis abholen. Den PIN-Brief der Bundesdruckerei benötigen Sie bei der Abholung nicht. Bitte verwahren Sie ihn zuhause und immer getrennt vom neuen Personalausweis.
Bei der Abholung legen Sie bitte den alten Personalausweis zur Entwertung vor.
Die Ausgabe der produzierten Personaldokumente wird an der Zentralen Anmeldung im EG des Löbdergraben 12 durchgeführt.
Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen. Bitte füllen Sie dazu eine Vollmacht aus, die auch eine Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muß. Geben Sie der bevollmächtigten Person diese Vollmacht sowie Ihren bisherigen Ausweis mit. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie sich nicht vertreten lassen. Die persönliche Vorsprache ist in diesem Fall erforderlich.
Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Personalausweises ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 28,80 € |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 € |
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
Ändern der PIN im Bürgerservice (z. B. PIN vergessen) | 6,00 € |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |